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Gebrauchtwagenkauf in Italien

Themenstarteram 21. März 2012 um 10:57

Hallo zusammen,

nachdem mir jemand einen schicken Porsche 928 S3 vor der Nase weggeschnappt hat, kam ich auf die glorreiche Idee einfach mal europaweit zu suchen, weil in D kein vergleichbares Fahrzeug inseriert ist. Dabei bin ich dann auf zwei vielversprechende Anzeigen in Italien gestoßen:

928 I steht in Bologna

928 II steht in der Nähe von Neapel

Eigentlich war mir ein Autokauf im Ausland, insbesondere in Italien, bisher zu risikoreich und aufwändig, aber momentan finde ich, das könnte ein nettes Abenteuer werden und nach Italien wollte ich dieses Jahr sowieso noch mal für ein paar Tage, Hin-Rückflug nach Bologna z.B. gibt es bei Ryanair sogar schon für unter 100€. Andererseits bin ein kein absoluter Fachmann in Sachen Auto, allenfalls ein besserer Laie, und meine Italienischkenntnisse gehen über Buongiorno und Ciao nicht viel weiter hinaus, ist dann vielleicht doch ne Schnapsidee:D.

Gibt es in Italien sowas wie TÜV, Dekra oder ADAC, wo man Gebrauchtwagen prüfen lassen kann, oder wird man da sowieso gleich vom Hof geschmissen, wenn man das Auto nicht unbesehen mitnimmt? Kann man davon ausgehen, daß man alleine als Deutscher mit beschränktem Italienisch übers Ohr gehauen wird? Wie bezahlt man am besten und sichersten (wollte ungern soviel Bargeld mit mir rumschleppen, Western Union oder PayPal und Konsorten mag ich auch nicht)? Braucht man für den Kaufvertrag tatsächlich einen Notar (hat gerade jemand in einem anderen Thread geschrieben)? Und wie bekommt man das Fahrzeug auf eigener Achse nach Deutschland, gehen da deutsche Überführungskennzeichen? Oder gibt es in Italien Exportkennzeichen?

Alternativ könnte ich natürlich versuchen, einen Händler dafür zu engagieren, der das ganze für mich abwickelt, aber der will natürlich auch dran verdienen.

Danke für Eure Tipps!

Grüße,

Donnerschlag

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12 Antworten

In der Tat, geht in Italien ein Gebrauchtwagenkauf immer über den Notor:confused: Das ist in der Regel kein Problem.

Das Problem jedoch ist, gerade bei älteren gebrauchtwagen, dass die angezeigten Kilometerstände nicht den tatsächlichen entspricht. Das nächste ist, Du wirst voraussichtlich kein Italienisch können, da hast du gewissermaßen die sprachliche Barriere ( der Nomaliatliener spricht keine Fremdsprachen). Dies sisnd nur einige der Probleme. Daher würde ich dir erst einmal abraten.

ich selbst habe 12 Jahre in Italien gelebt und gearbeitet und kenne daher die Verhältnisse bestens.

am 21. März 2012 um 16:03

Das der Notar kein Problem ist, ist nicht der Punkt, sage ihm aber mal was an Notargebühren anfallen können, wenn der Wagen 19.000 Euro kosten wird.;)

Ich weiß es jetzt zwar auch nicht genau, aber mir ist was mit 500-800 Euro bekannt.

Dann kommen noch die Kennzeichen, die wird man in Italien auch nicht so einfach bekommen. Man kann aber eine Versicherung für die vorhandenen Kennzeichen abschließen und diese erstmals übernehmen. Kennzeichen sind in Italien ans Fahrzeug gebunden und können dort nicht einfach getauscht werden. Mir ist aber jetzt nicht bekannt ob es Überführungskennzeichen gibt und wenn es diese gibt musst man über tausend Stellen und einiges an Bares mit dabei haben. Ich denke dass du hier mit Deutschen-Überführungskennzeichen besser dran bist.

Ich glaube Du musst hier in Deutschland dann irgendwas noch mit Zoll begleichen.

Nähere Informationen kannst du hier entnehmen: http://www.altravita.de/Autokauf.php?url=Autokauf_it.php

In Italien gibt es keine Gewährleistung, daher wirst du hier auf den Schaden sitzen bleiben. Du solltest sehr vorsichtig sein, den du solltest dort auch nicht alles glauben und Gefälschte Papiere und geklaute Fahrzeuge kommen auch vor.

Besonders in Neapel wäre ich sehr vorsichtig, kenne hier einige Leute die ein Videogerät unterwegs dort gekauft haben und diese leer mit Sandsäcke beschwert waren.

Ich bin zwar selber Italiener, kann aber nicht alles 100% sagen, da ich hier geboren bin und das meiste nur vom hören und sagen kenne.

Gruß Gero

Themenstarteram 21. März 2012 um 16:29

Da Italien zur EU gehört fällt doch kein Zoll an, Mehrwertsteuer soweit ich weiß nur bei Neuwagen.

Gibt es dann da an jeder Straßenecke einen Notar, wo man einfach vorbeispazieren kann und den Vertrag macht - oder muss man dann erstmal die gelben Seiten bemühen und Wochen im Voraus einen Termin vereinbaren?

Gibt es denn eine Möglichkeit gefälschte Papiere zu enttarnen, z.B. so ein Art Zentralregister wie bei uns in Flensburg oder CarFax in den USA?

Und wieso sind die km-Stände immer falsch? Ist Tachomanipulation dort ein Volkssport oder schreibt man einfach in die Anzeigen einen beliebigen Stand.

Eine Inanspruchnahme einer Gewährleistung dürfte schon alleine an der Entfernung scheitern, klar muss ich dann vor dem Kauf einigermaßen sicher sein, daß der Zustand passt, gerade bei den Preisen.

Aber ich sehe schon, das wird wohl nix:(.

Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag

Gibt es dann da an jeder Straßenecke einen Notar, wo man einfach vorbeispazieren kann und den Vertrag macht - oder muss man dann erstmal die gelben Seiten bemühen und Wochen im Voraus einen Termin vereinbaren?

In der Regel nur mit Termin. Termin dauert etwa 30-45 min.

Gibt es denn eine Möglichkeit gefälschte Papiere zu enttarnen, z.B. so ein Art Zentralregister wie bei uns in Flensburg oder CarFax in den USA?

Ja gibt es, ohne italienisch hast Du ein Problem...Und wieso sind die km-Stände immer falsch? Ist Tachomanipulation dort ein Volkssport oder schreibt man einfach in die Anzeigen einen beliebigen Stand.

Dies ist fast Volkssport. Gibt kein Gesetz dagegen... Oft sind die Servicehefte zu dem Fahrzeug verschwundenoder man legt ein zweites dazu unddas ist manipuliert... Das betrifft vor allen ältere Fahrzeuge!

Zoll & Meehrwertsteuer kannst Du vergessen!

Christian

am 21. März 2012 um 20:02

Das habe ich mal im Internet gefunden, vielleicht hilft es dir weiter.:)

Zitat:

Vielleicht hift dir das hier weiter:

Ich hab dieselbe Frage vor Jahren mal an den ADAC gestellt, dies hier war die Antwort:

 

Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges innerhalb der EU

 

1. Überlegungen vor dem Kauf

Der deutsche Gebrauchtwagenmarkt gilt als der interessanteste innerhalb der EU, weil bei uns Fahrzeuge aller Klassen in großer Auswahl, verhältnismäßig jung, überwiegend in gutem Zustand und zu attraktiven Preisen zum Wiederverkauf angeboten werden. Bürger anderer EU-Länder kommen deshalb gern nach Deutschland um hier ein Gebrauchtfahrzeug zu erwerben.

Entsprechend gibt es für deutsche Kaufinteressenten wenig rationale Gründe, sich in einem anderen Land der Gemeinschaft nach einem Gebrauchtwagen für den Alltagsbedarf umzusehen. Gefragt sind jedoch Raritäten und Oldtimer ( auch solche die es bald werden ) aus England und Italien, zunehmend auch aus Skandinavien.

 

2. Zoll und Steuern

Der Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges von einem Land der Gemeinschaft in ein anderes ist kein Zoll-, kein Mehrwertsteuer und natürlich auch kein Grenzvorgang mehr. Das heißt, Sie müssen Ihren neuen Gebrauchten bei keinem Zollamt, weder an der Grenze noch an Ihrem Wohnort zur Einfuhr anmelden. Mit der Mehrwertsteuer verhält es sich folgendermaßen:

• Sie als Privatperson kaufen Ihren Gebrauchten von einer Privatperson im EU-Ausland:

Es fällt überhaupt keine Mehrwertsteuer an, weder im Kaufland noch in Deutschland.

• Sie als Privatperson kaufen bei einem Autohändler im EU-Ausland:

Dieser verlangt einen Bruttopreis einschließlich der landesüblichen Mehrwertsteuer und Sie bezahlen diesen Preis. In Deutschland fällt keine weitere Mehrwertsteuer mehr an, dafür bekommen Sie aber die ausländische Mehrwertsteuer auch nicht zurück, weil es innerhalb der EU keine Form der früher üblichen Mehrwertsteuer-Rückerstattung mehr gibt.

Übrigens, nach EU-Definition, die für die steuerliche Behandlung massgebend ist, gilt ein Fahrzeug erst dann als gebraucht, wenn es mindestens 6000 km zurückgelegt hat und schon mindestens 6 Monate in Betrieb genommen war.

3. Kaufvertrag

Schließen Sie in jedem Fall den Kaufvertrag schriftlich ab - ganz egal, wie nahestehend oder vertrauenswürdig Ihnen der Verkäufer ist. Der Kaufvertrag ist Ihr einziger Eigentumsnachweis, bis Sie Ihr Auto in Deutschland zugelassen haben! Preis, Ausstattung und Übergabetag sollten grundsätzlich im Kaufvertrag festgehalten werden.

Beim Kaufabschluß gilt das Recht des Kauflandes ("Gerichtsstand"). Eventuelle Streitigkeiten müßten also nach dem Recht des Landes ausgefochten werden, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages wird in Deutschland nicht verlangt.

 

4. Übergabe

Lassen Sie sich alle im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere unbedingt im Original aushändigen. Die deutsche Zulassungsstelle darf keine Kopien akzeptieren! In vielen EU-Ländern gibt es, anders als bei uns, nur ein einziges Fahrzeugdokument.

Bei Gebrauchtfahrzeugen aus Italien muß immer der Original-Auszug aus dem "Öffentlichen Automobilregister" (Certificato di Proprietà) der Provinz, in der das Fahrzeug zuletzt zugelassen war, vorgelegt werden. Dieser Beleg muss bei der italienischen Behörde eigens angefordert werden und ist nicht immer .problemlos zu bekommen.

 

5. Überführung

Für die Überführung von Gebrauchtwagen gibt es mehrere Möglichkeiten, je nach dem, von wo nach wo der Transfer stattfinden soll und ob es sich um ein noch zugelassenes oder um ein abgemeldetes Fahrzeug handelt.

• Problemlos ist immer der Transport auf dem Anhänger, weil dazu weder eine Versicherung noch eine Zulassung notwendig ist.

• Völlig korrekt ist immer auch ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes, das aber manchmal nur teuer und/oder unter Schwierigkeiten zu bekommen ist. In Großbritannien gibt es zwar ein Exportkennzeichen, aber keine dafür taugliche Kurzhaftpflichtversicherung!

• Aus Italien, Österreich, Frankreich und den Benelux-Staaten holen die meisten deutschen Käufer ihre Fahrzeuge mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen (früher: Rotes Kennzeichen) ab, obwohl es genaugenommen nicht für die Verwendung im Ausland und demnach auch nicht für die Rückholung nach Deutschland vorgesehen ist. Die deutschen Zulassungsstellen handhaben die Ausgabe aufgrund der unklaren Bestimmungen völlig uneinheitlich. Sicher ist, dass die für das Kurzzeitkennzeichen und den Zweck der Überführung abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann gültig ist, wenn das Fahrzeug aus einem anderen Land nach Deutschland gefahren wird.

• Ein Vertrauensverhältnis zum Verkäufer vorausgesetzt, kann das Fahrzeug auch mit der ausländischen Zulassung nach Deutschland gefahren werden. Vergewissern Sie sich jedoch unbedingt, daß die Versicherung, die der Vorbesitzer für das Fahrzeug abgeschlossen hatte, zum Zeitpunkt der Überführung noch aktiv ist! Nach der Überführung müßte das Fahrzeug im Kaufland abgemeldet und die Originalpapiere plus Abmeldebescheinigung an Sie nach Deutschland zurückgeschickt werden.

 

6. Zulassung

Gebrauchtfahrzeuge die eine EG-Typgenehmigung haben und zuvor in einem anderen Land der EU zugelassen waren, müssen nur dann vor der Zulassung in Deutschland bei der technischen Prüfstelle (TÜV oder DEKRA) zur Haupt- und Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO vorgeführt werden, wenn hier inzwischen eine HU fällig gewesen wäre, also mehr als drei Jahre seit der Inbetriebnahme vergangen sind. Wird die HU und AU nach Zuteilung der Kennzeichen fällig, wird von der Zulassungsstelle eine Prüfplakette zugeteilt, die nur bis zu diesem Zeitpunkt gültig ist.

Ist Ihr Fahrzeug älter und hat keine EU-Typgenehmigung muß es immer zur HU nach § 29 und zur AU nach § 47a vorgeführt werden. Sollte die Prüfstelle kein Datenblatt für Ihren Fahrzeugtyp vorliegen haben, weil es sich um ein in Deutschland seltenes Modell handelt, könnten Sie zunächst versuchen, es durch den TÜV Stuttgart (Herrn Schönbrunn) zu bekommen, der die größte Datenblattsammlung Deutschlands unterhält:

TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH

Fachgruppe Liebhaberfahrzeuge und Auslandgutachten

Krailenshaldenstr. 30

70469 Stuttgart

Tel. 0711 / 8933-255

Fax 0711 / 8933-259

Auch der Hersteller oder dessen Generalimporteur für Deutschland könnten in diesem Fall behilflich sein. Das Datenblatt selbst zu besorgen kostet zwischen 50 und 200 DM (26 bis 102 €).

Bei der Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges wird immer die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes verlangt. Sie sagt aus, dass Ihr Fahrzeug bisher noch nicht in Deutschland zugelassen war (oder wenn doch, wann, wo und wie das war) und dass es international nicht als gestohlen gemeldet ist. Einige wenige Zulassungsstellen fordern das Papier direkt auf dem Behördenweg an; ansonsten können Sie das auch selbst tun und erhalten es binnen einer Woche gegen eine Nachnahmegebühr von 26,50 DM (14 €). Richten Sie Ihre Anforderung formlos unter Angabe von Hersteller, Fahrzeugtyp und Fahrgestellnummer an das

Kraftfahrtbundesamt

24932 Flensburg.

Folgende Papiere sollten Sie schliesslich bei der Zulassungsstelle vorlegen können:

- Personalausweis oder Pass

- Doppelkarte des Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer Wahl

- Kaufrechnung im Original oder Schenkungsvertrag

- ausländische Fahrzeugpapiere im Original

- Prüfprotokoll der technischen Prüfstelle

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes

Der Entgegennahme der deutschen Fahrzeugpapiere und der neuen Kennzeichen sollte dann nichts mehr im Weg stehen.

Stand Oktober 1999

Diese Informationen wurden mit viel Sorgfalt zusammengestellt. Für Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

Quelle: http://forum.autobild.de/.../...en-bei-gebrauchtwagenimport-12066.html

Gruß Gero

Themenstarteram 22. März 2012 um 10:30

Danke, das sind echt gute Infos.

Zwei Sachen sind mir da aufgefallen:

Zitat:

Eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages wird in Deutschland nicht verlangt.

D.h. doch ich bräuchte nicht unbedingt einen Notar dabei, höchsten der Verkäufer könnte darauf bestehen. Oder kann ich dann an der Grenze oder bei einer allgemeinen Kontrolle in Italien Probleme bekommen, wenn ich keine notarielle Beglaubigung für den Kauf habe?

Zitat:

Bei der Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges wird immer die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes verlangt. Sie sagt aus, dass Ihr Fahrzeug bisher noch nicht in Deutschland zugelassen war (oder wenn doch, wann, wo und wie das war) und dass es international nicht als gestohlen gemeldet ist

D.h. ich könnte doch im Voraus (also vor dem Kauf) anhand der Fahrgestellnr. vom KBA prüfen lassen, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist?!

am 22. März 2012 um 10:43

Der Fahrzeugkauf in Italien wird so gehandhabt als wenn man sich eine Immobilie kauft. In Italien ist nur ein Notarieller kauf rechtskräftig, du könntest hier Probleme haben bei der Grenze. Zudem wird der Verkäufer wahrscheinlich dieses auch benötigen um vorzulegen, dass der Wagen nicht mehr in seinen Besitz ist, wegen Steuer und so. Aber genau kann ich dir das nicht sagen. Fahrzeuge mit Überführungskennzeichen werden in Italien sehr stark geprüft, da hier zu viele Autos geklaut werden.

Ein Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchst du glaube ich heute nicht mehr, zumindest habe ich im Internet so was gelesen. Und wenn doch ist dieses kein Problem. Einfach zu Polizei gehen, die Papiere angeben und dann bekommst du auch diese.

Gruß Gero

Themenstarteram 22. März 2012 um 12:27

Es ging mir nicht darum, ob ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassung brauche, sondern, ob ich anhand dieser feststellen lassen kann, ob das Fahrzeug gestohlen wurde - dann würde ich es natürlich nicht kaufen.

am 22. März 2012 um 12:33

Das kann ich dir auch nicht sagen, wobei ich nicht glaube dass die Deutsche Behörde hier Grenzüberschreitend einsehen kann. Wie es in Italien ist, kann ich dir auch nicht sagen, gibt es aber bestimmt auch.

Du kannst es aber anders machen, wenn du genauere Infos haben möchtest.

In Großstädten gibt es hier in Deutschland meistens immer einen Italienischen Konsulat, die Sprechen dort auch Deutsch und dort kannst du dich näher informieren, da sie das Italienische Recht kennen. Informiere dich mal wo der nächste Italienische Konsulat bei dir ist.

Zum Beispiel ist bei uns in Köln einer und ich kenne noch einen in Stuttgart.

Gruß Gero

Würde gern einen Alfa Romeo 159 in italien kaufen weil die Preise dort günstiger sind

Hat jemand tips was ich da beachten muss wenn das Auto nach D importiert wird

und welche kosten kommen da noch auf mich zu ?

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto in italien kaufen' überführt.]

am 4. September 2012 um 9:02

ich hatte vor 4 Jahren einen 92er Probe von einem Französischen Opa ( in Deutschland) abgekauft :) , muste dann so einen größeren Tüv, glaube sogar ne Vollabnahme machen - ich ging zu einer Italienischen Werkstatt in Heilbronn die sowas macht, ich kahm komplett mit Eintragung US-Nummerntafel mit 250 Euro so herum hin. Wenn du aus BAWÜ bist, was solche Sachen angeht, kann man die wohl empfelen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto in italien kaufen' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von yugo

Würde gern einen Alfa Romeo 159 in italien kaufen weil die Preise dort günstiger sind

und welche kosten kommen da noch auf mich zu ?

Habe ein Haus in Italien und bin regelmässig unten un kann dazu etwas beitragen:

Ersteinmal solltest Du beachten, dass gerade bei älteren Fahrzeugen es Motorversionen dort gibt, die in Deutschland nicht angeboten wurden. Dies hängt in erster Linie mit der Besteuerung zusammen.

Dann sind von vielen Gebrauchtwagenhändlern Tachomanipulationen geläufig - also wenn eher von privat kaufen. Der Italiener hegt und Pflegt sein Auto eher selten - er sieht es als Gebrauchsgegenstand. Teilweise findet man kaum ein Fahrzeug ohne Mängel.

Achte auf ein regelmässig abgestemmpeltes Serviceheft u.s.w. Solltest Du dein Auto gefunden haben, muss der Kaufvertrag notariell beglaubigt werden (war jedenfalls vor Jahren so). Allerdings dürftest Du ohne italienische Sprachkenntnisse ein Problem haben - der Italiener spricht kein Deutsch oder englisch.

Hier in Deutschland wäre dann beim Tüv eine Vollabnahme zu machen.

Es gibt auch in Italien "Perlen" auch dort muss man schauen.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto in italien kaufen' überführt.]

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