Gefährliche Überholsituation PKW Fahrrad

Heute früh hatte ich ein unschönes Erlebnis.

Nach einer Tour durch den heimischen Spessart mit meinem eMTB bin ich auf dem Heimweg die letzten Kilometer auf der Straße gefahren. Die Straße ist leicht abschüssig, nach einer scharfen Linkskurve führt die Straße durch einen Wald, hat dann ein Gefälle von Ø 8-9%, ist leicht kurvig, entgegenkommender Verkehr kaum einsehbar, nach rund 500 m folgt eine 180°-Rechtskurve, nach knapp weiteren 500 m kommt ein Ortseingang. Ich fahre diese Strecke mit meinem Auto vor und nach den Kurven zumeist mit 60 km/h.

Rund 200 m nach der Linkskurve hatte ich mit meinem Bike laut GPS schon 60 km/h, insofern bremste ich leicht ein, um diese Geschwindigkeit nicht zu übertreffen. Bei einer solchen Geschwindigkeit bergab und kurvig habe ich fast die ganze mir zur Verfügung stehende Fahrspur genutzt, zum einen, weil ich bei einem leichten Schlenker nicht in der Leitplanke landen wollte, zum anderen, weil ich sicherstellen wollte, dass mich nicht irgendein Irrer trotz schlecht einsehbarem Kurvenverlauf noch überholt. Bei der Geschwindigkeit hört man aufgrund der Windgeräusche auch nichts mehr von hinten kommen. Umso schockierter war ich als mich plötzlich ein PKW mit geschätzt 80 km/h mit einem Seitenabstand von 30 cm überholte. Ich war so erschrocken, dass ich tatsächlich fast in der Leitplanke gelandet wäre.

Unten am Ortseingang war eine Baustellenampel auf rot. Ich habe den PKW-Fahrer zur Rede gestellt. Er entgegnete, dass ich in der Mitte der Straße gefahren wäre und dass die Straße nicht mir gehören würde. Stimmt nicht, ich war mittig auf der Fahrspur. Doch selbst wenn – wäre das eine Rechtfertigung mit so knappem Seitenabstand zu überholen? Er zeigte sich nicht einsichtig.

Hätte er sich einsichtig gezeigt oder hätte er erläutert, dass er die Situation falsch eingeschätzt hatte, wäre alles gut gewesen. So aber habe ich das nächstgelegene Polizeirevier aufgesucht, anwesend war nur ein Beamter. Dort wiegelte man zunächst ab und wollte keine Anzeige aufnehmen, es hätte keine Gefährdung vorgelegen, es würde höchstens auf eine Ordnungswidrigkeit hinauslaufen. Ich bestand jedoch darauf. Da man keine Zeit hatte, um eine qualifizierte Anzeige aufzunehmen, notierte der Beamte sich einige Details, u.a. das Kennzeichen, den Fahrzeugtyp und zum Fahrer, und versprach mich anzurufen. Kaum wieder daheim, kam schon sein Anruf. Zwischenzeitlich hätte er mit dem Fahrzeugführer telefoniert, der sich als Ortskundiger aus einem Nachbardorf herausstellte und der meine Schilderungen bestätigte. Er hätte die Situation lediglich nicht so gefährlich eingeschätzt wie ich. Anzeigentext über Telefon diktiert und Aktenzeichen erhalten. Schau’n wir mal, was die Staatsanwaltschaft daraus macht.

Ich habe schon einige schlimme Situationen auf dem MTB erlebt, selbstverschuldet im Wald oder eben durch andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße. Die weitaus gefährlicheren Situationen waren stets auf der Straße. Das heutige Erlebnis nimmt eine Top-Position ein.

Im Rückblick habe ich mich kritisch gefragt, ob ich mich an irgendeiner Stelle eventuell falsch verhalten habe. Selbstverständlich fahre ich mit dem Bike grundsätzlich stets am rechten Rand, aber angesichts meiner eigenen Geschwindigkeit erschien mir das in dieser Situation nicht klug, so dass ich wie schon erwähnt fast die gesamte Fahrspur beansprucht habe. Dies wiederum erschien mir auch vertretbar, weil ich angesichts meiner eigenen Geschwindigkeit nicht wirklich damit gerechnet habe, dass mich jemand bei dem gegebenen Kurvenverlauf, bei dem Gegenverkehr zudem kaum einsehbar ist, noch überholen würde, Irre ausgenommen.

Wer sieht das anders?

Zur Veranschaulichung der Örtlichkeit hänge ich mal einen Kartenausschnitt an. In der Realität sind die Kurven enger als es auf der Karte herauskommt. Die erste Linkskurve beispielsweise (Markierung A) durchfahre ich mit dem Auto mit nur 40-50 km/h, so ich sie denn nicht schneiden wollte.

Überholmanöver
167 Antworten

Mal gut dass Autofahrer nie Kurven schneiden, immer mit dem rechten Reifen in der Gosse unterwegs sind und brav Tempolimits und Sicherheitsabstände einhalten. 😝

Das ist keine Grundsatzfrage Radfahrer vs. Autofahrer, sondern, wie ich schon in meinem Beitrag weiter vorne erläutert habe, hängt das von der Situation ab.

Ich will das mal an einem Beispiel erläutern.

  1. Ein Autofahrer auf einer Landstraße, etwas weiter entfernt ein Radfahrer. Dieser nutzt seine Fahrspur komplett aus.
  2. Gleiche Situation, aber der Radfahrer fährt erst rechts, fährt anschließend weiter links und nutzt somit seine Fahrspur komplett aus, wenn der Autofahrer noch weiter entfernt zum Radfahrer ist. Zum Überholen bleibt nicht genügend Platz, auch nicht, wenn der Autofahrer die Gegenfahrbahn nutzt.
  3. Gleiche Situation, nur fährt der Radfahrer erst weiter links, als das Auto bereits von hinten zum Überholen angesetzt hat.

Aus meiner Sicht sind die drei Situationen unterschiedlich zu bewerten. In den ersten beiden Situationen ist klar der Autofahrer in der Verantwortung, denn er konnte klar erkennen, dass er nicht überholen kann, ohne den erforderlichen Sicherheitsabstand zu unterschreiten.

In der dritten Situation sieht das etwas anders aus. Zwar sehe ich auch hier eine Verantwortung beim Autofahrer, denn er musste damit rechnen, dass der Radfahrer sich zumindest im Falle einer Kurve weiter nach links orientiert. Anderseits darf sich auch der Radfahrer nicht wundern, wenn er ohne sich nach hinten abzusichern einfach so weiter links fährt, dass ihn dann knapp ein Auto überholt.

Wir kennen aus meiner Sicht die von HHH1961 Situation überhaupt nicht genau genug, um uns ein Urteil darüber zu erlauben, wer wieviel Verantwortung für die kritische Situation trägt, in der zum Glück nicht mehr passiert ist.

Ohne, dass HHH1961 mehr dazu schreibt, ist das ein reines Rumraten.

Gruß

Uwe

Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 23. Juni 2025 um 09:57:57 Uhr:

3. Gleiche Situation, nur fährt der Radfahrer erst weiter links, als das Auto bereits von hinten zum Überholen angesetzt hat.

Auch das ist in der Praxis entspannt wenn der Autofahrer mit vorgeschriebenem Seitenabstand überholen will. Dafür ist er ja da dass der Radfahrer einen Schlenker fahren kann. Schlagloch ausweichen, Scherben auf der Straße, Schlenker um in die nötige Schräglage für die Kurve zu kommen ...

Zumal, bei üblichen Fahrspurbreiten, Radfahrer lässt 1m Platz zum Rand, Radfahrer ist gut einen halben Meter breit, 2m Seitenabstand ... da ist nahezu immer die komplette Spur tabu für den Autofahrer während des Überholvorganges.

Der TE muss nicht mehr dazu schreiben - bin höchstens gespannt wie es mit der Anzeige weitergeht. Er hat nach bisherigen Infos alles richtig gemacht.

Der Autofahrer hat den Radler gefährdet weil er den Mindestabstand nicht eingehalten hat. Das sind 1,5m und ausßetrorts sollten es sogar 2m sein(Rechtssprechung). Demnach sieht es für den Autofahrer eher schlecht aus.

Übrigens fahre ich auch mit einem normalen "Biobike" 50, 60 (MTB)oder mehr oder gar 80-90km/h (Rennrad, Gravelbike auf Asphalt) bergab wenn es der Berg hergibt.

Der TE hat Wahrscheinlichst ein Pedelec benutzt was bis 25km/h elektrisch unterstützt witrd, darüberhinaus verhält es sich wie jedes andere Rad ausser dass es etwas schwerer ist und meist bessere Bremsen hat.Dazu braucht man kein Versicherungskennzeichen und man darf im Wald und Waldwegen fahren.

Ein S-Pedelec hat ein Versicherungskennzeichen und wird bis 50km&/h unterstützt, darf nicht in den Wald und MUSS auf der Straße fahren - ob das sinnvoll ist oder auch nicht. Reine E-Bikes sind wie Motorräder einzustufen und fahren eher ohne Tretunterstützung. Das nurmal zur Unterscheidung.

Ich wurde letztens 2mal angehupt auf einer Bergkuppe weil ich mir erdeistet habe mir den Platz zu nehmen also ca. 1m vom rechten Rand. Da sieht man bespielhaft wie (manche) Autofahrer drauf sind äquivalent zu oben. Mich wundert da nichts mehr. Am besten ist wenn man auf beides Seiten unterwegs ist um von beiden Seiten Nöte, Belange und Pflichten zu kennen.

Je nach Gegend und Verkehrssituation hab ich mir angewöhnt (mit dem Rad) lieber Wege abseits der Straße zu suchen sofern mögich und sofern die Witterung passt. Gute Radwege sind selten und man spart sich hier in D gern die "teuren" Kosten. Man lese mal die Zeitung wenn ein Radweg gebaut wird oder worden ist, da werden gern immer die Kosten angegeben und wie hoch die Förderung dabei war, bei Auto-Straßem eher nicht.

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Zitat:
@Moers75 schrieb am 23. Juni 2025 um 10:12:45 Uhr:
Auch das ist in der Praxis entspannt wenn der Autofahrer mit vorgeschriebenem Seitenabstand überholen will. Dafür ist er ja da dass der Radfahrer einen Schlenker fahren kann. Schlagloch ausweichen, Scherben auf der Straße, Schlenker um in die nötige Schräglage für die Kurve zu kommen ...

Habe ich doch auch geschrieben, dass das in Situation 3 für den Autofahrer händelbar ist, nur braucht der Radfahrer sich nicht zu wundern, wenn der Autofahrer doch überholt, dass der notwendige Abstand nicht eingehalten wird, wenn der Radfahrer erst während des Überholens weiter links fährt. Der Autofahrer hat ja zum Überholen angesetzt, als der Abstand von 2 m eingehalten wurde und dieser wurde erst durch den Schlenker des Radfahrers nach links verkleinert.

Ich persönlich hätte in Situation 3 nicht überholt oder ich hätte vor dem Überholvorgang kurz gehupt. Da ich immer sehr früh zum Überholen ansetze, wäre das noch ein Stückchen entfernt zum Radfahrer gewesen. An der Reaktion des Radfahrers merkt man dann auch, ob er einen durch das Hupen wahrgenommen hat.

Gruß

Uwe

Hi

Mit den Abständen ist ja schön und gut das der PKW hinter dem Radler

nicht Überholen kann und darf, aber was ist mit dem Gegeverkehr wenn

der PKW diese Gegenfahrbahn wegen Abstand nicht nutzen kann/darf

aber der Gegenverkehr eben mal mit 100 seine Fahrspur nutzt und das

so auch darf.

Tom

Zitat:
@speedrs4 schrieb am 23. Juni 2025 um 10:39:23 Uhr:
aber der Gegenverkehr eben mal mit 100 seine Fahrspur nutzt und das
so auch darf.
Tom

Der entscheidende Unterschied: den Gegenverkehr sieht der Radler kommen und kann sich drauf einstellen. Verkehr von hinten nicht.

Es geht ja wohl nur um den Verkehr in eine Fahrtrichtung. Ist ja auch kein Überholen.

Zitat:
@Beethoven schrieb am 23. Juni 2025 um 08:52:11 Uhr:
Ich sehe hier absolut keinen Fehler

Es dürfte völlig unstrittig sein, dass ein Radfahrer so schnell fahren darf wie er möchte und das auch mittig in seiner Spur. Ebenso, dass beim Überholen Abstand und die sonstigen Regeln eingehalten werden müssen.

Da gibts doch (hoffentlich) gar nix zu diskutieren.

Wenn jemand bei rot über die ampelgeregelte Kreuzung fährt und der andere bei grün, sich in der Mitte beide treffen, der Grünfahrer mausetot ist, während der andere keinen Kratzer hat stellt sich die Frage wer denn recht hatte auch nicht wirklich.

Die interessantere Frage ist halt: Was hats ihm genützt. Von der schönen Inschrift auf dem Grabstein mal abgesehen.

Solltest Du darauf anspielen, dass Autofahrer ihren vermeintlichen Alleinanspruch an der Straße notfalls auch durch illegale körperliche Gewalt durchsetzen wollen: Der durchschnittliche Radfahrer ist dem motorisierten Fahrer körperlich überlegen.

Sehr steile These, deren Wahheitsgehalt du in der Praxis bitte allein überpfüfen magst.

Da man bei Autofahrern aber sogar mit mitgeführten Baseballschlägern, Messern etc. rechnen muss, teile ich Deine Einschätzung.

Erstens muss man inzwischen tatsächlich mit vielem rechnen und zweitens, ganz egal wer da wem überlegen sein mag und mit welchen Hilfsmitteln: Solche sinnbefreiten Aktionen "jemanden zur Rede zu stellen" stehen niemandem zu. Die Story damit abzurunden wirft kein gutes Licht auf den TE.

Jetzt macht mal halblang.

Immerhin hat der Autofahrer sogar gegenüber der Polizei die Aussagen des TE bestätigt, da stimmen also beide sogar überein (selten genug!). Nur die Einschätzungen über die Sinnhaftigkeit unterscheiden sich hier noch. Es bringt also überhaupt nichts, darüber zu philosophieren, was andere Autofahrer eventuell mit sich führen könnten, wenn sie zur Rede gestellt werden und wie sinnvoll das überhaupt ist.

Das sind hier (mal wieder) Nebenschauplätze, nach denen niemand gefragt hat und die dementsprechend Off topic sind.

Des Autofahrers Ego fühlt sich wieder einmal gekränkt, weswegen der Fahrradfahrer zum Schuldigen gemacht wird, sollte er es dennoch nicht sein, aufgrund von Verkehrsregeln ect. Ist er es trotzdem irgendwie...Kann ja auch nicht angehen, das der King of Road Autofahrer einfach mal sein Fahrzeug souverän führt.

Ich fahre jeden Tag eine kurvige Landstraße, die auch Fahrradfahrer benutzen, da ich eh nur Überhole wenn ich die komplette Gegenfahrbahn benutzen kann, ergibt sich ein zu Ungunsten des Fahrradfahrer knappes Überholen erst gar nicht.

Es stimmt auch der Rechtliche Rahmen nicht, wenn man so Auto fährt, und man immer noch die Erlaubnis besitzt eines zu fahren.

HHH1961 alles Richtig gemacht, besonders das du diese Person darauf angesprochen hast.

Er denkt wohl, dass dein Rad getunt ist. Rolle soll wohl Prüfstand heißen.

Aber begab schaffe ich mit meinem ungetunten 25 km/h E-Bike auch locker 60 km/h.

Ja, mein eMTB ist ein Pedelec, bei dem bei 25 km/h die Elektrounterstützung abschaltet. Nein, die Abschaltung ist nicht deaktiviert. Es ist mit 28 kg relativ schwer und wird daher bergab recht schnell. Es hat ordentlich dimensionierte Bremsen. Ich fahre es seit 8000 km und weiß es einzuschätzen, auch bergab mit hohem Tempo. Aber nein, Schotterpisten würde ich in dem Tempo nicht befahren wollen.

Und natürlich stelle ich jemanden in einer solchen Situation zur Rede, bevor ich eventuell die Polizei einschalte, auch wenn ich mit meinen 60+ Lenzen von schmaler Statur bin. Bei Einsicht und Entschuldigung wäre es für mich auch erledigt gewesen.

Heute früh zu ähnlicher Zeit musste ich die Strecke, die Landstraße AB12 zwischen Eichenberg und Blankenbach in Nordbayern, mit dem Auto fahren und habe nochmal bewusst auf die Geschwindigkeit geachtet. Es gibt dort kein Tempolimit. Mein 2.5-Tonnen-Bus schiebt bergab recht ordentlich, die erste Linkskurve durchfahre ich wie korrekt erinnert mit 40-50 km/h, anschliessend mit 60 km/h bis zur 180°-Kehre, die ich mit 30-40 km/h flott durchfahre. Mit einem kleineren Fahrzeug kann man sicherlich schneller fahren.

Ich habe mir die Zeit genommen und bin die Strecke abgelaufen und habe Fotos gemacht, siehe aktualisierter Anhang.

Würde man dort einen 30 km/h schnellen Traktor überholen? Eher nicht.

Würde man dort einen 60 km/h schnellen PKW überholen? Nein.

Warum dann ein Zweirad, das mit PKW-gleicher Geschwindigkeit fährt?

Überholmanöver die 2te

Wie dem auch sei, es ist nichts passiert.

Ich denke und hoffe, dass der Autofahrer daraus etwas gelernt hat.

Ob er eine Strafe bekommt kann ich nicht beurteilen und dir sollte das eigentlich auch nicht wichtig sein.

@HHH1961

Jetzt kommen genau meine Beispiele zum Tragen. An Position 3 bist du vermutlich rechts gefahren (da Rechtskurve) und an Position 4 eher links (kommende Linkskurve).

Nun stellt sich die Frage, wann du von rechts nach links gewechselt hast, war das Fahrzeug noch weit weg oder hatte es mit dem Überholvorgang bereits begonnen.

In beiden Fällen hat sich der Autofahrer falsch verhalten, da die Sichtweite zum Überholen nicht ausreichte. Im zweiten Fall stellt sich die Frage, ob du dich besser hättest verhalten können, wenn das Auto auf der Gegenfahrbahn war.

Mir geht es nicht um irgendwelche Schuldzuweisungen, sondern eher daher, wie man solche Situationen zukünftig verhindern kann, ohne groß zurückstecken zu müssen.

Ich fahre nie von rechts nach links, ohne mich zu vergewissern, ob nicht von hinten einer angeschossen kommt, gilt für das Autofahren als auch für das Radfahren.

Du hast geschrieben, dass du auf 60 km/h runtergebremst hast. Es hätte von hinten auch ein Rennradfahrer kommen können, der in der Situation noch vorbeischießt. Dann kann ein Schwenk nach links leicht zu einem Sturz beider Radfahrer mit Verletzungen führen.

Gruß

Uwe

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