Gebrauchtwagenkauf im Kundenauftrag - Mängel

Smart Fortwo 450

Guten Abend,

ich benötige eure Hilfe. Hab am Montag einen Smart 450 Erstzulassung 2005 gekauft. Diesen habe ich bei einem Händler gekauft. Dieser hat den Smart allerdings im Kundenauftrag verkauft.
Nun habe ich mehrere Mängel festgestellt. Der Smart ist wohl undicht, da der Fußraum auf der Beifahrerseite nass ist. Da die Batterie von der Werkstatt gewechselt wurde, hat mit der Werkstattleiter nach dem Kauf erklärt, dass es ihm beim Service bereits aufgefallen ist.
Seit 2 Tagen ruckelt der Smart nun beim Anfahren und die Motorkontrollleuchte leuchtet durchgängig.
Ich weiß, dass beim Privatverkauf keine Garantie besteht. Der Händler oder auch Vorbesitzer möchte natürlich nicht nachbessern. Allerdings ist im Vertrag ein Hinweis auf eine Sachmängelhaftung von 1 Jahr (s. Bild). Nun brauche ich eure Hilfe. Wie sehr ihr das: ist eine Nachbesserung oder Rückgabe laut dem Vertrag rechtens?

Vielen Dank??

Vertrag
32 Antworten

Kannst du mit einem Tester das Getriebe resetten? Ich hatte das mal. Das Ruckeln im Start. So aus dem nichts. Hab das Getriebe per Delphi OBD Scanner einem Reset unterzogen. Und es lief einwandfrei.

Ich hab letztes Jahr auch einen Smart von einem Händler gekauft .(Scheckheft gepflegt bei Mercedes.) Nur war es das Fahrzeug seiner Frau . Also privat . Er wollte mir eine Gebrauchtwagengarantie für über 300,- Euro anbieten . Hab mich dann informiert . Als Privatmann , kann ich keine Gebrauchtwagengarantie abschließen wenn das Fahrzeug älter als 10 Jahre ist . Als Händler schon . Nur, wenn die dann rausbekommen, dass es privat war (Schadensfall), lehnen die den Schaden ab . Aber du hast über 300,- Euro bezahlt . Er hat dann damals gemeint, die Versicherung müsste das ja nicht unbedingt wissen . Jetzt hab ich einen Schadensfall und hab auch die Kosten. Im Vertrag, wurde das Fahrzeug von Privat ohne Sachmängel Haftung verkauft . Wäre es nicht Scheckheft gepflegt gewesen, hätte ich es nicht gekauft.

Grundsätzlich hast du doch nur zwei echte Optionen, wie du mit dem Verkäufer umgehst. Entweder du einigst dich gütlich mit dem Händler und der Händler spielt mit, dann solltest du das Vertragsrecht nicht mal erwähnen, oder du hoffst auf die Hilfe des Vertragsrecht und bemühst einen Juristen. Der letzte Weg kostet dich meistens erst mal gutes Geld für den rechtlichen Beistand bei ungewissem Ausgang. Da die Gerichte auch entsprechend überlastet sind, gehe ich auch von einer Entscheidung aus, die weit über einem Jahr dauert.
Ob das bei einem 18 Jahre alten Fahrzeug überhaupt Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Zitat:

@Picard155

Nennt sich Agenturgeschäft. Spar dir das Geld mit Anwalt usw. Du hast Null Chancen dabei, und steckst gutes Geld in schlechtes.

Ich kann nur nochmal das Erwähnte sagen. Du wirst auf den Kosten sitzen bleiben. In deinem Interesse steck kein gutes Geld schlechtem hinterher.
Ich kenne genügend Fälle die bei solchen Agenturgeschäften hintenrunter gefallen sind. Waren auch schon etliche Berichte im TV. Das ist eine Gesetzeslücke, wie so viele Lücken in Blödland.

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Hallo leute habe grade einen Fall der intersannt sein könnte..

Habe die Tage bei einem Händler ein Fahrzeug gekauft "im kundenauftrag" parar Tage später hatte ich Probleme mit dem Auto dann habe ich heute über den fahrzeugschein den vorbesitzer tatsächlich gefunden und eben mit ihm telefoniert

Der sagte mir er habe sein Auto (was ich nun besitze) Inzahlungnahme für sein neues Auto gegeben er war geschockt das er als Verkäufer im Vertrag steht und das Autohaus als "vermittler" denn der vorbesitzer hat mit dem autohaus keinen vermitlungsvertrag abgeschlossen er hat mir sein Vertrag geschickt wo ersichtlich ist das er sein altes auto Inzahlungnahme gegeben hat aber niemals einen vermitlungsvertrag unterschrieben hat!

Nun werde ich erstmal eine m
Email mit all den Fakten senden an amdas autohaus...

Und der vorbesitzer will da abrufen und frgabe wieso er in meinem Kaufvertrag als Verkäufer steht obwohl er niemals einen vermitlungsvertrag unterschrieben hat

Ich bin mal gespannt...

Eine interessante Konstellation.
Mit der Inzahlungnahme im Rahmen des Kaufs eines Neufahrzeugs wird ja das Autohaus eigentlich Eigentümer des Fahrzeugs und es dann als Kauf im Auftrag weiter zu "vermitteln" ist schon etwas gewöhnungsbedürftig.
Das wird eben in der Regel deshalb gemacht, um die Gewährleistung beim Weiterverkauf zu vermeiden.
Ob das jetzt rechtlich in Ordnung ist, dafür kenne ich mich zu wenig aus, aber es wäre auf jeden Fall interessant, das klären zu lassen.
Auf jeden Fall ist es sehr unredlich, den Vorbesitzer, der zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr Eigentümer des Fahrzeugs ist, als Vertragspartner im Auftrag zu nennen, denn rechtlich hat er mit diesem Auto ja gar nichts mehr zu tun.
Halte uns bitte über den Fortgang der Geschichte auf dem laufenden!
Danke! 🙂

Diese Machenschaften sind in Deutschland normal. Jeder Autohändler muß Gewährleistung geben. Mit dem "Agenturgeschäft" umgeht er das, da er nur als Vermittler agiert. Rechtliche Handhabe fast gleich null, und wenn sehr langwierig und kostspielig.

Naja, wenn es sich aber so verhält wie im vorliegenden Fall, dann hat ja das Autohaus das Fahrzeug mit der Inzahlungnahme erworben und es ist das Eigentum des Autohauses.
Hängt eben von der Formulierung des Vertrags zur Inzahlungnahme ab.
Das dann unter dem Namen des Vorbesitzers weiter zu veräußern halte ich zumindest für rechtlich sehr fragwürdig.
Allein daß dessen Name dort in dem Vertrag auftaucht ist ja schon sehr gewöhnungsbedürftig, weil er dadurch ja praktisch Vertragspartei wird, wenn z.B. der neue Eigentümer arglistige Täuschung geltend macht.

Ich kenne mich da rechtlich zwar nicht so gut aus, hier eine Bewertung vorzunehmen, aber rechtlich überprüfen lassen sollte man das mal.
Auch wenn es in der Zwischenzeit sich zur alltäglichen Praxis entwickelt hat, ist es nicht automatisch auch rechtens.
Vor allem bei größeren Autohäusern, also keinen Fähnchenhändlern, habe ich hier große Bedenken!

In der Regel wird es ja so sein, dass nicht der Vorbesitzer, der in diesem Fall das Auto in Zahlung gebgeben hat, der "Verkäufer" ist, sondern der Bruder/Schwager/Nachbar/Kumpel der veräußernden Firma.

Praxisbeispiel aus meiner eigenen Erfahrung:

- Kunde A kauft ein Auto bei Firma B und gibt seines dafür in Zahlung. Firma B ist also nun Eigentümer.
- Firma B möchte sich um die Gewährleistung drücken. Also verkauft Bruder/Schwager/Kumpel C das Auto "im Kundenauftrag" für den nun aktuellen Eigentümer B.
Moralisch verwerflich, rechtlich (aus meiner Sicht, zumindest) jedoch nicht zu beanstanden.

Interessant wird es, wenn die Firma B nun wahrheitswidrig behauptet, das Auto im Auftrag des ursprünglichen Kunden A zu verkaufen. DA sehe ich auf jeden Fall die Betrugskeule schwingen.

Arglistig verschwiegene Mängel sind übrigens auch beim Privatkauf verboten!

Ich würde mich vielleicht mal rechtlich beraten lassen dazu...

Zitat:

@micha204 schrieb am 21. August 2023 um 13:30:12 Uhr:


Interessant wird es, wenn die Firma B nun wahrheitswidrig behauptet, das Auto im Auftrag des ursprünglichen Kunden A zu verkaufen. DA sehe ich auf jeden Fall die Betrugskeule schwingen.

Wenn es in diesem Fall tatsächlich so ist, daß der tatsächliche Vorbesitzer in dem Kaufvertrag als Verkäufer eingetragen wurde, dieser aber gar nix von weiss, dann würde ich das auch so sehen und rechtlich dagegen vorgehen oder zumindest eine qualifizierte Rechtsauskunft von einem Anwalt einholen.

Auf sich beruhen lassen würde ich die Sache auf gar keinen Fall, denn das leistet nur so halbseidenen Gestalten Vorschub!

Ihr habt ja recht Leute...aber ich habe keine Rechtsschutz...

Der vorbesitzer rief heute bein Händler an und fragte wieso er denn als Verkäufer im Vertrag steht..Darauf hin meinte der Verkäufer zu ihm das wäre normal..

Als er mich anrief war er natürlich sauer wieso ich so hintenrum den vorbesitzer Anrufe

Da habe ich gesagt weil ich einfach die history des autos wissen wollte ..

Naja dann übernahm meine freundin das Telefonat da sie schlagfertiger ist und holte ihn wieder runter usw und dann zum schluss hieß es holt euch nen Kostenvoranschlag dann meldet euch wieder und dann SEHEN WIR MAL....

Ich würde an Deiner Stelle auf Rückgabe des Fahrzeugs, soll heissen Wandlung des Kaufvertrags, bestehen!
Die Reaktion von dem war ganz klar, der weiss genau, daß er einen Fehler gemacht hat und wenn der jetzt aufstresst, dann würde ich ihm mal zeigen, wo der Bartel den Most holt!
Der weiss, daß er rechtlich ein ganz großes Problem bekommt, wenn das publik wird!

Genau so, und nicht anders.

Was die Rechtsberatung angeht: in der Regel ist die Erstberatung kostenfrei. Hier erörtert der Rechtsanwalt mit Dir zusammen, ob das ganze überhaupt Aussicht auf Erfolg hat und entscheidet dann mit Dir zusammen, ob und wie weiter gemacht werden soll.

Wenn Du unterhalb einer gewissen Einkommensgrenze bist, hast Du Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe. Auch das wird er mit Dir klären.

Und fürs Ende gilt: Wer den Prozess verliert, bezahlt ihn auch.

Keine Autos beim Händler kaufen, wenn der "im Kundenauftrag" verkauft.

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