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GEDULDETE ÜBERLADUNG 7.5 TONNEN

Themenstarteram 1. September 2018 um 13:46

Überladung eines Kfz (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen) oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 2 Tonnen) als Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter

...um über 5 % 10 €

...um über 10 % 30 €

...um über 15 % 35 €

Im Bußgeldkatalog 2018 habe ich die obigen Daten gefunden und hätte die Frage bis zu wieviel Prozent Überladung tatsächlich geduldet wird und man weiterfahren kann. Bußgeld Zahlung ist klar.

Ich leite aus den obigen Daten ab, daß bis 15 % Überladung bei 7.5 Tonner gerade noch geduldet werden und nach Zahlung von 35 Euro weitergefahren werden kann und es keinen Punkt in Flensburg gibt.

Kann mir jemand dazu Erfahrenswerte sagen wie es damit in der Praktik aussieht.

Beste Antwort im Thema

Also bei Schüttgütern wird bis 3 % nichts passieren ab 3 % gibt es ein Bussgeld ab 10% musst du umladen und bist im Punkte bereich.

In der Regel wird die weiterfahrt auch untersagt.

Bei Errechenbaren Gütern gibt es keine Überladungs duldung ,Busgelder bleiben gleich

Achtung bei Gewerblichen Fahrten gilt ein anderer Bussgeldsatz und da kann einem sehr schnell Vorsatz angerechnet werden .

Noch was neben bei auch der Verlader und der Verwieger ist mit einem Bussgeld dabei solltest du erwischt werden.

Wenn es Gewerblich ist zahlt dein Chef gleich mal das 3 fache von deinem Bussgeld,bei mehreren Verstössen wird das Gewerbeaufsichtsamt benachrichtigt.

Sollte das Gewerbeaufssichtsamt kommen kommt die BAG in der Regel auch mit ,und dann wird der ganze Betrieb einmal auf Links gedreht.

Ich habe es persönlich bei verschiedenen Firmen 2 mal mit gemacht ,da sind beide male 2 Tage lang keine LKW rein oder Raus gefahren alle LKW wurden ausgelesen und jeder wurde mit seiner Fahrerkarte durch läuchtet.

6 stellige Strafen wurden bei beiden Firmen fällig.

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Themenstarteram 6. September 2018 um 20:53

Zitat:

@gast356 schrieb am 6. September 2018 um 22:46:18 Uhr:

...genau, das ist das Problem der Branche / der Fahrer... es fehlt einfach 1. an Bildung und 2. an den finanziellen Mitteln etwas durchzuziehen.

Statt dessen meinen se es bringt was mit niederen Streifenhörnchen aufm Autobahnparkplatz zu diskutieren bzw. sich mit dummen Verwarngeldangeboten, etc. aus der Situation zu stehlen um möglichst schnell einen Haken drunter zu setzen.

Würde mir ein Kontrollbeamter mit irgendeinem Blödsinn kommen, bei dem ich sicher bin, dass von meiner Seite alles in Ordnung war, dann wird keinesfalls irgendetwas sofort bezahlt, es wird keinerlei Aussage gemacht oder irgendeine Diskussion geführt... der soll das alles schriftlich per Post machen und anschließend kümmert sich ein Rechtsanwalt drum - notfalls treffen wir uns vor Gericht um das entsprechend auszudiskutieren, aber mit niederen Dienstgraden auf der Autobahn zu diskutieren ist einfach nur dumm.

Uniformierte ticken eben anders in ihrer Selbstherrlichkeit. Brauchst nur auf einen zu kommen der zuhause unter der Knute seiner Holden steht, dann hast Du schon schlechte Karten, wenn er sich beweisen möchte welch großer Zampano er eigentlich in seiner Uniform ist. Mit solchen Hampelmänner diskutiere ich gerne und sage auch gerne durch die Blume was ich vom ihm halte. :D

Zitat:

@mit-tc schrieb am 6. September 2018 um 22:53:13 Uhr:

...

- Bea..te. setzt dich auf dem Parkplatz fest was er ja tun kann.

- du terminierst einen Ra und prozessiert dauert 6 bis 24 Monate je nach AG.

- du gewinnst oder verlierst , bei Gericht bist du wie auf See....mann weiss nie wie es ausgeht ( Ra gut , Richter voreingenommen ?? )

- das wichtigste du hast Zeit verloren als Privatmann na gut Taxi , Hotel, Umladung durch Freunde etc. Bei gewerblichen wird es gar nicht merh witzig vor allem bei Termin Fracht !! Es wird teuer , bei Automotive wirds 6 Stellig / Stunde.

Wer hat gewonnen ?

...kapierst es einfach nicht. Warum soll ich aufm Parkplatz stehen bleiben und warten bis das ausgefochten ist?

Selbstverständlich wird umgeladen, ggf. im Hotel übernachtet, werden Konventionalstrafen bezahlt... aber hinterher kann man so etwas problemlos von einem Gericht durch eine Klage prüfen lassen, statt wie ein Hund bei der Kontrolle rumzubellen und hinterher den Schwanz einzuziehen.

Muß man sich halt vorher auch sicher sein, dass man im Recht ist, das Prozessrisiko kalkulierbar ist und man auch gewinnt...

Anschließend holt man sich die Aufwendungen, die aufgrund der falschen Entscheidung des Beamten nötig wurden mit einer Schadensersatzklage wieder und der Beamte bekommt eine Dienstaufsichtsbeschwerde, damit auch all seine Vorgesetzten erfahren, welchen Dummkopf sie da auf die Menschheit losgelassen haben und dass es vielleicht besser ist, wenn der mit Aufgaben betraut wird, denen er eher gewachsen ist... vielleicht so als Schülerlotsen oder im Polizeirevier "die Mülleimer auszuleeren".

Wir reden vom realen Leben richtig ? Und nicht von Theorien !

Hast du schon mal sowas druchprozessiert ?

Z.B. bist Abends ca. 400km von Zuhause entfernt, wer kommt zum Umladen ? Keiner.

OK Hotel + Taxi.

Ach ja natürlich warst Du nicht alleine mit dem Be..n, der war es sicherlich nicht.

Du Hast natürlich fotograffiert und dokumentiert um Beweise zu sichern.

Fahrzeugschein und Perso wurden natürlich eingezogen, bis der LKW umgeladen wurde.

Nach der Umladung hast Du mind. 12- 14 h verloren wenn nicht sogar mehr......und das wegen 35€

Als Privat mann ok...als gewerblicher Impossible

und jeder der das gerichtlich durchsetzen will

ist natürlich der meinung,das er allein recht hat

sonst gäbe es ja keine gerichtsverfahren,die ja auch sehr oft negativ ausgehen

Ich bin ja nun auch schon ein paar Jahre auf der Strasse unterwegs,und es gibt eine goldene Regel so wie es in den Wald rein ruft ruft es zurück.

Wenn du weist das du Überladen hast und du von der Trachtengruppe angehalten wirst ,macht man gute Miene zum Bösen Spiel.

Man zeigt sich freundlich unwissend ,und verspricht dies nie wieder zutun,-10% geht es da auch mit einer Verwarnung davon,man sollte halt nur nicht 2 mal die selben Polizisten treffen.

Über 10 Prozent kennen viele kein Pardon ,man könnte dir da auch schon gerne einen Vorsatz daraus machen ,und da wird es dann richtig teuer.

Zitat:

@mit-tc schrieb am 6. September 2018 um 22:06:20 Uhr:

Also Überladung ab 10% des zul. g.G. bleibt der LKW stehen + eine Geldbusse ab 40€ d.h. Punkte.

Bis 10% bist du mit 35€ dabei und kannst weiterfahren.

Obwohl der LKW ein abgelasteter 8,3t er war und demnach techn. nicht überladen war mit 7,9t

Es zählt aber was in den Papieren steht ( 7,49t)

Soviel aus dem realen Leben....

Ab 2 % gibts Punkte nicht erst ab 10 %

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