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Gebrauchtwagengarantie

Audi A6 C4/4A
Themenstarteram 25. Februar 2011 um 19:34

Servus,

kann mir jemand von euch mal erklären wofür ich bei einem Gebrauchten Garantie bekomme und

was alles in die Garantie fällt?

Zur Geschichte....

Ich habe meinen A6 C4 natürlich gebraucht gekauft. Alles leif glatt bis vor ein paar Tagen.

Wenn ich ihn starte hört sich das an als würde er nur auf 5 Pötten laufen. Er läuft völlig unruhig.

Dazu kommt eine extreme Rauch entwicklung am Auspuff.

Wenn er warm ist klingt er eigendlich fast normal. Der Rauch ist aber immernoch da. Die Leistung hat meiner

meinung nach auch etwas abgenommen, obwohl er immernoch sehr gut anzieht.

Ich habe von Autos, außer dass ich sie fahren kann, keine Ahnung. Was kann das sein?

Was aber noch viel wichtiger ist. Wenn es die Kopfdichtung ist oder ähnliches, fällt das in die Garantie?

 

Zu meinem Auto:

A6 C4 Avant 2.6L 150PS Bj. 1995 ca. 168000 km

Verbrauch:

Stadt: 13 bis 15 Liter

Außerorts: 7 - 9 Liter

Ich denke, dass es das nun war. Ich bitte euch mir zu helfen.

lg

Christian

Beste Antwort im Thema
am 26. Februar 2011 um 13:54

Moin,

erstmal gilt zu unterscheiden zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung nach BGB.

Garantie ist eine freiwillige Leistung, die über den Gewärleistungsumfang hinausgeht.

Dieser Umfang ist durch den Vertrag definiert.

Du hast aber nach BGB einen Gewährleistungsanspruch von einem Jahr, den ein

Händler auch vertraglich gegenüber einem Privatkäufer nicht ausschließen kann.

Im ersten halben Jahr ist der Händler verplichtet, einen Schaden auf seine Kosten

zu beseitigen, da davon auszugehen ist, dass der Schaden schon bei Vertragsabschluss bestand.

Im zweiten halben Jahr gilt dann die Beweislastumkehr, Du musst beweisen, dass der

Schaden schon vor dem Kauf bestand.

Vorgehensweise: Unbedingt den Händler kontaktieren. Der hat dann die Möglichkeit, den

Schaden auf seine Kosten zu beseitigen. Gelingt ihm das nach 2 Versuchen nicht,

hast Du die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten (früher hieß das Wandlung)

oder einen Preisnachlass zu verlangen.

Schau noch mal auf Deinen Vertrag, steht da Garantie oder Gewährleistung?

Ist aber eigentlich relativ gleichgültig, der Händler ist auf jeden Fall in

der Haftung.

Gruß Frank

20 weitere Antworten
20 Antworten

Wann hast du den gekauft?

Vom Händler oder vom Händler im Auftrag eines Kunden?

Hast du garantie schriftlich?

Themenstarteram 25. Februar 2011 um 20:47

Ich habe ihn vor genau 20 Tagen gekauft und das von einem Händler.

Dieser Wagen wurde auch nicht im Auftrag verkauft.

JA, im Kaufvertrag steht eine Garantie drin.

Rückgaberecht ist ja leider um.

Solange du im Kaufvertrag keinen Ausschluss von diversen Garantieleistungen hast, sofort da hinfahren, der soll es mal ganz schnell wieder Flott machen, es unterliegt der Garantie, aus der Garantie sind ausgeschlossen: Verschleissteile wie z.B. Bremsbeläge, Scheiben etc... Aber nicht der Motor oder ähnliches...:D

Themenstarteram 26. Februar 2011 um 10:06

Sehr geil.

Danke für die Antwort. Genau das wollte ich höre/lesen :D

Leider hat der keine Werkstatt. Kann ich das auch hier machen lassen und ihm die Rechnung schicken, wenn es vorher abgesprochen ist?

Zitat:

Original geschrieben von LegacyOfHate

Servus,

kann mir jemand von euch mal erklären wofür ich bei einem Gebrauchten Garantie bekomme und

was alles in die Garantie fällt?

lg

Christian

Als ich meinen Audi vom Audi Partner gekauft hatte, habe ich als Naturalrabatt zu der 1 Jährigen Gebauchtwagen Garantie eine erweiteung auf 2 Jahre bekommen. Die hat sich nach 14 Monaten auch bezahlt gemacht.

Der Öl Verbrauch stieg auf 5ltr. ja 1000 KM !!!

Also hin zu Petermax Mueller (leider mitterweile Pleite) das Problem geschildert. Das wird teuer sage der Meister, aber dann legt ich den Garantie-Pass vor. Ich habe die Rechnung vom 30.06.1997 vor mir liegen.

Erst wiederwillig, aber dann mit vollen Erfolg.

Gesamtbetrag: 18.897.70 DM !!

(Ich werde die am Montag mal Einscannen und dann hier Reinstellen)

Du solltest schaun, in deinen Unterlagen sollte stehen, was in die Garantie fällt und was nicht.

Nicht bei jeder Gebrauchtversicherung ist alles gliech versichert. Meistens das was kaputt ist dann nicht in der Versicherung drin.

 

Versicherungsumfang prüfen und hinfahren.

Deutsches Gesetz (sagt ein Türke hihihi): ist etwas nicht Ausgeschlossen, dann unterliegt alles der Garantie!

Wenn er keine Werkstatt hat muss er es wegbringen, du hast dann anrecht auf ein funktionierendes Fahrzeug!

Zitat:

Original geschrieben von LegacyOfHate

Sehr geil.

Danke für die Antwort. Genau das wollte ich höre/lesen :D

Leider hat der keine Werkstatt. Kann ich das auch hier machen lassen und ihm die Rechnung schicken, wenn es vorher abgesprochen ist?

Hy. Meinen Damaligen Audi 100 c4 2,6 hatte ich auch bei Audi mit Garantie geholt für 26tDm nach 10tkm Zahnriemen schaden Kosten 8tDM Zuzahlung wegen der KM von 160t ab 100t war das mit Zuzahlung!

Mein Typ wehr das du mit Zeugen das Auto zum Händler Bringst und dich aus der Rep, raus hälst nicht das du auf den kosten Hängen bleibst gibt ja alles zur Sicherheit vielleicht sogar nen Anwalt fragen !!!

ich hatte da noch so ne Sache mit nen Gebraucht Wagenhändler von mein Chrysler da ging nach 8mon das Getriebe im Arsch der War eben ein Tür.... mit ner guten Fam, da Wahren Drohungen und und erst als ich sachte die Verwandtschaft meiner Schwester sind Russen(Stimmte) und mit nen Bau Trupp in der Nähe(Stimmte nicht) die Könnte ja Nachts mal Nach den Rechten sehen, ging was er machte es,aber nach 1000km wieder kaputt ! und nu bekam ich ein neues mit einigen trix, man man war das ein Theater :D nach 20tkm ging das aber auch kaputt deshalb nie mehr nen chrysler mit nen a604 getriebe :D

Viel Glück

am 26. Februar 2011 um 13:54

Moin,

erstmal gilt zu unterscheiden zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung nach BGB.

Garantie ist eine freiwillige Leistung, die über den Gewärleistungsumfang hinausgeht.

Dieser Umfang ist durch den Vertrag definiert.

Du hast aber nach BGB einen Gewährleistungsanspruch von einem Jahr, den ein

Händler auch vertraglich gegenüber einem Privatkäufer nicht ausschließen kann.

Im ersten halben Jahr ist der Händler verplichtet, einen Schaden auf seine Kosten

zu beseitigen, da davon auszugehen ist, dass der Schaden schon bei Vertragsabschluss bestand.

Im zweiten halben Jahr gilt dann die Beweislastumkehr, Du musst beweisen, dass der

Schaden schon vor dem Kauf bestand.

Vorgehensweise: Unbedingt den Händler kontaktieren. Der hat dann die Möglichkeit, den

Schaden auf seine Kosten zu beseitigen. Gelingt ihm das nach 2 Versuchen nicht,

hast Du die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten (früher hieß das Wandlung)

oder einen Preisnachlass zu verlangen.

Schau noch mal auf Deinen Vertrag, steht da Garantie oder Gewährleistung?

Ist aber eigentlich relativ gleichgültig, der Händler ist auf jeden Fall in

der Haftung.

Gruß Frank

Das meinte ich ja auch! Es ist gerade 20 Tage her, somit würde Garantie und auch Gewährleistung zutreffen!

Themenstarteram 26. Februar 2011 um 16:01

Zitat:

Original geschrieben von Weizenkeim

Moin,

erstmal gilt zu unterscheiden zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung nach BGB.

Garantie ist eine freiwillige Leistung, die über den Gewärleistungsumfang hinausgeht.

Dieser Umfang ist durch den Vertrag definiert.

Du hast aber nach BGB einen Gewährleistungsanspruch von einem Jahr, den ein

Händler auch vertraglich gegenüber einem Privatkäufer nicht ausschließen kann.

Im ersten halben Jahr ist der Händler verplichtet, einen Schaden auf seine Kosten

zu beseitigen, da davon auszugehen ist, dass der Schaden schon bei Vertragsabschluss bestand.

Im zweiten halben Jahr gilt dann die Beweislastumkehr, Du musst beweisen, dass der

Schaden schon vor dem Kauf bestand.

Vorgehensweise: Unbedingt den Händler kontaktieren. Der hat dann die Möglichkeit, den

Schaden auf seine Kosten zu beseitigen. Gelingt ihm das nach 2 Versuchen nicht,

hast Du die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten (früher hieß das Wandlung)

oder einen Preisnachlass zu verlangen.

Schau noch mal auf Deinen Vertrag, steht da Garantie oder Gewährleistung?

Ist aber eigentlich relativ gleichgültig, der Händler ist auf jeden Fall in

der Haftung.

Gruß Frank

Danke Frank!

Genau so einen Text habe ich gebraucht.

Man man man...

Ich bin echt kurz vorm Heulen. Ich habe mir mein Leben lang einen Audi Avant gewünscht.

Jetzt konnte ich mir einen leisten und jetzt das. Doch was ihr hier so schreibt, macht mir echt jede Menge Mut.

Ich werde gleich am Montag morgen zu meiner Werkstatt fahren, um genaueres über den Schaden zu erfahren.

Danach den Händler anrufen und ihm Beine machen.

Zu allem Übel ist mir meine Mutter heute noch am Kotflügel mit ihrem Auto entlang geschrabt. Eine beschissene Woche ist das.

Weiß einer von euch wo das im BGB steht? Ich meine den § usw.

Vielen Dank

Christian

am 26. Februar 2011 um 16:12
Themenstarteram 26. Februar 2011 um 16:36

Ok

Dann kann ich ja beruhigt sein und mich zurück lehnen.

Weiß jemand was eine/zwei neue Kopfdichtungen für einen V6 im Durchschnitt kosten?

Ein Gedanke geht mir allerdings noch durch den Kopf. Wenn das die Kopfdichtung ist und

ich sage das dem Händler. Was mache ich wenn er auf die Idee kommt mir ein anderes Auto geben zu wollen?

Kann ich auf den Audi bestehen? Den habe ich immerhin haben wollen und auch gekauft.

Zitat:

Original geschrieben von LegacyOfHate

Ok

Dann kann ich ja beruhigt sein und mich zurück lehnen.

Weiß jemand was eine/zwei neue Kopfdichtungen für einen V6 im Durchschnitt kosten?

Ein Gedanke geht mir allerdings noch durch den Kopf. Wenn das die Kopfdichtung ist und

ich sage das dem Händler. Was mache ich wenn er auf die Idee kommt mir ein anderes Auto geben zu wollen?

Kann ich auf den Audi bestehen? Den habe ich immerhin haben wollen und auch gekauft.

Er kann dir das geld wieder geben ,oder Tauschen wenn der schaden zu hoch ist.

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