Gebrauchtwagen-Versicherung und mein Versicherungsfall mit der Klimaanlage

Hallo,

ich habe mir im März dieses Jahres einen Passat 3C Variant gebraucht von einem Händler (verkauft allgemein Leasing-Rückläufer) gekauft, von diesem habe ich gesetzlich verpflichtet auch eine einjährige Gebrauchtwagen-Garantie bekommen.

Im August stellte ich fest, dass meine Klimaanlage gar nicht kühlt, vermutlich auch nie gekühlt hat - außer halt mit dem Fahrtwind.

Ich habe das eingereicht und eine Freigabe auf die Reparatur (100%) und den Klimakompressor (40%) bekommen, den Rest kann ich mir hinter die Binde schmieren. Die Reparatur wurde wie angekündigt mit meiner Inspektion zusammen im September getätigt. Das Auto habe ich wieder bei mir, die Rechnung auch, nachdem ich alles bezahlt habe.

Die Rechnung läuft wie normal auf meinen Namen. Doch die Garantie-Versicherung verlangt eine Rechnung auf ihrem Namen mit ausgewiesener MwSt. Was ich natürlich nicht einsehe, da ich dafür noch mal hin und her gurken darf.

Darf die diese Versicherung das überhaupt so verlangen? Für mich sieht das ein bisschen wie Steuer-Betrug aus (ich zahle auf den vollen Betrag die MwSt.), bekomme meinen Teil mit der entsprechenden MwSt. zurück gezahlt und die Versicherung kann die Rechnung, da die ja dann auf sich selbst läuft, voll beim Finanzamt anrechnen.

Mein Geld möchte ich schon haben (ca. 350 Euro).

Was kann und sollte ich tun?

Beste Antwort im Thema

ich hätte das ganze auf Gewährleistung reparieren lassen.
Dann wär die Versicherung und du außen vor und der Händler hätte den vollen Betrag übernehmen dürfen.

Übrigends, ne gesetzliche Garantie gibt es nicht.

MFG

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Wenn es sich um eine leichte Undichtigkeit handelt kann der Händler Gas nachfüllen lassen und dann läuft solche eine Klimaanlage ca. 1 1/2 bis 2 Monate bis das Gas wieder komplett entwichen ist. In diesem Fall wird solch ein Gebrauchtwagencheck auch keine defekte Klimaanlage feststellen können, da hierzu Kontrastmittel eingefüllt sein müsste.

Das war bei mir der Fall, so dass ich nach dem Kauf im März erst ende Mai entdeckte das die Klimaanlage nicht ging. Wie beim TE konnte ich im Nachhinein auch nicht sagen ob sie überhaupt mal funktioniert hat, da bei kalter Außentemperatur auch diese wahrgenommen werden konnte. Konnte ich später auch so empfinden, als mir bekannt war das kein Gas vorhanden war und die Klimaanlage nicht mehr ging und früh Morgens wo es noch so kühl war ich das Gefühl hatte dass sie wieder gehen würde. Es war aber nur die kalte Luft von draußen die angesaugt wurde.

In diesem Fall hat aber der TE einige Fehler gemacht, denn zum einem hätte er die Inspektion gesondert der Reparatur der Klimaanlage machen lassen müssen. Und zum anderem auch nur nach Absprache des Händlers mit schriftlicher Bestätigung, denn wenn der Händler den Fehler nicht selber beheben kann, dann könnte er auch im Nachhinein behaupten keine Gelegenheit bekommen zu haben den Fehler selber zu beheben.

In meinem Fall hatte ich zwei Monate nach dem Kauf schriftlich eingelegt das die Klimaanlage defekt ist und das Gas langsam wieder entweichen würde. Und ich hatte genauso eine Gebrauchtwagengarantie mit abgeschlossen gehabt. Ich machte hier aber klar dass es sich um eine Sachmängelhaftung handeln würde und nicht um einen Garantiefall, da die Gebrauchtwagengarantien nicht alles übernehmen und ich es nicht einsehe was zu zahlen, wenn ich ein Defekt beim kauf mit übernommen habe.

Im Nachhinein sagte ich auch dass es mir egal ist ob man es über die Garantie abwickelt, solange der Restbetrag der Händler übernehmen würde. Der Händler dachte aber schlau zu sein und versuchte alles über die Garantie abzuwickeln, so dass ich hier 40% selber getragen hätte. Als ich aber dieses Angebot mit der Androhung eine Anwaltes widersprach wurde der Fall so gerichtet dass ich keine Kosten hatte.

Der Händler hatte eine eigene Werkstatt, lies aber die Reparatur doch von einer Fachwerkstatt der Fahrzeugmarke durchführen. Hierzu sollte ich den Auftrag nur auf Namen des Händler beauftragen und die Kostenübernahme wurde der Fachwerkstatt vom Händler schriftlich bestätigt, so dass mein Wagen repariert wurde ohne dass ich hierzu was zahlen oder vor strecken musste.

Man muss hier deutlich zwischen einer Sachmängelhaftung und einer Garantie unterscheiden und natürlich welche Fälle darunter fallen, denn viele denken dass die Sachmängelhaftung eine Garantie wäre und für nachfolgenden Defekte aufkommen müsste.

Wie hier bereits erwähnt wurde ist die Sachmängelhaftung keine Garantieleistung und nur diese wird auf 24Monate bzw. bei Gebrauchtfahrzeuge auf 12 Monate Gesetzlich vorgeschrieben. Eine Gebrauchtwagengarantie kann beim kauf separat als Versicherungsleistung dazu genommen werden. Hierbei ist es uninteressant ob man extra dafür bezahlt oder vom Händler kostenlos dazu gegeben wird. Der Händler ist hierzu auch nicht verpflichtet eine Gebrauchtwagengarantie dazu zu geben.

wo isn nu das problem?

beim händler anrufen und sagen "ey meister...kannst mal eben BITTE die rechnung erneut mit einer anderen adresse ausstellen? und mir (oder noch besser der versicherung) mal eben zufaxen? DANKE!"

Zitat:

Original geschrieben von cpedv



Wie hier bereits erwähnt wurde ist die Sachmängelhaftung keine Garantieleistung und nur diese wird auf 24Monate bzw. bei Gebrauchtfahrzeuge auf 12 Monate Gesetzlich vorgeschrieben.

Auch bei Gebrauchtwagen beträgt die gesetzliche Sachmängelhaftung 24 Monate. Sie kann bei Verbrauchsgüterverkäufen auf 12 Monate verkürzt werden.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von cpedv



Wie hier bereits erwähnt wurde ist die Sachmängelhaftung keine Garantieleistung und nur diese wird auf 24Monate bzw. bei Gebrauchtfahrzeuge auf 12 Monate Gesetzlich vorgeschrieben.
Auch bei Gebrauchtwagen beträgt die gesetzliche Sachmängelhaftung 24 Monate. Sie kann bei Verbrauchsgüterverkäufen auf 12 Monate verkürzt werden.

O.

Völlig korrekt, war auch von mir so gemeint.🙂

Noch als Nachtrag, bei mir ging die ganze Sache von ende Mai bis Mitte September bis der Fehler dann endlich behoben wurde. Denn als ich diesen Defekt bemerkte hatte ich das Gas erstmals auf meine Kappe auffüllen lassen und hätte es auch dabei gelassen wenn dieser Defekt nicht vermutet wurde. Als das Gas neu aufgefüllt wurde hatte ich aber dann Schriftverkehr mit dem Händler und ich haben dann ca. 1 1/2 Monate verstreichen lassen um zu sehen ob das Problem überhaupt wieder auftauchen würde. Mitte Juli war das Gas wieder weg, so dass hier dann von meinem Händler Kontrastmittel aufgefüllt wurde. Hier vergingen dann nochmals fast 1 1/2 Monate und hier dachte dann nach so langer Zeit der Händler dass er diese 6Monate verstreichen lassen habe.

Er hatte sich hier aber geirrt, da ich meine zwei ersten Schreiben mit Empfangsbestätigung hatte und mittlerweile der Wagen nur 1100km gefahren war. Wie in meinem zu vorgeschrieben Beitrag hat am ende dann alles geklappt. Schade dass man hier manchmal mit dem Anwalt drohen muss.

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@cpedv

Bei meiner Klimaanlage war das Problem, dass der Kompressor nicht mehr anlief. Auch ein "manuelles" anschalten brachte ihn nicht zum Arbeiten.

Ich habe hier im Forum gelesen gehabt, dass die Klima-Kompressoren gerne mal bei recht langer Standzeit einfach nicht mehr laufen, weil etwas fest sitzt (ein Metall-Stift soll die Ursache sein)

Wenn ich das dem Händler schlüssig beweisen könnte, würde ich mich umdrehen und mein gesamtes Geld einfordern, was ich für die Reparatur bezahlt habe. Da ich den Menschen aus der Werkstatt persönlich gut kenne, habe ich schon mit ihm darüber gesprochen, aber der Aufwand eine solche Beweisführung nachträglich zu beweisen ist nicht unerheblich. Ich hätte nur eine Chance, wenn ich das TÜV-Gebrauchtwagengutachten anfechten kann. Denn praktischerweise hinterlegte der Klimakompressor zu keiner Zeit einen Fehler in das entsprechende Steuergerät - das letzte Protokoll habe ich von einer Neu-Codierung meiner PFSE und da stand nur eine Steuerklappe auf der rechten Fahrzeugseite drin.

Ein Hinweis noch zur Inspektion und der Reparatur, es ist zwar alles zeitgleich erledigt worden, habe für beide einzeln eine Rechnung.

Die Anfrage nach der Änderung des Rechnungsempfängers habe ich gemacht, aber bisher noch keine Rückantwort bzw. Rückmeldung.

Zitat:

Original geschrieben von DannyL


@cpedv

Wenn ich das dem Händler schlüssig beweisen könnte, würde ich mich umdrehen und mein gesamtes Geld einfordern, was ich für die Reparatur bezahlt habe.

Da der Defekt innerhalb von sechs Monaten nach Kauf auftrat, musst Du dem Händler gar nichts beweisen. Der Händler muss Dir beweisen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes  diesen Fehler nicht hatte. Kann er dies nicht, muss er zahlen.

Dies nennt man Beweislastumkehr.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Da der Defekt innerhalb von sechs Monaten nach Kauf auftrat, musst Du dem Händler gar nichts beweisen. Der Händler muss Dir beweisen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes  diesen Fehler nicht hatte. Kann er dies nicht, muss er zahlen.
Dies nennt man Beweislastumkehr.

O.

🙂Klugscheissermodus on:

Fast richtig, aber die Beweislastumkehr tritt nach 6 Monaten ein, dann muss der Käufer beweisen, daß der Mangel bereits bei Kauf vorgelegen hat.

Klugscheissermodus off🙂

Zitat:

Original geschrieben von manu51



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Da der Defekt innerhalb von sechs Monaten nach Kauf auftrat, musst Du dem Händler gar nichts beweisen. Der Händler muss Dir beweisen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes  diesen Fehler nicht hatte. Kann er dies nicht, muss er zahlen.
Dies nennt man Beweislastumkehr.

O.

🙂Klugscheissermodus on:
Fast richtig, aber die Beweislastumkehr tritt nach 6 Monaten ein, dann muss der Käufer beweisen, daß der Mangel bereits bei Kauf vorgelegen hat.
Klugscheissermodus off🙂

Hier für die Klugsch...

Beweislastumkehr erfolgt in den ersten 6 Monaten (s.§ 476 BGB).

Es heisst Beweislastumkehr, weil hier von dem üblichen Verfahren abgewichen wird:
Üblich ist, dass der, der etwas will, beweisen mus, dass ihm das Geforderte zusteht.
Hier ist es umgekhrt:
Wenn einer etwas will, muss der Gegner beweisen, dass dies dem Forderer nicht zusteht.

Nichts für ungut. Fehler wird in jedem 2. Post gemacht.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von DannyL


@cpedv

Wenn ich das dem Händler schlüssig beweisen könnte, würde ich mich umdrehen und mein gesamtes Geld einfordern, was ich für die Reparatur bezahlt habe.

Da der Defekt innerhalb von sechs Monaten nach Kauf auftrat, musst Du dem Händler gar nichts beweisen. Der Händler muss Dir beweisen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes  diesen Fehler nicht hatte. Kann er dies nicht, muss er zahlen.
Dies nennt man Beweislastumkehr.

O.

Hab den Händler auch mal die mir vorliegende Rechnung hingeschickt, als Antwort auf die Anfrage wegen der kaputten Klimaanlage Anfang August. In einem höflich gehaltenen Text habe ich die Frage gestellt, wie man mit dem fehlenden Betrag verfahren möchte, den die Garantie-Versicherung nicht übernimmt. Habe auch angeboten den Kostenvoranschlag der VW-Werkstatt mit auszuhändigen, wo die selbe Reparatur doppelt so hoch ausgefallen wäre.

Mal sehen, was für eine Antwort kommt.

Also zum einem ging mein Kompressor auch nicht mehr, denn dieser schalte auch ab wenn zu wenig Gas vorhanden ist. In solch einem Fall oder war bei mir auch der Fall, wird nichts im Fehlerspeicher hinterlegt.

Bei mir ging der Kompressor dann wieder für die Zeit wo Gas vorhanden war, sobald dieses wieder einen gewissen Punkt unterschritten hatte ging der Kompressor nicht mehr.

Mein erstes Auffüllen hatte mein Händler kulant erweise mir zurück gezahlt, so dass ich hier nicht auf irgendwelche Kosten sitzen geblieben bin. Ich hatte mich aber mit meinem Händler genau abgesprochen wie der weitere Weg zu bestreiten war. Hier sollte ich unbedingt den Auftrag auf ihren Namen in Auftrag stellen.

In meinem Fall war es auch ein VW-Vertragshändler, aber ein Wagen von Peugeot dass ich dort kaufte. Daher sollte ich zuvor in ihrem Auftrag einen Kostenvoranschlag bei Peugeot machen und die Reparatur wurde dann auch in ihrem Auftrag von Peugeot behoben.

Bei mir war der Kondensator undicht und wurde für fast 500 Euro Reparaturkosten von Peugeot ausgetauscht und von VW komplett übernommen.

Bei mir habe ich aber klargestellt dass es sich um eine Sachmängelhaftung handelt und es hier keine Eigenbeteiligung existiert. Wäre der defekt erst im Nachhinein gekommen, dann wäre der Weg über die Gebrauchtwagengarantie und einer Eigenbeteiligung rechtens gewesen.

Ich hatte auch den Wagen Anfang März gekauft und als es ende Mai so richtig heiß bei uns wurde merkte ich dass keine kalte Luft kam. Zuvor hatte ich die Klimaanlage immer aus.

Zitat:

Original geschrieben von DannyL


Ich hätte nur eine Chance, wenn ich das TÜV-Gebrauchtwagengutachten anfechten kann.

Mir ist jetzt nicht bekannt wer diesen Gebrauchtwagengutachten gemacht hat. Ich weiß nur dass ich selber einen auf meiner Probefahrt machen ließ und dieser in meinem Besitz war, mein Händler hat zwar was davon von mir mitbekommen, aber nicht das Schreiben selber.

Bei mir wurde die Klimaanlage auch als in Ordnung befunden, aber nur weil man diese eingeschaltet hatte, die Temperatur runter geregelt wurde und man dann kalte Luft spüren konnte. Entweder wurde hier kurz zuvor das Gas aufgefüllt oder es war einfach nur äußere Luft die zu dieser Zeit auch noch an die 10-15 Grad hatte. Der Prüfer machte dass sehr schnell während der Probefahrt ohne zu prüfen ob der Generator wirklich anlief. Ich hatte auch nicht dran gedacht.

Man konnte bei mir die Klimaautomatik oder die Manuelle Klimaanlage einschalten und es wurde hier auch kein Fehler angezeigt obwohl sie nicht funktionierte und der Kompressor auch nicht lief. Wie gesagt, wenn viel zu wenig Gas vorhanden ist läuft der Kompressor auch nicht mehr, der Prüfer kann hier nur prüfen ob kalte Luft kommt und ob der Kompressor läuft. Eine Undichtigkeit wird man hier ohne Kontrastmittel und UV-Licht nicht sehen können.

Kühlmittel war ausreichend im Kreislauf.

Ok, dann handelt es sich bei dir um ein anderen Defekt, denn wie gesagt läuft der Kompressor auch nicht an wenn zu wenig Gas vorhanden ist.

Bei mir wurde beim befüllen festgestellt das kein alter Gas mehr vorhanden war, denn beim befüllen wird zuvor das alte Gas abgesaugt und angezeigt wie viel Gramm hier entnommen wurden und hier stand bei mir 0,0Gramm am Gerät und das ist nicht normal, denn selbst wenn mit der Zeit etwas Gas verfliegt und man dass System neu befüllen muss kommt es nicht dazu dass gar kein Gas mehr vorhanden ist, daher war hier bei mir schon sicher dass eine Undichte Stelle bestehen musste. Das Gerät selber setzt zwar die Anlage unter druck, diese stellt aber nur dann eine Undichte Stelle fest wenn der Verlust groß ist und nicht schleichend wie bei mir.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



sofern er nicht nachweisen kann, dass der Fehler bei Verkauf noch nicht vorlag.

O.

Was er in vorliegendem Fall (Gebrauchtwagengutachten) möglicherweise sogar kann.

Ich hatte etwas ähnliches und um einen guten Weg für beide zu finden haben wir den etwas schmutzigen Weg genommen, ich habe es über die Garantie abgerechnet und der Händler hat die Eigenbeteiligung gezahlt. Dazu gab es noch neue Fußmatten. So hatten beide was davon, ich weis, nicht ganz astrein aber so hat man wenigstens keinen Stress.

Zitat:

Original geschrieben von hs-gti


Ich hatte etwas ähnliches und um einen guten Weg für beide zu finden haben wir den etwas schmutzigen Weg genommen, ich habe es über die Garantie abgerechnet und der Händler hat die Eigenbeteiligung gezahlt. Dazu gab es noch neue Fußmatten. So hatten beide was davon, ich weis, nicht ganz astrein aber so hat man wenigstens keinen Stress.

Das hatte ich meinem Händler auch vorgeschlagen gehabt, er kam mir dann aber mit einem Telefonat daher, wo er sagte dass die Garantie nur 60% des Ersatzteiles übernehmen würde und ich den Rest bezahlen müsste. Hierauf sagte ich nur dass es sich um eine Sachmängelhaftung handelt und ich jetzt einen Anwalt hinzu nehmen würde. Hierauf meinte er dann schnell, nein diesen Weg müssten wir nicht gehen und ich solle den Auftrag bei Peugeot vereinbaren.

Peugeot bekam von mir alles Erzählt und sie sollten sich zuvor eine Kostenübernahme schriftlich bestätigen lassen, was auch Peugeot vor der Reparatur noch machte und ich seit dem nichts mehr von meinem Händler gehört habe.

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