Gebrauchtwagen gekauft, Audi will Lackschaden nachbessern

Audi A4 B8/8K

Hallo,

ich habe mir Mitte Juni einen gebrauchten Audi A4 Avant 2.0 TFSI bei einem Audi Vertragshändler gekauft. Als ich mir den Wagen damals angeschaut habe, waren an der hinteren Stoßßstange massive Kratzer. Der Gebrauchtwagenverkäufer sicherte mir zu, dass die Kratzer vor Auslieferung entfernt werden (Neuklackierung).

Bei der Abholung des Fahrzeuges waren die Kratzer zwar alle entfernt, doch offensichtlich hat die Firma, welche die Lackierung durchgeführt hatte, einen neuen Kratzer verursacht. Wir einigten uns darauf, dass ich den Wagen erst einmal mitnehmen kann und die Lackierung nochmals durchgeführt wird. Da ich ca. 120 Kilometer entfernt wohne, haben wir vereinbart, dass mein Fahrzeug abgeholt wird und ich für die Dauer der Lackierung einen Mietwagen zur Verfügung gestellt bekomme.

Inzwischen stört mich der Kratzer nicht mehr so stark. Daher hatte ich dem Autohaus angeboten, den "Schaden" durch verschiedene Zubehörteile (Fussmatten, Kofferraumwanne etc) zu entschädigen und auf die Neulackierung zu verzichten.

Dieser Vorschlag wurde jedoch abgelehnt, da die Lackiererei in der Nachbesserungspflicht gegenüber dem Autohaus ist.

Wie würdet ihr euch verhalten?? Klar, ich bekomme einen Mietwagen zur Verfügung gestellt und die Stoßstange wird komplett neu lackiert, aber schließlich kommen dadurch 240 Kilometer mehr auf meinen Tacho.

Würdet ihr eine weitere "Enschädigung" einfordern??

Besten Dank im Voraus

Gruß Jens

13 Antworten

Die frage bei sowas ist doch nicht "was würdet ihr machen" sondern " wie ist die Rechtslage".

Demnach denke ich das das AH eben eine Nachbesserung eines anderen Unternehmens einfordert.
Oder aber die lassen sich die nicht auszuführende Nachlackierung dann eben "verrechnen". ist aber wohl eher zeit/nervenraubend. Du könntest ja vllt direkt in Verbindung mit der Lackiererei treten?

Die 240 km werden dir laut § 439 /2 jedenfalls Vergütet.

Zitat:

Die 240 km werden dir laut § 439 /2 jedenfalls Vergütet.

Mit welcher Vergütung könnte ich da rechnen??

Je nach Fahrzeugwert/Klasse gibts da wohl keinen "festen" Wert.
Habe aber gerade das gleiche vor und werde 0,30€ /km ansetzen.
Das ist die "Standart" km-Pauschale.

Du solltest das AH aber vor der An/Abreise darauf hinweisen das du ein recht darauf hast.

Wiederum können sie dir wohl aber auch einen Leihwagen vor die Tür stellen und dein KFZ abholen.

einen Mietwagen bekomme ich ja gestellt, aber dennoch erhöht sich mein Tachostand um 240 Kilometer. Aber klar, die können natürlich argumentieren, dass ich als Ausgleich einen Leihwagen zur Verfügung gestellt bekomme :-(

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Zitat:

Original geschrieben von JensChristian


einen Mietwagen bekomme ich ja gestellt, aber dennoch erhöht sich mein Tachostand um 240 Kilometer. Aber klar, die können natürlich argumentieren, dass ich als Ausgleich einen Leihwagen zur Verfügung gestellt bekomme :-(

naja, man sollte auch immer etwas abwägen wie weit man sich aus dem fenster lehnt.

240km sind nicht ohne, bei mir sind es sogar 480km. Aber ich habe auch noch nicht die Einsicht des AH der Nachbesserung.
Jetzt habe ich es schriftlich mit § hinterlegt eingereicht.
Morgen will mich der Vorgesetzte kontaktieren.
Ich bin gespannt.......

In erster Linie geht es mir um die Zeit die man vergeudet um den Mangel beheben zu lassen. Das will ich vergütet.

In erster Linie geht es mir um die Zeit die man vergeudet um den Mangel beheben zu lassen. Das will ich vergütet.

Du bekommst doch einen Leihwagen oder habe ich da was falsch verstanden?😕

MFG

Zitat:

Original geschrieben von stivocrazy


In erster Linie geht es mir um die Zeit die man vergeudet um den Mangel beheben zu lassen. Das will ich vergütet.

Du bekommst doch einen Leihwagen oder habe ich da was falsch verstanden?😕

MFG

Nein, ich soll mich nach Nürnberg bewegen, der Mangel (Reifen) soll begutachtet und wenn dann sofort behoben werden.

Was mich so ärgert ist das ich seit 5 Wochen (so lang hab ich ihn) permanent (mehrmals pro Woche) den Kontakt mit dem AH suchen muss weil irgendwas nicht passt, unschön ist, oder behoben werden muss.

Dabei hat sich das AH beim Kauf damit gebrüstet das der gute Ruf und das "Namen" weiterverbreiten ihr "Gewinn" sind.
An mir haben sie nix mehr gewonnen.

Vielleicht sollte man sich eher die Frage stellen, was einen mehr stört?

240km oder ein Schaden der event. reguliert werden sollte.
Will ja auch keiner das du deine Versicherung anrufen musst, und die Jahreskilometer hochschraubst 😉

ich arbeite sogar bei einer Versicherung in der KFZ Abteilung 😁

Zitat:

Original geschrieben von JensChristian


Wie würdet ihr euch verhalten?? Klar, ich bekomme einen Mietwagen zur Verfügung gestellt und die Stoßstange wird komplett neu lackiert, aber schließlich kommen dadurch 240 Kilometer mehr auf meinen Tacho.

Würdet ihr eine weitere "Entschädigung" einfordern??

Ich würde den Kratzer auf jeden Fall beseitigen lassen. Das Angebot mit dem kostenlosen Ersatzfahrzeug finde ich fair und in Ordnung.

Eine Entschädigung für die 240km würde ich nicht einfordern, ich würde die Kirche im Dorf lassen.

Zitat:

Original geschrieben von JensChristian


ich arbeite sogar bei einer Versicherung in der KFZ Abteilung 😁

Schaden oder Vertragsabteilung? Solltest Du KFZ Haftplichtschäden regulieren verstehe ich Deine Fragestellung nicht so ganz.

Solltest Du in einer anderen Abteilung arbeiten werden Dir die Kollegen aus dem Schaden mit Sicherheit professionell weiterhelfen können.

Gruß von Klaus

habe früher KFZ Schäden bearbeitet u. betreue jetzt unsere IT.

Mir geht es nur grundsätzlich um euren Rat, was ihr an meiner Stelle tun würdet.

Letztlich stört mich der Kratzer nicht mehr so sehr und mit einem guten Ladekantenschutz wäre er auch nicht mehr zu sehen. Obwohl ich Anspruch auf die Neulackierung habe, wäre mir ein finanzieller Ausgleich o. in Form von Audi Zubehör am liebsten gewesen. Ich verstehe natürlich, dass der Audi-Händler zu aller erst die Lackiererei in die Pflicht nimmt.

Kannst du mal ein bild von dem Kratzer rein stellen ?
Wenn der Kratzer wirklich so schlimm ist, dann haette ich den Hof nicht verlassen bei der Abholung.

ich wuerd es im sand verlaufen lassen...wegen fussmatten jetzt mit dem AH noch streiten waere mir persoenlich zu mühsam..

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