Gebrauchtwagenhändler Autos selber fahren?

Hallo zusammen,

Im Netz habe ich versucht eine Antwort zu finden (leider vergeblich). Daher hoffe ich, dass mir hier jemand weiter helfen kann.

Meine Frage:

Darf ein Gebrauchtwagenhändler seine Autos, welche zum Verkauf stehen, auch privat nutzen?

Beste Antwort im Thema

Reines Neidthema in meinen Augen . .... sinnlos, lasst doch einen Händler seinen Fuhrpark ...

Muss sich der Handwerker jetzt auch schämen, wenn er den Bohrhammer aus dem Firmenwagen zu Hause für seine Privatbohrung verwendet? Nach ansicht von Neidern sicherlich ja, ganz böse.... oder der geschundene Paketbote der den Firmenwagen mal missbraucht um das neue Bett von Ikea nach Hause zu bringen .... ganz bitter böse. ...

33 weitere Antworten
33 Antworten

Du brauchst bloß Deine Autokorrektur abschalten.
Und bei den Smilies....nutzt Du die App?
Ich nutze Sie und kann in Verbindung mit nem Apfel Tel. auch keine Smilies richtig nutzen.
Bloß immer Doppelpunkt und Klammer auf oder zu.

Völlig OT.

Moorteufelchen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 15. Dezember 2019 um 16:12:04 Uhr:


Völlig OT.

Moorteufelchen

Mein Gott Moorteufelchen.
Lies einfach wie diese Konversation entstanden ist. Natürlich Ot, jedoch auch eine Erklärung meinerseits und eine Hilfe von Mopedmongo. Ich habe mir schon beim ersten Thread überlegt die Entstehung der Fragezeichen richtig zu stellen.

Gruß

Ging es hier um Gebrauchte Auto oder um Rechtschreibung?

Ähnliche Themen

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 14. Dezember 2019 um 08:53:30 Uhr:


Ich würde mal denken, wenn der Wagen nicht gerade in Kommission verkauft wird, kann er seine Autos fahren, bis ihm der Sprit ausgeht.

Hallo,
das wichtigste wurde hier nicht angesprochen. Natürlich darf ein Autohändler sein zum Verkauf stehendes Fahrzeug auch privat erwerben, und auch nutzen. Logischerweise muss er dann auch MWST zahlen.
Anders verhält es sich mit den roten Händler/Überführungskennzeichen. Die sind nur für eben diese dem Verkaufszweck dienenden Fahrten gedacht.

Nutzung zu privaten Zwecken, anderen gewerblichen Zwecken etc. ist Steuerhinterziehung. Ist natürlich nicht leicht nachzuweisen....

Gilt übrigens auch für die grünen Nummernschilder. Z.B. bei Rettungsdiensten, Landwirten etc.

Gruß BSCom

Zitat:

@BSCom schrieb am 22. Dezember 2019 um 15:39:40 Uhr:


das wichtigste wurde hier nicht angesprochen.

Doch, das wurde längst auf Seite 1 geschrieben, allerdings ohne die zusätzlichen Falschinformationen.

Zitat:

@BSCom schrieb am 22. Dezember 2019 um 15:39:40 Uhr:


...
Gilt übrigens auch für die grünen Nummernschilder. Z.B. bei Rettungsdiensten, Landwirten etc.
...

...ich warte ja schon lange mal drauf, dass da mal die Finanzämter bzw. jetzt der Zoll durchgreift, wenn unsere Landwirte mit den steuerbefreiten Traktoren auf irgendwelchen Demos rumfahren.

Wobei man nie weiß, ob ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen nicht für einen gewissen Zeitraum nachversteuert wurde. Ich bin da vor Jahren mal drauf gekommen, als an einem Lager immer wieder mal ein Sattelzug mit grünem Kennzeichen an der Sattelzugmaschine aufgetaucht ist... das war ein Schaustellerbetrieb der scheinbar außerhalb der Saison ganz normalen gewerblichen Güterverkehr gefahren ist.

Warum sollte da der Zoll das meckern anfangen? Die Fahrten dienen ja direkt dem Zweck Landwirtschaft. Viehhänger für privates oder der klassische Faschingsumzug sind dabei viel heißeres Eisen.
Anhänger können irgendwie steuerbefreit werden wenn sie nur einem Zugfahrzeug zugeordnet werden, sieht man auf der Autobahn öfters (wenn man darauf achtet). Schausteller und selbstfahrende Arbeitsmaschinen können generell befreit werden.
Aber warum es bei einigen Gebrauchtwagen Händlern üblich ist mit den roten Nummern rum zu fahren habe ich auch noch nicht verstanden. Bei Überführungsfahrten fallen die selben auch nicht gerade durch einen defensiven Fahrstil auf.

Zitat:

@9891 schrieb am 23. Dezember 2019 um 01:08:22 Uhr:



Anhänger können irgendwie steuerbefreit werden wenn sie nur einem Zugfahrzeug zugeordnet werden, sieht man auf der Autobahn öfters (wenn man darauf achtet).

Das sind Überhang-Anhänger (oder so ähnlich, bin vor 20 Jahren das letzte nal gewerblich gefahren). Soll heißen: der Frachtführer hat mehr Anhänger als Zugfahrzeuge. Da aber gleichzeitig nur so viele Anhänger wie Zugfahrzeuge fahren können, müssen die überzähligen nicht versteuert werden.

Zitat:

@9891 schrieb am 23. Dezember 2019 um 01:08:22 Uhr:


Warum sollte da der Zoll das meckern anfangen? Die Fahrten dienen ja direkt dem Zweck Landwirtschaft. Viehhänger für privates oder der klassische Faschingsumzug sind dabei viel heißeres Eisen.
...

Ich glaube kaum, dass eine Demonstration genau so, wie der Faschingsumzug ein land- oder forstwirtschaftlicher Zweck ist.
Neben dem steuerlichen Aspekt kommt noch das Führerscheinrecht hinzu... die L und T-Führerscheinklassen sind auf forst- und landwirtschaftliche Zwecke beschränkt d.h. ohne C1 bzw. C / CE ist man bei solchen nicht forst- oder landwirtschaftlichen Fahrten ohne Fahrerlaubnis unterwegs... § 21 StGB Fahren ohne Fahrerlaubnis...

Die steuerbefreiten Anhänger und Trailer mit grünen Kennzeichen... das ist ja klar / ein alter Hut. Das machen die meisten Speditionen so, angeblich zahlen da die Zugmaschinen einen erhöhten Steuersatz und dürfen dafür Anhänger / Trailer mit grünen Kennzeichen ziehen... in der ersten Spedition, wo ich damals mal gefahren bin hatten wird 4 Sattelzugmaschinen und ca. 20 Trailer, die abwechselnd gezogen wurden.

Interessant bei obigen Photo war halt die Schaustellerzugmaschine mit grünem Kennzeichen im Einsatz für eine Spedition.... also "gewerblicher Güterverkehr mit steuerbefreiter SZM". Aber dafür gibts scheinbar die Lösung, dass man so ein eigentlich steuerbefreites Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum nachversteuern kann - das Kennzeichen wird dabei nicht gewechselt / umgefärbt.

Hab nachgeschaut, Demos sind steuerbefreit, ebenso gilt der T Schein.
Ja das Schaustellerfahrzeug ist eigentlich echt interessant, hatte zuerst nur den Text gelesen und die Vorschau vom Bild angeschaut 😉.

Zitat:

@9891 schrieb am 23. Dezember 2019 um 01:08:22 Uhr:



Aber warum es bei einigen Gebrauchtwagen Händlern üblich ist mit den roten Nummern rum zu fahren habe ich auch noch nicht verstanden.

Echt nicht? Warum vom eigenen Geld ein Auto kaufen, wenn doch zum Pendeln immer ein nettes Fahrzeug da steht und die roten Nummern eh vorhanden sind? Warum ein Geschäftswagen betreiben wo ich mich mit dem Geldwerten Vorteil herumschlagen muss?

Für ich sind da zwei Probleme:

- die Nutzung der roten Kennzeichen
- das ganz sicher nicht Versteuern der privaten Fahrten auf Kosten der Firma

Ansonsten kann der Händler mit seinen Sachen machen was er will. Und auch der Tipp, beim Vorbesitzer den km-Stand zu erfragen, soll was bringen? Wie gesagt, km drauf fahren darf der Händler ja auf sein Fahrzeug. Das Wie ist eher die entscheidende Frage.

Zumal ein höherer km-Stand auch den Verkaufspreis drücken kann. Daher denke ich auch, dass es ein Gebrauchtwagenhändler nicht übertreiben wird. Es ist für ihn ja nicht von Vorteil, wenn der km-Stand eines zum Verkauf bestimmten Fahrzeug künstlich hochgetrieben wird. Kriminell wirds, wenn die zuvor gefahrenen km wieder zurückgestellt würden.

Die roten Nummern sind ja nicht ganz so einfach zu bekommen. Früher konntest die auch mal ausleihen, heute ganz schwierig. Also warum riskieren einen Unfall, Blitzer oder sonstiges auf die roten Nummern zu fahren. Jeder Polizei Kontrolle müssen doch die Finger jucken wenn sie rote Nummern sehen. Die Vorteile sind schon klar, aber das Risiko wäre mir zu groß.

Nun ja, wenn ich den Km Stand vom Vorbesitzer weiss dann kann ich vielleicht abschätzen ob das Fahrzeug ab und zu mal gefahren wird oder einfach nur die Rumpel für jeden ist. Aber natürlich kann der Händler mit seinem Eigentum machen was er will.

Deine Antwort
Ähnliche Themen