Gefährdung im Straßenverkehr
Hallo erstmal,
heute Morgen wurde ich geweckt wer stand vor der Tür Polizei. Naja nichts bei gedacht, geredet, meinten die zwei Beamten es gab einen Vorfall vor 2 Monaten in dem ich einen andere Autofahrer gefährdet hatte. Ich musste erstmal überlegen weil ich nicht auf Anhieb genau wusste was passiert war vor 2 Monaten, sprich ich bin auf der rechten Spur gewesen wollte die Spur wechseln hab aber im Rückspiegel zu spät gesehen das da jemand war (ich weiß mit dem Schulterblick wäre das nicht passiert) er relativ stark in die Eisen, ich hab mich per Warnblinker entschuldigt etc. Ich will mich hier absolut nicht rausreden, meine Frage ist nur lediglich was meine Strafe sein wird (plus minus) denn er hat mich angezeigt weil er sich gefährdet gefühlt hat im Straßenverkehr.
95 Antworten
Das entscheidet dann ein Gericht oder die Bussgeldstelle.
Edit
Das kann dem Polizisten dann egal sein. Er geht stolz nach Haus. 😎
Ironie? Klischee???😉
Zitat:
@AS60 schrieb am 23. Mai 2022 um 20:20:35 Uhr:
Das entscheidet dann ein Gericht oder die Bussgeldstelle.
Ich denke nicht daß mal eine defekte Beleuchtung vor Gericht gelandet ist.
Zitat:
Das kann dem Polizisten dann egal sein. Er geht stolz nach Haus. 😎
Ironie? Klischee???😉
Yeah! 😁
Gruß Metalhead
Es muß wirklich unmittelbar vorher kaputt gegangen sein. Vermutlich beim Einschalten, als ich losgefahren bin. Aber da war noch Straßenbeleuchtung und es fiel nicht so auf. Erst als ich aus der Stadt rauskam habe ich gemerkt, da ist irgendwie wenig Licht. Aber habe es in dem Moment auf verdreckte Scheinwerfer geschoben.
Als Schutzbehauptung hätte ich eher gesagt "ich habe nichts gemerkt", was ja laut Aussage des Polizisten auch die Standardaussage ist.
Ich habe gerade mal nachgelesen: Defektes Abblendlicht kann anscheinend mit 20 EUR Verwarngeld belegt werden. Ob das immer gilt oder nur, wenn der Fahrer zugibt, dass es schon länger so ist, keine Ahnung. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber wenn man sagt, es ist gerade kaputtgegangen (ob nun wahr oder als Ausrede), kann man ja niemanden dafür belangen, denke ich. Gibt ja keine Pflicht, damit sofort anzuhalten und es zu reparieren.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 23. Mai 2022 um 20:27:38 Uhr:
Ich habe gerade mal nachgelesen: Defektes Abblendlicht kann anscheinend mit 20 EUR Verwarngeld belegt werden. Ob das immer gilt oder nur, wenn der Fahrer zugibt, dass es schon länger so ist, keine Ahnung. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber wenn man sagt, es ist gerade kaputtgegangen (ob nun wahr oder als Ausrede), kann man ja niemanden dafür belangen, denke ich. Gibt ja keine Pflicht, damit sofort anzuhalten und es zu reparieren.
Egal was du sagst. Wenn das Ding kaputt ist kostet das Geld. Da musst du nicht zugeben dass dir das bekannt war. Bloß nicht zugeben - Vorsatz. 😉Wie ich schon sagte. Es wird sehr oft gelogen.
Ich glaube ich hab für so was nie Geld genommen. Es sei denn man wollte mich verarschen. Sonst Maximal einen Mängelbericht ausgehändigt.
Ähnliche Themen
Zitat:
@8848 schrieb am 23. Mai 2022 um 18:18:56 Uhr:
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 23. Mai 2022 um 17:30:22 Uhr:
Haben Sie denn auch Verbandskasten und Warndreick dabei? Ja, im Kofferraum, unter dem Ladeboden. Dann muß ich aber erst den Hund rausnehmen, anleinen, die Hundebox rausnehmen, dann können Sie gucken.Was machst du, wenn es mal wirklich schnell gehen muss?
Dann lässt er den Hund von der Leine, damit der Hund den Verbandskasten aus dem Ladeboden buddeln und zum Verletzten bringen lässt 😁
Muss man auf die Frage, ob man ein Warndreieck dabei hat, antworten? Hier liest man doch immer, man soll nur sagen, dass man Max Mustermann heiße und aus dem Wald komme. Alles andere sollten dann Gutachter feststellen. Vielleicht würde man sich selbst belasten, wenn einem einfällt, dass das Warndreieck vor 8 Monaten wegen einer Reifenpanne am Straßenrand vergessen worden ist?
Antworten mußt du nicht, aber auf Verlangen des Polizisten mußt du es vorzeigen. Das kannst du natürlich auch wortlos tun.
Ich habe mal gelesen, die Frage nach Verbandskasten/Warndreieck erfolgt in der Regel, um mal einen Blick in den Kofferraum des Autos werfen zu können.
Denn den dürfen Polizisten nicht einfach so kontrollieren. Aber wenn man ihn eh öffnen muß fürs Warndreieck, dürfen sie natürlich reingucken.
Hans Söllner hat daher alles griffbereit unter dem Beifahrersitz und einen Strich an der Seitenscheibe, damit er weiß, wie weit er diese runterkurbeln muss, damit der Verbandkasten durch passt.
Zitat:
@Goify schrieb am 25. Mai 2022 um 09:04:33 Uhr:
Muss man auf die Frage, ob man ein Warndreieck dabei hat, antworten? Hier liest man doch immer, man soll nur sagen, dass man Max Mustermann heiße und aus dem Wald komme. Alles andere sollten dann Gutachter feststellen. Vielleicht würde man sich selbst belasten, wenn einem einfällt, dass das Warndreieck vor 8 Monaten wegen einer Reifenpanne am Straßenrand vergessen worden ist?
Du kannst dich sozusagen nicht "selbst belasten" 😁
Du hast es nicht, egal ob vergessen, zerstört, in einem anderen Auto oder einfach auf dem Dachboden liegend. Du kannst es nicht vorweisen - also zahlen.
In den Kofferraum schauen ... ja, wenn da ein gewildertes Reh drinne liegt, dann öffne ich den nicht. Und wenn da dann das Warndreieck unter dem Reh wäre, dann zahle ich fürs Dreieck, nicht fürs wildern 😁
Ich verstehe beide Seiten, man ist ja schließlich sowas in der Art wie "Gegner" - aber auch mit einem Gegner kann man fair spielen. Jeder will seinen Punkt machen, auch mit ein paar Tricks oder Täuschungen. Ist kein Problem, solange es fair bleibt. Leider ist Fairness ggüb. anderen immer mehr auf dem Rückzug...
Gruß Jörg.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 25. Mai 2022 um 09:50:52 Uhr:
Und wenn schon...
Das mag bei dir so sein, bei mir und den allermeisten anderen auch. Aber es kann ja auch mal sein, dass die Polizisten dabei etwas sehen, was für sie durchaus interessant sein kann.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 23. Mai 2022 um 20:27:38 Uhr:
...Als Schutzbehauptung hätte ich eher gesagt "ich habe nichts gemerkt", was ja laut Aussage des Polizisten auch die Standardaussage ist. ...
Was ganz einfach daran liegen könnte, dass das fast immer den Tatsachen entspricht.
Das kann bei einem defekten Rück- oder Bremslicht durchaus möglich und glaubhaft sein.
Bei einem Abblendlichausfall auf einer Seite im dunkeln und ohne Straßenbeleuchtung merkt man das sehr wohl. Man weiß vielleicht nicht sofort, ob die Ursache Dreck auf den Scheinwerfern ist oder ob was ausgefallen ist, aber man merkt schon, dass man weniger Licht vorm Auto hat.