Gefährliche Situation, rechts überholender Radfahrer bei rollendem Verkehr
Heute morgen kam es zu einer recht gefährlichen Situation. Ich stehe an einer T-Kreuzung, rechts neben mir ein eigener Radstreifen der aber in Höhe meiner eigenen Haltelinie eine eigene Haltelinie hat, danach ist die Fahrbahn für 4-5 Meter wieder gemeinsam zu nutzen. Die Radspur ist hier unterbrochen und erst im Querverkehr kann dessen Radspur weiter benutzt werden. Da direkt grün war, bin ich weitergefahren woraufhin ein Radfahrer hinter mir die Fahrbahn kreuzte um dann im fahrenden Verkehr rechts an meinem Auto vorbeizuschießen. Daraufhin gab nach einem "Vogel" des Radfahrers an der nächsten Ampel zudem es ein kleines Wortgefecht. Der Radfahrer behauptet, rechts überholen zu dürfen und außerdem hätte ich seine Fahrspur geschnitten. Nach der Haltelinie des Radfahrers ist aber keine eigene ausgewiesene Fahrspur, ich fuhr auch bereits.
Nach meinem Verständnis ist rechts überholen nur bei stehendem Verkehr - und vorsichtig erlaubt. Wie ist denn bei sowas die Lage?
Beste Antwort im Thema
Der Radfahrer darf also angeblich nicht rechts überholen/vorbeifahrte, weil ja gemeinsame Fahrspur mit den Kraftfahrzeugen.
Nun mal Butter bei de Fische.
Es gibt da ja für die KFZ zwei Rechtsabbiegespuren. Darf das Fahrzeug in der rechten Spur dann nach der Haltelinie auch nicht schneller fahren, als das Fahrzeug direkt links neben ihm. Immerhin bleibt die Breite der rechtsabbiegenden Richtungsfahrbahn erhalten, somit bleiben, wenn auch nicht markiert, alle drei Spuren (zwei für KFZ, eine für Fahrräder) erhalten.
Zusatz:
Ich vermute mal, der TE, der sich jetzt über den Radfahrer aufregt, wird wahrscheinlich selbst, wenn da links vor ihm ein KFZ sehr langsam abbiegt, munter an ihm rechts vorbeifahren und wahrscheinlich genauso wenig amüsiert wie der Radfahrer sein, wenn das langsamere Fahrzeug links vor ihm den Kurvenradius sehr ungenau fährt und dabei seine Spur schneidet.
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Nee, dachte das ist klar daß das immer die Antichristen sind. 😁
Ich meinte @Rainer_EHST Ironie (ich bleibe dabei), die, am nächsten Zitat erkennbar, nicht erkannt wurde.
Gruß Metalhead
Manchmal frage ich mich schon wer da mal wieder so einen Blödsinn auf die Straße pinselt.
Stelle ich mir umgekehrt als Radfahrer vor. Stockender PKW-Verkehr, du hast eigenen Radfahrstreifen, fährst legal rechts schneller als die Autos - und plötzlich mitten in einer Kurve ist alle mit deinem Radfahrstreifen und ein PKW zieht ohne zu gucken weiter nach rechts. Auch verständlich, da ist ja auch kein Radfahrstreifen mehr.
Das kommt zustande wenn man mit Gewalt "radfahrfreundlich" werden will und für das Papier wieder ein paar Meter mehr Radweg aufschreiben kann obwohl eigentlich gar nicht genug Platz für eine vernünftige Radwegführung ist. 🙁
Zitat:
@Moers75 schrieb am 5. Juni 2018 um 10:09:38 Uhr:
Das kommt zustande wenn man mit Gewalt "radfahrfreundlich" werden will und für das Papier wieder ein paar Meter mehr Radweg aufschreiben kann obwohl eigentlich gar nicht genug Platz für eine vernünftige Radwegführung ist. 🙁
Bis zur Haltelinie ist der Platz für den Radweg ja vorhanden, und da die Straße nicht eingeengt wird, würde der Platz dahinter bis zur Querstraße auch noch ausreichen. Man hätte nur den Strich aufmalen müssen.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 5. Juni 2018 um 10:09:38 Uhr:
Manchmal frage ich mich schon wer da mal wieder so einen Blödsinn auf die Straße pinselt.
Wieso Blödsinn?
Die Markierungen sind doch nur im Bereich des Fußgängerüberweges unterbrochen, und das sind sie da immer.
Gruß Metalhead
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Zitat:
@metalhead79 schrieb am 5. Juni 2018 um 10:32:19 Uhr:
Wieso Blödsinn? Die Markierungen sind doch nur im Bereich des Fußgängerüberweges unterbrochen, und das sind sie da immer.
Der TE ist da aber anderer Ansicht und meint, dass der Radfahrer wegen der fehlenden Markierung gar nicht rechts neben ihm (dem TE) hätte fahren dürfen.
Die ganzen Diskussionen, wer denn recht hat, bringen gar nichts. Tatsache ist, dass sich Radfahrer häufig (aus der Sicht des Kraftfahrers) sehr unvernünftig verhalten. Damit müssen die Kraftfahrer leben lernen.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 5. Juni 2018 um 11:15:12 Uhr:
Tatsache ist, dass sich Radfahrer häufig (aus der Sicht des Kraftfahrers) sehr unvernünftig verhalten. Damit müssen die Kraftfahrer leben lernen.
Umgekehrt genauso! 😁
Zitat:
@spreetourer schrieb am 5. Juni 2018 um 11:17:18 Uhr:
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 5. Juni 2018 um 11:15:12 Uhr:
Tatsache ist, dass sich Radfahrer häufig (aus der Sicht des Kraftfahrers) sehr unvernünftig verhalten. Damit müssen die Kraftfahrer leben lernen.
Umgekehrt genauso! 😁
Naja, man muss halt beachten, wer in welchem Maße gefährdet ist. Und als Kraftfahrer sitzt man sicherer in seiner Blechbüchse als der Radler auf seinem Fahrrad. Als Radfahrer ignoriere ich nicht laufend Fahrspurmarkierungen, rote Ampeln, Einfahr- und Durchfahrtsverbote usw. - einfach deshalb, weil ich damit rechnen muss, dass ein Kraftfahrer mich übersieht und eben nicht bemerkt, dass ich regelwidrig angeradelt komme, möglicherweise auch noch recht schnell. Das ist ganz einfach Selbstschutz - auch wenn mich die erklärten Kampfradler für dieses Verhalten recht mitleidig belächeln*.
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* und umgekehrt sind das dann die, die - wenn es aufgrund ihres ach so überlegenen Verhaltens dann doch mal gekracht hat und sie verletzt und ihre teuren Räder gefaltet wurden - ankommen und a) lautstark nölen, wen sie nun verklagen können und b) mindestens ebenso lautstark verlangen, dass zugunsten der Radfahrer alle anderen ganz extrem zurückstehen müssen.
Das kann man so machen. Muss man aber nicht.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 5. Juni 2018 um 10:51:01 Uhr:
Der TE ist da aber anderer Ansicht und meint, dass der Radfahrer wegen der fehlenden Markierung gar nicht rechts neben ihm (dem TE) hätte fahren dürfen.
Da stimme ich ihm aber nicht zu.
Gruß Metalhead
Zitat:
@spreetourer schrieb am 5. Juni 2018 um 11:17:18 Uhr:
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 5. Juni 2018 um 11:15:12 Uhr:
Tatsache ist, dass sich Radfahrer häufig (aus der Sicht des Kraftfahrers) sehr unvernünftig verhalten. Damit müssen die Kraftfahrer leben lernen.
Umgekehrt genauso! 😁
Aber vielleicht nur noch sehr kurz. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 5. Juni 2018 um 11:40:08 Uhr:
Aber vielleicht nur noch sehr kurz. 😉
Ja leider! Bin selbst sehr oft mit dem Rad in der Stadt unterwegs und werde als Radler von motorisierten VT oft gar nicht für voll genommen. Auf der Hauptstraße (vorfahrtberechtigt) fahrend ist es mir schon öfters passiert, dass an der Kreuzung ein PKW von rechts kommt und meint, noch schnell vor mir bzw. dem langsamen Radler einbiegen zu müssen oder zu können. Ein paar mal so dicht, dass ich dem mit der Hand aufs Dach oder Heck geklopft habe und er Fahrer sich ganz erschrocken umgedreht hat.
Vor langer Zeit gab's mal die Straßenverkehrsregel "Motorkraft vor Muskelkraft". Für manche Zeitgenossen gilt das heute noch. 🙁
Wenn Autos langsam fahren in der Stadt, fahre ich als Radfahrer auch rechts dran vorbei. Ganz normal. Stört mich als Autofahrer überhaupt nicht.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 5. Juni 2018 um 15:22:27 Uhr:
Wenn Autos langsam fahren in der Stadt, fahre ich als Radfahrer auch rechts dran vorbei. Ganz normal.
Auch für mich „normal“, aber ... oh oh oh ... gaaaanz heißes Eisen - gleich kriegen wir die Paragrafenkeule! 😁
Nach meiner Ansicht hat der TE hier eine klare Strassenverkehrsgefährdung begangen, weil er beim Abbiegen in den Fahrstreifen des Radfahrers gewechselt ist. Auf dem Fahrradstreifen darf man auch die KFZ rechts überholen.
Wenn rechts ein Fahrradstreifen ist, muss man immer mit Radfahrern rechnen und beim Abbiegen entsprechend Platz lassen, so wie man auch den anderen KFZ auf den anderen Fahrstreifen ausreichend Paltz lassen muss, egal ob im Abbiegebereich die Fahrstreifen markiert sind oder nicht.
Und der TE hat den Radfahrer auch noch frühzeitig gesehen, denn sonst wüsste er ja nicht, dass dieser hinter ihm die Fahrspuren gekreuzt hat.