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Gebrauchtwagen entpuppt sich als Unfallwagen. Minderung trotz Totalschaden?

Themenstarteram 4. Mai 2012 um 18:20

Hi Jungs und Mädels,

heute habe ich mal ein interessantes Thema, zu dem ich mal eure Meinung bräuchte.

Ich habe Ende Januar 2012 ein gebrauchtes KFZ (BJ Ende 2000, Preis 4450 Euro) gekauft. Bei Abholung beim Händler (also nach Zahlung und Unterschrift des Vertrages) bemerkte ich einen zerdellten Schweller und eine verbeulte Tür. Nun bat ich den Händler um Nachbesserung; er weigerte sich. Er bot mir Rückabwicklung an. Ich würde nun aber gern eine Minderung geltend machen, denn eigentlich bin ich mit dem Wagen sehr zufrieden, bis auf dass er diese dicke Macke hat. Er wurde mir als unfallfrei verkauft und ein Gutachter hat festgestellt, dass es sich definitiv um einen Unfallwagen handelt. Die Reparatur der Seite würde den Kaufpreis des Wagens übersteigen. Auf gut Deutsch gesagt habe ich also 4450 Euro für einen wirtschaftlichen Totalschaden bezahlt (den ich aber trotzdem gern behalten würde, weil er tippitoppi ist bis auf die verbeulte Tür mit dem verdellten Schweller). Kann ich wohl Minderung geltend machen, wenn der Minderungsbetrag höher ist als der Kaufpreis? Oder besteht in solch einem Fall nur die Möglichkeit, den Wagen zurückzugeben (so wie es der Händler angeboten hat?)

Im Forum finde ich zu diesem Thema nichts und mich würde interessieren, wie hier wohl die rechtliche Lage ist.

Ich strebe Minderung des Kaufpreises an bei Behalten des KFZs. Kennt sich hier jemand aus?

Danke im Voraus, ich bin gespannt auf eure Antworten....

Beste Antwort im Thema
am 4. Mai 2012 um 18:31

???

Also du hast einen wertlosen Wagen gekauft und anstelle den Verkäufer wegen versuchten Betruges an den Latz zu gehen, willst du ihm noch Geld schenken? Denke daran, dass du für den Wagen bei Weiterverkauf nichts bekommst und evtl. sogar noch für die Entlohnung zahlen musst. Von ärger mit Prüforgas mal ganz abgesehen.

Der Verkäufer will Rückabwickeln und kann eine Minderung (die rechtlich hier 4450,- betragen dürfte) bzw. Nacherfüllung verweigern. Vermutlich weiß er um den Betrugsversuch und möchte hier rechtlichen Schritten entgehen, am ende will er dann einem Dritten den Schrott andrehen.

Nimm das Geld, mach eine Anzeige und such dir einen heilen PKW

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14 Antworten
am 4. Mai 2012 um 18:31

???

Also du hast einen wertlosen Wagen gekauft und anstelle den Verkäufer wegen versuchten Betruges an den Latz zu gehen, willst du ihm noch Geld schenken? Denke daran, dass du für den Wagen bei Weiterverkauf nichts bekommst und evtl. sogar noch für die Entlohnung zahlen musst. Von ärger mit Prüforgas mal ganz abgesehen.

Der Verkäufer will Rückabwickeln und kann eine Minderung (die rechtlich hier 4450,- betragen dürfte) bzw. Nacherfüllung verweigern. Vermutlich weiß er um den Betrugsversuch und möchte hier rechtlichen Schritten entgehen, am ende will er dann einem Dritten den Schrott andrehen.

Nimm das Geld, mach eine Anzeige und such dir einen heilen PKW

Zitat:

Original geschrieben von go_north

???

Also du hast einen wertlosen Wagen gekauft und anstelle den Verkäufer wegen versuchten Betruges an den Latz zu gehen, willst du ihm noch Geld schenken?

...

Nimm das Geld, mach eine Anzeige und such dir einen heilen PKW

Ich verstehe den TE anders:

Er will sein Geld zurück (Kaufpreisminderung höher als der Kaufpreis => Minderung begrenzt auf Höhe des Kaufpreises) und(!) den Wagen behalten.

Als juristischer Laie würde ich da sagen: No chance!

Auf Anzeigen und ähnliche Beschäftigungstherapien würde ich übrigens so lange verzichten, wie ich ohne wirtschaftlichen Schaden aus der Sache rauskomme.

Zitat:

Original geschrieben von Floppyhase

Nun bat ich den Händler um Nachbesserung; er weigerte sich.

Wie/womit hat der Händler seine Weigerung begründet?

Ist dir der Schaden denn bei der Probefahrt nicht aufgefallen? Oder war er da noch nicht vorhanden und ist erst später aufgetreten?

Moin,

Geh zu deinem Anwalt des Vertrauens und lass dich bzgl. deiner Rechte und ggf. auch Pflichten beraten. Das ist ein komplexes Thema - v.A. weil du den Mangel bereits angezeigt hattest und dudie Rückabwicklung bereits abgelehnt hattest.

MFG Kester

Themenstarteram 5. Mai 2012 um 10:27

Ja, habe eine Anwältin und auch eine Rechtschutzversicherung. Allerdings mache ich mich vorher immer gern selbst schlau, denn manchmal haben die Anwälte so einen Fall ja uach noch nicht gehabt. ;-)

Es ist schon eine blöde Sache, da kauft man ein Fahrzeug als unfallfrei, bei Abholung sieht man den (Unfall-)Schaden, man möchte nicht rückabwickeln weil das Auto ansonsten tippitoppi ist und dann ist das Gutachten über den Schaden auch noch höher als der Wert des Autos...

Ich bin sehr gespannt, wie die Geschichte ausgeht.

Ich würde da auch tippen das du da keine Chance haben wirst, aber einfach mal probieren;)

Zitat:

Original geschrieben von Floppyhase

Ja, habe eine Anwältin und auch eine Rechtschutzversicherung. Allerdings mache ich mich vorher immer gern selbst schlau, denn manchmal haben die Anwälte so einen Fall ja uach noch nicht gehabt. ;-)

Wenn die Anwältin noch keinen derartigen Fall (Sachmangel der Kaufsache) gehabt hat, ist sie vermutlich der falsche Rechtsbeistand. Anwalt mit Fachgebiet "Vertragsrecht" ist hier zu kontaktieren.

 

Wenn Rücktritt nicht gewünscht wird, kann Käufer Minderung des Kaufpreises nach § 441 BGB (Höhe der Minderung ist dort auch angegeben) und ggfs. zusätzlich Schadensersatz verlangen. Soweit die Theorie.

Verkäufer wird sich wohl darauf nicht einlassen, sodass es doch zu einer Rückabwicklung des Vertrages kommt oder zu einem Gerichtsverfahren.

 

O.

 

 

am 5. Mai 2012 um 12:41

Hm,

so wie ich es verstanden habe, hat der Verkäufer die Nachbesserung und Minderung abgelehnt und eine Rückabwicklung angeboten. Ist ja auch logisch, da er ganz bewusst einen Unfallwagen als unfallfrei verkauft hat. Eine Instandsetzung würde den Kaufpreis übersteigen und bei einer Minderung kommt in diesem Fall der Käufer wohl auch schlecht weg, so dass der Verkäufer noch mit einem rechtlichen Nachspiel rechnen muss.

Im Gegensatz zu TheChemist sehe ich eine Anzeige nach der Rückabwicklung als sinnvoll an. Gerade da hier durch den Händler ein Betrugsversuch sehr wahrscheinlich ist und dies von Interesse der Allgemeinheit zu verfolgen ist. Zivilrechtlich würde ich allerdings auf eine Anzeige verzichten.

Deswegen mein nicht juristischer Rat - Rückabwickeln und sich ärger ersparen.

Zitat:

Original geschrieben von go_north

Hm,

 

so wie ich es verstanden habe, hat der Verkäufer die Nachbesserung und Minderung abgelehnt und eine Rückabwicklung angeboten. Ist ja auch logisch, da er ganz bewusst einen Unfallwagen als unfallfrei verkauft hat. Eine Instandsetzung würde den Kaufpreis übersteigen und bei einer Minderung kommt in diesem Fall der Käufer wohl auch schlecht weg, so dass der Verkäufer noch mit einem rechtlichen Nachspiel rechnen muss.

Ablehnung der Nachbesserung durch Verkäufer ist durch § 439 (3) BGB gedeckt; denn diese Nachbesserung ist mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Daher steht dem Käfer Rücktritt/ Kaufpreisminderung zu. 

 

O. 

am 7. Mai 2012 um 17:53

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von go_north

Hm,

so wie ich es verstanden habe, hat der Verkäufer die Nachbesserung und Minderung abgelehnt und eine Rückabwicklung angeboten. Ist ja auch logisch, da er ganz bewusst einen Unfallwagen als unfallfrei verkauft hat. Eine Instandsetzung würde den Kaufpreis übersteigen und bei einer Minderung kommt in diesem Fall der Käufer wohl auch schlecht weg, so dass der Verkäufer noch mit einem rechtlichen Nachspiel rechnen muss.

Ablehnung der Nachbesserung durch Verkäufer ist durch § 439 (3) BGB gedeckt; denn diese Nachbesserung ist mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Daher steht dem Käfer Rücktritt/ Kaufpreisminderung zu. 

O. 

Danke für die Bestätigung meiner Aussage und die Nachlieferung des §

Zitat:

@Floppyhase schrieb am 4. Mai 2012 um 20:20:05 Uhr:

... Bei Abholung beim Händler (also nach Zahlung und Unterschrift des Vertrages) bemerkte ich einen zerdellten Schweller und eine verbeulte Tür. ... Die Reparatur der Seite würde den Kaufpreis des Wagens übersteigen. ... also 4450 Euro für einen wirtschaftlichen Totalschaden bezahlt (den ich aber trotzdem gern behalten würde, weil er tippitoppi ist bis auf die verbeulte Tür mit dem verdellten Schweller). ..

Ich strebe Minderung des Kaufpreises an bei Behalten des KFZs. ...

WIE hast Du das mit dem Händler kommuniziert?

eine Minderung in welcher Höhe wäre Dein Verhandlungsziel?

 

ach ja, und hast Du geklärt, ob das Auto im Ist-Zustand dauerhaft (also auch über den nächsten HU-Termin hinaus ;) ) nutzbar ist?

eine Minderung lohnt ja nur dann, wenn Du das dann entsprechend billigere Auto trotzdem uneingeschränkt nutzen kannst!

Zitat:

@camper0711 schrieb am 15. Mai 2020 um 16:42:51 Uhr:

Zitat:

@Floppyhase schrieb am 4. Mai 2012 um 20:20:05 Uhr:

... Bei Abholung beim Händler (also nach Zahlung und Unterschrift des Vertrages) bemerkte ich einen zerdellten Schweller und eine verbeulte Tür. ... Die Reparatur der Seite würde den Kaufpreis des Wagens übersteigen. ... also 4450 Euro für einen wirtschaftlichen Totalschaden bezahlt (den ich aber trotzdem gern behalten würde, weil er tippitoppi ist bis auf die verbeulte Tür mit dem verdellten Schweller). ..

Ich strebe Minderung des Kaufpreises an bei Behalten des KFZs. ...

WIE hast Du das mit dem Händler kommuniziert?

eine Minderung in welcher Höhe wäre Dein Verhandlungsziel?

 

ach ja, und hast Du geklärt, ob das Auto im Ist-Zustand dauerhaft (also auch über den nächsten HU-Termin hinaus ;) ) nutzbar ist?

eine Minderung lohnt ja nur dann, wenn Du das dann entsprechend billigere Auto trotzdem uneingeschränkt nutzen kannst!

Vielleicht ist er 8 Jahre später auch schon über die ganze Sache hinweg.............:rolleyes:

Camper,

Du zitierst und antwortest auf einen Beitrag vom 04.05 2012...

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