Gefährdung im Straßenverkehr
Hallo erstmal,
heute Morgen wurde ich geweckt wer stand vor der Tür Polizei. Naja nichts bei gedacht, geredet, meinten die zwei Beamten es gab einen Vorfall vor 2 Monaten in dem ich einen andere Autofahrer gefährdet hatte. Ich musste erstmal überlegen weil ich nicht auf Anhieb genau wusste was passiert war vor 2 Monaten, sprich ich bin auf der rechten Spur gewesen wollte die Spur wechseln hab aber im Rückspiegel zu spät gesehen das da jemand war (ich weiß mit dem Schulterblick wäre das nicht passiert) er relativ stark in die Eisen, ich hab mich per Warnblinker entschuldigt etc. Ich will mich hier absolut nicht rausreden, meine Frage ist nur lediglich was meine Strafe sein wird (plus minus) denn er hat mich angezeigt weil er sich gefährdet gefühlt hat im Straßenverkehr.
95 Antworten
Was heißt verharmlosen? Nach der Schilderung hier hat der TE einen Fahrfehler gemacht und ein anderer Verkehrsteilnehmer mußte stärker bis stark bremsen. Der TE hat sich danach für seinen Fahrfehler entschuldigt, passiert ist nichts. Eine Situation, wie sie vermutlich jeden Tag tausendfach in Deutschland passiert.
Wenn ich jedesmal zur Polizei rennen würde, weil ich für einen anderen bremsen muß, könnte ich ein eigenes Polizeirevier beschäftigen.
Eine Aussage zu machen, bzw. mit den Polizisten zu reden, war natürlich nicht klug. Aber kann man nicht mehr ändern. Ich würde abwarten, ob und was da von der Staatsanwaltschaft kommt und mir dann ggf. rechtlichen Rat einholen.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 18. Mai 2022 um 07:51:35 Uhr:
Zum Überholen ausgeschert und dabei den nachfolgenden Verkehr behindert: 80 € und 1 Punkt
... und Du meinst dafür kommt die Polizei nach 2 Monaten persönlich vorbei? Wozu?
Da musst du die Polizisten befragen, wozu sie vorbeikommen. Ich war nicht dort und kenne ihre Intention nicht.
Naja, wir wissen es nicht und waren auch nicht dabei.
Vielleicht ist auch der, der Anzeige erstattet hat in der Situation das schwarze Schaf gewesen... wer weiß ?
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Niemand von uns außer dem TE war dabei, wir müssen uns also auf die logischerweise einseitige Schilderung des TE verlassen und die Ratschläge danach ausrichten.
Aber so wie das klingt, war es eben wirklich ein dummer Fahrfehler, der einen anderen zu einer heftigen Bremsung gezwungen hat.
Mir erschließt sich nicht, warum jemand die Mühe auf sich nimmt, dafür Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Vor allem, wenn der TE sich danach noch mittels Warnblinker für seinen Fehler entschuldigt hat. Wer viel fährt, erlebt sowas jeden Tag, nix Besonderes.
Aber man hört eben nur eine Seite und wenn der TE vielleicht noch was gemacht hat, was hier verschwiegen wird (beleidigende Gesten, Ausbremsen oder dergleichen) liegt die Sache natürlich schon wieder anders.
Wobei nicht klar ist, ob der Warnblinker beim Kontrahenten auch als Entschuldigung angekommen ist. Mich persönlich wundert nur der ganze Zeitrahmen.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 18. Mai 2022 um 22:14:37 Uhr:
Mir erschließt sich nicht, warum jemand die Mühe auf sich nimmt, dafür Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Mal quer im V&S lesen, da tun sich Abgruende auf 😉 Mal mit offenen Augen durch die Welt gehen oder im Internet lesen, da triffst Spezis, da schuettelst den Kopf. Es gibt Leute die zeigen jeden Parkverstoss an, andere laufen mit dem Meterstab umher und messen deine Hecke nach. Vor noch gar nicht all zu langer Zeit gab es eine Kilometerbegrenzung in gewissen Regionen, wehe da war ein fremdes Nummernschild unterwegs, da sind viele beim Anzeigen richtig aufgeblueht. Die meisten Streits in Nachbarschaften gibt es wegen Pillepalle und es hagelt Anzeigen in Massen.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 18. Mai 2022 um 23:36:04 Uhr:
Wobei nicht klar ist, ob der Warnblinker beim Kontrahenten auch als Entschuldigung angekommen ist. Mich persönlich wundert nur der ganze Zeitrahmen.
Mich wundert eher, dass die Polizei dafür einen Hausbesuch macht. Wofür?
Da hätte auch ein entsprechendes Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft gereicht und der Beschuldigte hätte sich äußern können oder eben nicht.
Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, dass die Polizei wegen so einer Sache (gehen wir davon aus, es ist so passiert, wie der TE es schildert und der andere Autofahrer hat es auch so bei der Polizei erzählt) einen recht sinnlosen Hausbesuch macht.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 18. Mai 2022 um 23:36:04 Uhr:
Wobei nicht klar ist, ob der Warnblinker beim Kontrahenten auch als Entschuldigung angekommen ist.
...
Sí.
Das habe ich auch gedacht. Keine Gesten dieser und anderer Art in kritischen, unfreundlichen Situationen, gerade auf der Autobahn. Sonst handelt man sich u.U. das nächste Problem ein, z.B. wenn ein unbeteiligter Dritter plötzlich den Warnblinker vor sich sieht und in die Eisen geht 🙄.
Und als "Dankeschön" oder zumindest "OK" kenne ich eigentlich nur das kurze mehrfach rechts und links blinken was die LKWs machen, wenn man sie rein oder rauslässt.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 19. Mai 2022 um 10:11:19 Uhr:
Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, dass die Polizei wegen so einer Sache (gehen wir davon aus, es ist so passiert, wie der TE es schildert und der andere Autofahrer hat es auch so bei der Polizei erzählt) einen recht sinnlosen Hausbesuch macht.
war doch nicht sinnlos. Der TE hat freimütig erzählt, dass er der Fahrer war. Das hätte ein Anhörungsbogen nicht hinbekommen.
Und was lernen wir daraus? Früh morgens die Leute im Halbschlaf überrumpeln ist eine erfolgversprechende Taktik.
Ja, in diesem konkreten Fall hat sich der Besuch der Polizei dann gelohnt. Aber trotzdem, es bleibt nach der bisherigen Schilderung, für mich eine Lapalie. Ein Fahrfehler, der einen anderen zum Bremsen gezwungen hat.
Wenn es wirklich so war, ist das eher eine Ordnungswidrigkeit, aber bestimmt keine Straftat und auch kein Anfangsverdacht dafür. Dass sich die chronisch unterbesetzte Polizei dafür soviel Mühe macht, verwundert mich halt.
Am Wochenende fuhr ich auf der Autobahn mittlere Spur, Tempolimit 120km/h, so zeigte auch in etwa mein Tacho. Die dritte Spur endete (natürlich ausreichend vorher angekündigt) und ein Mietwagen mit Münchner Kennzeichen mußte unbedingt noch an mir vorbei, verschätze sich etwas zu seinen Ungunsten, fuhr über die schraffierte Sperrfläche und konnte noch haarscharf vor mir einscheren.
Das sehe ich schon eher als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Fahrer hatte genug Zeit, sich auf das Ende der dritten Spur vorzubereiten, die Geschwindigkeit zu reduzieren, den Überholvorgang abzubrechen und nach rechts zu wechseln. Hat er aber nicht.
Der TE hatte einfach ein Augenblicksversagen.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 18. Mai 2022 um 23:36:04 Uhr:
.. Mich persönlich wundert nur der ganze Zeitrahmen.
Weshalb auch klar ist das man nicht mehr im Bereich einer Owi sondern des StGb sein wird. Bei einem Hausbesuch würde ich dann von einer erheblichen Gefährdung ausgehen ... oder die wollten ihr Büro clean halten 😉
Bei einem Hausbesuch tauchen die Jungs unverzüglich auf, alleine wegen einer eventuellen Alkoholfahrt, aber nicht nach zwei Monden. Ich persönlich halte die ganze Geschichte für eine Ente.
In ähnliches Horn habe ich ja oben auch schon gestoßen. ... wir kennen aber auch nciht die Inhalte des "Interviews" ... und vllt. waren es ja nur andere die eine "Wohnungsbesichtigung" in gehobener Gegend machen wollten 😉
Leider hört man nichts mehr vom TE @BigCem46