Gebrauchtwagenkauf im Autohaus
Guten Tag alle zusammen,
ich möchte versuchen meinen Fall kurz zu schildern und hoffe das mir jemand einen guten Rat geben kann.
Ich habe in einem Autohaus ein Gebrauchtwagen (Erstzulassung 2008/60.000km) gekauft für 6500€.
TÜV Neu + Inspektion.
Nach 2 Monaten/4.000Km habe ich einen Fehler im Boardcomputer.
(ABS und Traktionskontrolle ist aus)
Ich bin dann zu einem Autohaus in meiner Stadt gefahren (gleicher Hersteller) und habe mir den Fehler auslesen lassen und mir einen Kostenvoranschlag geben lassen.
Dort wurde mir dann gesagt:
Das ABS Modul ist defekt und müsste repariert/getauscht werden.
Kosten soll es etwa 1600€-2000€ je nach Arbeitsaufwand.
Da es eine 12Monatige Gewährleistung auf Gebrauchtwagen gibt, kann ich mir diesen Fehler dort beseitigen lassen, wo ich das Auto gekauft habe.
Daraufhin bin ich zu dem Autohaus gefahren, wo ich den Wagen gekauft habe.
Das Autohaus ist 76km von meinem Wohnort entfernt.
Dort angekommen habe ich meinen Fall geschildert und mir sagen lassen, dass ich Pech gehabt habe und das der Fehler bei Übergabe nicht vorhanden war.
Wenn ich möchte, kann ich den Wagen aber hier Reparieren lassen.
Ich bin dann zurück gefahren, zu dem Autohaus in meiner Stadt und wollte mir einen Termin machen für die Reparatur.
Dort sagte man mir aber:
ich soll mich nicht so leicht abspeisen lassen und den Fehler vom Verkäufer ausbessern lassen.
Das wäre mein Recht und der Verkäufer sei dazu gesetzlich verpflichtet.
Was kann ich tun?
Beste Antwort im Thema
Die Händler versuchen es doch immer wieder. 🙁
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf müsste der Händler beweisen, dass der Fehler beim Verkauf nicht da war und das wird er nicht können. Der verkäufer weis das auch, aber sie hoffen immer darauf einen unwissenden Kunden vor sich zu haben.
Ruf den Verkäufer an und gib ihm die Chance den Schaden zu reparieren oder du übergiebst die Sache deinem Anwalt. Der Verkäufer wird dann einschwenken, denn die Anwaltskosten möchte er nicht auch noch zahlen müssen.
67 Antworten
Das Entscheidende ist doch, dass der Te den Händler mit seinem Schreiben in Verzug gesetzt hat.
d.h. der Händler muss den Schaden und den den Anwalt bezahlen, falls tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegt.
Liegt kein Gewährleistungsfall vor, muss der Händler nicht reparieren und der Te den Anwalt bezahlen.
O.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 12. Juni 2019 um 16:46:32 Uhr:
Das Entscheidende ist doch, dass der Te den Händler mit seinem Schreiben in Verzug gesetzt hat.
d.h. der Händler muss den Schaden und den den Anwalt bezahlen, falls tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegt.Liegt kein Gewährleistungsfall vor, muss der Händler nicht reparieren und der Te den Anwalt bezahlen.
O.
Ist es denn ein Gewährleistungsfall? ABS und Tracktionskontrolle ausgefallen nach einem Monat. ABS Modul schrott.
Ist doch kein Verschleiß????
Moin,
Dein Auto ist 10 Jahre alt, angeblich 60tkm gefahren worden, der Block wurde bereits einmal getauscht - daher zu 90% Gewährleistung. Die restlichen 10% sind der übliche Unsicherheitsfaktor bei Rechtsgeschichten.
LG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 12. Juni 2019 um 17:32:44 Uhr:
Moin,Dein Auto ist 10 Jahre alt, angeblich 60tkm gefahren worden, der Block wurde bereits einmal getauscht - daher zu 90% Gewährleistung. Die restlichen 10% sind der übliche Unsicherheitsfaktor bei Rechtsgeschichten.
LG Kester
Genau das sagte mir auch das Autohaus in meiner Stadt(gleicher Hersteller).
Wenn ich bei ihm ein Auto gekauft hätte, müsste er alles außer Verschleiß reparieren. Ich soll mich nicht so leicht abspeisen lassen und ihm seine pflichten als Autohändler verdeutlichen. Das sagte mir der Autohändler in meiner Stadt. Unglaublich xD
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Hilft Dir auf die. Schnelle jetzt aber wenig, wenn Du nächsten Monat in den Urlaub fahren willst. Der wird nicht urplötzlich in 2 Tagen Deinen Wagen instand setzen.
Hättest von Beginn mehr Druck machen sollen. Anders wollen es die Händler nicht.
Ich bin mal gespannt, ob der Wagen bis zu Deinem Urlaub Mangelfrei ist.
Gruss. M
Zitat:
@windelexpress schrieb am 12. Juni 2019 um 20:52:19 Uhr:
Hilft Dir auf die. Schnelle jetzt aber wenig, wenn Du nächsten Monat in den Urlaub fahren willst. Der wird nicht urplötzlich in 2 Tagen Deinen Wagen instand setzen.
Hättest von Beginn mehr Druck machen sollen. Anders wollen es die Händler nicht.Ich bin mal gespannt, ob der Wagen bis zu Deinem Urlaub Mangelfrei ist.
Gruss. M
Ich hoffe es.
Am 27.7 fahr ich nach Rügen.
Ich wünsche euch allen die beste Zeit eures Lebens.
So liebe Freunde,
die Frist endet heute um 0 Uhr.
In diesen 2 Wochen habe ich keine Antwort von Autohaus bekommen.
Kein Anruf, kein Brief, einfach nichts.
Ich bezweifle stark, dass heute noch etwas von denen kommt.
Was kann ich jetzt noch tun?
Gleich zum Anwalt oder sollte ich nochmal um Nachbesserung fragen ?
Moin,
Zumindest den Anwalt mal konsultieren ...
Falls du ADAC Mitglied bist prüf mal ob du bei denen einen telefonische Erstberatung bekommst. Ist in einigen Fällen in den verschiedenen Mitgliedschaften dabei.
LG Kester
Vor 2 Tagen hast du geschrieben das Einschreiben wurde letzte Woche verschickt. Wie bitte lauft dann heute um 0 Uhr die Frist von 14 Tagen ab? Dazu müsste dein Schreiben vorletzte Woche Freitag bereits im Autohaus vorgelegen haben, dass du erst letzte Woche verschickt hast. Da passt doch was nicht!
Nach Ablauf der gesetzten Frist geht nur noch der Gang zum Anwalt alles andere ist Zeitverschwendung.
Zitat:
@Halodri1 schrieb am 14. Juni 2019 um 14:58:14 Uhr:
Vor 2 Tagen hast du geschrieben das Einschreiben wurde letzte Woche verschickt. Wie bitte lauft dann heute um 0 Uhr die Frist von 14 Tagen ab? Dazu müsste dein Schreiben vorletzte Woche Freitag bereits im Autohaus vorgelegen haben, dass du erst letzte Woche verschickt hast. Da passt doch was nicht!Nach Ablauf der gesetzten Frist geht nur noch der Gang zum Anwalt alles andere ist Zeitverschwendung.
Letzte Woche Montag ist das schreiben eingegangen.
Zitat:
@Halodri1 schrieb am 14. Juni 2019 um 15:02:24 Uhr:
..und dann sind heute 0 Uhr die 14 Tage rum. Sorry, träum weiter.
Das Spielt doch jetzt keine Rolle mehr.
Fakt ist, dass es keine Reaktion darauf gab.
Ich weiß auch nicht warum, anscheinend gibt es dort keinen Kundenservice oder Sie legen auf Kundenbindung keinen Wert.
Obwohl es ein ganz normales Autohaus ist, mit super Bewertung.
Entschuldige bitte, aber das spielt eine Rolle.
Ich würde jetzt eigentlich deutlicher werden aber ich verkneife mir das um keinen Ärger mit der Moderation zu bekommen.
Nur eins noch dazu: Bei der Einstellung kann ich verstehen, dass dich der Verkäufer abblitzen lässt und gute Chance sieht damit durchzukommen. Ist natürlich kein feiner Zug des Autohauses und entspricht nicht dem deutschen Recht.
Zitat:
@Halodri1 schrieb am 14. Juni 2019 um 15:39:41 Uhr:
Entschuldige bitte, aber das spielt eine Rolle.
Ich würde jetzt eigentlich deutlicher werden aber ich verkneife mir das um keinen Ärger mit der Moderation zu bekommen.
Nur eins noch dazu: Bei der Einstellung kann ich verstehen, dass dich der Verkäufer abblitzen lässt und gute Chance sieht damit durchzukommen. Ist natürlich kein feiner Zug des Autohauses und entspricht nicht dem deutschen Recht.
Was würdest du denn an meiner Stelle machen?
Noch eine Woche warten?
Moin,
Solange Warten bis die gesetzte Frist zur Nachbesserung bzw. Terminvereinbarung abgelaufen ist. Dazu setzt man doch so eine Frist.
LG Kester