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Gebrauchtwagenkauf beim Schwedischem Händler.....

Themenstarteram 25. Dezember 2008 um 18:03

Bevor es wieder Kritik hagelt-ja ich habe die Suche bei MT bemüht,leider ohne Ergebnis :o

Da ich ab Morgen wieder für einige Tage in Malmö weile,bleibt natürlich auch der Besuch des dort ansäßigen Händlers nicht aus.....

Kann mir jemand den Ablauf des Kaufvertrages etwas konkreter erklären?Vieleicht besteht ja die Möglichkeit einer doppelten Rechnung/Kaufvertrages?Eine Rechnung für mich,die andere für das Finanzamt :D

Im Grunde wüßte ich gerne wo ich was bezahlen muß....wenn sich den ein geignetes Wägelchen finden würde.

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Zitat:

@stelo schrieb am 7. Januar 2009 um 10:21:29 Uhr:

Ich bin sehr unsicher, ob der MWSt.-Deal bei Gebrauchtfahrzeugen für den Privatmann(!) funktioniert. ADAC

"Umsatzsteuer

Wenn Sie ein Neufahrzeug gekauft haben, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen nach dem Kauf mit der Originalrechnung zu dem für Sie zuständigen Finanzamt gehen und dort die 19 %ige deutsche Mehrwertsteuer bezahlen. Dazu wird Ihnen das Formular "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeug-Einzelbesteuerung" vorgelegt. Die Umsatzsteuer wird aus dem Nettokaufpreis - umgerechnet zum Tageskurs am Kauftag - errechnet.

Nach der EU-Definition gilt im Hinblick auf die steuerliche Einordnung ein Landfahrzeug als neu, wenn es nicht mehr als 6000 km zurückgelegt hat, oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6 Monate zurückliegt.

Die Zulassungsstelle ist verpflichtet, Ihr Finanzamt von der Ausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) zu benachrichtigen. Dies geschieht durch die sog. "Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs". Auch dieses Formular müssen Sie beim Finanzamt selbst ausfüllen und unterschreiben."

Nur wenn der Verkäufer FÜR DIESES FAHRZEUG vorsteuerabzugsberechtigt ist, das heisst bei Gebrauchtwagen wenn das Auto gewerblich angeneldet war.

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