Gebrauchtwagenkauf bei Händler
Hallo,
habe mir letzte Woche bei einem Autohändler einen Gebrauchtwagen gekauft und bar bezahlt. Der Wagen wurde mit neuem TÜV ausgeschrieben. Das Auto hatte aber keinen TÜV mehr. Der Händler sagte dass er beim TÜV vorfahren wird und alle eventuell anfälligen Kosten selbst bezahlt. Ausserdem macht er auch noch eine große Inspektion. Das war am letzten Samstag. Er sagte dass er mir dass er die Papiere die nächsten Tage nachdem er beim TÜV war zuschicken würde. Bis gestern, also Freitag, habe ich noch nichts vom Händler gehört und auch keine Papiere zugeschickt bekommen. Habe ihn gestern vormittags angerufen, er sagte dass der Wagen TÜV hat und er noch die Inspektion machen muss, aber auf noch auf die Zündkerzen warte. Er sagte er meldet sich wenn der Wagen fertig ist. Bis jetzt habe ich noch nichts gehört, kommt mir schon komisch vor dass das so "lange" dauert, vor allem sollte die Anschaffung von Zündkerzen doch schneller gehen. Jedenfalls habe ich jetzt Zweifel ob ich einen Fehler gemacht habe. Das Auto sah noch ganz gut aus, beim Fahren war auch alles okay. 2500 euro hat es gekostet. Garantie gab es keine da es schon älter ist, der Kaufpreis ja relativ niedrig war. Jetzt wollte ich mich aber mal schlau machen und hab etwas gegoogelt ob das wirklich rechtens ist dass ein Händler keine Garantie geben muss. Ich habe den Fehler gemacht und einen Kaufvertrag unterschrieben auf dem steht "Verkauf ohne Garantie Gewährleistung". Deshalb wollte ich mal fragen ob ich das Anfechten kann bzw. ob ich trotzdem Anspruch auf Reperatur haben könnte wenn ich die nächsten Tage das Auto bekommen sollte und Schäden entdecken würde, die ich beim Kauf nicht entdeckte. Ich hatte z.B. vergessen die Klimaanlage zu testen, wenn die defekt wäre, könnte ich da reklamieren? Die hätte er dann doch beim Autoverkauf sicher als defekt angeben müssen oder nicht? Ich war irgendwie zu naiv beim Kauf, so habe ich jetzt das Gefühl.
Danke für eure Meinungen.
Martso
Beste Antwort im Thema
Ein 318ti für 2.500 € ist bestimmt kein Bastlerauto.
Ansonsten mal beim ADAC lesen, wie Gerichte zur Sachmängelhaftung urteilen:
https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf
32 Antworten
Was ist denn überhaupt defekt?
Wenn man eine Ansage bekommt, dass eine Reparatur 550€ kostet, dann ist diese Zahl ja schon so spezifisch, dass man genau wissen müsste, was zu tun ist.
..ist doch perfekt.
Eindeutig ein Mangel, denn der Händler im Zuger der gesetzl. Sachmängelhaftung
beseitigen muss.
Btw. bei einem Kaufpreis von ~ 3.tsd € kann mann hier nicht mehr von einem
"Basterlauto" sprechen.
Hierzu gibt es genügend Urteile
Also, mit diesem "Angebot" zum Händler gehen (Kopie anfertigen) und ihn auffordern,
den Mangel zu beheben. Das ganze bitte schriftlich und mit einer Fristsetzung von min.
14-Tagen..
Sonst, "Kaufpreisminderung" od. Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Sollte er nicht reagieren, dann bleibt Dir nur noch der Gang zum Rechtsanwalt..
Grüße
p.s. wobei es sich in der Vergangenheit oft gezeigt hat, dass der Händler weiß,
was auf izhn zukommt und daher i.d.R. die Reparaturen durchführen..
Der Rest ist "hinhalte Taktik"..