Gebrauchtwagenverkauf
Hallo liebe Gemeinde,
ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig, es ist eine rechtliche Frage und geht um meinen Corsa b 1,0 BJ 2000.
Diesen habe ich nun vor 3 Wochen verkauft und an dem Wagen war alles bestens selbst Tüv habe ich noch neu gemacht.
Nun ruft mich die Tage der Käufer an und sagt ich soll meinen Schrott abholen, der war in der Werkstatt und der Wagen hat einen Zylinderkopfschaden. Der Wagen hatte tatsächlich mal einen Zylinderkopfschaden, aber dieser wurde behoben. Es hat zwar eine Privatperson gemacht, die aber davon sehr viel Ahnung hat! ( rechnungen von Ersatzteilen vorhanden )
Nun möchte er sein Geld zurück und ich soll das Fahrzeug holen ? Muss ich den Wagen zurücknehmen ? Als ich diesen verkauft habe, hatte er diese Probleme nicht!
Danke euch schonmal!
17 Antworten
Da wirst du wohl einen Rechtsanwalt fragen müssen.
Denke hier wird es 2 Lager geben und du bist genauso schlau wie vorher.
Wenn du ihn den wagen als privatperson verkauft hast und du nichts arglistig verschwiegen hast musst du gar nichts zurück nehmen
ps: ohne gewährleistung
Zitat:
Original geschrieben von c5000i
Wenn du ihn den wagen als privatperson verkauft hast und du nichts arglistig verschwiegen hast musst du gar nichts zurück nehmenps: ohne gewährleistung
genau so isses!!!
gekauft wie gesehn, jegliche garantieansprüche oder gewährleistung gibt es bei einem privatverkauf nicht !
mach dir kein kopf, falls du aber genau wissen willst wie die rechtliche lage ist, frag einen anwalt ! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von wolffi007007
gekauft wie gesehn, jegliche garantieansprüche oder gewährleistung gibt es bei einem privatverkauf nicht !
Das ist FALSCH!
wieSO NICHT !?
wenn ich was verkaufe gebe ich das immer so an, und der käufer erklärt sich damit einverstanden, wenn er etwas von mir kauft !
es sei denn er hat was verschwiegen, das würde wiederum bedeuten " vortäuschung von falschen tatsachen "
Du hast das auto als privat person verkauft und ohne gewährleistung. Wieso dann zurücknehmen? hatte auch schonmal so ein fall wo ich mein auto verkauft habe und dann der typ den vorderen linken reifen auf der autobahn verloren hat. Laut meines anwalts hätte er auf dem auto sitzen bleiben können weil ich es als privt person verkauft habe , aber es war mein nachbar und ich habe es zurückgenommen dummerweise.
Zitat:
Original geschrieben von CLouCK
Du hast das auto als privat person verkauft und ohne gewährleistung.
Wo steht das?
Ich denke mal dass er eine privat person ist und wenn nicht müsste er ja ein kaufvertrag ausgedruckt haben oder geschrieben wo es drinne steht.
Privat heisst nicht, das du nicht haftest.
Auch als Privatperson musst du in jedem Fall beim Verkauf eine Garantie, Gewährleistung oder was auch immer ausschließen und der Käufer muss dir das Verschweigen.
Ob du dem Käufer nun hättest mitteilen müssen das der Wagen einen Zylinderkopfschaden hatte... darüber lässt sich streiten.
Ich finde es aber schon merkwürdig das der Schaden so schnell nach Reperatur wieder bestehen soll.
Ohne jetzt weitere Details zu kennen würde ich nach dem was ich jetzt weis meinen das der Käufer vor Gericht Recht bekommen würde sofern du nicht im Vertrag jegliche Garantie ausgeschlossen hast.
ICh sage ja schon nichts mehr :P
Zitat:
Original geschrieben von rentner wagen
Und Golf, biste jetzt schlauer.😁