Gebrauchtwagenkauf bei Händler: Zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllbar
Hallo,
Ich habe bei einem renommierten Autohändler ein Gebrauchtwagen gekauft (verbindliche Bestellung und Auftragsbestätigung liegt vor). Bei der Bestellung wurde das Nachrüsten einer Zusatzausstattung vereinbart.
Das Auto steht noch beim Händler und wird für die Übergabe vorbereitet. Ein Termin ist bereits vereinbart.
Der Händler hat mich jetzt in darüber informiert, dass die Nachrüstung der Zusatzausstattung nicht möglich ist, da keine Herstellerfreigabe für die Kombination der bestehenden Zusatzausstattungen und der von mir gewünschten vorliegt. Eine Alternative konnte er mir nicht anbieten. Beim Vertragsabschluss war ihm das (trotz Rücksprache mit KFZ Meister seiner Werkstatt) nicht bekannt, da es übersehen wurde.
Welche Rechte habe ich als Privatperson gegenüber dem Händler? Er hat mir Angeboten die Nachrüstkosten für die Zusatzausstattung zu erlassen oder vom Kauf zurückzutreten.
Kann ich eine Vertragserfüllung verlangen (anderes vergleichbares Gebrauchtfahrzeug mit der gewünschten Ausstattung, wäre technisch möglich) und mit diesem Argument dem Händler als Alternative einen deutlich niedrigen Kaufpreis für das gekaufte Fahrzeug "schmackhaft" zu machen. Oder würde der Händler schadlos aus dieser Situation herauskommen?
Beste Antwort im Thema
Ich finde, der Verkäufer verhält sich sehr fair. Natürlich hätte er sich vorher kundig machen können/sollen. Aber er bietet aktiv an, den Preis um die Einbaukosten zu drücken oder auch vom Kauf zurück zu treten. Was willst Du mehr? Oder geht es jetzt tatsächlich darum, dem Händler die Klinge an den Hals zu setzen und zur Erfüllung zu zwingen mittels Suche nach einem anderen (für ihn teureren?) Wagen? Oder den Preis für das „ungewollte“ Auto zu drücken um es dann doch „großzügig“ zu nehmen?
63 Antworten
Wollte der Händler nicht eh den Tempomat abziehen vom preis?oO
Wie vermutet... War der Händler sehr kooperativ. Wunder das es sowas noch gibt
Warum wird hier so auf dem Fragesteller rumgehackt?
In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit. Auf dieser Basis haben Fragesteller und Verkäufer einen Vertrag geschlossen. Der Vertragsgegenstand sollte dann mängelfrei sein und die zugesicherten Eigenschaften haben. Letzteres war nicht der Fall. Da eine Nachbesserung offensichtlich nicht möglich ist, kann entweder eine Rückabwicklung in Verbindung mit Schadenersatz oder z.B. eine Preisminderung erfolgen.
Schäden ist auch entstanden:
- Zeitaufwand
- im übertragenen Sinne entgangener Gewinn (Differenz zu Fahrzeugen mit Tempomat)
Der entgangene Gewinn ist im Übrigen das, was Händler bei einer Vertragskündigung fordern, nicht der Aufwand, da in den meisten Fällen das Auto weder unwiderruflich beim Hersteller bestellt noch bezahlt ist. Für den Arbeitsaufwand wären ein prozentualer Anteil des Kaufpreises auch nicht sinnvoll.
Einen entgangenen Gewinn kann man als Privatperson jedoch nicht geltend machen und ob ein Tempomat in einem Gutachten wirklich eine deutlichen Mehrwert gebracht hätte ist äußerst Zweifelhaft. Da der fragende Benutzer uns nicht mitteilen wird um welches Fahrzeugmodell es sich konkret handelt, was im übrigen sein gutes Recht ist, wird man dies auch nicht nachvollziehen können.
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Zitat:
@63er-joerg schrieb am 24. Oktober 2017 um 14:31:20 Uhr:
Sorry, aber den TE hier als Abzocker oä hinzustellen, finde ich lächerlich.
Jeder, mit Sicherheit jeder würde in so einem Fall (was auch immer der "Fall" ist) nicht einfach abwinken und sagen: Ah, lass man gut sein, geht's eben nicht...Wie Graso über mir schon geschildert hat, kann das ein durchaus wichtiger Punkt beim Auto sein, den ich mir wünschte/brauche. Wenn dieser Punkt nicht erfüllt wird, kann ich uU mit der Feile nix anfangen.
Genau DESWEGEN bietet der Händler dem TE auch an, dass er "die Feile" nicht abzunehmen braucht, oder dass er alternativ den Preis für "die Feile" um die Kosten der Extras senken würde.
Reicht dem TE aber nicht.
Er wollte nämlich gar nicht finanziell neutral aus der Sache kommen, er wollte "rausholen was möglich ist" weil er das große Geld aufgrund eines Irrtums (der ihn aber keinen Ct. kostet) witterte.
Scheint ja geklappt zu haben.
Er wollte ja nach eigenem Bekunden "die Feile" durchaus auch ohne die Extras haben (hat er nun ja auch getan), er wollte aber finanziell alles aus dem Händler pressen was möglich ist.
Solche Menschen bezeichne ich in der Tat als ABZOCKER.
Ist ja auch Abzocker.
Vergoldene Freizeit kann man nicht erstattet bekommen.
Einen reellen schaden ist auch nicht entstanden.
Dieser angebliche Gewinn, ist hier nirgends zu verzeichnen. MAN zahlt ja weniger ohne Tempomat.
Auch die Einschätzung ein Wagen sei ohne deutlich weniger wert, ist nur Subjektiv.
Daran, das der TE das Auto dann nicht haben will (der Nachlass ist so wie ich es verstanden habe ein Angebot des Händlers, keine Forderung des Te gewesen) hat niemand gedacht? Evtl hat er sein bisheriges Fahrzeug verkauft, da das neue ja jetzt kommen sollte?
Treten wir von Kaufvertrag zurück, sagt sich leicht, wenn man dann ohne Auto dasteht und auf rasch ein anderes sich suchen soll.
Dem Verkäufer da eine Motivation vorzuschlagen, das er vielleicht doch noch die Nachrüstung hinbekommt halte ich nicht für falsch.
Einen Rücktritt oder den Abzug der wohl vorher aufgeschlagenen Nachrüstung, ist "es sich schön leicht gemacht".
Welchen Schaden hat der Käufer erlitten? Die Fahrten zum Händler und eine hypothetische Mehrausgabe für ein Fahrzeug mit Geschwindigkeitsregelanlage. In Summe sicherlich kaum mehr als wenige hundert Euro und diese müsste man vor Gericht erst einmal erstreiten.
So gesehen finde ich persönlich das Gejammer des fragenden Benutzers als scheinheilig, er möchte aus dem Fehler der Händlers Kapital schlagen und dies ist scheinbar auch geglückt. Ich wäre als Händler hart geblieben, außer es wäre ein bereits länger bekannter Stammkunde.
@matsches,
aha, gut, Argument angekommen.
OK, drehen wir die Sache doch einfach mal.
Drehen wir es mal so, dass DU der Käufer bist.
Du gehst zum Autohaus, bestellst dir ein Auto deiner Wahl, deinen Wünschen, deinen Vorstellungen. Der VK sagt: Klar, machen wir, kein Thema, das und das noch dazu ? Na logo, kriegen wir hin....
Nehmen wir an, du bist viel auf der AB unterwegs.
Ein Wunsch wäre der Tempomat.
Jetzt steht deine "Feile" da, ganz toll, alles gut... ...nur der Tempomat fehlt 😰
Der VK sagt: Sorry, Tempomat gibt's nicht, nehmen wir ihn einfach raus und dann zahlst nur noch das und das, und gut ists.......... 🙄
Ja hallo ? Geht's noch ? jeden Tag AB, und dann ohne Tempomat ?
Aber du würdest sicher sagen: Hm naja, ohne Tempomat ist zwar scheiße, aber was solls, vllt klappts ja beim nächsten Auto....
Also das willste damit sagen ? Kein Ärgern ? Kein bissel sauer, nicht verarscht vorkommen ? Keine Zeit vergeudet ? Der VK hat auch nicht versucht dich zu täuschen ? Obwohl du sagtest: Das brauche ich !
Ich sagte ja, solange es nicht gegen einen selbst geht, kann man natürlich die große Klappe haben, andere als Abzocker hinstellen - aber nur wenn es einen nicht selbst trifft, oder man damit konfrontiert wird...
Gruß Jörg,
der zwar auch nicht das große Fass aufmachen würde, aber ein bissel was muss da schon gehen, und das würde ich auch ansprechen...
Wozu brauchen wir dann überhaupt noch Verträge, wenn man diese sowieso nicht einhalten muss?
Hier liegt genau das Problem heutzutage: es wird schnell und ohne sich zu informieren irgendein Vertrag unterschrieben. Wenn es dann mal schief geht, will man aber von den sich daraus ergebenden vertraglichen Pflichten nichts mehr wissen.
Aus einem Vertrag ergeben sich Rechte UND Pflichten. Hat also rein garnichts mit Abzocke, sondern lediglich mit der Erfüllung eines Vertrages zu tun.
Zitat:
@Autofahrer- schrieb am 25. Oktober 2017 um 12:57:49 Uhr:
Wozu brauchen wir dann überhaupt noch Verträge, wenn man diese sowieso nicht einhalten muss?
Selten so einen Blödsinn gelesen. Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Autohändler sind keine KFZ Meister, die sind bei solchen Dingen gar nicht gefragt. Da zählt das, was der Autobauer bzw. die Werkstatt sagt. Auf alles andere kannst du dich nicht beruhen. Du glaubst aber wohl auch, dass eine Verkäuferin bei Aldi genau weiß, wo die Kiwis herkommen und wie sie behandelt werden. 🙄
Es ist also keine Abzocke. Ahja.
Man will nicht die Gegebenheiten des Verkäufers sondern noch pauschal mehr geld rausdrücken. Nur weil man der Meinung ist irgendwo geschädigt zu sein. Ahja.
Klingt mir eher nach Erpressung. Entweder gibst du mir Geld oder ich mache Stress (ohne Grund)!
Glaube der Händler ist einfach aus Solidarität und hoffen auf Abschluss, entgegengekommen.
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 25. Oktober 2017 um 13:24:27 Uhr:
Zitat:
@Autofahrer- schrieb am 25. Oktober 2017 um 12:57:49 Uhr:
Wozu brauchen wir dann überhaupt noch Verträge, wenn man diese sowieso nicht einhalten muss?
Selten so einen Blödsinn gelesen. Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Autohändler sind keine KFZ Meister, die sind bei solchen Dingen gar nicht gefragt. Da zählt das, was der Autobauer bzw. die Werkstatt sagt. Auf alles andere kannst du dich nicht beruhen. Du glaubst aber wohl auch, dass eine Verkäuferin bei Aldi genau weiß, wo die Kiwis herkommen und wie sie behandelt werden. 🙄
Sollte eine "gelernte Verkäuferin" aber Wissen. Aber auch bei KFZ - Meistern gibt es welche die durch Unwissenheit glänzen.
Das es im Leben oft anders ist als es sollte Wissen wir ja auch! Grundsätzlich wurde ja zum Thema alles gesagt - da gibt es für und wider.
Aber stell Dir vor Du kommst zum Händler und sagst: Tut mir Leid die Bank gibt mir doch das Geld nicht, es geht nicht daß ich den (Gebraucht) Wagen nehme! Trotzdem zahlst du meist weil Du den Vertrag nicht einhältst auch wenn dem Händler kein Schaden entstand.
Was Gibt Es denn da zu diskutieren?
Es geht hier um
1. Ein nicht must have
2. Bietet der Verkäufer an vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu senken.
Letzendlich hat der TE den Preis um weitere 1.500€ gesenkt bekommen.
Was ich schon enorm für ein nicht must have finde.
Mich würde aber auch das Fabrikat und Modell interessieren.
Denn ein Kfz für 30t ohne Tempomat ist schon was besonderes.
Gruß,
der_Nordmann