Gebrauchtwagenkauf bei Händler: Zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllbar

Hallo,

Ich habe bei einem renommierten Autohändler ein Gebrauchtwagen gekauft (verbindliche Bestellung und Auftragsbestätigung liegt vor). Bei der Bestellung wurde das Nachrüsten einer Zusatzausstattung vereinbart.
Das Auto steht noch beim Händler und wird für die Übergabe vorbereitet. Ein Termin ist bereits vereinbart.

Der Händler hat mich jetzt in darüber informiert, dass die Nachrüstung der Zusatzausstattung nicht möglich ist, da keine Herstellerfreigabe für die Kombination der bestehenden Zusatzausstattungen und der von mir gewünschten vorliegt. Eine Alternative konnte er mir nicht anbieten. Beim Vertragsabschluss war ihm das (trotz Rücksprache mit KFZ Meister seiner Werkstatt) nicht bekannt, da es übersehen wurde.

Welche Rechte habe ich als Privatperson gegenüber dem Händler? Er hat mir Angeboten die Nachrüstkosten für die Zusatzausstattung zu erlassen oder vom Kauf zurückzutreten.

Kann ich eine Vertragserfüllung verlangen (anderes vergleichbares Gebrauchtfahrzeug mit der gewünschten Ausstattung, wäre technisch möglich) und mit diesem Argument dem Händler als Alternative einen deutlich niedrigen Kaufpreis für das gekaufte Fahrzeug "schmackhaft" zu machen. Oder würde der Händler schadlos aus dieser Situation herauskommen?

Beste Antwort im Thema

Ich finde, der Verkäufer verhält sich sehr fair. Natürlich hätte er sich vorher kundig machen können/sollen. Aber er bietet aktiv an, den Preis um die Einbaukosten zu drücken oder auch vom Kauf zurück zu treten. Was willst Du mehr? Oder geht es jetzt tatsächlich darum, dem Händler die Klinge an den Hals zu setzen und zur Erfüllung zu zwingen mittels Suche nach einem anderen (für ihn teureren?) Wagen? Oder den Preis für das „ungewollte“ Auto zu drücken um es dann doch „großzügig“ zu nehmen?

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Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 25. Oktober 2017 um 14:31:22 Uhr:


Selbst bei Neuwagen über 60.000€ ist die Geschindigkeitsregelanlage nicht Serie.

Vielleicht nicht Serie, aber bei welchem Auto für 30K€ nicht dazu bestellbar???

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 25. Oktober 2017 um 14:31:22 Uhr:


Selbst bei Neuwagen über 60.000€ ist die Geschindigkeitsregelanlage nicht Serie.

Bei einem Neuwagen für über 60t kein Tempomat?
Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Kannst du ein paar Modelle nennen?

Gruß,
der_Nordmann

Beispielsweise Audi A5 und S5, Audi A4 und S4 sowie sicher einige andere Modelle von Audi.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 25. Oktober 2017 um 14:44:49 Uhr:


Beispielsweise Audi A5 und S5, Audi A4 und S4 sowie sicher einige andere Modelle von Audi.

Ich dacht jetzt schon das wäre die Antwort auf meine Frage 😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁

Aber wer Audi kauft ist selber Schuld (da kennt sich jemand aber aus)!!!!!

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Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 25. Oktober 2017 um 14:44:49 Uhr:


Beispielsweise Audi A5 und S5, Audi A4 und S4 sowie sicher einige andere Modelle von Audi.

Wollte es nicht glauben und habe eben mal den Audikonfigurator für den s5 für 62.000€ genommen. Tatsächlich gibt es die Geschwindigkeitsregelanlage nicht Serie. Kostet 300€ Aufpreis
Was für ein Wahnsinn!
In meinen letzten 2 Autos war der Serie. Ok. Nicht in den Buchhalterazsstattungen, aber beim O2 schon in der Ambition für 24t€ Listenpreis.
Beim Mazda6 Sportsline, 34t€ Listenpreis, ebenfalls Serie.
Man.man,man!!

Gruß,
der_Nordmann

Ab einer gewissen Fahrzeugkategorie und Grundpreis könnte man auch denken das eine manuelle Klimaanlage Serie ist, stimmt auch nicht immer...

Bei Honda ist der Tempomat mittlerweile in jedem Modell und jeder Ausstattung Serie. Das nützt halt aber nix, wenn der Wunschkandidat es eben nicht hat.

Zitat:

@Mopedcruiser schrieb am 25. Oktober 2017 um 14:32:55 Uhr:



Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 25. Oktober 2017 um 14:31:22 Uhr:


Selbst bei Neuwagen über 60.000€ ist die Geschindigkeitsregelanlage nicht Serie.

Vielleicht nicht Serie, aber bei welchem Auto für 30K€ nicht dazu bestellbar???

@Mopedcruiser
Hier ging es nicht um einen Neuwagen, sondern um einen Gebrauchtwagen. Ich vermute es ging um einen VW Passat. Der hat serienmäßig keinen Tempomaten und man kann den auch nicht nachrüsten. Möchte man einen Tempomaten dort haben, muss man ACC nehmen. Das würde auch den Preisunterschied erklären, welchen der TE angesprochen hatte. Fahrzeuge mit einem Abstandstempomaten werden nun mal zu höheren Kursen gehandelt als Fahrzeuge ganz ohne.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 25. Oktober 2017 um 12:32:10 Uhr:


@matsches,

aha, gut, Argument angekommen.

OK, drehen wir die Sache doch einfach mal.
Drehen wir es mal so, dass DU der Käufer bist.

Du gehst zum Autohaus, bestellst dir ein Auto deiner Wahl, deinen Wünschen, deinen Vorstellungen. Der VK sagt: Klar, machen wir, kein Thema, das und das noch dazu ? Na logo, kriegen wir hin....

Nehmen wir an, du bist viel auf der AB unterwegs.
Ein Wunsch wäre der Tempomat.
Jetzt steht deine "Feile" da, ganz toll, alles gut... ...nur der Tempomat fehlt 😰
Der VK sagt: Sorry, Tempomat gibt's nicht, nehmen wir ihn einfach raus und dann zahlst nur noch das und das, und gut ists.......... 🙄

Ja hallo ? Geht's noch ? jeden Tag AB, und dann ohne Tempomat ?

Aber du würdest sicher sagen: Hm naja, ohne Tempomat ist zwar scheiße, aber was solls, vllt klappts ja beim nächsten Auto....

Also das willste damit sagen ? Kein Ärgern ? Kein bissel sauer, nicht verarscht vorkommen ? Keine Zeit vergeudet ? Der VK hat auch nicht versucht dich zu täuschen ? Obwohl du sagtest: Das brauche ich !

Gruß Jörg,
der zwar auch nicht das große Fass aufmachen würde, aber ein bissel was muss da schon gehen, und das würde ich auch ansprechen...

Dein Vergleich hinkt, da der TE keinen Wagen bestellt hat, sondern sich auf dem Hof einen Gebrauchtwagen rausgesucht hat, von dem er wusste, dass dieser keinen Tempomaten hat.

Na gut - dann hat er einen gebrauchten Gefunden und der Händler hat ihm zugesagt daß er diesen mit Tempomat bekommt - das schriftlich.
Es dauert zwar hier nicht solange wie auf einen Neuwagen zu warten - da ist die Zeitspanne kürzer aber dennoch kann man sich zb. von seinem alten Fahrzeug schon getrennt haben,... und wartet nun auf den Wagen mit Tempomat denn man dann nicht bekommt!

Zitat:

@tribestar schrieb am 23. Oktober 2017 um 19:26:24 Uhr:


Hallo,

........................

Der Händler hat mich jetzt in darüber informiert, dass die Nachrüstung der Zusatzausstattung nicht möglich ist, da keine Herstellerfreigabe für die Kombination der bestehenden Zusatzausstattungen und der von mir gewünschten vorliegt.

FRAGE:

Um welche Zusatzausstattung geht es denn genau?

was soll denn genau geliefert werden, bzw. welche Zusatzausstattung soll nicht kombinierbar sein mit was?

Grundsätzlich kann man alles einbauen - nachträglich, und meistens sogar noch zu einem günstigeren Preis.

Ich muss mich ein wenig korrigieren, nachdem ich weiter gelesen habe:
es geht um einen "Cruise control" also Tempomaten.... den kann man doch nachträglich nachrüsten!

wo ist also das Problem?

Beim Händler vielleicht ein wenig Kaufpreisminderung von vielleicht € 300 bitten, und dafür auf dem freien Markt einen Tempomaten kaufen und in der Fachwerkstatt einbauen lassen.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 26. Oktober 2017 um 23:43:02 Uhr:



Zitat:

@tribestar schrieb am 23. Oktober 2017 um 19:26:24 Uhr:

Ich muss mich ein wenig korrigieren, nachdem ich weiter gelesen habe:
es geht um einen "Cruise control" also Tempomaten.... den kann man doch nachträglich nachrüsten!

wo ist also das Problem?

Beim Händler vielleicht ein wenig Kaufpreisminderung von vielleicht € 300 bitten, und dafür auf dem freien Markt einen Tempomaten kaufen und in der Fachwerkstatt einbauen lassen.

Und trotzdem hast Du offenbar nicht alles gelesen.... bzw. Verstanden!😕

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 25. Oktober 2017 um 12:32:10 Uhr:



Du gehst zum Autohaus, bestellst dir ein Auto deiner Wahl, deinen Wünschen, deinen Vorstellungen. Der VK sagt: Klar, machen wir, kein Thema, das und das noch dazu ? Na logo, kriegen wir hin....

Nehmen wir an, du bist viel auf der AB unterwegs.
Ein Wunsch wäre der Tempomat.
Jetzt steht deine "Feile" da, ganz toll, alles gut... ...nur der Tempomat fehlt 😰
Der VK sagt: Sorry, Tempomat gibt's nicht, nehmen wir ihn einfach raus und dann zahlst nur noch das und das, und gut ists.......... 🙄

Ja hallo ? Geht's noch ? jeden Tag AB, und dann ohne Tempomat ?

Nein, nicht ganz.
Wenn ich mir einen Bestellwagen nach meinen Wünschen zusammenstellen würde und ein Ausstattungsmerkmal wäre dann nachträglich nicht lieferbar wäre das klar ein NoGo.
Nebenbei bemerkt ist für mich ein Tempomat nach der Getriebeautomatik und weit vor Motorleistung, Marke oder Komfortelektronik das wichtigste Ausstattungsmerkmal eines Fahrzeugs.
Aber egal, was mir wichtig ist spielt hier keine Rolle.

Hier war der "Bestellvorgang" ein klein wenig anders: Das Auto stand so da wie es ist und es gibt diese Fahrzeuge ja durchaus mit Tempomat, auch gebraucht.
Allerdings existieren sie eben nicht in der vom TE gewünschten Kombination.
Fahrzeuge mit anderer Konfiguration und mit Tempomat haben diese dann wie der TE ja schreibt einen Preis den er nicht bezahlen kann oder will.
Nun hat der Händler gesagt OK, bau ich dir eben nachträglich ein damit Du das Auto nimmst.
Blöderweise hat sich nachträglich heraus gestellt, dass der Händler den GR in dieser Fahrzeugkombination (ich vermute hier aufgrund des Vorhandenseins des "Front Assist"😉 nicht einbauen darf, somit musste er darauf verzichten.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 25. Oktober 2017 um 12:32:10 Uhr:



Aber du würdest sicher sagen: Hm naja, ohne Tempomat ist zwar scheiße, aber was solls, vllt klappts ja beim nächsten Auto....

Glaub ich eher nicht.

Was wäre nun MEINE Logik, falls ich irgendwann mal einen Gebrauchtwagen kaufen sollte und keinesfalls auf so einen Tempomaten verzichten will?

-->Ich verzichte auf den Kauf, und nehme das Auto nicht.

Alternative wurde hier zwar auch geboten wäre für mich in meinem Fall aber nicht in Frage gekommen.

Dem TE gibg es aber nie um seinen Tempomaten ("kein Must Have"😉, dem TE ging es von vorne herein um etwas ganz anderes:
"Wie kann ich aus dem Versehen des Händlers nun den maximalen Profit schlagen".
Also begann er mit hypothetischen Verlusten und Gewinnen zu rechnen, die ihm aber nie entstanden sind.

Seine größte Furcht war:

Zitat:

würde der Händler schadlos aus dieser Situation herauskommen?

Leider war er damit erfolgreich, mit solchen Kunden muss der Handel 2017 eben leben.
Tempomat hat er zwar immer noch keinen und er kann legal auch keinen Nachrüsten, aber scheinbar ist das nun ganz OK so ist und es scheint ihn nicht weiter zu stören.
War ja auch kein "must have", der Tempomat.😁

Ich glaube der Händler würde zukünftig lieber weiter Geschäfte mit dem Fragesteller machen, als mit all denen, die den Fragesteller als Abzocker bezeichnen. Beim Fragesteller weiß er nämlich, dass Verträge und Vereinbarungen eingehalten werden.

Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 27. Oktober 2017 um 09:20:33 Uhr:


Ich glaube der Händler würde zukünftig lieber weiter Geschäfte mit dem Fragesteller machen, als mit all denen, die den Fragesteller als Abzocker bezeichnen. Beim Fragesteller weiß er nämlich, dass Verträge und Vereinbarungen eingehalten werden.

So? Das kann ich aus der bisherigen Geschichte aber nicht ableiten - Weder dass der Themenstarter sich selbst immer an Vereinbarungen hält (hier fordert er das ja erstmal hauptsächlich vom Händler, alternativ "Strafzahlung"😉, noch dass alle anderen schlechtere Geschäftspartner sind. Woraus ersiehst Du das?

Ein gutes Geschäft liegt dann vor, wenn beide Seiten zufrieden sind (so hab ich das mal gelernt). Wenn eine Seite das Messer auf die Brust bekommt (egal welche), dann halte ich das Geschäftsverhältnis schon mal nicht mehr für normal.

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