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Vor 3 Monaten Auto beim Händler gekauft nun klappert etwas? Wer haftet?

VW Touran 1 (1T)
Themenstarteram 4. Februar 2013 um 8:13

Hallo,

ich habe vor 3 Monaten ein gebrauchten Touran mit 140.000 km gekauft.

Nun klappert allerdings im Motorraum etwas. (lt. einem Freund scheint etwas mit der Kupplung zu sein ist sich aber nicht sicher)

Wie sieht es hier aus? Haftet der Händler?

Eine Garantie habe ich zusätzlich abgeschlossen.

Allerdings steht folgendes im Vertrag:

"Gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss Gewährleistung, (die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr bei Privat Kunden) im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezgl. des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle, Korrosionsschäden sowie anderer sichbar und unsichbarer Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell , an der Bodengruppe oder am Motor...."

Wie sieht es hier aus wer muss für den "Schaden" grade stehen?

LG und Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Eve1985

Allerdings steht folgendes im Vertrag:

"Gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss Gewährleistung, (die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr bei Privat Kunden) im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezgl. des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle, Korrosionsschäden sowie anderer sichbar und unsichbarer Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell , an der Bodengruppe oder am Motor...."

Das ist ein Standard-Absatz, der in jedem Vordruck für Kaufverträge bei KFZ drin steht.

Prinzipiell muss dir der Händler Gewährleistung geben.

Ausgenommen hiervon sind Verkäufe an gewerbliche Kunden und Verkäufe, die der Händler lediglich im Auftrag durchführt. Bei letzteren hat man aber u.U. die Möglichkeit, den Gewährleistungsausschluß unter bestimmten Umständen anzufechten.

21 weitere Antworten
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21 Antworten
am 4. Februar 2013 um 9:24

Kannst du den Kaufvertrag  ( ohne Namensangaben ) hier mal reinstellen?

Zitat:

Original geschrieben von Eve1985

Allerdings steht folgendes im Vertrag:

"Gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss Gewährleistung, (die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr bei Privat Kunden) im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezgl. des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle, Korrosionsschäden sowie anderer sichbar und unsichbarer Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell , an der Bodengruppe oder am Motor...."

Das ist ein Standard-Absatz, der in jedem Vordruck für Kaufverträge bei KFZ drin steht.

Prinzipiell muss dir der Händler Gewährleistung geben.

Ausgenommen hiervon sind Verkäufe an gewerbliche Kunden und Verkäufe, die der Händler lediglich im Auftrag durchführt. Bei letzteren hat man aber u.U. die Möglichkeit, den Gewährleistungsausschluß unter bestimmten Umständen anzufechten.

Themenstarteram 4. Februar 2013 um 9:34

Kann ich den dann auch wieder löschen?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Kannst du den Kaufvertrag  ( ohne Namensangaben ) hier mal reinstellen?

am 4. Februar 2013 um 9:34

Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt. Alles legal.

Du musst dich als erstes an den Händler wenden. Sofern es kein Verschleissteil ist, muss er nachweisen, dass der Schaden bei Übergabe noch nicht vorhanden war um die Instandsetzung abzulehnen.

Auf die Garantie die du zusätzlich abgeschlossen hast brauchst du dich nicht abwimmeln lassen. Nichts unterschreiben was du nicht verstehst. Wenn der Händler sich dumm stellt auf die gesetzliche Gewährleistung laut Vertrag hinweisen.

Aber trotz allem bei der ersten Anfrage freundlich auf den Defekt hinweisen und ihn bitten, das auf Basis der Sachmängelhaftung und nicht der Garantie abzuwickeln. Vielleicht geht es ja ohne Stress.

am 4. Februar 2013 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

Zitat:

Original geschrieben von Eve1985

Allerdings steht folgendes im Vertrag:

"Gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss Gewährleistung, (die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr bei Privat Kunden) im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezgl. des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle, Korrosionsschäden sowie anderer sichbar und unsichbarer Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell , an der Bodengruppe oder am Motor...."

Prinzipiell muss dir der Händler Gewährleistung geben.

Hat er doch gemacht. Alles gut.

Themenstarteram 4. Februar 2013 um 9:40

Ich hatte bei dem Händler angerufen und er meinte nein er Rapariert es nicht da er keine Werkstatt hat (er lässt die Autos immer bei einer Werkstatt machen sowie TÜV und verkauft die Autos dann)

Er sagte mir die Gewährleitung ist nur wenn zb. der Kilometerstand nicht stimmt oder solche sachen er könne dann das Auto zurück nehmen und die Kilometer die ich gefahren bin vom Betrag abziehen. Er meinte er macht da gar nix dafür ist die Gewährleitung nicht ich soll mich selbst darum kümmern.

Aber ist es nicht so das der Händler gesetzlich die ersten 6 Monate haftet? Ich weiß ja nicht was es ist. Ich würde auch zu einer Werkstatt gehen und schauen lassen was es ist und dann mit dem Händler sprechen aber er lässt nicht mit sich sprechen.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt. Alles legal.

Du musst dich als erstes an den Händler wenden. Sofern es kein Verschleissteil ist, muss er nachweisen, dass der Schaden bei Übergabe noch nicht vorhanden war um die Instandsetzung abzulehnen.

Auf die Garantie die du zusätzlich abgeschlossen hast brauchst du dich nicht abwimmeln lassen. Nichts unterschreiben was du nicht verstehst. Wenn der Händler sich dumm stellt auf die gesetzliche Gewährleistung laut Vertrag hinweisen.

Aber trotz allem bei der ersten Anfrage freundlich auf den Defekt hinweisen und ihn bitten, das auf Basis der Sachmängelhaftung und nicht der Garantie abzuwickeln. Vielleicht geht es ja ohne Stress.

Er ist als Händler gesetzlich dazu verpflichtet.

Ob er das nun will oder nicht, oder ob er eine eigene Werkstatt hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Er versucht einfach nur, sich drum zu drücken.

Also freundlich und bestimmt darauf hinweisen, dass die Gewährleistung für technische Defekte gilt, und nicht nur für falsche Kilometerstände.

Das steht sogar im Kaufvertrag, den Ihr geschlossen habt:

"...sowie anderer sichbar und unsichbarer Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell , an der Bodengruppe oder am Motor"

@Elchsucher: hast recht, da hab ich wieder nur mit einem Auge gelesen.

Themenstarteram 4. Februar 2013 um 9:49

Ok das hört sich doch gut an.

Was mache ich aber wenn er nicht mit sich reden lässt?

Wie gehe ich dann vor?

Anwalt? Kfz Versicherung?

Danke für die Hilfe.

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

Er ist als Händler gesetzlich dazu verpflichtet.

Ob er das nun will oder nicht, oder ob er eine eigene Werkstatt hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Er versucht einfach nur, sich drum zu drücken.

Also freundlich und bestimmt darauf hinweisen, dass die Gewährleistung für technische Defekte gilt, und nicht nur für falsche Kilometerstände.

Deine KFZ-Versicherung wird sich da nicht drum kümmern.

Ich würde jedoch immer erst noch einmal bei einer Werkstatt vor Ort vorbei fahren und die mal drüber / drunter gucken lassen, was denn überhaupt kaputt ist und was die Reparatur kosten würde.

Bei einem Schaden von 150€ lohnt es sich nicht, das übern Anwalt zu machen, sofern man keine Rechtschutz hat.

Sofern du eine Rechtschutz hast die solche Fälle mit abdeckt würde ich zum Anwalt gehen. Allerdings erst nochmal dem Händler den Ernst der Lage klar machen.

Auch mit RS-Versicherung lohnt sich das bei so kleinen Beträgen eigentlich nicht, aber es geht ja darum, sein Recht durchzusetzen.

Und wenn dann vlt. in 2 Monaten wieder was ist weiß der Händler zumindest, dass er nicht machen kann, was er will. Mich reizt da immer der pädagogische Effekt. :)

Themenstarteram 4. Februar 2013 um 9:59

Ok super danke.

Erstmal möchte ich es vernünftig klären bevor ich zum Anwalt gehe. Anwalt ist für mich die letzte Lösung. Ich hab zwar eine Rechtschutz aber wenns nicht muss lass ich es.

Aber so wie der Herr drauf war und mich angemacht hat wird es darauf belaufen. Ich hab ihm freundlich gesagt was sache ich das ich vor 3 MOnaten das Auto gekauft habe und nun etwas klappert im Motor und es immer doller wird und dann fing er schon an und ließ mich gar nicht ausreden... Hab ihm versucht wirklich freundlich zu sagen (bin leider keine Person die gleich lauter wird) das es auch im Vertrag steht mit der Gewährleistung und es gesetzlich so ist aber nie konnt ich ausreden. Naja mal schauen.

Ich ruf nochmal an, wird das nix, gehe ich zur Werkstatt lass mal drüber schauen und dann schauen wie es weiter geht.

Aber danke für eure hilfe.

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

Deine KFZ-Versicherung wird sich da nicht drum kümmern.

Ich würde jedoch immer erst noch einmal bei einer Werkstatt vor Ort vorbei fahren und die mal drüber / drunter gucken lassen.

Bei einem Schaden von 150€ lohnt es sich nicht, das übern Anwalt zu machen, sofern man keine Rechtschutz hat.

Sofern du eine Rechtschutz hast die solche Fälle mit abdeckt würde ich zum Anwalt gehen. Allerdings erst nochmal dem Händler den Ernst der Lage klar machen.

Auch mit RS-Versicherung lohnt sich das bei so kleinen Beträgen eigentlich nicht, aber es geht ja darum, sein Recht durchzusetzen.

Und wenn dann vlt. in 2 Monaten wieder was ist weiß der Händler zumindest, dass er nicht machen kann, was er will. Mich reizt da immer der pädagogische Effekt. :)

Hi,

Benziner, Diesel?

Kupplung wäre wohl nicht Gewährleistungspflichtig weil Verschleißteil.

Beim Diesel könnte es aber das Zweimassenschwungrad sein,das geht zwar gerne kaput ist aber im allgemeinen kein Verschleißteil. Könnte theoretisch sogar teilweise unter die Gebrauchtwagengrantie fallen.

Allerdings ist dann wohl ein saftiger Eigenanteil fällig,daher wäre die Händlergewährleistung der bessere Weg!

Auch wenns sicher net einfach wird.

Gruß Tobias

Themenstarteram 4. Februar 2013 um 10:09

Es handelt sich um ein Diesel.

Ja das ist mir klar mit dem Verschleißteilen.

Aber ich geh erstmal in eine Werkstatt und lasse schauen was es sein könnte.

 

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

Benziner, Diesel?

Kupplung wäre wohl nicht Gewährleistungspflichtig weil Verschleißteil.

Beim Diesel könnte es aber das Zweimassenschwungrad sein,das geht zwar gerne kaput ist aber im allgemeinen kein Verschleißteil. Könnte theoretisch sogar teilweise unter die Gebrauchtwagengrantie fallen.

Allerdings ist dann wohl ein saftiger Eigenanteil fällig,daher wäre die Händlergewährleistung der bessere Weg!

Auch wenns sicher net einfach wird.

Gruß Tobias

Schwierig.

Zunächst wäre festzustellen, ob dieser „Mangel“ am Fahrzeug denn überhaupt unter die gesetzl. Gewährleistung fällt.

Zu dieser ist der Händler zwar grundsätzlich verpflichtet (was er dir erzählt hat ist natürlich Unsinn), allerdings ist diese nicht als Rundum – sorglos – Garantie zu sehen.

Sie kann nicht 6 Monate Mängelfreiheit garantieren, hierfür ist sie auch nicht gedacht.

Bei einem Fahrzeug mit 140000 km kann es durchaus normal sein, dass die ein oder andere Baugruppe (z.B. eine Kupplung) verschlissen ist.

Manche Sachen gehen nach dieser KM-Leistung einfach mal so kaputt, ohne dass es ausserordentlich wäre.

Dies wäre dann natürlich kein Fall für die Gewährleistung, zudem schien das Fahrzeug ja 3 Monate zu funktionieren, das „Klappern“ kam wie Du sagst schleichend.

Sollte sich der Händler zu einer Reperatur bewegen lassen und es zeigt sich, daß der Schaden nicht durch die Gewährleistung gedeckt ist kann er dir natürlich seine Kosten in Rechnung stellen.

Hier heisst es also Augenmaß zu bewahren und die Risiken gut abzuwägen.

Themenstarteram 4. Februar 2013 um 10:22

Aus dem Grund lasse ich erstmal schauen was es ist.

Ein bekannter meines Schwagers hatte ein ähnliches Problem. Und bei ihm musste der Händler auch die Kosten übernehmen.

Er hat auf die schnelle geschaut und meinte das der Händler dafür haftet. Klar kann bei den KM mal was passieren das dann doch aber trotzdem in die Gewährleistung fällt. Es kann sich ja um versteckte Mängel handeln. Daher durchschauen lassen und auf Nummer sicher gehen.

Warum soll ich eine Reparatur zahlen wenn evtl. der Händler dafür haftet?

 

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Schwierig.

Zunächst wäre festzustellen, ob dieser „Mangel“ am Fahrzeug denn überhaupt unter die gesetzl. Gewährleistung fällt.

Zu dieser ist der Händler zwar grundsätzlich verpflichtet (was er dir erzählt hat ist natürlich Unsinn), allerdings ist diese nicht als Rundum – sorglos – Garantie zu sehen.

Sie kann nicht 6 Monate Mängelfreiheit garantieren, hierfür ist sie auch nicht gedacht.

Bei einem Fahrzeug mit 140000 km kann es durchaus normal sein, dass die ein oder andere Baugruppe (z.B. eine Kupplung) verschlissen ist.

Manche Sachen gehen nach dieser KM-Leistung einfach mal so kaputt, ohne dass es ausserordentlich wäre.

Dies wäre dann natürlich kein Fall für die Gewährleistung, zudem schien das Fahrzeug ja 3 Monate zu funktionieren, das „Klappern“ kam wie Du sagst schleichend.

Sollte sich der händler zu einer reperatur bewegen lassen UND es zeugt sich, daß der Schaden nicht durch die Gewährleistung gedeckt ist kann er dir natürlich sämtliche Kosten in rechnung stellen.

Hier heisst es also Augenmaß zu bewahren und die Risiken gut abzuwägen.

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