Zitat:
@schreyhalz schrieb am 4. September 2018 um 23:57:47 Uhr:
Moin Moin !
Nein , alle Antworten sind falsch.
Es geht nicht um gewerbliche Fahrten bei dem Kontrollgerät, sondern um gewerblichen Güterverkehr.
Das bedeutet: Der Autohändler holt die von ihm gekauften Fzge ab und liefert sie dem Käufer nach Hause:
kein gewerblicher Güterverkehr , also kein Fahrtenschreiber.
Er holt für einen Kollegen ein von diesem gekauftes Fzg und bringt es ihm :
Gewerblicher Güterverkehr, Fahrtenschreiberpflicht.
MfG Volker
Genau so ist es.
In diesem Falle würde es sich um Werksverkehr handeln.