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TÜV seit 6 Monaten überzogen

Themenstarteram 30. Oktober 2017 um 9:50

Hallo,

mein Auto hat nun 6 Monate den TÜV überzogen.

Ein Bekannter meinte ich sollte ihn zur TÜV-Stelle fahren (er wird in jedem Fall durchfallen), dort bekommt er dann noch eine 4 wöchige Karenzzeit. Aber stimmt das? Bekomme ich eine Bescheinigung ausgestellt die es einem erlaubt das man den Wagen noch 4 Wochen bewegen darf?

Würde die Zeit nutzen um mir einen Neuwagen zu organisieren.

Oder wird mir das Auto gleich vor Ort stillgelegt?

Danke

Beste Antwort im Thema

4–8 Monate überziehen kostet 25 € Bußgeld. Ist also zeitlich egal und günstiger als die TÜV-Gebühren.

Wenn du allerdings jetzt schon weißt, dass die Karre die HU nicht besteht, dann sei doch so gut gefährde nicht noch dich selbst und vor allem die anderen, indem du mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs bist.

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Kommt drauf an, wie kritisch der Allgemeinzustand ist.

Wenn irgendwelche Mängel vorliegen, die die weiterfahrt gefährlich machen würden, kann es auch sein, dass der Tüv das KFZ noch vor Ort stilllegt.

Ansonsten : "Einfach" noch 4 Wochen weiterfahren, dürfte günstiger kommen als die Tüv-Gebühr.

4–8 Monate überziehen kostet 25 € Bußgeld. Ist also zeitlich egal und günstiger als die TÜV-Gebühren.

Wenn du allerdings jetzt schon weißt, dass die Karre die HU nicht besteht, dann sei doch so gut gefährde nicht noch dich selbst und vor allem die anderen, indem du mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs bist.

Das sind zwei Themenkreise:

TÜV 6 Monate überzogen kostet, wenn Du erwischt wirst, 25 €. Beim TÜV selber werden keine Strafen erhoben.

Zum zweiten hängt alles davon ab, was für Mängel das Fz hat. Bei den sog. "erheblichen Mängeln" wird keine Plakette erteilt und eine Nachuntersuchung angeordnet, die innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen hat.

Bei der Einstufung "Verkehrsunsicher" wird das Fz an Ort und Stelle stillgelegt und die Zulassungsbehörde darüber informiert.

 

am 30. Oktober 2017 um 10:31

Wie Manitoba schon sagte. 6 Monate ist die Grenze.

 

Danach gibt es Punkte und noch mehr Bußgeld.

 

Du kannst auch 1jahr überziehen. Musst aber mit den Konsequenzen leben, falls du angehalten wird.

 

Der TÜV hat da nichts mit zu tun. Die Frist bezieht sich nur auf die Gebühren für die Nachprüfung. Innerhalb der vier Wochen musst du nicht den vollen Betrag sondern nur die nachprüfgebühren bezahlen.

 

Weißt dein Auto erhebliche Mängel auf, die dazu führen, dass du eine Gefährdung für dich und andere bist, kann der Wagen auch stillgelegt werden. Dies aber hat nicht mit den TÜV zu tun, dass kann bei jeden Wagen passieren.

 

Ab 2 Monate drüber kostet es beim TÜV allerdings 10% mehr wegen der erweiterten Untersuchung.

Mehrkosten ja, aber was wird da mehr untersucht? Das ist doch nur Geldmacherei.

Lernen durch Schmerzen?

Damit der Bezahler beim nächsten Termin zeitig daran denkt?

am 30. Oktober 2017 um 12:52

10% mehr?:o

 

War letztes Jahr knapp 5monate drüber und habe den normalen Satz bezahlt. Auch wurde es nicht angesprochen oder dergleichen.

Moin Moin !

 

Zitat:

Ab 2 Monate drüber kostet es beim TÜV allerdings 10% mehr wegen der erweiterten Untersuchung

falsch , es sind 20 %.

Siehe Anlage GebOSt.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html

MfG Volker

Zitat:

@Didi95 schrieb am 30. Oktober 2017 um 11:31:38 Uhr:

Wie Manitoba schon sagte. 6 Monate ist die Grenze. Danach gibt es Punkte und noch mehr Bußgeld. …

Das ist nicht richtig. Erst ab 8 Monaten gibt’s 1 Punkt.

am 30. Oktober 2017 um 14:03

@birscherl tatsächlich - eben Mal nach Gelesen. Dachte wäre Mal bei 6 gewesen

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 30. Oktober 2017 um 11:19:17 Uhr:

Bei der Einstufung "Verkehrsunsicher" wird das Fz an Ort und Stelle stillgelegt und die Zulassungsbehörde darüber informiert.

Was führt den beispielsweise zu dieser Einstufung?

Zitat:

@RalphM schrieb am 30. Oktober 2017 um 13:52:15 Uhr:

Lernen durch Schmerzen?

Damit der Bezahler beim nächsten Termin zeitig daran denkt?

...oder wenn schon drüber, dann richtig drüber damit sichs trotz der 10% Aufschlag doch noch lohnt. Der Aufschlag ab 2 Monate drüber grenzt meinen Erfahrungen nach schon an Betrug -

wenn z.B. ein Bootstrailer mit 2,2 to. zul.GG. und immer ungefähr 1-2 Jahre überschrittener HU regelmäßig nicht einmal auf einen Bremsenprüfstand gefahren wird - wohl gemerkt nicht in irgendeiner Hinterhofklitsche sondern einer offiziellen Niederlassung einer der bekannten Prüforganisationen.

Auch in diesem Frühjahr beim Motorrad -Saisonkennzeichen von 04-10-... da ist im Mai oder Juni 2016 die HU abgelaufen. Dieses Jahr im April zum Saisonbeginn, erste Fahrt zur HU... einen höheren Aufwand, eine aufwändigere Prüfung konnte ich da nicht feststellen. Im Gegenteil, die Prüfung -wieder bei einer offiziellen Niederlassung einer Prüforganisation- war mit eine der schnellsten Prüfungen, die ich mit dieser Maschine -BMW R1100S, weitgehend im Originalzustand- je erlebt hab.

Zitat:

@Taias schrieb am 30. Oktober 2017 um 15:10:32 Uhr:

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 30. Oktober 2017 um 11:19:17 Uhr:

Bei der Einstufung "Verkehrsunsicher" wird das Fz an Ort und Stelle stillgelegt und die Zulassungsbehörde darüber informiert.

Was führt den beispielsweise zu dieser Einstufung?

Das kannst Du im Internet erforschen ;).

Generell sind das zumeist schwere Durchrostungen, nicht oder absolut ungenügend funktionierende Bremsen und Lenkungen. Aber auch Reifen mit 0 Profil oder eine schwerwiegend beeinträchtigte Fahrzeugbeleuchtung (z.B. es gehen überhaupt keine Blinker mehr) können dazugehören. Ggf. auch nicht eingetragene, bauliche Veränderungen (erlöschen der BE).

In der Praxis sind solche Stillegungen zahlenmäßig eher ganz selten. Was sicher auch daran liegt, dass einem der gesunde Menschenverstand sagen sollte, was absolut nicht mehr geht.

Alleine Deine Rückfrage zeigt mir, dass Du den Wagen vor einem TÜV-Termin mal von jemandem, der ein bisschen mehr Ahnung von Autos hat oder einer Werkstatt ansehen lassen solltest.

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