Gebrauchsspuren Leasingrückgabe

BMW 3er E90

Hallo zusammen!

Gibt es eine Liste wo drinn steht was gebrauchsspuren sind und was nicht?

Mein :-) hat bei mir 3 Dinge gefunden:

1. MAcken bei einer Alufelge = Gebrauchsspur = kein Abzug
2. kleine Delle in der Tür Fahrerseite hinten = kein Abzug
3. LAck an der Stoßstange vorne an einer Ecke abgeplatzt, hab ich damals mit nem Lackstift wieder verschönert = 300 EURO Abzug!!!

Benötige ne Argumentationshilfe das diese MAcke ne gebrauchsspur ist!

Danke für eure Hilfe!

Gruß Erzquell

19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von P.H.


Also ich weiss gar nicht was Ihr habt, Ihr mietet einen Auto, es gehört euch nicht, und beschwert euch wenn bei einem Schaden Geld gefordert wird?

Sorry, aber der Vergleich hinkt gewaltig...

Ich hab zwar seit einiger Zeit die Mieterei hinter mir (🙂), aber ich hätte meinem Vermieter einiges erzählt, wenn er zB:

-) für die Abnutzung der Klingelanlage
-) Abrieb der Treppenbeläge
-) Verschleiss der Lichtschalter

Abzug gemacht hätte 😁😁

Spaß beiseite. Du kannst eine Immobilie nicht mit einem Auto vergleichen. Letzteres hat naturgemäß eine gewisse Abnutzung, für die du auch mit deiner Leasingrate zahlst.

Es war hier ja nicht von Unfällen sondern von normalem Verschleiß die Rede. Steinschläge zählen hier (bis zu einer gewissen Größe) auch dazu.

Und im Gegensatz zu einer Wohnung, wo du sehr genau weißt, was auf dich zu kommt, ist es beim Leasing (zumindest bei einigen Firmen) nicht der Fall 🙁

Gruß

Hab die 300 EURO Abzug bei meinem :-) akzeptiert!

Lag vielleicht auch daran das mein NEUER vor der Tür stand!

Bin absolut begeistert! Werde morgen mal Bilder machen!

Bin heute nicht dazu gekommen! War Fahrgeil! :-)

Gruß Erzquell

Ich kann mich daran erinnern vor Jahren in irgendeiner Autozeitschrift von ein Gerichtsurteil gelesen zu haben, in dem es um einen kleinen(!) Parkrempler ging. Der Rechtsstreit handelte von jemandem, dessen Stoßstange am Fahrzeug durch das Einparken eines anderen Fahrzeuges leicht (!) angekratzt wurde. Der Geschädigte verlangte Schadenersatz. Die Richter verweigerten dies mit der Begründung, dass eine derart leichte Beschädigung zu den normalen Gebrauchsspuren im Straßenverkehr gehörten -insbesondere an Stoßstangen, deren Funktion ja genau das Abfangen solcher Stöße ist.

Wie gesagt: das damalige Urteil ist mir ins Hirn eingebrannt, AZ kann ich aber leider nicht nennen.

Grüße
Bernd

Zitat:

Original geschrieben von Wallibelli


Wer berechtigtes Interesse hat kann mir eine PN
schicken.Ich kann die Liste zur Verfügung stellen.

check mal bitte deine PN kühli,

ich hätte berechtigtes interesse... 😉

mfg

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Hallo,
Alle,dich mich per PN vor und über Pfingsten angschrieben haben,erhalten im Laufe des Di.6.6. Antwort.Dann ist unser Büro wieder in Betrieb.Auch per e.mail-Anhang.
Gruß Kühli

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