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gebrauchten A4 Cabrio gekauft... betrügt der Händler mich?

Audi A4 B6/8H Cabriolet
Themenstarteram 18. Juni 2016 um 14:01

Hallo und Gruß an alle Audi A4 Fahrer ;-)

Seit gestern bin ich Besitzer eines A4 Cabrio 1.8 T, Bj. 2003.

Als ich das Fahrzeug angeschaut und probegefahren habe, sagte der Händler folgende Dinge zu mir:

  • es sind orig. Audi A8 S-Line Felgen dabei in 19 Zoll mit Sommerreifen. ABE bekommen Sie bei Abholung. Die Reifen sind jedoch noch eingelagert.
  • das Fahrzeug wird nach dem Kauf noch komplett aufbereitet (außen und innen) und Sie erkennen ihn dann nicht mehr wieder.
  • technisch ist an dem Fahrzeug alles in Ordnung

Gestern holte ich ihn dann endlich ab.

Da im KFZ-Brief / -Schein die 19-Zoll-Räder nicht eingetragen waren, fragte ich natürlich zunächst mal nach der versprochenen ABE. Angeblich konnte man diese jedoch nicht auffinden... auch nach längerem Suchen war keine ABE da. Der Händler meinte dann "wenn ich bis Montag die ABE nicht gefunden habe, besorge ich eine Neue".

Dann erhielt ich die Reifen inkl. der 19-Zoll-Felgen.

Milde gesagt --> SCHROTT!!

1. sind es keine orig. Audi A8 S-Line-Felgen, sondern welche auch China (PRC) der Marke JIL.

2. sind keine Nabendeckel auf den Felgen

3. sind die Felgen alle 4 EXTREM verschrammt (Bordsteinschäden) und weisen mehrere Lack-Abplatzer auf.

4. sind die Reifen total abgefahren und so überhaupt nicht mehr fahrbar.

Dann zur Aufbereitung (innen + außen):

Eigentlich denke ich, dass man schon alleine riechen müßte, wenn ein Fahrzeug innen aufbereitet worden ist. Erst recht, wenn die Ledersitze auf mit Pflegemittel gepflegt wurden. Ebenso der ganze Vorderraum, der ja vom Aufbereiter sicher mit Cockpitspray behandelt wurde.

Ich habe aber nichts gerochen und hatte irgendwie auch nicht den Eindruck, dass der Innenraum anders aussah, als vorher. Außen genau das Gleiche...!!

Weiter geht es mit dem Kofferraumschloß:

Dieses muss ich per Hand mit dem Schlüssel öffnen, obwohl der Funkschlüssel eine extra Kofferraumtaste hat.

Der Händler meinte dazu, dass der Vorbesitzer sich das "extra so hat einstellen lassen, damit man ihm an der Ampel nicht den Kofferraum leer räumt"... naja...

--> Im Moment sind WINTERREIFEN montiert auf ebenfalls leicht beschädigten 17-Zoll Alufelgen!

Sorry wegen des langen Textes. Aber nur so bekommt Ihr einen Überblick...

Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?

Irgendwie drängt sich einem ja der Verdacht auf, dass der Händler einem was vom Pferd erzählt...

Danke und Gruss,

imebro

Beste Antwort im Thema

Du hast dich total in den Kauf verbissen , was ? Du kaufst dir ein Auto , das du erstmal grösser reparieren lassen musst , Ausgang ungewiss , gerade an der Heckscheibe , mit wertlosen Felgen ohne Nabendeckel und abgefahrenen Reifen , defektem Schloss Kofferraum , und hast die anderen Fehler wahrscheinlich nur noch nicht gefunden . Du bist beleidigt , weil dich einer hier naiv nannte , gehst aber weiterhin genauso vor , wie du dich beim Kauf verhalten hast , schaust nach anderen Felgen usw usw . Bis du mit allem durch bist , vorausgesetzt Motor und Antrieb sind fehlerfrei , hast du soviel Zeit und Geld investiert , dass du damit n weit neueres und besseres Auto hättest kaufen können . Mehr sage ich jetzt nicht , sonst bist du wieder beleidigt . Viel Glück bei deinem Vorhaben .

33 weitere Antworten
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33 Antworten
am 18. Juni 2016 um 14:50

Klar erzählt der Händler dir was vom Pferd, darum schaut man sich alles auch vor dem Kauf genau an.

Du kaufst blind irgendwelche Felgen und Reifen, und nach dem Kauf fängst du an dich zu beschweren? Warum hast du dir die Felgen nicht zeigen lassen? Hast du irgend etwas in der Hand (schriftlich) in welchem Zustand Felgen und Reifen sind? Aufbereiten ist übrigens ein recht flexibler Begriff. Das reicht von Scheiben putzen und aussaugen bis sonst etwas.

Die Macke vom Schloss nun ja, der Verkäufer hat dich darauf offensichtlich hingewiesen und somit ist er möglicherweise raus. Hast du das nach dem Kauf erst bemerkt muss er den Mangel beseitigen, war es schon davor und du hast den Quatsch geschluckt muss er es nicht.

Bist du generell so naiv solltest du besser keine Anschaffungen mehr tätigen bei denen es um größere Summen geht. Dann such dir jemanden der fest mit beiden Beinen im Leben steht und lass den solche Käufe für dich erledigen.

alles mündliche Absprachen die nirgendwo, vermutlich, schriftlich festgehalten wurden, oder?

Von der Seite her wirst du da nichts machen können.

Zumal 19 Zoll original Räder du nie eine ABE seitens Audi bekommen würdest die für´s Cabrio gilt.

Ich glaube der verwechselt da etwas :D:eek:

Soll er auch unfallfrei sein? Da würde ich mal genau nachforschen, vielleicht bekommst du ihn damit.

Musst du den Kofferraum auch mit dem Schlüssel öffnen wenn das Auto mit der ZV auf ist? Dann ist der Taster defekt.

Fähnchenhändler?

2003?

Dann schau mal nach dem Heckfenster wie die Verklebung mit dem Verdeck ist?

Löst sie sich schon irgendwo? Dann kannst du ihn schon mal auf ein neues Verdeck hinweisen im Rahmen seiner Gewährleistung. Das kann man nicht dauerhaft kleben, da muss ne neue Haut her.

Vielleicht verliert er ja dann die Lust als Käufer an dir ;)

Themenstarteram 18. Juni 2016 um 15:25

Zitat:

@-[BF]- schrieb am 18. Juni 2016 um 16:50:44 Uhr:

Klar erzählt der Händler dir was vom Pferd, darum schaut man sich alles auch vor dem Kauf genau an.

Du kaufst blind irgendwelche Felgen und Reifen, und nach dem Kauf fängst du an dich zu beschweren? Warum hast du dir die Felgen nicht zeigen lassen? Hast du irgend etwas in der Hand (schriftlich) in welchem Zustand Felgen und Reifen sind? Aufbereiten ist übrigens ein recht flexibler Begriff. Das reicht von Scheiben putzen und aussaugen bis sonst etwas.

Die Macke vom Schloss nun ja, der Verkäufer hat dich darauf offensichtlich hingewiesen und somit ist er möglicherweise raus. Hast du das nach dem Kauf erst bemerkt muss er den Mangel beseitigen, war es schon davor und du hast den Quatsch geschluckt muss er es nicht.

Bist du generell so naiv solltest du besser keine Anschaffungen mehr tätigen bei denen es um größere Summen geht. Dann such dir jemanden der fest mit beiden Beinen im Leben steht und lass den solche Käufe für dich erledigen.

Also sorry guter Mann...

Aber Deine Beleidigungen muss ich mir hier nicht anschauen. Das geht gleich an die Moderation... das zum Thema "generell so naiv" und "fest mit beiden Beinen im Leben".

Du hälst Dich offenbar für unfehlbar.

Danke für Deine Infos darüber hinaus... aber ich verzichte zukünftig auf Deine Mitwirkung!!

Danke...

Themenstarteram 18. Juni 2016 um 15:33

Zitat:

@Stoffhut schrieb am 18. Juni 2016 um 16:55:34 Uhr:

alles mündliche Absprachen die nirgendwo, vermutlich, schriftlich festgehalten wurden, oder?

Von der Seite her wirst du da nichts machen können.

Zumal 19 Zoll original Räder du nie eine ABE seitens Audi bekommen würdest die für´s Cabrio gilt.

Ich glaube der verwechselt da etwas :D:eek:

Soll er auch unfallfrei sein? Da würde ich mal genau nachforschen, vielleicht bekommst du ihn damit.

Musst du den Kofferraum auch mit dem Schlüssel öffnen wenn das Auto mit der ZV auf ist? Dann ist der Taster defekt.

Fähnchenhändler?

2003?

Dann schau mal nach dem Heckfenster wie die Verklebung mit dem Verdeck ist?

Löst sie sich schon irgendwo? Dann kannst du ihn schon mal auf ein neues Verdeck hinweisen im Rahmen seiner Gewährleistung. Das kann man nicht dauerhaft kleben, da muss ne neue Haut her.

Vielleicht verliert er ja dann die Lust als Käufer an dir ;)

Hallo und danke für Deine Antwort.

Ja, es waren mündliche Absprachen.

Als ich auf die Reifen zu sprechen kam, sagte er nur, dass er mir die im Moment nicht zeigen könne, da diese ja noch eingelagert seien. Ich habe den Wagen dennoch gekauft, denn ich habe ihn ja nicht wegen der Reifen und Felgen gekauft, sondern weil er mir gefiel. Dennoch muss ich seine Falschaussagen im Nachhinein ja nicht akzeptieren...

Ja, ich muss den Kofferraum auch mit dem Schlüssel manuell öffnen, wenn der Wagen mit ZV offen ist.

Was heißt "Fähnchenhändler"?

Danke auch für den Tipp mit dem Heckfenster. Werde das nachher gleich mal kontrollieren.

Zur Aufbereitung:

Da hat er mir klar gesagt, dass der komplette Innenraum inkl. Pflegen der Vollederausstattung mit spez. Pflegemittel dazu gehört und dass ich den Wagen nachher nicht mehr erkennen würde... außen ebenso.

Nur kann ich natürlich schwer nachweisen, dass offenbar nichts gemacht wurde.

Danke und Gruss,

imebro

Wenn du Rechtsschutz hast , schalt n Anwalt ein . Bei solchen Verkäufern wirst du sonst nicht glücklich , auch was die Gewährleistung angeht . Leider in Deutschland so , recht haben heisst nicht automatisch auch Recht bekommen . Eigene leidvolle Erfahrung .

Lass mal mit nem Lackdickenmessgerät die Lackdicke messen, wie vorher schon gesagt wurde. Wenn er dir einen Schaden verschwiegen hat, stell ihm die Karre wieder auf den Hof und verlang dein Geld zurück.

Themenstarteram 18. Juni 2016 um 15:59

OK und danke auch Euch...

Ich möchte das natürlich möglichst verhindern.

Vor allem finde ich schwierig, nachzuweisen, dass diese versprochene Aufbereitung (die übrigens im Vertrag mit drin steht!!!) gar nicht durchgeführt wurde. Ich denke nur, dass man da doch was sehen (und riechen) müßte :-)

Außerdem müßte der Händler mir doch eine Rechnung zeigen können über diese Aufbereitung, die angeblich eine Firma gemacht hatte.

Werde das am Montag zunächst nochmal tel. versuchen und dann aber schon klar machen, dass ich das so nicht akzeptieren werde... vielleicht mit einem Gutachten drohen etc.? Mal schauen, wie der Händler überhaupt reagiert.

LG

imebro

Themenstarteram 18. Juni 2016 um 16:40

@ Stoffhut:

Oh man...

Habe mir soeben das Heckfenster mal angeschaut.

Tatsächlich löst es sich links und rechts schon auf eine Länge von je 30 - 40 cm.

Habe mal ein Bild angehängt, wo man das an einer Seite recht gut sieht...

Hast Du das gemeint?

Und wäre es in jedem Fall so, dass hier ein Gewährleistungsfall zu sehen ist?

Was kann da passieren? Wasser dringt ein... oder/und Heckscheibe könnte rausfallen???

Danke und Gruss,

imebro

am 18. Juni 2016 um 16:56

Zitat:

@imebro schrieb am 18. Juni 2016 um 17:25:54 Uhr:

Zitat:

@-[BF]- schrieb am 18. Juni 2016 um 16:50:44 Uhr:

Klar erzählt der Händler dir was vom Pferd, darum schaut man sich alles auch vor dem Kauf genau an.

Du kaufst blind irgendwelche Felgen und Reifen, und nach dem Kauf fängst du an dich zu beschweren? Warum hast du dir die Felgen nicht zeigen lassen? Hast du irgend etwas in der Hand (schriftlich) in welchem Zustand Felgen und Reifen sind? Aufbereiten ist übrigens ein recht flexibler Begriff. Das reicht von Scheiben putzen und aussaugen bis sonst etwas.

Die Macke vom Schloss nun ja, der Verkäufer hat dich darauf offensichtlich hingewiesen und somit ist er möglicherweise raus. Hast du das nach dem Kauf erst bemerkt muss er den Mangel beseitigen, war es schon davor und du hast den Quatsch geschluckt muss er es nicht.

Bist du generell so naiv solltest du besser keine Anschaffungen mehr tätigen bei denen es um größere Summen geht. Dann such dir jemanden der fest mit beiden Beinen im Leben steht und lass den solche Käufe für dich erledigen.

Also sorry guter Mann...

Aber Deine Beleidigungen muss ich mir hier nicht anschauen. Das geht gleich an die Moderation... das zum Thema "generell so naiv" und "fest mit beiden Beinen im Leben".

Du hälst Dich offenbar für unfehlbar.

Danke für Deine Infos darüber hinaus... aber ich verzichte zukünftig auf Deine Mitwirkung!!

Danke...

Ja die Wahrheit tut weh... aber so ist es eben ob es dir passt oder nicht. Du hast hier den Bock geschossen kein anderer. Beleidigt hat dich außerdem gar keiner.

Gib den Wagen zurück , aber unbedingt mit Anwalt . Da kommen mit Dach und anderen Dingen Kosten auf dich zu , die den Wert des Wagens überschreiten . Und der Ärger wird nicht aufhören . Nimm den Rat an und such dir was ohne Reparaturstau . Und verlass dich nicht auf die Gewährleistung , die du evtl einklagen musst oder mit Pfuschreparatur leben . Ist ein ehrlich gutgemeinter Rat .

Also leider muss ich -[BF]- beipflichten: es war sehr naiv für etwas zu bezahlen, was nicht schriftlich festgehalten wurde und Du nicht vorher gesehen hast.

Was genau(!) steht denn im Vertrag zu dem Thema Aufbereitung? Ist genau aufgelistet, was der Händler hier tun soll? Wenn nicht, dann reicht durchsaugen und Scheiben putzen. Aufbereitung ist kein genormter Begriff, welcher einen bestimmten Tätigkeitsbereich definiert. Falls Du mal ein Haus bauen lässt, google vorher mal "schlüsselfertig". U.u. hat das neue Haus dann keinen Putz und eine schicke Bautür mit Schlüssel drin.

Waren die Felgen irgendwie im Vertrag beschrieben? Also z.B. "Original Audi Felgen ohne Bordsteinschäden und mit Nabendeckeln"? Sonst hat der Händler geliefet, was bestellt wurde: 19" Räder.

Das mit dem defekten Schloss im Kofferraumdeckel ist die geilste Geschichte, die ich bisher zu einem Defekt gehört habe :).

Tip: Man kann den Kofferraum auch während der Fahrt von innen verriegeln. Dafür gibt es einen Schalter in der Fahrertür.

Die abgelöste Scheibe kann man kleben: Cabriozentrum Osnabrück.

Das sind ehemalige Karmänner, die haben das Verdeck damals konstruiert und gebaut. Die können was.

Also in Summe, wirst Du nicht viel gegen den Händler unternehmen können.

Er soll das Kofferraumschloß reparieren und das Verdeck kleben. Den Rest verbuchst Du unter Lehrgeld. Ausser eben die Felgen wurde detailliert im Vertrag beschrieben und Du besitzt eine Rechtschutz, die ohne Prüfung auf Erfolgsaussichten arbeitet.

Wichtig: wenn Du die Scheibe reparieren lässt, lass Dir das schriftlich bestätigen und nimm einen Zeugen mit (falls der Händler Dir nichts schriftliches geben will). Im Klagefall wirst Du sonst die fehlerhaften Reparaturversuche nicht beweisen können.

Grüße,

Thilo

P.S. Ist mir gerade noch eingefallen: fahr mit dem Wagen mal zu Audi oder zum TÜV und lass ihn richtig durchchecken. Evtl. kommen noch defekte Querlenker oder andere, teure verborgene Mängel auf Dich zu, die erst in 6 Monaten auffallen. Dann ist es aus mit der Gewährleistung. Die Garantie, falls vorhanden, bringt i.d.R. immer einen Eigenanteil mit.

Zitat:

@imebro schrieb am 18. Juni 2016 um 17:33:18 Uhr:

Zitat:

@Stoffhut schrieb am 18. Juni 2016 um 16:55:34 Uhr:

alles mündliche Absprachen die nirgendwo, vermutlich, schriftlich festgehalten wurden, oder?

Von der Seite her wirst du da nichts machen können.

Zumal 19 Zoll original Räder du nie eine ABE seitens Audi bekommen würdest die für´s Cabrio gilt.

Ich glaube der verwechselt da etwas :D:eek:

Soll er auch unfallfrei sein? Da würde ich mal genau nachforschen, vielleicht bekommst du ihn damit.

Musst du den Kofferraum auch mit dem Schlüssel öffnen wenn das Auto mit der ZV auf ist? Dann ist der Taster defekt.

Fähnchenhändler?

2003?

Dann schau mal nach dem Heckfenster wie die Verklebung mit dem Verdeck ist?

Löst sie sich schon irgendwo? Dann kannst du ihn schon mal auf ein neues Verdeck hinweisen im Rahmen seiner Gewährleistung. Das kann man nicht dauerhaft kleben, da muss ne neue Haut her.

Vielleicht verliert er ja dann die Lust als Käufer an dir ;)

Hallo und danke für Deine Antwort.

Ja, es waren mündliche Absprachen.

Als ich auf die Reifen zu sprechen kam, sagte er nur, dass er mir die im Moment nicht zeigen könne, da diese ja noch eingelagert seien. Ich habe den Wagen dennoch gekauft, denn ich habe ihn ja nicht wegen der Reifen und Felgen gekauft, sondern weil er mir gefiel. Dennoch muss ich seine Falschaussagen im Nachhinein ja nicht akzeptieren...

Ja, ich muss den Kofferraum auch mit dem Schlüssel manuell öffnen, wenn der Wagen mit ZV offen ist.

Was heißt "Fähnchenhändler"?

Danke auch für den Tipp mit dem Heckfenster. Werde das nachher gleich mal kontrollieren.

Zur Aufbereitung:

Da hat er mir klar gesagt, dass der komplette Innenraum inkl. Pflegen der Vollederausstattung mit spez. Pflegemittel dazu gehört und dass ich den Wagen nachher nicht mehr erkennen würde... außen ebenso.

Nur kann ich natürlich schwer nachweisen, dass offenbar nichts gemacht wurde.

Danke und Gruss,

imebro

Fähnchenhändler =

http://www.auto.de/.../

:D

Themenstarteram 18. Juni 2016 um 21:20

Aaaah, jetzt verstehe ich.

Nein - es war KEIN Fähnchenhändler, sondern ein relativ großer Händler. Daher hatte ich jetzt auch nicht mit solch massiven Problemen gerechnet.

Das mit dem Cabrio-Dach (Heckscheibe) hätte ich so auch nicht wissen können. Ich wäre jetzt nie auf die Idee gekommen, hier zu prüfen, ob die Heckscheibenverklebung sich irgendwo löst...

Das mit den Felgen war halt auch blöde... Der Händler meinte eben, dass die noch eingelagert seien und hat mir halt was über die Teile erzählt. Das war aber nun nicht entscheidend für den Kauf des Wagens (also was für Felgen da noch dabei sind). Dennoch ist es jetzt ärgerlich, zu wissen, dass ich die 19-Zöller offenbar überhaupt nicht brauchen kann (total kaputt, Reifen mega abgefahren, keine ABE). Und da der Händler mir sagte, dass jetzt Ganzjahresreifen drauf seien, hatte ich das einfach auch so hingenommen... Später erst sah ich, dass Winterreifen montiert sind. Deshalb brauche ich halt jetzt dringend 4 neue Kompletträder...

Dann das mit dem Kofferraumdeckel, den ich nur per Hand öffnen kann... auch eigentlich nicht hinnehmbar. Vor allem deshalb, da der Händler meinte, dass der Vorbesitzer das absichtlich so hätte einstellen lassen. Da komme ich mir jetzt veräppelt vor.

Werde am Montag mit ihm tel. und ihn mit all den Problemen konfrontieren und erwarte eine für beide Seiten akzeptable Lösung!!

LG

imebro

Ich möchte an dieser Stelle mal dem Begriff der Naivität beipflichten.

Offensichtlich hast du wenig bis keine Ahnung von Fahrzeugen. Zu einer original Werksfelge gibt es NIE eine ABE. Allenfalls eine Tragfähigkeitsbescheinigung des Herstellers mit Hilfe derer die Felge im Rahmen einer Einzelabnahme für genau ein anderes Fahrzeug eingetragen werden kann.

Es wäre somit sehr ratsam, wenn du zum künftigen Fahrzeugkauf jemand modell- und fachkundiges mitnimmst oder vorher im passenden Forum die passenden Fragen stellst sowie einen Gebrauchtwagencheck aufsuchst.

Du hast blind gekauft. Hoffentlich geht es dieses eine Mal glimpflich aus. Bei Kauf von Privat hättest du jetzt ein ernsthaftes Problem. So vielleicht nur eines, das man im schlechtesten Fall vor Gericht im Rahmen eines Vergleichs klärt.

Die Details und Nebenabsprachen sind so vage und in diesem Thread auch offensichtlich subjektiv beschrieben, dass du auf den guten Willen des Händlers zählen solltest, bevor du den Holzhammer kreisen lässt. Vielleicht wäre eine Rücknahme des Fahrzeugs selbst mit den für dich entstehenden Kosten die einfachste Lösung.

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