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GEDULDETE ÜBERLADUNG 7.5 TONNEN

Themenstarteram 1. September 2018 um 13:46

Überladung eines Kfz (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen) oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 2 Tonnen) als Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter

...um über 5 % 10 €

...um über 10 % 30 €

...um über 15 % 35 €

Im Bußgeldkatalog 2018 habe ich die obigen Daten gefunden und hätte die Frage bis zu wieviel Prozent Überladung tatsächlich geduldet wird und man weiterfahren kann. Bußgeld Zahlung ist klar.

Ich leite aus den obigen Daten ab, daß bis 15 % Überladung bei 7.5 Tonner gerade noch geduldet werden und nach Zahlung von 35 Euro weitergefahren werden kann und es keinen Punkt in Flensburg gibt.

Kann mir jemand dazu Erfahrenswerte sagen wie es damit in der Praktik aussieht.

Beste Antwort im Thema

Also bei Schüttgütern wird bis 3 % nichts passieren ab 3 % gibt es ein Bussgeld ab 10% musst du umladen und bist im Punkte bereich.

In der Regel wird die weiterfahrt auch untersagt.

Bei Errechenbaren Gütern gibt es keine Überladungs duldung ,Busgelder bleiben gleich

Achtung bei Gewerblichen Fahrten gilt ein anderer Bussgeldsatz und da kann einem sehr schnell Vorsatz angerechnet werden .

Noch was neben bei auch der Verlader und der Verwieger ist mit einem Bussgeld dabei solltest du erwischt werden.

Wenn es Gewerblich ist zahlt dein Chef gleich mal das 3 fache von deinem Bussgeld,bei mehreren Verstössen wird das Gewerbeaufsichtsamt benachrichtigt.

Sollte das Gewerbeaufssichtsamt kommen kommt die BAG in der Regel auch mit ,und dann wird der ganze Betrieb einmal auf Links gedreht.

Ich habe es persönlich bei verschiedenen Firmen 2 mal mit gemacht ,da sind beide male 2 Tage lang keine LKW rein oder Raus gefahren alle LKW wurden ausgelesen und jeder wurde mit seiner Fahrerkarte durch läuchtet.

6 stellige Strafen wurden bei beiden Firmen fällig.

36 weitere Antworten
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36 Antworten
Themenstarteram 1. September 2018 um 19:46

Zitat:

@Mindscape schrieb am 1. September 2018 um 21:43:48 Uhr:

Fahrerlaubnis für über 7,5t ist aber vorhanden?

Alter FS III

Zitat:

@Mindscape schrieb am 1. September 2018 um 21:43:48 Uhr:

Fahrerlaubnis für über 7,5t ist aber vorhanden?

Irrelevant. Die Fahrerlaubnis bezieht sich auf das zulässige Gesamtgewicht, nicht auf das Tatsächliche.

Themenstarteram 1. September 2018 um 21:03

Zitat:

@mailboxclyde schrieb am 1. September 2018 um 22:58:47 Uhr:

Zitat:

@Mindscape schrieb am 1. September 2018 um 21:43:48 Uhr:

Fahrerlaubnis für über 7,5t ist aber vorhanden?

Irrelevant. Die Fahrerlaubnis bezieht sich auf das zulässige Gesamtgewicht, nicht auf das Tatsächliche.

Das reicht doch oder ? Zumindest für das was ich mache auf privater Basis.

...auf die Verlängerungsfristen achten, nicht dass die Pappe abgelaufen ist und das ausgerechnet bei einer Kontrolle festgestellt wird... das wäre nämlich ganz doof, da "Fahren ohne Fahrerlaubnis" leider ein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit mehr ist.

@ Fahrerlaubnisklassen - klar bezieht sich der jeweilige Führerschein auf das zulässige Gesamtgewicht, aber die Gewissensentscheidung fällt einem Kontrollbeamten bestimmt leichter einen überladenen auf dem Papier 7,5 Tonner, der technisch ein 12 Tonner ist weiterfahren zu lassen, wenn da einer mit CE und nicht nur mit C1E hinterm Steuer sitzt.

Da der mit C1E nur bis 7,5 Tonnen zul. GG. fahren darf, aber die Kiste durch die Überladung mehr als 7,5 Tonnen hat... somit ist die Kiste nicht nur überladen sondern auch noch einer am Steuer dessen Fahrerfahrung sich auf max. 7,5 Tonnen erstreckt.

Bei einem Fahrer der durch CE bei der Tonnage auch 40 Tonnen bzw. praktisch unbegrenzt fahren darf dürfte die Sache in der subjektiven Einschätzung des Beamten einfach etwas freundlicher aussehen.

Zitat:

@gast356 schrieb am 2. September 2018 um 01:12:59 Uhr:

...auf die Verlängerungsfristen achten, nicht dass die Pappe abgelaufen ist und das ausgerechnet bei einer Kontrolle festgestellt wird... das wäre nämlich ganz doof, da "Fahren ohne Fahrerlaubnis" leider ein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit mehr ist.

@ Fahrerlaubnisklassen - klar bezieht sich der jeweilige Führerschein auf das zulässige Gesamtgewicht, aber die Gewissensentscheidung fällt einem Kontrollbeamten bestimmt leichter einen überladenen auf dem Papier 7,5 Tonner, der technisch ein 12 Tonner ist die sind aber auch technisch abgerüstet,z.b. reifen ectweiterfahren zu lassen, wenn da einer mit CE und nicht nur mit C1E hinterm Steuer sitzt.

seh ich nicht so die führerschein klasse sagt nichts über die fähigkeit bzw erfahrung aus,was fürs vergehen auch keine rolle spielt

Da der mit C1E nur bis 7,5 Tonnen zul. GG. fahren darf, aber die Kiste durch die Überladung mehr als 7,5 Tonnen hat... somit ist die Kiste nicht nur überladen sondern auch noch einer am Steuer dessen Fahrerfahrung sich auf max. 7,5 Tonnen erstreckt.

Bei einem Fahrer der durch CE bei der Tonnage auch 40 Tonnen bzw. praktisch unbegrenzt fahren darf dürfte die Sache in der subjektiven Einschätzung des Beamten einfach etwas freundlicher aussehen.

da macht der bußgeldkatalog keinen unterschied

es spielt doch keine rolle

ob ich nen überladenen 7,5 t vollabbremsen muß,ob dabei ein c1e oder ce in der tasche steckt

ce heißt ja nicht automatisch"fahrpaxis" damit

ich sehe hier bei dem ganzen nur den vorsatz[/b], mit nem 7,5 t überladen unterwegs zu sein

Themenstarteram 2. September 2018 um 8:44

Zitat:

@transe79 schrieb am 2. September 2018 um 09:52:21 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 2. September 2018 um 01:12:59 Uhr:

...auf die Verlängerungsfristen achten, nicht dass die Pappe abgelaufen ist und das ausgerechnet bei einer Kontrolle festgestellt wird... das wäre nämlich ganz doof, da "Fahren ohne Fahrerlaubnis" leider ein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit mehr ist.

@ Fahrerlaubnisklassen - klar bezieht sich der jeweilige Führerschein auf das zulässige Gesamtgewicht, aber die Gewissensentscheidung fällt einem Kontrollbeamten bestimmt leichter einen überladenen auf dem Papier 7,5 Tonner, der technisch ein 12 Tonner ist die sind aber auch technisch abgerüstet,z.b. reifen ectweiterfahren zu lassen, wenn da einer mit CE und nicht nur mit C1E hinterm Steuer sitzt.

seh ich nicht so die führerschein klasse sagt nichts über die fähigkeit bzw erfahrung aus,was fürs vergehen auch keine rolle spielt

Da der mit C1E nur bis 7,5 Tonnen zul. GG. fahren darf, aber die Kiste durch die Überladung mehr als 7,5 Tonnen hat... somit ist die Kiste nicht nur überladen sondern auch noch einer am Steuer dessen Fahrerfahrung sich auf max. 7,5 Tonnen erstreckt.

Bei einem Fahrer der durch CE bei der Tonnage auch 40 Tonnen bzw. praktisch unbegrenzt fahren darf dürfte die Sache in der subjektiven Einschätzung des Beamten einfach etwas freundlicher aussehen.

da macht der bußgeldkatalog keinen unterschied

es spielt doch keine rolle

ob ich nen überladenen 7,5 t vollabbremsen muß,ob dabei ein c1e oder ce in der tasche steckt

ce heißt ja nicht automatisch"fahrpaxis" damit

ich sehe hier bei dem ganzen nur den vorsatz[/b], mit nem 7,5 t überladen unterwegs zu sein

Bei Deinen Überlegungen und Vermutungen stimmt etwas nicht, denn mit dem alten FS III könntest Du bis 18 Tonnen fahren, das heißt 7.5 Tonnen und Tandemachs Anhänger mit 1.5 fachen GG des Zugfahrzeug. Dazu müßte aber alle 5 Jahre der FS verlängert werden ab einem Alter von 50 Jahren.

Wenn Du über 50 Jahre bist und keine Verlängerung machst kannst Du bis GG 12 Tonnen fahren, das heißt daß Du an den 7.5 Tonner nur Tandemachs Anhänger mit GG 4.5 Tonnen anhängen darfst.

Beamte, Juristen, etc. sind "Papiermenschen", die denken in "Gesetzestexten" und nicht pragmatisch... viele von denen können sich garnicht vorstellen, wie so manches im Real-Life abläuft.

Ich bin immer wieder mal auf Fortbildungen, wo es um den Betrieb von Baukränen geht... da ist auch immer wieder ein Rechtsanwalt dabei der zu den rechtlichen Dingen nach Kranunfällen referiert.

Wie hat der Letztes mal gesagt, stellen Sie sich mal vor sie stehen nachdem ihr Kran umgefallen ist, weil der Boden nachgegeben hat vor einem Richter und erklären dem, dass bei der Montage die entsprechenden Unterlagen, wie Montageanleitung / Betriebsanleitung nicht vor Ort waren und Sie das Zeug auch nicht brauchen, weil Sie diesen Krantyp schon hunderte Male auf- und abgebaut haben.

Das kann sich so ein Richter garnicht vorstellen, Juristen, das sind Leute die mit Papier, Bürokratie aufgewachsen sind und damit leben... wenn so einer eine Toaster oder ne Waschmaschine gekauft hat, dann liest der die Bedienungsanleitung und wenn das eine 100 seitige Abhandlung ist.

Und Sie wollen dem erklären, dass Sie ein so kompliziertes Monstergerät, wie einen Baukran aufbauen ohne Bedienungsanleitung... das geht über dessen Horizont hinaus und ist unverantwortlicher Leichtsinn, der zum Scheitern verurteilt ist.

Und genau so ist das in dem Fall mit den Führerscheinen... die wenigsten Beamten sind selbst schon einmal am Steuer eines LKWs gesessen und noch schlimmer die wenigsten haben auch nur einen Hauch Ahnung vom Alltag eines Fahrers... viele glauben tatsächlich, dass das alles was es an Vorschriften beim Thema LKW gibt tatsächlich umsetzbar / einzuhalten ist.

Und daher ist es für einen Beamten schon ein Unterschied, ob da jemand mit C1E oder einer mit CE-Pappe hinterm Steuer sitzt... auch wenns im Real-Life -zugegeben- nicht wirklich ein großer oder überhaupt ein Unterschied ist.

Also Überladung ab 10% des zul. g.G. bleibt der LKW stehen + eine Geldbusse ab 40€ d.h. Punkte.

Bis 10% bist du mit 35€ dabei und kannst weiterfahren.

Obwohl der LKW ein abgelasteter 8,3t er war und demnach techn. nicht überladen war mit 7,9t

Es zählt aber was in den Papieren steht ( 7,49t)

Soviel aus dem realen Leben....

...das Problem in der Transportbranche ist aber auch, dass sich kaum jemand wehrt und daher die Kontrollbeamten schalten & walten können wie sie wollen.

So manche "hirnrissige Privatmeinung" irgendwelcher Polizisten geht da z.B. gerade im Ladungssicherungsbereich "als Gesetz durch", obwohl dieser behauptete Mist von einem Sachverständigen locker zerlegt und von einem Gericht kassiert würde - aber wer gleich garnicht vor ein Gericht zieht hat von vorneherein schon aufgegeben & verloren.

Gerade, wenn es um eine rein formelle Überladung geht, die ja vom technisch-physikalischen Standpunkt aus betrachtet zu keiner Sicherheitsbeeinträchtigung führt wäre schon vorstellbar, dass ein Beamter mit seiner "Untersagung der Weiterfahrt" vor einem Gericht unter Betrachtung der Verhältnismäßigkeit den Kürzeren zieht... da müßte halt nur öfter mal einer Klage einreichen und so eine Entscheidung von einem Gericht überprüfen lassen.

PS: ...so eine ähnliche Sache ist mir z.B. letztens erst zu Ohren gekommen. Da hat ein Kontrolleur einer Berufsgenossenschaft gemeint er kann auf der Baustelle einer größeren Baufirma mal so richtig aufdrehen... der wird jetzt in nächster Zeit viel mit Rechtsanwälten, Schadensersatzklagen, usw. zu tun haben und sich zukünftig bestimmt ganz genau überlegen was er wie beanstandet.

Themenstarteram 6. September 2018 um 20:29

Zitat:

@gast356 schrieb am 6. September 2018 um 22:24:20 Uhr:

...das Problem in der Transportbranche ist aber auch, dass sich kaum jemand wehrt und daher die Kontrollbeamten schalten & walten können wie sie wollen.

So manche "hirnrissige Privatmeinung" irgendwelcher Polizisten geht da z.B. gerade im Ladungssicherungsbereich "als Gesetz durch", obwohl dieser behauptete Mist von einem Sachverständigen locker zerlegt und von einem Gericht kassiert würde - aber wer gleich garnicht vor ein Gericht zieht hat von vorneherein schon aufgegeben & verloren.

Gerade, wenn es um eine rein formelle Überladung geht, die ja vom technisch-physikalischen Standpunkt aus betrachtet zu keiner Sicherheitsbeeinträchtigung führt wäre schon vorstellbar, dass ein Beamter mit seiner "Untersagung der Weiterfahrt" vor einem Gericht unter Betrachtung der Verhältnismäßigkeit den Kürzeren zieht... da müßte halt nur öfter mal einer Klage einreichen und so eine Entschiedung von einem Gericht überprüfen lassen.

Du hast vollkommen recht. Man sollte den selbstherrlichen Brüdern in der Uniform öfter auf die Finger klopfen und die Behördenhörigkeit ablegen. Da würde sicher vieles anders aussehen, ganz egal wo auch immer Uniformen im Spiel sind.

Ja willst du auf der Autobahn mit dem Beamten der pünktlich Feierabend macht diskutieren ?? Auf dem Autobahnparklpatz eventuell übernachten ( ohne Schlafkabine )?

Hier wurde wieder die Verhältnissmässigkeit abgewägt....35€ ja ok und weiterfahren.

Eine Vertragsstrafe wegen nicht pünktlicher Lieferung kann in die 1000 gehen....Andersrum hätte der B...e noch ein Fass aufmachen können...Ste..b...g. LKW als 7,49t zugelassen und als 8,3t genutzt oder MAUT fälig ab 7,5t....na schätzen wir mal .....usw.

Themenstarteram 6. September 2018 um 20:39

Zitat:

@mit-tc schrieb am 6. September 2018 um 22:34:26 Uhr:

Ja willst du auf der Autobahn mit dem Beamten der pünktlich Feierabend macht diskutieren ?? Auf dem Autobahnparklpatz eventuell übernachten ( ohne Schlafkabine )?

Hier wurde wieder die Verhältnissmässigkeit abgewägt....35€ ja ok und weiterfahren.

Eine Vertragsstrafe wegen nicht pünktlicher Lieferung kann in die 1000 gehen....Andersrum hätte der B...e noch ein Fass aufmachen können...Ste..b...g. LKW als 7,49t zugelassen und als 8,3t genutzt oder MAUT fälig ab 7,5t....na schätzen wir mal .....usw.

In meinem Fall ist es ein wenig anders. Ich fahre privat und nicht gewerblich. Das ist der Unterschied.

Trotzdem überladen ist überladen....ab 10% ist Umladung angesagt. und Punkte.

 

Andersrum warum sollten bei einem privat genutzem LKW z.B. die Bremsen , Reifen, Überladung usw erlaubt sein und bei einem gewerblichem nicht ? Oder besser gesagt der B...e nee passt schon fahr mal mit 20% Überladung weiter, gefährdest ja keinen z.B. platz dir mal ein Reifen....usw.

 

Bei gewerblichen bekommt der Spediteuer und der Verlader zus. einen auf die Mütze...und gut ist.

D.h. der Gesetzgeber nimmt alle die an dem Transport beteiligt sind, in die Verantwortung, im Gegensatz zu einer privaten Fahrt.

...genau, das ist das Problem der Branche / der Fahrer... es fehlt einfach 1. an Bildung und 2. an den finanziellen Mitteln bzw. auch dem Willen etwas durchzuziehen.

Statt dessen meinen se es bringt was mit niederen Streifenhörnchen aufm Autobahnparkplatz zu diskutieren bzw. sich mit dummen Verwarngeldangeboten, etc. aus der Situation zu stehlen um möglichst schnell einen Haken drunter zu setzen.

Würde mir ein Kontrollbeamter mit irgendeinem Blödsinn kommen, bei dem ich sicher bin, dass von meiner Seite alles in Ordnung war, dann wird keinesfalls irgendetwas sofort bezahlt, es wird keinerlei Aussage gemacht oder irgendeine Diskussion geführt... der soll das alles schriftlich per Post machen und anschließend kümmert sich ein Rechtsanwalt drum - notfalls treffen wir uns vor Gericht um das entsprechend auszudiskutieren, aber mit niederen Dienstgraden auf der Autobahn zu diskutieren ist einfach nur dumm.

Kommt es z.B. durch eine "Untersagung der Weiterfahrt" zu irgendwelchen Schäden und stellt sich hinterher vor einem Gericht heraus, dass der Beamte im Unrecht war wird sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde + Zivilklage wegen Schadensersatz hinterhergeschoben

Zitat:

@gast356 schrieb am 6. September 2018 um 22:46:18 Uhr:

...genau, das ist das Problem der Branche / der Fahrer... es fehlt einfach 1. an Bildung und 2. an den finanziellen Mitteln etwas durchzuziehen.

Statt dessen meinen se es bringt was mit niederen Streifenhörnchen aufm Autobahnparkplatz zu diskutieren bzw. sich mit dummen Verwarngeldangeboten, etc. aus der Situation zu stehlen um möglichst schnell einen Haken drunter zu setzen.

Würde mir ein Kontrollbeamter mit irgendeinem Blödsinn kommen, bei dem ich sicher bin, dass von meiner Seite alles in Ordnung war, dann wird keinesfalls irgendetwas sofort bezahlt, es wird keinerlei Aussage gemacht oder irgendeine Diskussion geführt... der soll das alles schriftlich per Post machen und anschließend kümmert sich ein Rechtsanwalt drum - notfalls treffen wir uns vor Gericht um das entsprechend auszudiskutieren, aber mit niederen Dienstgraden auf der Autobahn zu diskutieren ist einfach nur dumm.

OK du hast Recht....finazielle Mittel und die Bildung sind vorhanden.

- Bea..te. setzt dich auf dem Parkplatz fest was er ja tun kann.

- du terminierst einen Ra und prozessiert dauert 6 bis 24 Monate je nach AG.

- du gewinnst oder verlierst , bei Gericht bist du wie auf See....mann weiss nie wie es ausgeht ( Ra gut , Richter voreingenommen ?? )

- das wichtigste du hast Zeit verloren als Privatmann na gut Taxi , Hotel, Umladung durch Freunde etc. Bei gewerblichen wird es gar nicht mehr witzig vor allem bei Termin Fracht !! Es wird teuer , bei Automotive kann es bis 6 Stellig / Stunde werden ( Süddeutsche PKW Hersteller )

Wer hat gewonnen ?

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