gegen Schild 315 verstossen - Straßzettel rechtens?

Hallo,
bei uns auf der Straße wurden vor ca. 6 Monaten Schilder aufgestellt

Es handelt sich dabei um folg Schild (315)
http://www.gehwege-frei.de/images/gwp/Zeichen_315-B160.jpg

Ich habe nicht wie auf dem Schild geparkt (macht nicht jeder) und durch die Straße sind Autos übe 30 Jahre lang problemlos durchgefahren, auch wenn man mit 4 Rädern auf geparkt hat.

Auf dem Straßzettel steht "Konkretisierung" und 15 EUR.

Wo steht das im GESETZT, dass ich GENAU SO parken muss wie auf dem Schildt? Ist das Schildt eine "Empfehlung" oder "Verpflichtung" ... Wenn ja wo steht das im Gesetz?
Fühle mich ehrlich gesagt total abgezockt....

Beste Antwort im Thema

Super Thread! 😁

Der TE hat eine Frage, diese wird beantwortet...
Die Antwort passt dem TE nicht...
Also werden die Inhalte der Antworten vom TE für falsch erklärt!

Warum fragt man dann überhaupt? 🙄

Und die Erklärung, dass dort immer anders geparkt wurde und die Schilder frisch aufgestellt wurden, ist natürlich nicht wirklich sinnvoll...

Verkehrszeichen - und dazu gehören auch mobile Halteverbotsschilder - haben für alle Teilnehmer des fließenden und ruhenden Verkehrs Gültigkeit und dies unabhängig von der Kenntnis der Verkehrsteilnehmer (Sichtbar müssen sie natürlich sein, die Kenntnis meint was anderes).

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli


Was sitzen nur für Schlaumeier in deutschen Autos. Blind wie die Nacht , Ahnung von nix und wieder nix, aber rumpupen als hätten sie die Weisheit mit Löffeln gefressen. 😁
MfG aus Bremen
Wenn Du uns jetzt noch mitteilst welche Meinungen Du kritisiert könnte man noch in die Verteidigung gehen .🙂

Das Unwissen von abram2 ist schon erschreckend. Nur weil 30 Jahre da kein Schild stand, hat Das jetzt vorhandene keine Gültikeit. Gehts noch ?

Heut zu Tage wird alles und jedes in fragegestellt, aber wehe man hat aufs falsche Pferd gesetzt, dann sind die Anderen die Nichtswisser und Nichtskönner.

MfG aus Bremen

"... Barzahlung verursacht mehr Kosten als Überweisung"

Jetzt mal dahingestellt, ob das richtig ist oder nicht, aber einfach die Denkweise dahinter finde ich, gelinde gesagt, skurril!!

Den wer bezahlt schlussendlich diese höheren Kosten???
Die Verwaltung? Nein.
Der Beamte? Nein.

Der Steuerzahler? JA!!

Reife Leistung... 😕

Zitat:

Original geschrieben von abram2


ne das ist nicht einfach zu verstehen, wenn dort 30 Jahre lang keine Schilder standen.

Für DICH scheint das nicht einfach zu verstehen zu sein. Aber das ist nicht schlimm.

Es gibt Leute die schnell verstehen und es gibt auch andere :-)

PS
Eine Frage stellen und nur weil dir die Antworten nicht passen die Leute beleidigen lässt schon diverse Rückschlüsse zu

Ich wäre für schließen, da das ein Hassthread werden wird......
:-)

Zitat:

Original geschrieben von kenny474



"... Barzahlung verursacht mehr Kosten als Überweisung"

Jetzt mal dahingestellt, ob das richtig ist oder nicht, aber einfach die Denkweise dahinter finde ich, gelinde gesagt, skurril!!

Den wer bezahlt schlussendlich diese höheren Kosten??? Die Verwaltung? Nein. Der Beamte? Nein.

Der Steuerzahler? JA!!

Reife Leistung... 😕

dem ist nichts hinzuzufügen....ausser vielleicht, dass es immer wieder verblüffend ist, wieviel dummheit in den foren lauert 😉

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Zitat:

Original geschrieben von kenny474



"... Barzahlung verursacht mehr Kosten als Überweisung"

Jetzt mal dahingestellt, ob das richtig ist oder nicht, aber einfach die Denkweise dahinter finde ich, gelinde gesagt, skurril!!

Den wer bezahlt schlussendlich diese höheren Kosten??? Die Verwaltung? Nein. Der Beamte? Nein.

Der Steuerzahler? JA!!

Reife Leistung... 😕

Soweit reicht seine Denke noch nicht! Es tut es doch aus Bosheit und Bosheit frisst Hirn😁😁

Hi,

es soll auch leute geben die ihre Steuerschulden mit Centmünzen bezahlen.

Läden und Geschäfte müssen Münzen nicht unbegrenz annehmen (können sie natürlich wenn sie wollen) aber das Finanzamt muß Münzen in unbegrenzter menge akzeptieren.

Es sollen schon Steuerschuldner mit Säcken voller Münzen beim Finanzamt aufgetaucht sein 😁

Gruß tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Hi,

es soll auch leute geben die ihre Steuerschulden mit Centmünzen bezahlen.

Läden und Geschäfte müssen Münzen nicht unbegrenz annehmen (können sie natürlich wenn sie wollen) aber das Finanzamt muß Münzen in unbegrenzter menge akzeptieren.

Es sollen schon Steuerschuldner mit Säcken voller Münzen beim Finanzamt aufgetaucht sein 😁

Gruß tobias

Solche Menschen sind irgendwie krank. Ein Psychologe wird dir sicher die richtige Bezeichnung für eine solche Verhaltensweise nennen können.

Wie heißt es so schön: Was du nicht willst das man dir tu, das füge nicht einmal einem Sachbearbeiter/Beamten zu😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28



es soll auch leute geben die ihre Steuerschulden mit Centmünzen bezahlen.

.... aber das Finanzamt muß Münzen in unbegrenzter menge akzeptieren.

Es sollen schon Steuerschuldner mit Säcken voller Münzen beim Finanzamt aufgetaucht sein 😁

Ich kann es nur von "meinem" Finanzamt sagen wo ich Steuern zahlen darf, aber dort wird schon seit über 20 Jahren kein Bargeld mehr angenommen.

Entweder werden sie gegenüber zur Post geschickt zum einzahlen,

oder aber in die Stadt zu den Banken und Sparkassen verwiesen.

Mir schon selber passiert. 😰

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803


Ich kann es nur von "meinem" Finanzamt sagen wo ich Steuern zahlen darf, aber dort wird schon seit über 20 Jahren kein Bargeld mehr angenommen.

Ist hier auch so. Trick: einfach das Geld in einen Umschlag stecken und einen kleinen Zettel mit Verwendungszweck beilegen, dann muss auch Bargeld vereinnahmt werden 😁😁

Das Zeichen ist doch eindeutig. Wenn man nun auch weiß, daß man ohne das Zeichen gar nicht auf dem Bürgersteig stehen dürfte, muß man doch nur 1 und 1 zusammenzählen.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Das Zeichen ist doch eindeutig. Wenn man nun auch weiß, daß man ohne das Zeichen gar nicht auf dem Bürgersteig stehen dürfte, muß man doch nur 1 und 1 zusammenzählen.

Es geht ja auch nicht um auf dem Gehweg parken sondern auf der

Fahrbahn

, und dies ist durch das alleinige Zeichen 315 nicht verboten, und dies wird dem Fragesteller zur Last gelegt.

Auch wenn dies hier alle scheinbar anders sehen, mal hier lesen:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Gehwegparken01.php

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Wenn man nun auch weiß, daß man ohne das Zeichen gar nicht auf dem Bürgersteig stehen dürfte,

Helf mir mal auf die Sprünge, wo steht das?

@Kai70: ich sehe dein Argument. Nur sagt doch §12 Abs. 4a StVO, dass auf dem Gehweg zu parken IST. Und damit hab ich doch den Verstoß, der nach 54.1 BKat 15€ kosten würde...

Man darf in der Stadt nur auf der Straße parken. Das hatten wir doch letztens hier.
Hier sagt das Schild nun: auf dem Gehweg und das kann man aus der Zeichnung doch eigentlich erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


@Kai70: ich sehe dein Argument. Nur sagt doch §12 Abs. 4a StVO, dass auf dem Gehweg zu parken IST. Und damit hab ich doch den Verstoß, der nach 54.1 BKat 15€ kosten würde...

§12 Absatz 4a beschreibt nur wie auf dem Gehweg zu parken ist, wenn parken auf dem Gehweg erlaubt ist.

Es besagt nicht das Parken auf der Fahrbahn verboten ist ;-)

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Gehwegparken01.php

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Wenn man nun auch weiß, daß man ohne das Zeichen gar nicht auf dem Bürgersteig stehen dürfte,
Helf mir mal auf die Sprünge, wo steht das?

der bürgersteig/gehweg ist grundsätzlich für fußgänger da und nur bei besonderer kennzeichnung ist das parken zulässig.

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