Gebrauchten A6 Avant gekauft - nach 4 Wochen Radlager defekt

Audi A6 C6/4F

Hallo zusammen,

ein Bekannter hat sich vor ca. 4 Wochen nen gebrauchten A6 Avant 2.7 TDI Multitronic zugelegt. EZ 2/2006, km 137.000. Der Wagen wurde von nem Audi Vertragshändler gekauft.

Leider hat nach kurzer Zeit das Radleger hinten rechts seinen Dienst quittiert - sehr ärgerlich. Nun will der Händler die Kosten nicht übernehmen, weil es sich um ein Verschleißteil handelt. Rechnungsbetrag sind ca. 350 Euro.

Meine Frage ist nun, ob nach so kurzer Zeit nach dem Kauf der Händler das nicht über die Gebrauchtwagengarantie abrechnen muß? Vielleicht kann uns jemand hier helfen oder einen Tip geben, wie sich die Sache rechtlich verhält.

Vielen Dank schon mal.
Grüße
TiguanTDI

Beste Antwort im Thema

Hallo,
habe gerade auch eine Gewährleistung und hierfür eine Rechtberatung hinzugezogen. Sachlage ist, das der Händler eine 1 jährige Gewährleistung auf das Fahrzeug bieten muss. Das hat nicht mit der Gebrauchtwagengarantie zu tun. Innerhalb der ersten 6 Monate geht der Gesetzgeber davon aus, das Schäden, die am Fahrzeug auftreten auch schon bei der Übergabe vorhanden waren. Somit muss der Händler beweisen, das das Radlager zur Übergabe keinerlei Schäden hatte. Das Ist ihm nicht möglich. NAch Ablauf von 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Schaden beim Kauf schon vorhanden war. Aufgrund der Gewährleistung sind die Fahrzeuge ja auch beim Händler merklich teurer als von Privat. Damit deckt er auch sein Risiko ab. Wie der Händler am Ende abrechnet z. B. Gebrauchwagengarantie der Rest auf Gewährleistung ist ihm, denke ich ,selbst überlassen. Einfach mal den Automobilclub anrufen und um kurze telefonische Beratung bitten. Dann erhält du alles wesentlich detailierter erläutert.

Gruß Hardy

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Ich finde auch-der Freundliche ,der da nicht sofort sagt -ups-das regele ich mal schnell und kulant ,ist eben kein Freundlicher .
Verschleißteil hin oder her-die Audi Verlängerungsgarantie hat bei mir gezahlt.

Alex.

hey Ihr

Also ich hab mitte januar einen a6 gekauft in bochum ich selber wohne in hamm durch einen zufall hab ich entdeckt das mein aschenbecher hinten kaputt ist da ich etwas kleinig bin hab ich mir einen kosten voranschlag geholt das ich das in hamm machen lassen kann ... dabei hat der typ festgestellt das genau die baureihe erstmal wegen zündspulen zurückgerufen worden sind und die kosten los die bekommen haben ... als er die dann drin hatte hat er händler auch ne probefahrt gemacht und hat halt festgestellt das er ein geräusch vorne vom radlager hört ...
so ich hab jetzt hier mich ein wenig durch gelesen und ein paar schöne dinge gehört ... also wenn der händler nachweisen kann dass das radlager beim verkauf heile war muss er nicht zahlen wenn doch müssen wir zahlen ??? was ist dann aber wenn er es nicht nachweisen kann und nicht zahlen will wie geht man dann rechtlich vor ???

und wenn ich wenn es hart auf hart kommt das alleine zahlen muss mit welchen kosten muss ich rechnen ???

lg audi.bj.2004

Zitat:

Original geschrieben von ap11



Zitat:

Original geschrieben von polochris1985


ich kann das nicht ganz verstehen, mein gott, die kiste hat 140 000 km runter,
was erwartest du ?

klar kann da mal ein radlager über den jordan gehen,
350€, ist doch keine große sache.

Bei dieser laufleistung ein verschleißteil was immermal kaputt gehen kann.

wenn du ein vermeintlich perfektes auto willst, kauf dir einen neuwagen!

greetz chris

1. mir fällt es nicht schwer ihn zu verstehen , er hat das Auto ja nicht als Bastlerfahrzeug bei Ebay gekauft

2. Neuwagen sind selbst vermeintlich manchmal nicht perfekt

3.für manche Leute sind 350 Euro eben doch noch eine große Sache

Alex.

... ärgerlich ist das ganze schon. Aber zu 3.: Sicherlich sind 350 EUR schon ein stolzer Betrag, aber dies hatte ihm ja schon beim Kauf bekannt sein müssen, dass er keinen Polo kauft und das beim A6 die Rep-Kosten schon mal etwas üppiger ausfallen.

Eine Gebrauchtwagengarantie hat er nicht mit abgeschlossen?
Aber meines Erachtens muss der Händler doch sowieso 6 Monate Gewährleistung auf seine Kosten geben, oder liege ich da falsch? Darunter sollte dann auch das Radlager fallen. Es war doch nicht absehbar, dass das Radlagerlager sofort nach dem Kauf seinen Geist aufgibt.

Der Händler muß dem Kunden nachweisen, dass er durch unsachgemäße Behandlung den Schaden herbei geführt hat. Ich denke, beim Radlager hat er da sehr schlechte Karten.
Wenn dem dann doch nicht so sei, was fällt dann unter die 6-Monatige Gewährleistung eines Händlers? Das wäre dann ja ein Freibrief für alle Händler in Sachen Gewährleistung.

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