Gebrauchtwagen Garantie bei Schäden

BMW 3er E90

Vor ca. 14 Monaten habe ich einen 3er Leasingrückläufer gekauft der jetzt fast 5 Jahre alt ist. Nun ist es so, dass bei dem Wagen an der Heckscheibe der Lack platzt. Das war zum Kaufzeitpunkt nicht zu sehen und nun war ich bei BMW. Es hat sich herausgestellt, dass es kein Originallack mehr war sondern neu lackiert wurde. Solche Informationen hat mir der Händler nicht mitgeteilt. Wie sieht es nun rechtlich aus? Den Händler habe ich noch nicht kontaktiert.

Soweit ich weis ist es ja ein Schaden der bereits zur Kaufzeit "vorhanden" war und in diesem Fall muss der Händler haften.

Ich wunder mich ebenso wie bei einem Leasingfahrzeug wo alles über BMW laufen sollte überhaupt keine Dokumente dazu vorhanden sind.

16 Antworten

Was ich jetzt trotzdem nicht verstehe ist folgendes: Man kauft ein Auto. Händler erwähnt einen reparierten Heckschaden. Man schaut, alles soweit ok. Lack sieht schön aus, alles glatt wie Babyhaut. 14 Monate später fängt der Lack sich hinten an zu lösen. Der Käufer verlangt vom Händler jetzt was? Die Rep.kosten für die Lackierung zu übernehmen? Ich meine trotz Gewährleistung des Händlers, was gewährleistet der Händler den genau? Das in 2 Jahren, der Wagen genau so aussieht, wie beim Kauf? Wie soll das gehen? Rost taucht bei ungünstigen Bedingungen aber schneller als in 14 Monaten auf, vorallem sollte man in Bayern, Österreich oder an der Küste wohnen. Dort rostet dir auch nicht ordentlich geschütztes Blech unterm Arsch weg, schneller als man gucken kann.

Ich habe nämlich auch vor 14 Monaten einen 3er gekauft, der hat einen Rostpickel hinten am Heckscheibenrahmen und einen kleinen am Fensterrahmen vorne rechts. Habe ich ca. 2 Monate nach Kauf gesehen. Sind unter Beobachtung und würde ich gernde machen lassen. Auto wurde beim Händler gekauft mit Gewährleistung und einem Jahr Car Garantie. Die habe ich um 6 Monate verlängert. Aber mir erscheint es jetzt echt blöd, zum Händler zu gehen und zu sagen, hey schaue mal, zwei Rostpickel, wie machen wir das nun?

Meine Auffassung ist die, das in 14 Monaten Blech nun einmal rosten kann. Der Blätterteig an dem Auto vom TE muss ja auch gar nicht mit dem Unfall zu tun haben. Manchmal rosten die Teile auch einfach so.

Nun ja, Du missverstehst das Thema Gewährleistung aber auch ein wenig... 😉

Eine Gewährleistung ist keine Garantie. Gewährleistet wird lediglich, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe keinen Sachmangel aufwies. Da bei Kauf bereits vorhandene Sachmängel aber auch erst im Nachhinein in Erscheinung treten können, hat der Gesetzgeber die 6-monatige Beweislastumkehr eingeführt, die besagt, dass innerhalb dieser Frist grundsätzlich mal davon ausgegangen wird, dass der Sachmangel bei Kauf schon vorhanden war. Es steht natürlich auch dem Händler frei, dies zu widerlegen, sofern er meint das zu können.

Zitat:

Man kauft ein Auto. Händler erwähnt einen reparierten Heckschaden. Man schaut, alles soweit ok. Lack sieht schön aus, alles glatt wie Babyhaut. 14 Monate später fängt der Lack sich hinten an zu lösen. Der Käufer verlangt vom Händler jetzt was?

Eigentlich gibt es nichts mehr zu verlangen, da die Gewährleistungsfrist nach 14 Monaten bereits abgelaufen ist. Im Falle einer arglistigen Täuschung (z.Bsp. bei einem

verschwiegenen

Unfall) gilt die Gewährleistungsfrist gar nicht erst. Hier gibt es extra Fristen ab Kenntnisnahme, um eventuelle Ansprüche darzulegen. Aber das ginge jetzt zu weit und trifft hier ja eh nicht zu...

Man bedenke auch, der Händler hat lediglich auf die Unfalleigenschaft hinzuweisen, er ist nicht dafür verantwortlich, dass die Instandsetzung auch fachgerecht ausgeführt wurde. Hier kann es durchaus vorkommen, dass nachfolgende Mängel in vollem Umfang von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.

Beispiel wäre in unserem Fall gerade interessant die Stahldachkonstruktion des E93. Der Händler weist auf Unfall und Instandsetzung hin des Dachs hin, nach einiger Zeit fängt das Ding an zu klappern, ist undicht oder macht komische Geräusche. Im Regelfall - Pech gehabt, wenn der Mangel eindeutig dem reparierten Unfall zuzuordnen ist. Glück gehabt, wenn man das Gegenteil beweisen kann oder besser gesagt der Händler nicht das Gegenteil beweisen kann...

Na ja, wie man sieht, auf die Details kommt es an... 😁

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