Geblitzt - Welche Strafen???

Opel Astra F

Wurde gestern Abend in der Ortschaft mit ca. 80-90km/h geblitzt. Kann nicht genau sagen wie viel es genau waren, da ich gerade langsam meine Geschwindigkeit herab gestzt hatte. Bin noch in der Probezeit, wäre fast zu Ende gewesen, na ja. Wollte jetzt wissen wie lange ich abgeben muss wie hoch das Bußgeld sein wird und ob ich mit einem Idiotentest rechnen muss?

60 Antworten

naja.. .wart erstmal aufs foto bis du dich jetz verrückt machst...

war das nun son mobiles 3-bein am straßenrand???

traurig. du hast 0 draus gelernt, oder?

@hury: geblitzt wird man ja manchmal schneller als einem lieb is... da muss man ja nichtmal dauerhaft heizen wie´n gaskranker...

Da mag mich wohl jemand nicht ganz so, weil ich geblitzt wurde und versuche die Situation mit etwas Humor zu nehmen. Kannst mir glauben, dass tut mir wirklich sehr weh, besonders Geldtechnisch. Weil wenn ich das hätte, dann würde ich sicher keinen Astra fahren. Obwohl es natürlich ein sehr geiles Auto ist.

Das war entweder ein 3-Bein oder ein Auto, habe das gar nicht gesehen, weil es an dieser Stelle komplett duster war. Warum willst das denn wissen?
Nur mal so nebenbei: Wenn ich das jetzt bestreiten würde, dass ich gefahren bin und stattdessen ein anderes "Opfer" angeben würde und derjenige gibt das zu. Nehmen die mir das evtl. ab, auch wenn das Bild klar ist?

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ist das auto auf dich angemeldet?

wenn dein Opfer nicht 60 jahre älter ist als du, könnte das klappen...

wenns dumm kommt, bekommen alle Leute mit nem Führerschein aus deinem Haushalt einen Anhörungsbogen... wenn dann unklarheiten auftreten müssen alle zur gesichtskontrolle auf der Behörde antanzen und dann vergleichen die mim Foto...

mal was anderes... wird ja kaum einer so blöd sein, dir dein Fahrverbot abzunehmen *duck*

Das Auto ist auf mich angemeldet. Ein potentielles Opfer wäre mein Vater, der ist aber schon über 60. Der würde mir das evtl. auch abnehmen mein Fahrverbot, fährt ja eh kaum noch. Aber was passiert denn da, wenn die dahinter kommen, dass man sie quasi bescheißen wollte?

mein auto war auf meinen Vater angemeldet... ich wurde geblitzt... mein Vater bekam post und hat alles zugegeben...

kurz darauf erhielt ich nen anhörungsbogen... hab ich zurückgeschickt da man ja keine angaben machen muss wenn man sich od. verwandte belastet...

mein vater bekam keine post mehr... stattdessen ich nen bußgeldbescheid mit zahlungsaufforderung...

das heißt für mich: Ich seh noch nicht wie 55 aus 😎 😁

nen versuch isses ja wert... wirst sehen was dabei rauskommt

Wie jetzt, dein Vater hat es zugegeben(das er gefahrern ist?) und du hast die Strafe bekommen, obwohl du gar keine Angaben gemacht hast? Hast du da was durcheinander gebracht?

Zitat:

Original geschrieben von Bimmelimm


dietoleranz wird anhand der gemessenen geschwindigkeit berechnet... sind paar %... macht in der stadt meist so 3, 4 od. 5 km/h aus

Toleranz staffelt sich wie folgt:

Bis 100km/h gemessene geschwindigkeit (egal wo): 3km/h

Ab 100km/h gemessene Geschwindigkeit: 3%

Ergo sind es 3km/h die als Toleranz abgezogen werden. Meist kannst du aber auch nochmal rund 5km/h von dem am Tacho abgelesenen Wert abziehen aufgrund der Tachoabweichung.

Zitat:

Original geschrieben von AstraFahrer86


Hast du da was durcheinander gebracht?

nee... war wie beschrieben... kann ich mir nur so vorstellen dass die die Passbilder verglichen haben bzw. gesehen haben dass der aufm Foto keine 55 is...

Zitat:

Original geschrieben von Bimmelimm


nee... war wie beschrieben... kann ich mir nur so vorstellen dass die die Passbilder verglichen haben bzw. gesehen haben dass der aufm Foto keine 55 is...

Ist ja auch logisch...das Strafe soll ja auch den richtigen erwischen.... ;-)

Weißnicht obs schon gesagt wurde, zu der ganzen Geldstrafe, Nachschulung...etc. kommen natürlich auch noch die Punkte.

Die liegen bei ab 31 km/h zu schnell bei 3 Punkten (100 Euro und 1 Monat Fahrverbot) und ab 41 km/h ( 125 Euro und 1 Monat Fahrverbot) zu schnell bei 4.

Kannst halt drauf hoffen, dass du mit den 3 km/h Abzug und der Ungenauigkeit deines Tachos noch etwas runter kommst.... oder der Film nichts wird..... ^^

Vorgaukeln das jemand anderes gefahren ist funzt kaum noch. Den ersten Bogen kannste ohne Kommentar natürlich wieder zurück schicken oder gar net erst beantworten. Geht dann zur Polizei und die Fragen und schauen nach (kann bis zu einer Befragung der Nachbarn kommen falls bei dir zu Hause nie jemand angtroffen wird...)

...und IMMER drauf hoffen, dass drei Monate vergehen ohne das ein Fahrer festgestellte wurde. ---> Verjährungsfrist! :-)

Hat mir auch schon mal den Lappen gerettet.... :-)

Edit: Also ich rate davon ab, dass jemand anderes aus der Familie sagen soll dass er gefahren ist. Man kann zwar die Aussage verweigern wenns Familienangehörige...blablabla.... aber ne Falschaussage ist davon nicht gedeckt und wenn dann 100% korrekt vorgegangen wird, wird die Person, die fälschlicherweise gesagt dass sie gefahren ist, auch ne nette Anzeige wegen Falschaussage bekommen.....

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V


auch ne nette Anzeige wegen Falschaussage bekommen.....

nein... also damals vor 2 jahren war das nicht so... ne Falschaussage wärs nur wenn man jemanden fälschlicherweise belasten würde... wenn man sich selbst beschuldigt ist das straffrei...

verjähren tut der Fall nur, wenn die garkeinen Fahrer ausmachen können... bei dienstfahrzeugen zum beispiel, die kein Fahrtenbuch haben... aber als privater ist im normalfall immer einer mode, weils auto ja auf eine person angemeldet ist.

Zitat:

Original geschrieben von Bimmelimm


... aber als privater ist im normalfall immer einer mode, weils auto ja auf eine person angemeldet ist.

Definitiv falsch! Der Fahrer muss zu 100% feststehen. Da ist die Gesetzeslage in Deutschland eindeutig. Wenn kein Fahrer festgestellt wird kann eine Auflage der Bußgeldstelle kommen, dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss. Aber der Halter ist nicht am Ende zwangsläufig der Arsch. Es ist egal, ob es ein Firmenfahrzeug ist oder das Fz auf privat angemeldet ist.

Und die Anzeige wegen Falschaussage kann kommen, muss nicht. In deinem Fall hast du/ihr Glück gehabt. Du machst auch eine Falschaussage wenn du die Strafe für einen anderen übernimmst. Ist ja genauso unwar als wenn du einen anderen einfach belasten würdest. (Was du ja eigentlich auch tust und zwar dich selber anstatt den Täter).

das ham die mir damals in der fahrschule sogar gesagt, dass es nicht verfolgt wird wenn sich einer fälschlicher weise belastet 🙄

Nichts gegen die Fahrschulen, aber die haben mit Sicherheit nicht die rechtlichen Grundlagen oder Wissen so was den Fahrschülern sagen zu können.

Seit wann sollten denn Falschaussaugen nicht mehr unter Strafe stehen?

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