Gebrauchtwagenkauf im Kundenauftrag - Mängel
Guten Abend,
ich benötige eure Hilfe. Hab am Montag einen Smart 450 Erstzulassung 2005 gekauft. Diesen habe ich bei einem Händler gekauft. Dieser hat den Smart allerdings im Kundenauftrag verkauft.
Nun habe ich mehrere Mängel festgestellt. Der Smart ist wohl undicht, da der Fußraum auf der Beifahrerseite nass ist. Da die Batterie von der Werkstatt gewechselt wurde, hat mit der Werkstattleiter nach dem Kauf erklärt, dass es ihm beim Service bereits aufgefallen ist.
Seit 2 Tagen ruckelt der Smart nun beim Anfahren und die Motorkontrollleuchte leuchtet durchgängig.
Ich weiß, dass beim Privatverkauf keine Garantie besteht. Der Händler oder auch Vorbesitzer möchte natürlich nicht nachbessern. Allerdings ist im Vertrag ein Hinweis auf eine Sachmängelhaftung von 1 Jahr (s. Bild). Nun brauche ich eure Hilfe. Wie sehr ihr das: ist eine Nachbesserung oder Rückgabe laut dem Vertrag rechtens?
Vielen Dank??
32 Antworten
Zitat:
@kartfahrer_ schrieb am 24. August 2023 um 12:16:38 Uhr:
Keine Autos beim Händler kaufen, wenn der "im Kundenauftrag" verkauft.
😉 Genau so sollte man es halten, auch wenn es noch so verlockend ist.
Wollte nicht Ge_l schreiben😁 übrigens beim kauf möglichst keine Emotionen zeigen.
Hilfreich ist auch nach der letzten Haltereintragung vor den Kaufen schauen.
Wenn letzter Halter und Verkäufer nicht identisch, wäre ich schon auf der Hut.
Opa sagte schon "Trau schau wem "
Zitat:
@H_sc
Mich würde echt interessieren wie die Nummer ausgegangen ist. Wäre hilfreich unter Umständen
Die Fragestellerin war das letzte Mal am 24.02.2023 online. Da wird nichts mehr an Rückmeldung kommen.
Wie so oft.