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Gebrauchtwagenkauf bei Händler

Themenstarteram 27. Mai 2017 um 11:49

Hallo,

habe mir letzte Woche bei einem Autohändler einen Gebrauchtwagen gekauft und bar bezahlt. Der Wagen wurde mit neuem TÜV ausgeschrieben. Das Auto hatte aber keinen TÜV mehr. Der Händler sagte dass er beim TÜV vorfahren wird und alle eventuell anfälligen Kosten selbst bezahlt. Ausserdem macht er auch noch eine große Inspektion. Das war am letzten Samstag. Er sagte dass er mir dass er die Papiere die nächsten Tage nachdem er beim TÜV war zuschicken würde. Bis gestern, also Freitag, habe ich noch nichts vom Händler gehört und auch keine Papiere zugeschickt bekommen. Habe ihn gestern vormittags angerufen, er sagte dass der Wagen TÜV hat und er noch die Inspektion machen muss, aber auf noch auf die Zündkerzen warte. Er sagte er meldet sich wenn der Wagen fertig ist. Bis jetzt habe ich noch nichts gehört, kommt mir schon komisch vor dass das so "lange" dauert, vor allem sollte die Anschaffung von Zündkerzen doch schneller gehen. Jedenfalls habe ich jetzt Zweifel ob ich einen Fehler gemacht habe. Das Auto sah noch ganz gut aus, beim Fahren war auch alles okay. 2500 euro hat es gekostet. Garantie gab es keine da es schon älter ist, der Kaufpreis ja relativ niedrig war. Jetzt wollte ich mich aber mal schlau machen und hab etwas gegoogelt ob das wirklich rechtens ist dass ein Händler keine Garantie geben muss. Ich habe den Fehler gemacht und einen Kaufvertrag unterschrieben auf dem steht "Verkauf ohne Garantie Gewährleistung". Deshalb wollte ich mal fragen ob ich das Anfechten kann bzw. ob ich trotzdem Anspruch auf Reperatur haben könnte wenn ich die nächsten Tage das Auto bekommen sollte und Schäden entdecken würde, die ich beim Kauf nicht entdeckte. Ich hatte z.B. vergessen die Klimaanlage zu testen, wenn die defekt wäre, könnte ich da reklamieren? Die hätte er dann doch beim Autoverkauf sicher als defekt angeben müssen oder nicht? Ich war irgendwie zu naiv beim Kauf, so habe ich jetzt das Gefühl.

Danke für eure Meinungen.

Martso

Beste Antwort im Thema

Ein 318ti für 2.500 € ist bestimmt kein Bastlerauto.

Ansonsten mal beim ADAC lesen, wie Gerichte zur Sachmängelhaftung urteilen:

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

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Nicht ganz. Nach mehr als 6 Monaten muss man nachweisen können, dass der konkrete Fehler seine Ursache in einem Zustand hat, den der Wagen beim Kauf bereits hatte. Das gelingt halt nicht immer. Die Abgrenzung zum Verschleiß wäre dann auch noch die nächste Hürde.

Themenstarteram 28. Mai 2017 um 20:40

Zitat:

@trouble01 schrieb am 28. Mai 2017 um 01:35:14 Uhr:

Und was steht im Vertrag?

Wer verkauft an wen?

Da steht nicht viel drin. Siehe Anhang.

Also zusammen gefasst kann man sagen dass der Verkäufer für eventuelle Schäden aufkommen muss wenn ich diese sofort entdecke, da man später nicht mehr nachweisen kann ob diese bereits beim Kauf vorhanden waren. Wenn ich also nach Erhalt des Autos sofort zur Autowerkstatt meines Vertrauens fahre und es dort durchchecken lasse muss der Verkäufer für eventuelle Reperaturen aufkommen? Also mal angenommen die Klimaanlage ist tatsächlich defekt, oder der Auspuff oder die Bremsen haben was. Was eigentlich ja nicht sein kann weil eine große Inspektion und neuer TÜV gemacht wurde/wird. Aber ich gehe da mal auf Nummer sicher, man weiß ja nie wie eng die Werksatt mit dem TÜV zusammen "arbeitet".

Nochmals Danke für alle Antworten!

 

Du mußt dem Verkäufer zunächst die Nachbesserung von Mängeln ermöglichen.

Der Ausschluß von Garantie ist zulässig, der von Gewährleisting aber nicht, wobei es statt Gewährleistung eigentlich Sachmängelhaftung heißen müßte.

Normaler Verschleiss geht zu Deinen Lasten, soweit es jetzt nicht für die HU relevant wäre. Alles andere ist kompliziert abzugrenzen.

Ich finde das übrigens putzig, dass der Kaufpreis in einer "Bar" übergeben wurde ... :D ... aber das ist nur ein kleiner Joke bzgl. dieses Rechtschreibfehlers in diesem etwas unprofessionell wirkenden Vertrag.

Themenstarteram 28. Mai 2017 um 22:28

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Mai 2017 um 23:34:38 Uhr:

Normaler Verschleiss geht zu Deinen Lasten, soweit es jetzt nicht für die HU relevant wäre. Alles andere ist kompliziert abzugrenzen.

Ich finde das übrigens putzig, dass der Kaufpreis in einer "Bar" übergeben wurde ... :D ... aber das ist nur ein kleiner Joke bzgl. dieses Rechtschreibfehlers in diesem etwas unprofessionell wirkenden Vertrag.

Okay, würde dann bedeuten dass bei einer defekter Klimaanlage der Verkäufer für eine Reperatur nicht aufkommen müsste, da die ja nicht für den TÜV notwendig ist. Naja, ich hoffe einfach mal das Beste.

Das mit der Bar ist wirklich lustig. :-)

Themenstarteram 28. Mai 2017 um 22:30

Zitat:

@Oetteken schrieb am 28. Mai 2017 um 23:30:12 Uhr:

Du mußt dem Verkäufer zunächst die Nachbesserung von Mängeln ermöglichen.

Der Ausschluß von Garantie ist zulässig, der von Gewährleisting aber nicht, wobei es statt Gewährleistung eigentlich Sachmängelhaftung heißen müßte.

Es geht ja darum dass es vielleicht noch Mängel gibt die mir beim Kauf nicht aufgefallen sind. Ob ich dann nach ein paar Tagen kommen und sagen kann, dass dieses und jedens nicht in Ordnung ist und der Verkäufer für eventuelle Reperaturen aufkommen muss.

Zitat:

@Martso schrieb am 29. Mai 2017 um 00:28:00 Uhr:

Okay, würde dann bedeuten dass bei einer defekter Klimaanlage der Verkäufer für eine Reperatur nicht aufkommen müsste, da die ja nicht für den TÜV notwendig ist.

Nein! Eine Klimaanlage ist kein übliches Verschleißteil. Daher klarer Fall für die Sachmängelhaftung.

Aber nun warte erst Mal auf das Auto.

Als wir für meine Frau einen Stadtflitzer gesucht haben, waren wir auch bei einem Händler der einen netten Eindruck und ein nettes/passendes Fahrzeug hatte. Als es dann zum Kaufvertrag ging, kritzelte er (ohne was zu sagen) drauf, dass er Garantie und Gewährleistung ausschließt. Als ich das gelesen und ihn damit konfrontiert habe mit dem Hinweis, dass das nicht Rechtens sei, wurde er unhöfflich und meinte er gibt das Auto so günstig ab, da kann er sich sowas nicht ans Bein binden. Wir sind dann unverrichteter Dinge vom Hof gegangen und haben ihn auf unsere persönliche schwarze Liste gesetzt.

Worauf will ich hinaus? Jemand der so dreist ist und Gesetze umgehen wird, der wird das Fahrzeug auch im Sachmangelfalle nicht problemlos entgegennehmen und reparieren. Stellt euch auf viel Ärger ein und hofft einfach, dass nichts mit dem Karren ist. Ihr werdet sicherlich früher oder später Erfolg im Schadensfall haben, aber es wird Nerven kosten und ggf. lange dauern (Gerichtliche Klärungen).

Der Kaufvertrag sieht auch etwas "putzig" aus. Ich drücke dir die Daumen und wünsche dir viel Spaß mit deinem neuen Autochen.

Gewährleistung kann schon ausgeschlossen werden, bei sogenannten Bastlerautos. Hängt auch immer vom Wert des Fahrzeuges ab, das dieser Passus auch bestand hat.

Ein 318ti für 2.500 € ist bestimmt kein Bastlerauto.

Ansonsten mal beim ADAC lesen, wie Gerichte zur Sachmängelhaftung urteilen:

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

am 29. Mai 2017 um 12:27

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 29. Mai 2017 um 07:16:40 Uhr:

 

Nein! Eine Klimaanlage ist kein übliches Verschleißteil. Daher klarer Fall für die Sachmängelhaftung.

Aber nun warte erst Mal auf das Auto.

Jein. Ist z.B. nur zu wenig Kältemittel drin, so ist das bei dem Fahrzeugalter ganz normaler Verschleiß.

Und auch bei vielen anderen Dingen kommen wir in der Preisklasse sicher in Richtung des normalen Verschleißes.

Themenstarteram 20. Juni 2017 um 22:00

So, melde mich nun mal wieder. Hatte am Pfingstsamstag die Papiere zugeschickt bekommen. Habe nachgefragt was da so lange dauerte. Der Händler meinte dass auf dem Weg zum TÜV das Auto ruckelte. Er fuhr zurück in die Werkstatt und hat eine Zündspule erneuert. Komisch, denn vorher erzählte er von Zündkerzen... Ausserdem hatte ich ihn ja Freitags angerufen, da sagte er dass er TÜV hat, nur noch die Inspektion machen muss. Anhand den Papieren seh ich aber dass er erst Samstags beim TÜV war. Naja, war mir am Ende ja egal, hatte nun ja endlich die Papiere. Auto am 6. Juni angemeldet und am selben Tag noch das Auto abgeholt. Da bekam ich dann die Meldung dass es die Zündspule war was Probleme gab.

Am letzten Freitag, auf dem Weg zur Arbeit begann das Auto plötzlich zu Ruckeln, es hatte auch kaum Leistung und die Motorkontrollleuchte leuchtete. Bin die paar Meter dann wieder nach Hause gefahren. Ein Arbeitskollege hatte dann Abends den Fehlerspeicher ausgelesen. Da kam ein Fehler mit einer Zündspule, ein Fehler Sensor Nockenwelle und nochmals ein Fehler den mein Arbeitskollege nicht identifizieren konnte. Er hatte die Fehler dann gelöscht, der eine blieb aber noch. Jedenfalls habe ich dann eine Testfahrt gemacht, während der Fahrt blinkte die Motorleuchte kurz auf und ging wieder aus, es gab auch einen kleinen Ruckler. Danach kam das Licht nicht wieder. Aber im unteren Drehzahlbereich so bei etwa 1500-2000 ruckelt das Auto hin und wieder. Im hohen Drehzahlbereich gibt es keine Probleme. Ich bin dann aber trotzdem heute zur Werkstatt gefahren, da wurde der Fehlerspeicher ausgelesen. Und zwar kamen folgende Fehler:

2852 Ventilhubsteuerungs-Referenzsensor

274E Verbrennungsaussetzer an mehreren Zylindern

2742 Verbrennungsaussetzer Zylinder 1 erkannt

285A Ventilhubstellglied

Der Fehlerspeicher konnte was den Ventilfehler angeht nicht gelöscht werden. Warscheinlich war das auch der Fehler den mein Arbeitskollege schon ausgelesen hatte. Der Mechaniker meinte dass man den Fehler nicht unbedingt beheben muss wenn das Ruckeln nicht wieder beginnt, weil die Reperatur ca. 550 Euro kosten würde. Und solange der Wagen fährt...

Jetzt komm ich zu der Frage: Fällt das unter Gewährleistung oder ist das Verschleiss? Ich gehe fest davon aus dass der Händler als er die Zündspule erneuerte (wenn er es überhaupt gemacht hat) die anderen Fehler auch angezeigt bekommen hatte, die aber ignorierte. Was meint ihr, habe ich eine Chance dass der Händler die Kosten für eine Reperatur übernimmt?

Zitat:

..Was meint ihr, habe ich eine Chance dass der Händler die Kosten für eine Reperatur übernimmt?...

Wenn ich bloß meine Glaskugel finden würde... :)

Im Ernst, frag den Verkäufer. Aber wenn dieser schon im Vertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat und der Mechaniker meint "Alles nicht so schlimm" könnte es wohl zu Komplikationen kommen.

Ich würde bei diesem Fehler auf Behebung bestehen. Falls der Händler bockig ist, hilft dir wohl nur ein Anwalt oder die Androhung eines Anwalts. Der Händler weiß wohl selber, das der Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht zulässig ist und er sich auf dünnen Eis bewegt.

Themenstarteram 21. Juni 2017 um 7:12

Die Frage war wohl falsch gestellt, hätte heissen müssen "Was meint ihr, muss der Händler die Kosten übernehmen?"

;-)

Der Mechaniker meinte nicht direkt dass es nicht so schlimm ist, sondern dass er solange nichts machen würde solange der Wagen fährt oder bis das Ruckeln wieder kommt. Eben wegen den relativ hohen Reperaturkosten.

War eben nochmals in der Werkstatt und auch die haben mir bestätigt dass der Händler ein Jahr Gewährleistung geben muss.

Hi,

ja, ist ein Fall für die Gewährleistung und ensprechend "kostenlose" Mängelbeseitugung

durch den Händler.

"Motorproblem", ruf den Händler an, nenn ihm die Fehler, die die BMW-Werkstatt gefunden

hat und Frage ihn, wann er das Problem behebn möchte.. ;)

Grüße

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