Gebrauchtwagenverkauf

Opel Corsa

Hallo liebe Gemeinde,

ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig, es ist eine rechtliche Frage und geht um meinen Corsa b 1,0 BJ 2000.

Diesen habe ich nun vor 3 Wochen verkauft und an dem Wagen war alles bestens selbst Tüv habe ich noch neu gemacht.

Nun ruft mich die Tage der Käufer an und sagt ich soll meinen Schrott abholen, der war in der Werkstatt und der Wagen hat einen Zylinderkopfschaden. Der Wagen hatte tatsächlich mal einen Zylinderkopfschaden, aber dieser wurde behoben. Es hat zwar eine Privatperson gemacht, die aber davon sehr viel Ahnung hat! ( rechnungen von Ersatzteilen vorhanden )

Nun möchte er sein Geld zurück und ich soll das Fahrzeug holen ? Muss ich den Wagen zurücknehmen ? Als ich diesen verkauft habe, hatte er diese Probleme nicht!

Danke euch schonmal!

17 Antworten

Wenn man ein Auto Gebraucht kauft, muss man mit Rechnen das irgentwo noch ein Schaden ist:

VERSCHLEIßTEILE

Sonst könnte man den ja als NEU Verkaufen.

Als Privat Person ohne/Fast Keine Ahnung von Autos wird schlecht sagen können was wo Kaputt ist schon.

Wer gebraucht Kauft muss halt mit Gebrauchten bis VERSCHLEIßENEN teilen Rechnen, selbst ein Neu wagen kann man Neu Kaufen und nach 1 KM zurück bringen da eventuell Teile nicht Ordnungsgemäss Funktionieren.

Und Alte Autos muss man mit Rechnen das an irgenteinen Tag was verabschiedet, jedes Gerät geht irgentwann nicht mehr.

Als Käufer ist man selbstverpflichtet sich ein Bild zu machen vom Auto, Unterschreibt er das Doku den ist er mit allem einverstanden. Wiegesagt ein Privat Verkäufer der nicht ausreichend Ahnung von Autos hat kann ja nicht sagen was Kaputt ist. Eher kann er sagen ob er Rost hat oder ob irgentwas nicht Funktioniert und ein Kleiner Kratzer ist aber mehr wird eine normale Person ohne wissen auch nicht viel sagen können.

Der Käufer muss sich damit abfinden, er hatte und konnte sich das Auto begutachten auch notfalls einen dazu hollen der Ahnung hat. Macht er es nicht ist er SELBST SCHULD. Unterschrieben ist Unterschrieben.

So das wars 😁

Hallo

Beim Autoverkauf besteht grundsätzlich immer Sachmängelhaftung.

Ausnahme: der private Verkäufer kann die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausschließen. Dann muß aber im Vertrag ausdrücklich drinstehen "Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" z. B. im ADAC- Kaufvertrag für Privatverkäufer.

Sätze wie z.B. "gekauft wie gesehen" zählen nicht, sie schließen die Sachmängelhaftung nicht aus.

Der gewerbliche Verkäufer ( dazu zählt auch ein Friseurmeister der seinen Firmenwagen verkauft),kann die Sachmängelhaftung höchstens auf ein Jahr begrenzen aber nicht ausschließen.

Gruß Arno

Mir noch was eingefallen..

Zitat:

Nun ruft mich die Tage der Käufer an und sagt ich soll meinen Schrott abholen, der war in der Werkstatt und der Wagen hat einen Zylinderkopfschaden. Der Wagen hatte tatsächlich mal einen Zylinderkopfschaden, aber dieser wurde behoben.

Wie lang ist es her mit den Zylinderkopfschaden?

Wenn er neu Repariert wurde und es war heile vor dem Verkauf noch, könnteste eventuell auch angehen das der Käufer selbstverschuldet ist.

Bei eine Erneuerung dess Zylinderkopfes, sollte das Auto eingefahren werden und nicht die ersten Kilometer getrappelt werden. Sonst verabschiedet sich schnell wieder was "Wenn man Pech hat".

Am Besten eigentlich immer vorher Fotos machen von jeglichen mist bevor man den Verkauft. Sind halt kleine Beweismittel die mal nützlich sein könnten.

Wie schon oben in meiner Antwort

Zitat:

Der Käufer muss sich damit abfinden, er hatte und konnte sich das Auto begutachten auch notfalls einen dazu hollen der Ahnung hat. Macht er es nicht ist er SELBST SCHULD. Unterschrieben ist Unterschrieben.

Weil du weist ja nicht was er mit den Auto gemacht hat, er muss dir genauso beweisen das er keine Schuld hat.

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