Gebrauchtwagencheck nach Kauf + neuem TüV sinnvoll?

Hallo,

ist es überhaupt sinnvoll, den Wagen nach getätigten Kauf (eine Woche danach) und trotz neuem TÜV und AU noch mal zum Gebrauchtwagencheck der Dekra zu prüfen? Ich bin noch Neuling und kenne mich da noch nicht gut aus.

Ein Vorteil in meinen Augen wäre, dass, wenn erhebliche Mängel festgestellt werden sollten, das ich die Gewährleistung in Anspruch nehmen kann. Da habe ich ja gut 6 Monate was von. Oder lehnt sich das generell eher nicht?

Beste Antwort im Thema

Was soll denn bei dem Test rauskommen?
Die schreiben da die Dellen und Kratzer auf. Wenn etwas wirklich defekt ist, wäre das sicher schon aufgefallen bzw. bei der HU bemängelt worden (nein, nicht alle kleben blind Plaketten). Wenn das Getriebe etwas hakt, wird kein Händler eins auf Gewährleistung tauschen, weil das im Gebrauchtwagencheck so drin steht.
Spar das Geld.

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Dass ein Fahrzeug vom TÜV abgenommen ist, entbindet den Verkäufer nicht von der Garantieverpflichtung.
Habe vor Jahren einen neu TÜV abgenommenen gebrauchten VW-Käfer gekauft. Bei einem Unfall stellte sich dann glücklicherweise noch vor Garantieablauf heraus, dass das Chassis im Vorderachsenbereich völlig durchgerostet und mit Zeitungspapier und dickem Unterbodenschutz "repariert" war. Musste klagen, Verkäufer musste den Wagen zurücknehmen und Kaufpreis plus Prozesskosten einschl. Nebenkosten erstatten. M. E. kann es sich doch lohnen einen Experten, der ich damals nicht war, das Fahrzeug ansehen zu lassen.

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 2. Dezember 2015 um 16:41:42 Uhr:


Dass ein Fahrzeug vom TÜV abgenommen ist, entbindet den Verkäufer nicht von der Garantieverpflichtung.

Da es KEINE Garantieverpflichtung gibt, brauch der Verkäufer folglich auch nicht davon entbunden zu werden!

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. Dezember 2015 um 14:22:07 Uhr:


wenn vom Händler und im Händlernamen verkauft hast Du Gewährleistung. Nicht darunter fällt aber alles, was Verschleiß ist. Ebenfalls alles, was der TÜV geprüft und für i.O. befunden hat. Im Prinzip auch alles, was mit Fahren zu tun hat, Motor und Getriebe, denn das hat ja beim Verkauf offensichtlich funktioniert.

Da bleibt für Gewährleistung nicht mehr wirklich viel über. Ich würde mich einfach an dem Auto freuen. Wenn etwas kaputt wäre, merkst Du es in den nächsten 6 Monaten eh.

Muss er mir doch theoretisch beweisen, dass das beim Verkauf alles in Ordnung war. Bei der Beweislastumkehr nach 6 Monaten wird es für mich schwierig.

Ist halt vom Händler. Ich habe bei dem Kauf auch eine Garantie bekommen. Da ich aber ungeduldig war und Neuling bin, kaufte ich das Fahrzeug ohne es vorher noch mal Prüfen zu lassen von Dekra. Die Idee des Nachholens habe ich nur, weil bei arglistig verschwiegenen Mängeln der Händler nachbessern muss.

Zitat:

@Chippelchen schrieb am 2. Dezember 2015 um 17:41:02 Uhr:



Zitat:

Ist halt vom Händler. Ich habe bei dem Kauf auch eine Garantie bekommen.

Was für eine Garantie ist das?

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Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 2. Dezember 2015 um 16:43:31 Uhr:



Zitat:

@Drahre1 schrieb am 2. Dezember 2015 um 16:41:42 Uhr:


Dass ein Fahrzeug vom TÜV abgenommen ist, entbindet den Verkäufer nicht von der Garantieverpflichtung.
Da es KEINE Garantieverpflichtung gibt, brauch der Verkäufer folglich auch nicht davon entbunden zu werden!

Ja du hast ja Recht! Meinte auch Gewährleistung. Kannst du aber auch freundlicher rüberbringen

Zitat:

@martinb71 schrieb am 2. Dezember 2015 um 17:52:47 Uhr:



Zitat:

@Chippelchen schrieb am 2. Dezember 2015 um 17:41:02 Uhr:


Ist halt vom Händler. Ich habe bei dem Kauf auch eine Garantie bekommen.

Was für eine Garantie ist das?

Was möchtest du konkret wissen? Eine "Car Garantie" für 12 Monate.

Dann hast Du doch eh Ruhe. Welcher Schaden sollte denn jetzt gefunden werden, der nicht in 12 Monaten eh sichtbar wird? Spar das Geld.

Chippelchen, wenn es um dein sicheres Gefühl bei der Sache geht, dann lass den Gebrauchtwagencheck machen (sieht ja so aus, dass Du es nicht selbst beurteilen kannst). Hier wird dir niemand sagen können, ob mit dem Auto alles i.O. ist, weil ihn hier schließlich niemand anschauen und probefahren kann. Die "CarGarantie" wird für gewöhnlich nur bis zu einer bestimmten Laufleistung für ganz genau in den Bedingungen beschriebene (und damit sehr eingeschränkte) Fälle greifen und sicherlich nicht alle denkbar möglichen Kosten abdecken. Bei der Gewährleistung sollte dir klar sein, dass bloßer Verschleiß nicht davon gedeckt ist. Ferner wird es mit zunehmendem Zeitablauf deutlich schwieriger, zwischen Verschleiß und etwaigem Mangel abzugrenzen. Dass Du die sinnvolle Reihenfolge hier verdreht hast, das hast Du ja selbst erkannt. Die Entscheidung die nur Du treffen kannst ist, ob Du nun die paar Euro für den Check ausgeben willst oder nicht.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 2. Dezember 2015 um 16:43:31 Uhr:



Zitat:

@Drahre1 schrieb am 2. Dezember 2015 um 16:41:42 Uhr:


Dass ein Fahrzeug vom TÜV abgenommen ist, entbindet den Verkäufer nicht von der Garantieverpflichtung.
Da es KEINE Garantieverpflichtung gibt, brauch der Verkäufer folglich auch nicht davon entbunden zu werden!

🙂 lol Ach wie ist das so schön gesagt.

Zitat:

@Chippelchen schrieb am 2. Dezember 2015 um 18:02:12 Uhr:



Zitat:

Was möchtest du konkret wissen? Eine "Car Garantie" für 12 Monate.

Danke für die Antwort. Zu den möglichen Ausschlüssen hat berlin-Paul ja schon geschrieben. Beim nächsten Autokauf vorher prüfen lassen oder einen Bekannten der sich mit Autos auskennt mitnehmen. Dann hast du auch eine bessere Basis beim Handeln.

Mach dich jetzt nicht verrückt und freu dich über dein Auto und Allzeit Knitterfreie Fahrt.

Gib gas, hab Spass.

Zitat:

@Frage234 schrieb am 2. Dezember 2015 um 12:56:33 Uhr:


Vor einer Woche wäre es deutlich sinnvoller gewesen 😁

Ich würde ihn nicht trotz, sondern eher wegen des frischen TÜVs durchchecken, denn der ist oft nicht mehr wert als die Plakette, grade wenn der Händler sich gut mit einem Prüfer versteht...

Wenn der Wagen aus Laiensicht einwandfrei unten- und obenrum dasteht und auch gut fährt, würde ich es aber persönlich lassen, wenn wirklich was kaputt ist, merkst du das in 6 Monaten ohnehin.

Ein Händler/Werkstatt versteht sich doch zwangsläufig mit der Prüforganisation bzw. den Prüfer,denn sonst darf der bald nicht mehr wieder kommen.

Aber das du jetzt hier Plakettenbetrug unterstellst ist schon heftig.

Glaubst du wirklich, dass ein Prüfer dieses Risiko eingeht und bei Lenkung.Achse;Bremse ect einfach wegschaut? Nie im Leben. Sicher bei kleinen Sachen kommt das vor.

Bei und in der Werkstatt schaut der Prüfer diese wichtigen Sachen grundsätzlich an und verweigert u,U. die Plakette

Ich hab schon ein Auto mit einem 5 cm großen Loch im Schweller und komplett blinden Scheinwerfern durch den TÜV gebracht und zwar in einer Markenwerkstatt. Bei den Scheinwerfern hab ich dem Meister vorher gesagt, dass ich die nachher aufbereite, was ich auch gemacht habe, hat aber keiner kontrolliert.

Also gehen tut einiges, selbst als Privatkunde, solange man die Werkstatt ein bisschen was reparieren lässt. Da kann ich mir schon vorstellen, dass unter guten Bekannten die Durchsicht nicht immer die gründlichste ist... Muss ja kein Betrug sein, aber kleine Sachen rutschen da bestimmt mal durch.

@Chippelchen: mache dich nicht verrückt, passieren kann immer etwas - man steckt nicht drin im Wagen.

Regelrechter "Plakettenbetrug" ist zum Glück auch eher die Ausnahme denn die Regel. Was noch wichtig wäre:
Gibt es Beläge über einen Zahnriemenwechsel? Bei dem Alter und der Laufleistung, vorallem bei so einer kleinen Maschinen, war der bestimmt bei ca. 80.000 - 100.000 km fällig, bzw. ist es genau jetzt.
Bei geringem Fahrzeugwert sparen die Händler sich sowas gerne. Zahnriemenriss bedeutet Motorschaden, und damit bei solchen Kisten meisterns wirtschaftlicher Totalschaden. Abgenuckelte Bremsbeläge und Scheiben, mit denen der Wagen noch gerade so über den TÜV kam, kann man immer wechseln und kosten nicht die Welt. Zahnriemen ist schon etwas blöder zum Selbermachen. Und eine gerissener ist mal besonders blöd. Ich weiß wovon ich rede, bei meinem Micra hat der sich seinerzeit bei 70.000 km verabschiedet (80.000 wäre Wechselintervall gewesen). Konnte ich zum Glück selber reparieren, inkl. dreier verbogener Ventile...

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