Gebrauchtwagengarantie - Gültig bei jeder Vertragswerkstatt?!
Hallo Zusammen,
ich habe zu dieser Frage schon die SuFu benutzt, allerdings konnte ich leider keine Antwort finden, wie dieses Problem bei VW behandelt wird, der Hintergrund ist folgender:
Ich habe vor einem Monat meinen Golf V bei einem VW Händler gebraucht gekauft, daraufhin erhielt ich ja die einjährige Gebrauchtwagengarantie!
Nun bin ich mit diesem Händler überhaupt nicht zufrieden und möchte eventuell anfallende Reperaturen und Inspektionen bei einer anderen VW Vertragswerkstatt bei uns in der Nähe beheben lassen.
Meine Frage is also: Gilt meine Gebrauchtwagengarantie NUR bei dem Händler, wo ich das Auto gekauft habe oder kann ich auch zu einer anderen VW Vertragswerkstatt/Händler gehen?
Danke im Voraus für eure Antworten.
Gruß
NiGU
Beste Antwort im Thema
Das ist nicht richtig.
Bei der Gebrauchtwagengarantie (VVD Perfect Car) hat nach §5 der Garantiebedingungen der Garantiegeber (Verkaufendes Autohaus) einen Anspruch darauf die Garantiearbeiten durchzuführen, wenn der Schaden innerhalb eines Umkreises von 50km um den Garantiegeber auftritt.
Eine Fremdwerkstatt darf nur außerhalb des Radius reparieren und der Garantienehmer (Du) mußt in diesem Fall den Garantiegeber imformieren und die Abwicklung und deren Umfang abstimmen.
Die Garantie hast Du ja vom alten AH und die VVD ist nur der Rückversicherer. Dein altes Autohaus schließt auch den Vertrag mit der VVD zahlt an diese die Gebühr und ist deren Versicherungsnehmer. Daher kann ein anderes AH nicht einfach drüber abrechnen.
Bei der VVD Neuwagen-Anschlußgarantie ist der Kunde direkt Versicherungsnehmer und zahlt direkt an die VVD. Daher kann man ohne Rücksprache bei jedem VW-Händler reparieren lassen.
Steht alles in den Garantiebedingungen, die Du bekommen haben solltest.
17 Antworten
🙄🙄🙄🙄🙄🙄
wer bestellt , bezahltDer Verkäufer meinte die Werkstatt hätte bei ihm nachfragen müssen.
Wenn das so wäre, wäre das ja gut für mich.
Ausserdem was soll das, sind doch alle Vertragswerkstätte.
Zitat:
@Libelle1978 schrieb am 14. Dezember 2014 um 15:03:05 Uhr:
[/quote🙄🙄🙄🙄🙄🙄
wer bestellt , bezahlt
[/quoteDer Verkäufer meinte die Werkstatt hätte bei ihm nachfragen müssen.
Wenn das so wäre, wäre das ja gut für mich.Ausserdem was soll das, sind doch alle Vertragswerkstätte.
Der Verkäufer / Händler hat für dein Fahrzeug eine Vers. abgeschlossen , und wenn Du zu bl.. bist es nicht mehr zu wissen musste halt zahlen . Woher soll die andere Werkstatt wissen das Du eine Vers. hast ?. wenn Du es selbst nicht mehr im Kopf hast ?
Zitat:
Der Verkäufer / Händler hat für dein Fahrzeug eine Vers. abgeschlossen , und wenn Du zu bl.. bist es nicht mehr zu wissen musste halt zahlen . Woher soll die andere Werkstatt wissen das Du eine Vers. hast ?. wenn Du es selbst nicht mehr im Kopf hast ?
Das ich bl.. bin weiß ich selber ....
So ein Fahrzeug hat einen Lebenslauf, dort sieht man alles was an einem Auto so war usw.
Auf jedenfall sagt der Verkäufer das die das hätten müssen sehen und ihn hätten fragen müssen und net ich.
Nur hier und in den AGB´s steht der Garantienehmer.
Also wer muss? Das ist die Frage und nicht ob ich Bl.. bin.
Egal ich denke ich komme um eine Rechtsberatung nicht herrum.
Danke