Gebrauchtwagenkauf im Autohaus

Guten Tag alle zusammen,

ich möchte versuchen meinen Fall kurz zu schildern und hoffe das mir jemand einen guten Rat geben kann.

Ich habe in einem Autohaus ein Gebrauchtwagen (Erstzulassung 2008/60.000km) gekauft für 6500€.
TÜV Neu + Inspektion.
Nach 2 Monaten/4.000Km habe ich einen Fehler im Boardcomputer.
(ABS und Traktionskontrolle ist aus)

Ich bin dann zu einem Autohaus in meiner Stadt gefahren (gleicher Hersteller) und habe mir den Fehler auslesen lassen und mir einen Kostenvoranschlag geben lassen.

Dort wurde mir dann gesagt:
Das ABS Modul ist defekt und müsste repariert/getauscht werden.
Kosten soll es etwa 1600€-2000€ je nach Arbeitsaufwand.
Da es eine 12Monatige Gewährleistung auf Gebrauchtwagen gibt, kann ich mir diesen Fehler dort beseitigen lassen, wo ich das Auto gekauft habe.

Daraufhin bin ich zu dem Autohaus gefahren, wo ich den Wagen gekauft habe.
Das Autohaus ist 76km von meinem Wohnort entfernt. 
Dort angekommen habe ich meinen Fall geschildert und mir sagen lassen, dass ich Pech gehabt habe und das der Fehler bei Übergabe nicht vorhanden war.
Wenn ich möchte, kann ich den Wagen aber hier Reparieren lassen.
Ich bin dann zurück gefahren, zu dem Autohaus in meiner Stadt und wollte mir einen Termin machen für die Reparatur.
Dort sagte man mir aber: 
ich soll mich nicht so leicht abspeisen lassen und den Fehler vom Verkäufer ausbessern lassen.
Das wäre mein Recht und der Verkäufer sei dazu gesetzlich verpflichtet.

Was kann ich tun?

Beste Antwort im Thema

Die Händler versuchen es doch immer wieder. 🙁
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf müsste der Händler beweisen, dass der Fehler beim Verkauf nicht da war und das wird er nicht können. Der verkäufer weis das auch, aber sie hoffen immer darauf einen unwissenden Kunden vor sich zu haben.

Ruf den Verkäufer an und gib ihm die Chance den Schaden zu reparieren oder du übergiebst die Sache deinem Anwalt. Der Verkäufer wird dann einschwenken, denn die Anwaltskosten möchte er nicht auch noch zahlen müssen.

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Ja das ist das typische Verhalten vieler Gebrauchtwagenhändler. Leider. Sie versuchen sich aus der Verantwortung zu ziehen. Wie bereits geschrieben, schriftlich Auffordern den Schaden im Rahmen der Sachmängelhaftung zu beheben inkl. Fristsetzung, ansonsten rechtliche Schritte einleiten. Du bist hier ganz klar im Recht! Er müsste dir beweisen, dass der Schaden bei Übergabe nicht vorhanden ist, was faktisch unmöglich ist! Nach 6 Monaten dreht sich der Spieß um, denn dann müsstest du nachweisen, dass der Schaden bei Übergabe vorhanden war, was ebenfalls so gut wie unmöglich ist.

Und genau aus diesem Grund werden viele Gebrauchte "in Kundenauftrag" verkauft.

Weil ich leider keine Erfahrung habe.
Ich hab mir zu ersten mal in meinem Leben ein Fahrzeug gekauft. Ich dachte ich könnte das Autohaus vertrauen.

Wenn man Kaufinteresse zeigt, dann sind die meisten Autohäuser lieb und freundlich, aber wenn der Kauf dann gelaufen ist, ändert sich das fix.

Aber du hast ja noch mal Glück im Unglück. Die gewährleistungsregel ist übrigens nicht nur bei fahrzeugen so 😉

Hallo alles zusammen,
also ich habe vor einer Woche ein Einschreiben an das Autohaus geschickt (Aufforderung zur Nachbesserung mit 14 Tage Frist) und bis heute habe ich keine Antwort erhalten. Kein Anruf, kein Brief, einfach nichts. Ich warte jetzt noch diese Woche ab bis Freitag.
Habt ihr einen Rat was ich als nächstes machen soll, falls immernoch keine Reaktion vom Autohaus kommt?

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Jetzt mal ganz ruhig. Du hast letzte Woche das Einschreiben verschickt und darin eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Diese Frist endet dann aber nicht an diesem Freitag!
Du musst die Frist wenigstens abwarten und kannst dann einen Anwalt damit beauftragen.

Vielen Dank für deine schnelle Antwort Halodri1.
Welche kosten kommen auf mich zu wenn ich zum Anwalt gehe? Habe leider keine Rechtschutzversicherung. Die werde ich mir aber auf jeden fall zulegen. Damit ich in Zukunft abgesichert bin.
Kann ich auch etwas Geld zurück verlangen um den Schaden zu reparieren?
Bin auf das Fahrzeug angewiesen und wollte damit nächsten Monat eine weite Strecke in den Urlaub zurücklegen mit Frau und Kind. Ohne ABS und Tracktionskontrolle geht das überhaupt?

Mit der weiten Strecke würde ich mir überlegen, für den Fall der Rückabwicklung wird Dir diese schon als Nutzung abgezogen.

Gruß M

Zitat:

@Mozartfan schrieb am 22. Mai 2019 um 21:08:09 Uhr:


Daraufhin bin ich zu dem Autohaus gefahren, wo ich den Wagen gekauft habe.
Das Autohaus ist 76km von meinem Wohnort entfernt. 
Dort angekommen habe ich meinen Fall geschildert und mir sagen lassen, dass ich Pech gehabt habe und das der Fehler bei Übergabe nicht vorhanden war.
Wenn ich möchte, kann ich den Wagen aber hier Reparieren lassen.
Ich bin dann zurück gefahren, zu dem Autohaus in meiner Stadt und wollte mir einen Termin machen für die Reparatur.

Verstehe ioch nicht. Das Autohaus, wo du den Wagen gekauft hast, hat doch angeboten, den Wagen zu reparieren. Warum wolltest du dann beim Autohaus bei Dir reparieren?

Zu den Anwaltskosten kann ich wenig sagen. So ein Beratungsgespäch mit Schreiben an das Autohaus wird vermutlich zwischen 150-200 € liegen.

Ganz ehrlich, ich würde mit dem Auto nicht in den Urlaub mit Frau und Kind fahren. Mit einem Mängelbehafteten Fahrzeug fahre ich nicht durch die Gegend sondern nur den Weg in die Werkstatt.
Gerade eine Urlaubsfahrt bedeutet länge Strecke auf der BAB mit einem ungewohnt beladenen Fahrzeug und bei den ganzen Deppen auf der Straße muss man gar nicht selber Schuld sein und braucht oft jeden Zentimeter Bremsweg und das ABS. Besonders wenn ein Kind dabei ist habe ich da kein Verständnis und appelilere an deine Vernunft es nicht zu riskieren.

Moin,

So wie ich das verstanden habe - soll er das reparieren bezahlen 😉 was in den meisten Fällen wohl der Idee der Gewährleistung widersprechen dürfte.

LG Kester

Zitat:

Verstehe ioch nicht. Das Autohaus, wo du den Wagen gekauft hast, hat doch angeboten, den Wagen zu reparieren. Warum wolltest du dann beim Autohaus bei Dir reparieren?

Ja sie haben mir angeboten den Wagen zu reparieren aber für Geld.
Toll kann ich auch bei mir in der Stadt reparieren.
Kostenvoranschlag: 1600-2000€
Jeder sagt mir aber das der Händler, wo ich den Wagen gekauft habe, dass er diesen Mängel beseitigen muss. Kostenfreie Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung.
Toll der Händler reagiert aber nicht dadrauf und sagt mir, ich habe Pech gehabt.

Warte die Frist ab und dann lass einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen.
Wir wissen hier nicht was du ihm genau in deinem Einschreiben geschrieben hast und vielleicht nimmt er so noch nicht ernst genug.

Zitat:

@Halodri1 schrieb am 12. Juni 2019 um 14:57:50 Uhr:


Warte die Frist ab und dann lass einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen.
Wir wissen hier nicht was du ihm genau in deinem Einschreiben geschrieben hast und vielleicht nimmt er so noch nicht ernst genug.

Mein Einschreiben war super.
14 Tage frist und wenn Sie nicht reagieren werde ich rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

Das krasseste ist ja, dass mir der Händler, 2 mal mündlich, andere Sitzbezüge (andere Farbe) versprochen hat.
Bis heute habe ich sie nicht bekommen. LoL

Also mit fehlenden Sitzbezügen könnt ich leben, mit einer defekten Bremsamlage in der Urlaub fahren, würde mir hingegen nicht einfallen.

Gruß M

"wenn Sie nicht reagieren werde ich rechtliche Schritte in Erwägung ziehen."

Sorry, aber ich stelle mir gerade vor wie der Verkäufer darüber schmunzelt. Wenn er dich bei der Reklamation als "unerfahrenen Bengel" ansieht, dann weis er jetzt, dass du wirklich keine Erfahrung hast. Es soll keine Beleidigung in deine Richtung sein.

In dem Schreiben gehörte nichts mit in Erwägung ziehen sondern, dann übergebe ich den Fall einem Anwalt. Mit deinem in Erwägung ziehen zeigst du nur weiterhin deine Unsicherheit und das wird den Verkäufer nicht dazu bringen die Reparatur kostenlos zu übernehmen.

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