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7,49 Tonner BKrFQG

Themenstarteram 27. Februar 2010 um 9:11

Hallo,

ich habe folgende Frage zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

Ich fahre als Einzelunternehmer einen 7,49 Tonner und habe meinen Führerschein 1989 (Damals Klasse 3 - heute B) erworben, sodass ich den 7,49 Tonner damit fahren darf.

Im BKrFQG steht : Zudem gilt das BKrFQG nur dann, soweit die Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchgeführt wird, für die ein Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Demnach brauche ich nicht an der Schulung für das BKrFQG teilzunehmen.

Ist das so richtig. Mein DEKRA Prüfer bestätigte mir das, aber war sich nur 99 % - ig sicher.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke im vorauas.

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23 Antworten

Den Dekra-Prüfer würde ich aber wechseln, wenn er so unqualifizierte Aussagen macht.

BKrFQG:

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse und findet Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, die

1 deutsche Staatsangehörige sind,

2 Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder

3 Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden,

soweit sie die Fahrten m Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Siehe auch FeV:

§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

...

Klasse C1:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

...

Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:

Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden

 

Dein alter Klasse 3 entspricht dem heutigen Klasse C1E, also fällst du ganz klar unter die Weiterbildungspflicht.

Zitat:

Original geschrieben von IngoBartnitzek

Im BKrFQG steht : Zudem gilt das BKrFQG nur dann, soweit die Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchgeführt wird, für die ein Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

und zu was zählt ein 7,49t?! richtig c1....!

demnach müssten leute mit der alten klasse 2 ja auch keine quali machen...... :confused:

am 27. Februar 2010 um 11:26

Hallo

Also wenn du ehemals alte Klasse 3 hattest, hast du jetzt C1E entweder mit einschränkung 79 oder ohne. Egal wie auch immer, wenn du musst diese Qualy machen und nachweisen.

MIKNE hat völlig recht und ich kann das nur bestätigen, weil ich seit 16 Jahren eine kleine Spedition habe und wir haben jeden Tag damit zu tun.

am 27. Februar 2010 um 21:53

Ich bin mir nicht ganz sicher, müssen gewerbliche Fahrer nicht eh ihren Führerschein umtauschen?

fahrerkarte gibts eben nur mit plasteführerschein

am 27. Februar 2010 um 22:15

Ich meinte unabhängig von der Fahrerkarte. Gewerbliche Fahrer = Plastekarte bis spätestens 2015? Das Datum weiß ich aber nicht genau.

Die 95 lässt sich nur auf Plasik eintragen -

also spätestens nach der Quali gibts ohnehin einen Neuen !

Zitat:

Original geschrieben von Dieselferrari

Ich meinte unabhängig von der Fahrerkarte. Gewerbliche Fahrer = Plastekarte bis spätestens 2015? Das Datum weiß ich aber nicht genau.

stimmt so eigentlich auch nicht, soviel ich weiß, am 50igsten musst du ein ärztliches Gutachten und deine Weitebildungsmaßnahmen abgeschlossen haben ( 5 Module ) und dann bekommste deinen Lappen verlängert! Egal, ob du den alten 3er hast oder den 2er bzw die neueren Klassen

Im übrigen, darf er mit dem alten 3er einen Zugfahrer der 18,5 to hat ( Zugfahrzeug + 1,5 fache als Anhänger wenn die Bremsanlage durchgängig ist und eine Achse oder eine Tandemachse hat die einen Abstand unter 1 Meter hat )

Zitat:

Original geschrieben von Laird_of_Glenmore

stimmt so eigentlich auch nicht, soviel ich weiß, am 50igsten musst du ein ärztliches Gutachten und deine Weitebildungsmaßnahmen abgeschlossen haben ( 5 Module ) und dann bekommste deinen Lappen verlängert! Egal, ob du den alten 3er hast oder den 2er bzw die neueren Klassen

Mit der Verlängerung gibt es aber immer einen neuen Führerschein, also den Eu-Führerschein im Scheckkartenformat, er wird nichts mehr in die alten "Lappen" nachgetragen.

Zitat:

Original geschrieben von Dieselferrari

Ich meinte unabhängig von der Fahrerkarte. Gewerbliche Fahrer = Plastekarte bis spätestens 2015? Das Datum weiß ich aber nicht genau.

Für Busfahrer ist der Stichtag des Nachweises über die 5 Module der 9.9.2013, für alle anderen 7,5-Tonner-Fahrer ohne Personenbeförderung der 9.9.2014.

Zitat:

Im übrigen, darf er mit dem alten 3er einen Zugfahrer der 18,5 to hat ( Zugfahrzeug + 1,5 fache als Anhänger wenn die Bremsanlage durchgängig ist und eine Achse oder eine Tandemachse hat die einen Abstand unter 1 Meter hat )

Stimmt so einfach auch nicht. Um diese Kombination fahren zu dürfen, brauchst du den Führerschein CE79. D.h. du musst deinen Klasse 3 Führerschein vor 1979 gemacht haben, und dir das beim Umschreiben von Pappe auf Plastik auch eintragen lassen. Wenn du das nicht machst, darfst du das mit deiner Plastikkarte auch nicht fahren.

Ich habe meinen 3er 1987 gemacht und CE79.

Zitat:

Original geschrieben von Bleifussxxx

Stimmt so einfach auch nicht. Um diese Kombination fahren zu dürfen, brauchst du den Führerschein CE79. D.h. du musst deinen Klasse 3 Führerschein vor 1979 gemacht haben, und dir das beim Umschreiben von Pappe auf Plastik auch eintragen lassen.

*Hust*

Das ist ja nun völliger Blödsinn.

Die 79 ist eine "Schlüsselzahl" für eine Begrenzung auf 3-achsige Fahrzeugkombinationen über 12 bis 18,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen).

Ist doch ganz einfach.Jeder der in Fahrzeug über. bzw.ab 3,5t zggw gewerblich fahren will muss die Module nachweisen.Auf die Handwerker wollen wir jetzt mal nicht extra eingehen.

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