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Gebrauchtwagen von Arbeitgeber kaufen

VW Caddy 4 (SA)

Hallo zusammen,

wir sind aktuell (ohne Zeitdruck) auf der Suche nach einem neuen Auto als vierköpfige Familie. Bisher haben wir vor allem nach Kombis wie Toyota Corolla TS oder dem Mazda 6 geschaut.

Fahrprofil: ca. 7-10k KM pro Jahr bei 80% Stadtverkehr (der Rest Autobahn/Landstraße)

Nun wird aber auch ein Firmenwagen bei meinem Arbeitgeber frei (der Wagen wurde gekauft) und mein Chef hat mir angeboten, diesen für den Händlerpreis zu übernehmen. Konkret meinte er damit sich ein Angebot von wirkaufendeinauto.de zu holen und mir diesen Preis ebenfalls anzubieten.

Grundsätzlich klingt das erstmal gut, da ich den Preis am "freien Markt" wohl nicht bekommen würde und ich weiß, dass das Auto eine gute Wartungshistorie hat. Andererseits hatten wir aber bisher keinen Caddy in der engeren Auswahl, auch wenn der natürlich auch familientauglich ist.

Nun war ich doch überrascht, wieviel Geld wirkaufendeinauto noch für den Wagen bietet, nämlich 23.300€. Da es sich dabei aber nur um das unverbindliche Angebot handelt, würden wir es für 21.000€ bekommen. Vergleichbare Caddys von Privat gibt es für ca. 25.000€. Jetzt sind wir unschlüssig ob das überhaupt ein gutes Angebot ist. Wenn wir das Auto mit einem geringen Abschlag nach einem Jahr wieder verkaufen könnten, würden wir das Angebot wahrscheinlich annehmen, auch wenn es nicht unser "Wunschfahrzeug" ist.

[Bilder und Eckdaten auf Wunsch des TE von MOTOR-TALK entfernt.]

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25 Antworten

Ja, wenn der Preis einigermaßen passend ist, wird da keiner ein Faß aufmachen. Das Finanzamt oder die Rentenversicherung muß ja auch entsprechend recherchieren und einen zu dem Zeitpunkt marktüblichen Preis für dieses Fahrzeug ermitteln.

Wenn dein Preis dann 1000 EUR drunter liegt, wird da nix passieren. Das sind eher die Fälle, wo der AG sozusagen als versteckte Bonuszahlung den wagen zum halben Marktwert abgibt.

Und ich finde auch, dass es ganz genau zum Thema passt und zur Überschrift passt, weil eben genau dieses beim Kauf eines Autos vom AG zu beachten ist. Wenn der Preis marktüblich ist und keine Gefahr besteht, umso besser. Aber es wurde zumindest mal erwähnt.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 9. Januar 2024 um 20:31:31 Uhr:

Ja, wenn der Preis einigermaßen passend ist, wird da keiner ein Faß aufmachen. Das Finanzamt oder die Rentenversicherung muß ja auch entsprechend recherchieren und einen zu dem Zeitpunkt marktüblichen Preis für dieses Fahrzeug ermitteln.

Wenn dein Preis dann 1000 EUR drunter liegt, wird da nix passieren. Das sind eher die Fälle, wo der AG sozusagen als versteckte Bonuszahlung den wagen zum halben Marktwert abgibt.

Und ich finde auch, dass es ganz genau zum Thema passt und zur Überschrift passt, weil eben genau dieses beim Kauf eines Autos vom AG zu beachten ist. Wenn der Preis marktüblich ist und keine Gefahr besteht, umso besser. Aber es wurde zumindest mal erwähnt.

Ja das stimmt. Meine ursprüngliche Befürchtung war aber eher ob 21k für ein 5-6 Jahre altes Auto mit Neupreis 32k nicht etwas überteuert ist. Ist das Fahrzeug wirklich so preisstabil (Vergleichbare Fahrzeuge von privat kosten ca 25k) oder hab ich ein Denkfehler.

Neuwagen sind in den letzten 2 Jahren sehr stark im Preis gestiegen. Dementsprechend werden auch die gebrauchten teurer gehandelt als man es gewohnt ist.

Ich kenne mich mit der Einpreisung gebrauchter Caddys nicht aus, aber wenn du das so ermittelt hast, wird es wohl passen.

Die Autos gehen ja nicht wirklich für 25t EUR weg. Ob die weggehen und was tatsächlich gezahlt wird, weißt du nicht. Aber vermutlich bist du mit 21t EUR dann nicht so schlecht bedient, zumal der Kasten ja auch recht wenig gelaufen ist.

Wenn wir das Auto mit einem geringen Abschlag nach einem Jahr wieder verkaufen könnten, würden wir das Angebot wahrscheinlich annehmen, auch wenn es nicht unser "Wunschfahrzeug" ist.

Sorry wenn ich sowas lese geht mir der Hut hoch.Der Arbeitgeber will dir was Gutes tun und Du denkst an Verkauf mit geringem Abschlag nach dem Jahr.Wenn es nicht passt kaufe es doch erst gar nicht....

OT: Woher weisst du was sein AG will? ;)

BTT please!

Zitat:

@mpou schrieb am 9. Januar 2024 um 22:56:11 Uhr:

Wenn wir das Auto mit einem geringen Abschlag nach einem Jahr wieder verkaufen könnten, würden wir das Angebot wahrscheinlich annehmen, auch wenn es nicht unser "Wunschfahrzeug" ist.

Sorry wenn ich sowas lese geht mir der Hut hoch.Der Arbeitgeber will dir was Gutes tun und Du denkst an Verkauf mit geringem Abschlag nach dem Jahr.Wenn es nicht passt kaufe es doch erst gar nicht....

Um das nochmal klarzustellen, da es etwas missverständlich geschrieben ist. Es ist NICHT der Plan das Auto wieder zu verkaufen. Es war eher ein Plan B falls wir nach einer gewissen Zeit merken, dass das Auto nicht zu unseren Anforderungen passt und wir uns damit dann nicht ins finanzielle Aus geschossen haben. Ich will mir damit keinen finanziellen Vorteil verschaffen.

Selbst wenn, ist das kein Problem. Du kaufst das Auto und danach ist es dein Eigentum und du kannst damit machen, was du willst. Du bist dem AG ja nicht zu ewiger Dankbarkeit verpflichtet und mußt das Auto deshalb bis zum Ende fahren.

Und wo hier "was Gutes" getan werden soll, kann ich nicht erkennen. Der AG verkauft es zum Schätzwert von WKDA abzgl. 1000 EUR, die WKDA vermutlich vor Ort auch abziehen würde. Der Arbeitgebermacht also nichts Selbstloses sondern verkauft ganz normal einen Firmenwagen.

Nur zur Klarstellung: der Ankaufspreis eines Händlers ist NICHT der marktübliche Wert, den ein Endverbraucher für dieses Fahrzeug bei einem normalen Kauf zu zahlen hätte. Die Differenz zwischen diesen Werten ist der st- u. sv-pflichtige Sachbezug.

 

Und so ganz am Rande: Ist genau das die „Falle“ bei der Übernahme des Job-Bikes nach Leasingende, wenn man das Ding zum kleinen Preis erwirbt.

In der Theorie richtig, in der Praxis muß der Prüfer aber auch erstmal Lust haben, sich genau diesen Sachverhalt rauszupicken und nachzuberechnen.

Dazu muß er ermitteln, wie hoch zum Zeitpunkt des Kaufs der marktübliche Preis für das Fahrzeug war und das möglichst auch anhand von Beispielen belegen.

Erfahrungsgemäß suchen sich Prüfer eher klarer definierte Sachverhalte raus, die weniger Arbeit machen und mehr bringen.

Salve,

bezüglich der Besteuerung, es wird der ortsübliche angebotene Händlerpreis genommen. Der liegt bei dem Fahrzeug bei den Händlern bei 25k, wenn Dir Dein AG den für 21k überlässt, sind 4k als Geldwerter Vorteil zu versteuern. Kannste also mal locker auf den Preis 1,5k draufsetzen. Wäre dann aber immer noch ein guter Preis für Dich, vor allem Du weißt die komplette Historie vom Fahrzeug, und kaufst nicht blind. Ja Caddy's waren schon mal billiger aber die Fahrzeuge sind äußerst wertstabil, vor allem mit guter Ausstattung.

Mein 2015er 3FL Caddy Maxi habe Anfang des Jahres für 12,5k abgegeben und der wurde binnen 2 Wochen vom Händler für 16k verkauft.

Die ursprüngliche Frage wurde beantwortet. Damit ist hier die Endstation erreicht.

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