gegnerische Vericherung sagt Kostenvoranschlag

Hallo Zusammen,

vorgestern hat mir jemand die Vorfahrt genommen und ich bin ihm rein gekracht.
Die Person hat den Schaden direkt seiner Versicherung gemeldet mit der ich dann auch telefonisch in Verbindung getretten bin.

Der Herr von der gegnerischen Versicherung meinte zu mir das ich ein Kostenvoranschlag erstellen lassen soll und diese dann ihm zuschicken soll.

Vorhin war ich bei einer Werkstatt die meinte das ich lieber ein Gutachten erstellen soll und lieber zu einem Karroseriebauer fahren soll da die Motorhaube sich verzogen hat und der rechte Kotflügel.
Zudem sind beide Scheinwerfer halterungen abgebrochen und die Frontstoßstange kaputt.

Wie gehe ich nun am besten vor, habe in dem Gebiet leider keine Erfahrung da mir sowas zum ersten mal passiert ist.

Kann ich einfach ein Gutachten erstellen lassen oder muss ich vorher das mit der gegnerischen Versicherung absprechen?
Wer nimmt hierfür die Kosten von dem Gutachten?
Ist es Sinnvoller zu einem Karroseriebauer zu gehen oder eher zum Hersteller in meinem fall VW ?

Vielen Dank im voraus

Beste Antwort im Thema

mittlerweile mache ich diesen Job seit 26 Jahren. Und was der eine oder andere User hier an "Erfahrung" mit drei Unfällen in seinem Leben so aufwartet, dass beabeiten wir in unserem Büro am Tag (mindestens).

Früher war es in der Tat so, das man in den seltesten Fällen einen Rechtsanwalt für die Regulierung brauchte, da wurde ein Gutachten erstellt, dass wurde an die Versicherung übermittelt und es wurde reguliert. Sicherlich gab es mal Kürungen, dass waren aber Ausnahmen.

Heute ist es so, dass grundsätzlich jedes erstellte Gutachten angegriffen und gekürzt wird.

Jedes.

Und das ist eine belegbare Tatsache und kein Stammtisch- Gequatsche von Leuten mit Halbwissen, die meinen, weil Sie etwas gelesen oder gehört haben in Schadenssachen zum Experten zu mutieren.

Die Kürzungen sind im überwiegenden Maße grob rechtswidrig und das wissen die Versicherer auch. Dennoch wird nach diesem Prinzip verfahren, weil sich die Geschädigten sehr oft mit dem zufrieden geben, was Ihnen angeboten wird. Sei es aus Unwissenheit oder einer "keinen Bock auf Ärger" mit der Versicherung Mentalität.

Im Schnitt belaufen sich die Kürungen auf ca. 30% der Schadenssumme, bezahlen müssen die Versicherungen bei den Auftragsstreichern dafür im Schnitt 15 Euro. Auch das ist belegbar und kein Gequatsche vom Höhrensagen.

Wer heute den Schadenersatz haben möchte, der Ihm zusteht, der ist ohne Rechtsanwalt auf verlorenem Posten, dass begründet sich unter anderem auch in dem Umstand, dass viele gar nicht Wissen, was Ihnen zusteht.

Das ist die Praxis.

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Zitat:

@corsafahrerc schrieb am 02. Jan. 2018 um 16:38:49 Uhr:


Habe ich bisher so richtig gehandelt was meint ihr?

Was heißt "klärt er selbst mit der Versicherung"?

Du bist Anspruchsteller, nicht dein Gutachter. Lass dir das Gutachten vorher schicken und sende es selbst der Versicherung! Macht die Sache wesentlich leichter, wenn zB. "Fehler" im Gutachten sind. Soll vorkommen. Sonst gibst du die Kontrolle ab.

Zum Zeitwert: damit meint er vermutlich den Wiederbeschaffungswert deines PKW. Damit lässt sich sagen, ob eine Reparatur durchgeführt werden kann (darf), oder nicht. Sind die Reparaturkosten mehr als 1,3 mal so hoch, wie der Wiederbeschaffungswert, kann die Versicherung die Reparatur ablehnen (wirsch. Totalschaden) bzw. Du müsstest selbst einen Anteil zahlen.

also er hat die Schadensnr von mir genommen sowie den Namen des gegnerischen Versicherungs wegen den Kosten die vom Gutachten entstehen er meinte schickt dann alles der Versicherung zu und schickt mir die Kopie davon.

Dann rufe ich da Morgen lieber an und sage das ich es selber dahin schicken möchte?

achja ich habe in letzter Zeit einiges an Geld für das Fahrzeug investiert wie z.B Neue Reifen,
teuren Zahnriemenwechsel von über 500 Euro letzten Monat Öl Wechsel usw. werden
diese Dinge auch berücksichtigt?

Was du problemlos an den Gutachter abtreten solltest sind die Ansprüche an die Versicherung zwecks Gutachterkosten. Nicht mehr.

Es heißt nicht, dass es Probleme geben muss, Ich habe aber die Fäden gerne selbst in der Hand.

Zitat:

@corsafahrerc schrieb am 02. Jan. 2018 um 16:53:06 Uhr:


achja ich habe in letzter Zeit einiges an Geld für das Fahrzeug investiert wie z.B Neue Reifen,
teuren Zahnriemenwechsel von über 500 Euro letzten Monat Öl Wechsel usw. werden
diese Dinge auch berücksichtigt?

Nein, nicht explizit.

nichts anderes lässt sich ein Sachverständiger abtreten........😁

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Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 02. Jan. 2018 um 17:18:00 Uhr:


nichts anderes lässt sich ein Sachverständiger abtreten........??

Naja, man kann viele Sachen im Einvernehmen an einen Gutachter abtreten...

Ich habe das auch nur extra erwähnt, damit der TE nicht morgen panisch beim Gutachter anruft, weil er Angst bekommt, dass der Gutachter mit der Versicherung abrechnen.

...🙂

Ja ja, rechtsanwalt ist nicht nötig oder wie war das mal?

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