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Gebrauchtwagen gekauft - zuhause fehlende Ausstattung festgestellt

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 9. Oktober 2012 um 12:12

Hallo,

folgendes ist einem Bekannten passiert:

A4 gebraucht gekauft, bei Mobile.de stand im Angebot, dass der Wagen eine Sitzheizung, Tempomat und Berganfahrasistent hat.

Da das Angebot preislich interessant war habe ich ihm dazu geraten das Auto zu kaufen.

Mein Bekannter ist nun leider kein Autofanatiker und hat von Technik sonst wenig Ahnung.

Er hat das Auto besichtigt, probegefahren, für gut befunden und natürlich letztendlich gekauft.

Jetzt war ich gestern bei ihm und wollte mal den Vergleich zum 3C in Erfahrung bringen. Während der Probefahrt habe ich vergeblich den Tempomat und sowas wie Autohold(Berganfahrassistent?) gesucht. -> leider vergebens wie sich rausstellte.

Er könnte mit den Mängeln (bis auf den Tempomat) leben und hat dem Händler einen Preisnachlass von 300 Euro angeboten, wofür der Tempomat in einer freien Werkstatt nachgerüstet werden könnte.

Der Händler stellt sich jedoch stur und sagt gekauft wie gesehen.

Weiss jemand wie es rechtlich aussieht? Was ist wenn er vom Kauf zurück tritt, bekommt er z.b. Kosten für An-Abfahrt und die Zulassung erstattet?

Vielen Dank

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22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von leon93

Also sowas wie "Auto Hold" gibt es im A4 garnicht ;) ... Berganfahrassi ist was anderes ;) ... könnte sein, dass man das über das FIS irgendwie ein- und ausschalten kann, weiß ich aber nicht.

Was den Tempomaten betrifft, den kann man ganz einfach nachrüsten, ich würde nicht so ne Welle machen wegen dem blöden Tempomat, ab zur freien Werkstatt, 200€ später ist das Auto einen Tempomat reicher ;) ... man sollte sich halt wen mitnehmen, wenn man keine Ahnung hat ;) ... oder vorher nachfragen ;)

Grüße

Leon

Doch Autohold gibt es beim A4 auch, zumindest bei den neueren Modellen. Das heisst bloss etwas anders, ich glaube Hold Assist, aber Funktion ist identisch.

Gruss Ralph

am 9. Oktober 2012 um 17:48

Mal so ganz nebenbei:

Wenn schon im Inserat die Beschreibung bewusst oder unbewusst fehlerhaft war, dann frage ich mich was an dem Auto sonst noch kommt, weils der Verkäufer entweder bewusst nicht beschrieben oder schlichtweg vergessen hat zu erwähnen.

Zitat:

Original geschrieben von bernie3007

Mal so ganz nebenbei:

Wenn schon im Inserat die Beschreibung bewusst oder unbewusst fehlerhaft war, dann frage ich mich was an dem Auto sonst noch kommt, weils der Verkäufer entweder bewusst nicht beschrieben oder schlichtweg vergessen hat zu erwähnen.

Wenn was nicht in Ordnung ist, greift die Gewährleistungspflicht des Händlers. Das liegt hier aber nicht vor. Ihr glaubt gar nicht, wie viele offizielle Gebrauchtwagenangebote namhafter VW-Händler nicht in Ordnung sind. Das ist nicht Arglist, sondern in der Regel dadurch begründet, dass die alte Angebote einfach übernehmen und vergessen, diese entsprechend anzupassen. Deshalb steht da ja auch immer: Dieses Angebot ist unverbindlich und freibleibend - Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Der Anwalt wird nichts anderes sagen, die Hand aufhalten und euch wieder zur Tür begleiten.

Brain

Themenstarteram 9. Oktober 2012 um 19:04

Das ist das Problem. Ich mag auch diese ganze Anwaltsmaschinerie nicht wirklich, aber was bleibt einem in so einem Fall anderes übrig?

Wenn es mein Auto wäre würde ich durchdrehen...

Zitat:

Original geschrieben von passat170cr

Das ist das Problem. Ich mag auch diese ganze Anwaltsmaschinerie nicht wirklich, aber was bleibt einem in so einem Fall anderes übrig?

Wenn es mein Auto wäre würde ich durchdrehen...

Was soll der Anwalt denn auch machen? Augen auf beim Autokauf und gut. Das spart Geld und nachher Ärger.

Brain

Ich würde einfach mal dem Anwalt fragen was man machen kann, aber mal ehrlich wenn ich mir ein Auto kaufe gucke ich es mir schon genauer an und da sollten auch einen Laien solche sachen auffallen!

Bei mir war das Inserat auch Fehlerhaft, ich habe meinen Passat direkt bei VW gekauft nur war es bei mir andersrum, im Inserat stand weniger als was er wirklich hatte :D

Zitat:

Original geschrieben von One_Of_Eight

Ich würde einfach mal dem Anwalt fragen was man machen kann, aber mal ehrlich wenn ich mir ein Auto kaufe gucke ich es mir schon genauer an und da sollten auch einen Laien solche sachen auffallen!

Bei mir war das Inserat auch Fehlerhaft, ich habe meinen Passat direkt bei VW gekauft nur war es bei mir andersrum, im Inserat stand weniger als was er wirklich hatte :D

Ich hab' meinen Bora auch gekauft, obwohl die Xenonscheinwerfer und der Regensensor mit autom. abblendenden Innenspiegel sowie das Heckrollo nicht im Auktionstext stand :D

Bzgl. des TE: Ich denke auch, dass hier nur ein Anwalt weiterhilft, wenn schon der Versuch mit Preisnachlass von 300EUR nicht auf gegenliebe stiess.

Der Anwalt wird an Hand des Kaufvertrages und des genauen Angebots (welches uns beides hier nicht vorliegt) beurteilen können, ob er eine Chance zur Rückgängigmachung des Vertrages auf Grund arglistiger Täuschung oder Minderung des Kaufpreises für die fehlenden Sachen (z.B. Sitzheizung und Tempomat) oder Nacherfüllung also Nachrüstung durch den Händler sieht.

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

Der Anwalt wird an Hand des Kaufvertrages und des genauen Angebots (welches uns beides hier nicht vorliegt) beurteilen können, ob er eine Chance zur Rückgängigmachung des Vertrages auf Grund arglistiger Täuschung

Ein Versuch macht klug, das ist jetzt was für die Advocard :D

Brain

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