Gebrauchtwagenkauf bei Händler: Zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllbar
Hallo,
Ich habe bei einem renommierten Autohändler ein Gebrauchtwagen gekauft (verbindliche Bestellung und Auftragsbestätigung liegt vor). Bei der Bestellung wurde das Nachrüsten einer Zusatzausstattung vereinbart.
Das Auto steht noch beim Händler und wird für die Übergabe vorbereitet. Ein Termin ist bereits vereinbart.
Der Händler hat mich jetzt in darüber informiert, dass die Nachrüstung der Zusatzausstattung nicht möglich ist, da keine Herstellerfreigabe für die Kombination der bestehenden Zusatzausstattungen und der von mir gewünschten vorliegt. Eine Alternative konnte er mir nicht anbieten. Beim Vertragsabschluss war ihm das (trotz Rücksprache mit KFZ Meister seiner Werkstatt) nicht bekannt, da es übersehen wurde.
Welche Rechte habe ich als Privatperson gegenüber dem Händler? Er hat mir Angeboten die Nachrüstkosten für die Zusatzausstattung zu erlassen oder vom Kauf zurückzutreten.
Kann ich eine Vertragserfüllung verlangen (anderes vergleichbares Gebrauchtfahrzeug mit der gewünschten Ausstattung, wäre technisch möglich) und mit diesem Argument dem Händler als Alternative einen deutlich niedrigen Kaufpreis für das gekaufte Fahrzeug "schmackhaft" zu machen. Oder würde der Händler schadlos aus dieser Situation herauskommen?
Beste Antwort im Thema
Ich finde, der Verkäufer verhält sich sehr fair. Natürlich hätte er sich vorher kundig machen können/sollen. Aber er bietet aktiv an, den Preis um die Einbaukosten zu drücken oder auch vom Kauf zurück zu treten. Was willst Du mehr? Oder geht es jetzt tatsächlich darum, dem Händler die Klinge an den Hals zu setzen und zur Erfüllung zu zwingen mittels Suche nach einem anderen (für ihn teureren?) Wagen? Oder den Preis für das „ungewollte“ Auto zu drücken um es dann doch „großzügig“ zu nehmen?
63 Antworten
Obwohl ich es schön fände dazu Stellung zu nehmen. Das gehört halt auch dazu - vor allem auch Fakten zu nennen worum es eigentlich konkret geht? Nur so hat man mehr Einsicht in die Sache.
Ich kann mir vorstellen es ging um irgendeinen Schnulli: z.B. ein Auto, der Käufer will aber besondere Felgen/Räder. In einem Felgengutachten steht dann aber z.B. nur die Getriebeversion "Schaltgetriebe" drin, aber der Wagen hat ein Automatikgetriebe. Für den Felgenhersteller hat sich einfach durch geringe Automatikquote der Test gegen die Automaitkvariante nicht gelohnt.
Andere, optisch ähnliche Felgen der gleichen Dimensionen/Traglast hat der Hersteller aber auch an der Automatikversion verbaut, aber das kann man ja nicht direkt übertragen. Und "optisch ähnlich" hat der Käufer nicht bestellt.
Eine einfache Tiefenprüfung beim TÜV der konkreten Reifen-Felge-Auto-Kombination und ein paar Papierchen dazu würde an sich ein individuelles Eintragen der Räder erlauben. Aber keine Seite will die Kosten dafür tragen.
Schnulli halt.
Oder auch beliebt: Anhängekupplung. Im Nachrüsten teils schwierig/aufwendig, wenn das gesamte Paket verbaut werden soll. Aber ab Werk an sich einfach und dann gleich mit mehreren Anpassungen: größerer Kühler, AHK, hinten andere Federn/Dämpfer, Parkpiepser hinten anders kodiert, Anhänger-Stabilitätsprogramm aktiviert, Kopplung mit den Assistenzsystemen. Der Händler hat die Nachrüstung einer AHK "wie ab Werk" zugesichert und wurde sich dann erst dessen bewusst, dass er viel umbauen müsste, was nicht mehr wirtschaftlich ist, und wo er dann einfach sagt: "Geht nicht" oder "nicht erfüllbar". Für den Käufer ist es hier aber kein Schnulli, weil er einen bestimmten Hänger, den er schon hat und der auch zugesichert kompatibel war, damit ziehen will. Und eine einfache AHK für die gleiche Zuglast akzeptiert er nicht, wenn "wie ab Werk" vertraglich vereinbart war.
Irgendsoein Einzelfall wird das sein.
Sorry, aber den TE hier als Abzocker oä hinzustellen, finde ich lächerlich.
Jeder, mit Sicherheit jeder würde in so einem Fall (was auch immer der "Fall" ist) nicht einfach abwinken und sagen: Ah, lass man gut sein, geht's eben nicht...
Wie Graso über mir schon geschildert hat, kann das ein durchaus wichtiger Punkt beim Auto sein, den ich mir wünschte/brauche. Wenn dieser Punkt nicht erfüllt wird, kann ich uU mit der Feile nix anfangen.
Bei Sachen, die du dir leistest, bzw du Fehler machst oder falsch machst, wirste sofort vor den Kadi gezerrt, mit Geldbußen belegt oder wanderst ein.... ....ich würde, wenn mir etwas zustände auch nicht einfach mit "Lass man gut sein" abwinken.....
Das mal so als kleiner Anmerk hier auf die Gutmenschen, die nur dann gut sind, wenns nicht gegen sie geht...
Gruß Jörg.
Zitat:
@tribestar schrieb am 23. Oktober 2017 um 19:26:24 Uhr:
Welche Rechte habe ich als Privatperson gegenüber dem Händler?
... und mit diesem Argument dem Händler als Alternative einen deutlich niedrigen Kaufpreis für das gekaufte Fahrzeug "schmackhaft" zu machen. Oder würde der Händler schadlos aus dieser Situation herauskommen?
Alles schön und Recht - aber es scheint ja hier nicht unbedingt nur um eine "dringendst benötigte" Ausstattung zu gehen. Die obigen Worte des Themenstarters verstehe ich auch so, dass man durchaus mit dem Wagen ohne die Zusatzausstattung leben könne - wenn denn der Händler eben NICHT schadlos aus der Situation herausgeht und einen kräftigen Nachlass auf den Wagen gewährt. Immerhin hat der Themenstarter ja auch zu diesem Wagen gefunden und er hat gefallen - obwohl diese ach so dringende (und immer noch unbekannte) Ausstattung fehlte.
Es hat eben ein Geschmäckle ...
Im Übrigen geht der Händler auch bei der Rückabwicklung des KV nicht schadlos aus der Sache raus, hat er doch bereits Arbeit investiert in diese Geschichte und der Wagen steht immer noch da und das Kapital ist gebunden.
Zum besseren Verständnis wäre es eben hilfreich, wenn man wüsste um was es geht.
Ähnliche Themen
Um was für ein Zusatz ging's es denn?... Bei der Umschreibung wahrscheinlich Pille palle... Wackeldackel auf der Hutablage ?..
Finde sowas eine Frechheit. Hier auch noch nach plänen und Tipps zum abzocken zu fragen.
Jeder macht Fehler. Er bietet dir an komplett vom Vertrag zurückzutreten oder sogar Preis absspecken.
Und du willst ihn quasi erpressen, weil er ein kleinen Fehler begonnen hat?
Wer weiß wieviele Autos, in wieviele Varianten verkauft. Sowas passiert. Wenn der Hersteller sein Go nicht gibt, dann ist es halt so.
Finde sowas einfach unter aller Sau.
Immer werden hier Händler angeprangert, dass sie einen nur bescheißen und ausnehmen.
Kein Wunder, bei solchen Kunden würde jeder Korrupt werden...
Eben. Nichts genaues weiß man nicht. Warum soll etwas als Erstausrüstung zugelassen sein, als Nachrüstung aber nicht?
Da gehe ich doch als Händler zum TÜV und lasse für 200 Euro eine Einzelabnahme machen ... Problem gelöst.
Wer weiß um was es sich handelt.
Wenn der Hersteller die Nachrüstkosten erstattet, gibt es doch auch keinen "Schaden".
Allein dass er nicht sagt um was es sich handelt, lässt böses vermuten.
Wahrscheinlich so bescheuert dass hier niemand aufhört zu lachen.
Auch der Fahrzeugwert oder Modell wird hier wohl verschwiegen.
Niemand kennt hier die Rahmenbedingungen.
Und auch der Vergleich mit "Kunde hat Zuwenig geld" hinkt.
Der Händler hat die Ware. Vollzieht eine Dienstleistung. Etliche Hebel werden bewegt und eventuell Fahrzeug gefertigt, transportiert, gar was nachgerüstet. Auch Andere Mitarbeiter (bank, Autohaus oder co) müssen bezahlt werden. Und der Fred hat keine Kohle mehr. Klar muss man da einen Entschädigungssatz zahlen.
Aber wenn ein bob ein Fahrzeug "bestellt" und was fehlt, kann er doch nicht erwarten dass er noch mehr drücken kann. Hier wurde keineswegs einen schaden verursacht.
Freizeit wurde vergolden. Das war's.
Muss man sich echt nicht wundern wenn die dir nachts die Reifen zerstechen oder dergleichen.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 24. Oktober 2017 um 14:31:20 Uhr:
Wie Graso über mir schon geschildert hat, kann das ein durchaus wichtiger Punkt beim Auto sein, den ich mir wünschte/brauche. Wenn dieser Punkt nicht erfüllt wird, kann ich uU mit der Feile nix anfangen.
Eben, daher wurde ihm auch angeboten, vom Kauf zurückzutreten.
Aber investierte (Frei)Zeit ist doch auch ein Schaden?!
Hier klingt es teilweise so, als wäre der Wunsch einer bestimmten Ausstattung der „Fehler“ des Kunden. Aber jeder darf doch seine Prioritäten selbst setzen und selbst wenn es um so etwas objektiv lächerliches wie Felgen geht, waren diese elementarer Bestandteil der Kaufentscheidung, dann sind sie für den Käufer eben subjektiv nicht lächerlich.
Ich persönlich empfinde das Angebot des Händlers auch nicht fair. Er hat nunmal einen Fehler gemacht, das passiert, aber dann sollte eine für beide Seiten gute Lösung gefunden werden, auch wenn dies auch für ihn einen Schaden bedeutet. Ich könnte mich auch nicht darüber „freuen“, dass der Händler mir die (ihm nicht entstehenden) Kosten für die nicht mögliche Zusatzausstattung erlässt, das ist doch das mindeste. Als Entschuldigung die nächste Inspektion, frischen TÜV oder was auch immer sollte doch drin sein? Jetzt kommt sich der Kunde zurecht verarscht vor und steht mit noch teureren Forderungen da, ganz zu schweigen davon, dass er mit dem Service nicht zufrieden ist und eher nicht wieder kommt...
Vielen Dank noch mal für die Rückmeldungen. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass bei einigen die Fantasie etwas durchgegangen ist so wenig Informationen wie ich bereitgestellt habe. Ich kann euch beruhigen, es ging nicht um einen Wackeldackel 🙂
Falls mal jemand in eine ähnliche Situation kommt will ich hier auch noch das Resultat auflösen. Es ging um einen Tempomat bei einem 30k € Fahrzeug (Langstrecke). Das Nachrüsten war für mich schon ein wichtiges Kaufargument, aber kein "must have".
Ich habe heute mit dem Autohaus nachverhandelt. Als Basis habe ich vorher Preise von vergleichbaren Fahrzeugen mit Tempomat rausgesucht (waren alle mindestens 3k € teurer) und wir haben uns in der Mitte getroffen. Ich denke damit können beide Parteien gut leben.
Wenn ich die Situation ausnutzen wollte hätte ich auch eine Frist zur Vertragserfüllung stellen können (Autohaus muss Fahrzeug beschaffen mit Tempomat). Wenn Sie das nicht können/wollen habe ich die Möglichkeit vom Vertrag zurücktreten, mir das teurere Fahrzeug selber beschaffen und die Differenz als Schadensersatz geltend machen. Dann hätte das Autohaus 3k € Auslagen und würde auf dem Fahrzeug sitzen bleiben. Und wir hätten wahrscheinlich einen Jahre langen Rechtsstreit.
Danke an den TE für die Rückmeldung und Aufklärung!
Gute Fahrt und viel Freude mit dem neuen "was auch immer es geworden ist"!
Was ist es den für einer geworden?😉
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 24. Oktober 2017 um 18:45:22 Uhr:
Mit was steht denn der Kunde da? Er muss das Auto nicht nehmen.
Mit der Forderung nach 3000€ Preisnachlass oder Schadensersatz offensichtlich ;-)
Danke fürs Auflösen und schön, dass ihr eine Lösung gefunden habt :-)
Zitat:
@tribestar schrieb am 24. Oktober 2017 um 19:06:56 Uhr:
Wenn ich die Situation ausnutzen wollte hätte ich auch eine Frist zur Vertragserfüllung stellen können (Autohaus muss Fahrzeug beschaffen mit Tempomat). Wenn Sie das nicht können/wollen habe ich die Möglichkeit vom Vertrag zurücktreten, mir das teurere Fahrzeug selber beschaffen und die Differenz als Schadensersatz geltend machen. Dann hätte das Autohaus 3k € Auslagen und würde auf dem Fahrzeug sitzen bleiben. Und wir hätten wahrscheinlich einen Jahre langen Rechtsstreit.
Die sollen froh sein, dass sie dich bald los sind. 🙄
Kein "must have", und dann so ein Fass auf machen? 🙄
Und am Ende 1.500€ Nachlass bekommen.
Man, kein Wunder, daß manche Händler bei Preisverhandlungen dicht machen, und kaum bis keinen Nachlass geben.
Kunden wie der TE müssen ja mit in die Kalkulation rein .
Gruß,
der_Nordmann