Gebrauchtwagengarantie
Servus,
kann mir jemand von euch mal erklären wofür ich bei einem Gebrauchten Garantie bekomme und
was alles in die Garantie fällt?
Zur Geschichte....
Ich habe meinen A6 C4 natürlich gebraucht gekauft. Alles leif glatt bis vor ein paar Tagen.
Wenn ich ihn starte hört sich das an als würde er nur auf 5 Pötten laufen. Er läuft völlig unruhig.
Dazu kommt eine extreme Rauch entwicklung am Auspuff.
Wenn er warm ist klingt er eigendlich fast normal. Der Rauch ist aber immernoch da. Die Leistung hat meiner
meinung nach auch etwas abgenommen, obwohl er immernoch sehr gut anzieht.
Ich habe von Autos, außer dass ich sie fahren kann, keine Ahnung. Was kann das sein?
Was aber noch viel wichtiger ist. Wenn es die Kopfdichtung ist oder ähnliches, fällt das in die Garantie?
Zu meinem Auto:
A6 C4 Avant 2.6L 150PS Bj. 1995 ca. 168000 km
Verbrauch:
Stadt: 13 bis 15 Liter
Außerorts: 7 - 9 Liter
Ich denke, dass es das nun war. Ich bitte euch mir zu helfen.
lg
Christian
Beste Antwort im Thema
Moin,
erstmal gilt zu unterscheiden zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung nach BGB.
Garantie ist eine freiwillige Leistung, die über den Gewärleistungsumfang hinausgeht.
Dieser Umfang ist durch den Vertrag definiert.
Du hast aber nach BGB einen Gewährleistungsanspruch von einem Jahr, den ein
Händler auch vertraglich gegenüber einem Privatkäufer nicht ausschließen kann.
Im ersten halben Jahr ist der Händler verplichtet, einen Schaden auf seine Kosten
zu beseitigen, da davon auszugehen ist, dass der Schaden schon bei Vertragsabschluss bestand.
Im zweiten halben Jahr gilt dann die Beweislastumkehr, Du musst beweisen, dass der
Schaden schon vor dem Kauf bestand.
Vorgehensweise: Unbedingt den Händler kontaktieren. Der hat dann die Möglichkeit, den
Schaden auf seine Kosten zu beseitigen. Gelingt ihm das nach 2 Versuchen nicht,
hast Du die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten (früher hieß das Wandlung)
oder einen Preisnachlass zu verlangen.
Schau noch mal auf Deinen Vertrag, steht da Garantie oder Gewährleistung?
Ist aber eigentlich relativ gleichgültig, der Händler ist auf jeden Fall in
der Haftung.
Gruß Frank
20 Antworten
Boaaahh, was bin ich erleichtert.
War kein Garantie/Gewährleistungsfall. Es sind schlicht und ergreifend
4 Zündkerzen auf einmal hochgegangen.
Tja so kanns gehen.
Zitat:
Original geschrieben von LegacyOfHate
Boaaahh, was bin ich erleichtert.
War kein Garantie/Gewährleistungsfall. Es sind schlicht und ergreifend
4 Zündkerzen auf einmal hochgegangen.Tja so kanns gehen.
"Glück" gehabt!
dann mach mal paar Fotos von dem Dicken und zeig ihn uns..hehe
Fotos jaaaaaaaaaaaa.
uii 4 auf einen streich ^^ noch nie gehört, aber schön für dich alles gut nu 😉
Jo Glück nenne ich das auch.
Fotos mache ich gerne aber ich muss sagen, dass er noch im Werden ist.
Habe mir gestern in der Bucht noch tolle Felgen, mit meiner Meinung nach anständigen Reifen
geschossen. Foto der Felgen unten.
Felge: R.O.D. 8J x 17 H2
Reifen: Pneumant 235/45-ZR17 W94
Tolle Sache für 230 Teuronen.
Ich werde morgen mal ein paar Bilder machen. Ein kleines Bild ist ja als Avatar zu sehen. 😁
Mal was anderes und sorry für die doofe Frage. Hat der C4 Avant hinten Federbeine oder das Gereusel getrennt?
mfg
Christian
Federbeine natürlich 🙂