Gebrauchtwagencheck nach Kauf + neuem TüV sinnvoll?

Hallo,

ist es überhaupt sinnvoll, den Wagen nach getätigten Kauf (eine Woche danach) und trotz neuem TÜV und AU noch mal zum Gebrauchtwagencheck der Dekra zu prüfen? Ich bin noch Neuling und kenne mich da noch nicht gut aus.

Ein Vorteil in meinen Augen wäre, dass, wenn erhebliche Mängel festgestellt werden sollten, das ich die Gewährleistung in Anspruch nehmen kann. Da habe ich ja gut 6 Monate was von. Oder lehnt sich das generell eher nicht?

Beste Antwort im Thema

Was soll denn bei dem Test rauskommen?
Die schreiben da die Dellen und Kratzer auf. Wenn etwas wirklich defekt ist, wäre das sicher schon aufgefallen bzw. bei der HU bemängelt worden (nein, nicht alle kleben blind Plaketten). Wenn das Getriebe etwas hakt, wird kein Händler eins auf Gewährleistung tauschen, weil das im Gebrauchtwagencheck so drin steht.
Spar das Geld.

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@gardiner
was heißt, dass du offensichtlich nie danach gefragt hast!

Bei mir ging es um beabsichtigte Schikane! Wenn ich dem Prüfer darauf hinweise, das der rechte Kotflügel getauscht wurde, er möge da mal genauer hinschauen und auf einer Bühne hat man guten Einblick in die Radkästen und dann hätte er es genauseo leicht erspähen können, das die Ferderbeine abgeknickt sind, wie kurze Zeit später die Werkstatt, wo der Monteur nur sich bückte, Lenker einschlug, so das man gute Sicht auf die Achse hatte und sofort sah der warum das Rad schleifte, weil das ganze Federbein zur Seite geknickt war. Und nochmals, gerade auf den Hinweis, des Unfalls und er möge genauer schauen, hätte er leicht sehen können. Auch das die Tachonadel ratterte zeugt meist vom Tachodreh, bei ausländischen Autoverkäufern fast Standart. Schließlich machte ich das 30 Jahre lang und kenne meine Pappenheimer. Das mit Tachodreh war mir eh egal, hauptsache, der gibt mir schriftlich die Laufleistung und dann ist,s auch gut! Aber einen nicht fahrbereiten Wagen, wo in Kurve die Räder am Radhaus schleifen, hätte der sehen, spüren können, hätte er mal mehr Einschlag am Lenkrad gemacht.

Zitat:

@gardiner schrieb am 17. Dezember 2015 um 21:16:16 Uhr:


@ramdo0035 Na ja, so ganz hast Du unseren Job anscheinend nicht verstanden, ich will versuchen, nochmals bisschen was zu erklären. Also, natürlich hat jeder Kollege seine eigene Sicht der Dinge, das ist ein rein menschlicher Zug, und das gibt es sicher auch in jedem Job.
Aber: Die vollkommen freie Auslegung der Definition der Mängel an einem Fahrzeug ist und sollte vorbei sein, seit es die für alle Prüforganisationen verbindliche und einheitliche Mängelrichtlinie gibt. So wie früher, als sich jeder Ingenieur gern mal eigene Beschreibungen "ausgedacht" hat und auch gern mal Mängel "umgewidmet" hat, sollte eigentlich deutlich vorbei sein. Gern denke ich noch an den "beginnend porösen Bremsschlauch", wobei beginnend porös immer wie ein bisschen schwanger ist. Entweder ist er porös, dann ist es ein erheblicher Mangel, oder er ist halt nicht porös, dann ist es nichts, und fertig, so einfach ist das. Bei der Bremsscheibe eines Fahrzeugs, was lange gestanden hat, gibt es eben auch mehrere Punkte, die betrachtet werden müssen. Die Bremswirkung mag eben noch ausreichend sein, auch die Rechts-Links-Toleranz mag noch eben zulässig sein, trotzdem kann der Prüfer eben bei verrosteten Bremsscheiben aufgrund eines mangelhaften Tragbilds einen erheblichen Mangel konstatieren und somit die Plakette verweigern. Ein Fahrzeug kann beispielsweise mit nahezu abgefahrenen Bremsbelägen noch einwandfreie Bremswerte erreichen und kriegt halt trotzdem keine Plakette, wenn die Beläge eben unterhalb der vom Hersteller vorgeschriebenen Belagstärke sind.
Wie stellst Du Dir denn den praktischen Ablauf einer HU vor? Was meinst Du denn, wie lange der Prüfer Zeit hat, irgendwo die Bremswerte in den gesetzlich vorgeschriebenen Bereich zu bekommen? Wie oft und wie lange soll ich es denn wohl probieren? Ich habe oft die Situation, gerade bei "Standuhren", dass der Werkstattmeister sagt, wenn die Werte schlecht sind, dass er mal noch mal richtig mit dem Fahrzeug fahren wird, um die Bremsen "frei" zu bremsen. Ich frage dann immer, ob der Rentner, der das Fahrzeug vielleicht gerade kaufen will, dieses auch tut, bevor er auf dem Heimweg auf der Autobahn ins Stauende kracht. Fakt ist, wenn mir die Karre vorgestellt wird, mache ich genau EINE Momentaufnahme. Entweder das Fahrzeug schafft alle Werte oder eben nicht. Hatte heute gerade ein Fahrzeug, Diesel, Kurzstrecke, wo während der AU die Abgaswerte utopisch schlecht waren. Habe also dreimal die AU gemacht, fast ne halbe Stunde Aufwand, bis endlich die Systeme so freigebrannt waren und ich eben innerhalb der Grenzwerte geblieben bin. Was meinst Du wohl, wer den Mehraufwand zahlt? Niemand! Wenn der Meister/ Kunde das eben weiß, dass es ein Kurzstreckenfahrzeug ist und was vollkommen versottet ist, dann sollen sie es doch gefälligst vorher "freibrennen", aber es ist doch nicht meine Aufgabe, das zu machen.

Ja, mit dem Siegel, das ist schon eine Sache. Ich würde das eh aus dem Programm nehmen. Der Kunde denkt wunder was er für das bisschen Geld kriegt, und der Prüfer soll sich aus dem Fenster lehnen und sagenn, ob das Fahrzeug top in Ordnung ist oder eben nicht, und genau das kann so ein Siegel eben nicht leisten. Es sagt weder was über eine etwaige Unfallfreiheit aus noch ob das Fahrzeug technisch einwandfrei ist, es ist halt nur nen grober Check, so würde ich es bezeichnen.

Noch ne kleine Anekdote zum Nachdenken: Heute ist ein ganz junger, gut ausgebildeter Kollege auf meiner Stammtour zur Unterstützung unterwegs. Eine meiner Werkstätten ruft mich daraufhin erbost/ belustigt an und fragt nach, ob es denn wohl richtig sei, dass der Kollege verlangt hat, dass man ihm für die am Fahrzeug befindlichen Scheibenfolien, welche alle ausnahmslos ein Prüfzeichen hatten, die entsprechende ABG vorlegt. Und der Bursche wollte doch glatt die Plakette verweigern, weil die ABG in Papierform nicht vorgelegt werden konnte, obwohl doch überall in den Folien das Prüfzeichen eingestanzt sei, das stelle man sich mal vor!

Da lese man doch kurz den Absatz 4 des §22a StVZO:

Werden solche Einrichtungen im Verkehr verwendet, so ist die Urkunde über die Genehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen...

Noch Fragen dazu, ob der junge Kollege wohl Recht hatte und die Prüfer alle doof sind?

Herzliche Grüße

Der Gardiner

Zitat:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. Dezember 2015 um 12:59:55 Uhr:


hast Du ihn denn von einem Händler gekauft? Wie alt denn und wieviel gelaufen?

Hast Du einen Grund, Mängel zu vermuten?

Micra von 2006. 111.000 KM gelaufen. Ich habe keinen konkreten Grund Mängel zu vermuten, bin ja Neuling. Beim schalten in den ersten Gang habe ich bei kalten Motor teilweise kleine "Haker" drin. Ist so, als wäre da ein Widerstand, den man überwinden muss. Ist nicht so schlimm, aber da ist halt was.

Außerdem glaube ich nicht, dass jeder Mensch / Unternehmen aus Nächstenliebe handelt. Bin da einfach vorsichtig. Und gerade falls was sein sollte, habe ich in den 6 Monaten ja noch Zeit verschwiegene Mängel beseitigen zu lassen, richtig? Mit einem Gebrauchtwagencheck durch Experten ja besser belegbar. Weiß ja nicht, was ich so machen soll am Fahrzeug.

@Paul: Richtig. Kenne mich diesbezüglich gar nicht aus.

Hallo!
Und wie hast du dich entschieden, bin gerade in ähnlicher Situation ( und in dem Feld ähnlich planlos, du mittlerweile ja nicht mehr?)Jedoch habe ich den Wagen privat gekauft.

@abcauto Der Beitrag ist 9 Jahre alt. Der Account des Users ist inzwischen inaktiv.

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