Gebrauchtwagen-Versicherung und mein Versicherungsfall mit der Klimaanlage

Hallo,

ich habe mir im März dieses Jahres einen Passat 3C Variant gebraucht von einem Händler (verkauft allgemein Leasing-Rückläufer) gekauft, von diesem habe ich gesetzlich verpflichtet auch eine einjährige Gebrauchtwagen-Garantie bekommen.

Im August stellte ich fest, dass meine Klimaanlage gar nicht kühlt, vermutlich auch nie gekühlt hat - außer halt mit dem Fahrtwind.

Ich habe das eingereicht und eine Freigabe auf die Reparatur (100%) und den Klimakompressor (40%) bekommen, den Rest kann ich mir hinter die Binde schmieren. Die Reparatur wurde wie angekündigt mit meiner Inspektion zusammen im September getätigt. Das Auto habe ich wieder bei mir, die Rechnung auch, nachdem ich alles bezahlt habe.

Die Rechnung läuft wie normal auf meinen Namen. Doch die Garantie-Versicherung verlangt eine Rechnung auf ihrem Namen mit ausgewiesener MwSt. Was ich natürlich nicht einsehe, da ich dafür noch mal hin und her gurken darf.

Darf die diese Versicherung das überhaupt so verlangen? Für mich sieht das ein bisschen wie Steuer-Betrug aus (ich zahle auf den vollen Betrag die MwSt.), bekomme meinen Teil mit der entsprechenden MwSt. zurück gezahlt und die Versicherung kann die Rechnung, da die ja dann auf sich selbst läuft, voll beim Finanzamt anrechnen.

Mein Geld möchte ich schon haben (ca. 350 Euro).

Was kann und sollte ich tun?

Beste Antwort im Thema

ich hätte das ganze auf Gewährleistung reparieren lassen.
Dann wär die Versicherung und du außen vor und der Händler hätte den vollen Betrag übernehmen dürfen.

Übrigends, ne gesetzliche Garantie gibt es nicht.

MFG

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Zitat:

Original geschrieben von Matsches



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



sofern er nicht nachweisen kann, dass der Fehler bei Verkauf noch nicht vorlag.

O.

Was er in vorliegendem Fall (Gebrauchtwagengutachten) möglicherweise sogar kann.

Ich würde jedoch daran zweifeln, dass in dem Gebrauchtwagen-Checkup die Klimaanlage bis auf das Gebläse im März, wo es recht kühl war, ordnungsgemäß geprüft werden kann - schwankende Temperaturen von -6° bis +22°C, durchschnittlich 6,9° C. Wenn selbst ein Auslesen keinen konkreten Fehler brachte.

Das Nicht-Kühlen stellte ich erst bei weit über 25° C im Sommer fest und besonders, wenn ich nicht mehr schnell genug gefahren bin z.B. innerhalb einer Ortschaft.

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