Geblitzt wegen Langsamkeit
Das wurde ein Mann aus Kassel, wer von euch auch schon mal? outet euch 😁😁😁
http://www.extratip.de/index.php?artikel=38765
Ich für meinen Teil finde das übrigens übertrieben..! Was meint ihr?
Beste Antwort im Thema
Ein Vorgehen gegen Schleicher ist schon lange überfällig!
Die Stvo gilt ja auch nachts, wenn man zu schnell fährt.
729 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
wer zwingt dich denn wo zu so einem Verhalten?Zitat:
Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer
Ich finde das mehr als richtig! Als Radler soll ich dazu gezwungen werden, 50 cm neben Fußgängern vorbeizurauschen, obwohl ich je nach Belag und Steigung 35 bis 45 km/h fahren kann. Aber nur weil jemand ein motorisiertes Fahrzeug hat, gehts auch mit 27? Ich würde da 200,- nehmen, nicht 20,-.
Öh, Verkehrsplaner überall in Deutschland, die sog. "Radwege" anlegen/erneuern anstatt Radler auf die Straße zu bringen? Beispielsweise auf drei Vierteln meines Wegs zur Arbeit.
Deshalb frage ich mich halt, wieso jemand, nur weil er einen Motor im Fahrzeug hat, gern auch mit niedrigerer Geschwindigkeit auf der Straße sein dürfen soll als ich mit dem Rad.
Das frage ich mich aber auch bei Mofas, wenn ich die auf dem Radweg überhole. *g*
Zitat:
Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer
Öh, Verkehrsplaner überall in Deutschland, die sog. "Radwege" anlegen/erneuern anstatt Radler auf die Straße zu bringen? Beispielsweise auf drei Vierteln meines Wegs zur Arbeit.Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
wer zwingt dich denn wo zu so einem Verhalten?
Deshalb frage ich mich halt, wieso jemand, nur weil er einen Motor im Fahrzeug hat, gern auch mit niedrigerer Geschwindigkeit auf der Straße sein dürfen soll als ich mit dem Rad.
Das frage ich mich aber auch bei Mofas, wenn ich die auf dem Radweg überhole. *g*
...vielleicht weil von ihm eine wesendlich größeres Gefahrenspotenzial ausgeht ? Weil es vielleicht gerade die Verkehrslage erfordert und er aufpasst das Du ihm nicht mit Deinem Fahrrad vor das Auto eierst, vielleicht auch weil...... da gibt es viele Gründe. Mit ein wenig Toleranz versteht man die vielleicht auch.
Find ich absolut super!
Dachte auch erst es ist ein Scherz, aber jetzt freuts mich umso mehr das es keiner ist.
Nicht aufgrund von Schadenfreude das Sie/Er nun Zahlen muss, aber das einfach mal ein Zeichen in diese Richtung gesetzt wird.
Viele schrieben auch bei den Kommentaren das man ja Nachts einfach überholen könne, aber was ist wenn nicht? Was ist bei Überholverbot? Bei unübersichtlichen Stellen? Dann habe ich der nicht sein Leben im Auto verbringen will welche Wahl? Richtig
a) Ich verstoße gegen die STVO und überhole wo ich nicht darf
b) Ich erdulde ist und lass mich weiterhin "behindern"
Und wenn diese Aktion keine Behinderung des Straßenverkehrs war dann weiss ich auch nicht, schön fand ich das Beispiel auf der 1? Seite. Das waren ~50% der zulässigen Geschwindigkeit, auf ner Bundesstraße mit 70 fährt sie 35, bei 120 auf der Autobahn 65... wer das nicht als Verkehrsbehinderung auffasst dem kann ich nicht mehr helfen.
Wer nicht in der Lage ist auch Nachts sein Fahrzeug nach STVO Norm ohne triftige gründe "richtig" zu Bewegen soll sein Lappen auch abgeben. Das ist das Problem hier, jeder noch so Senile, Körperliche Alte Mensch möchte seine Mobilität nicht verlieren - verständich - aber genauso häufig verwechseln die ihr Gas mal mit der Bremse oder Behindert unbemerkt wie diese Person den Verkehr, was oft genug vorkommt.
Und die LEute die hier meinen man darf nicht unter der Zulässigen höchstegeschwindigkeit fahren: Darf man wirklich nicht, google hilft weiter aber es ist in der STVO geregelt das man nicht ohne wichtigem Grund diese unterschreiten darf.
Zitat:
Original geschrieben von Sacify
aber es ist in der STVO geregelt das man nicht ohne wichtigem Grund diese unterschreiten darf.
du darfst das Wort "erheblich" in dem Satz nicht unterschlagen
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Da vor dem Geblitzten zwei andere Fzge abgebremst haben, denke ich dass einfach der Ziehharmonka-Effekt stattgefunden hat - jeder bremst automatisch etwas stärker. Dann hat der vermeintliche Schleicher leicht nur noch 35 auf dem Tacho, die echte 27 sind. Nachts um 0:40 ist das schon deshalb keine Behinderung, weil Überholen ja wohl problemlos möglich ist.
Ich bin auch nicht begeistert, wenn jemand unter idealen Umständen die zHg unterschreitet. Aber damit wird wirklich der Abzocke Tür und Tor geöffnet. Wann ich zu schnell bin ist klar definiert. Wann ich zu langsam bin, entscheiden die Polizisten also nun vor Ort nach Gutdünken. Prima! Es ist November, Jahrestarget noch nicht erreicht ? Frust, weil beim besten willen keiner zu schnell war?
Einspruch -> Richter -> Mülleimer. Anders bremst man den verbeamteten Übereifer nicht. Hoffentlich hat der Mann eine RSV.
Amen
Hallole Zusammen
War noch viel zu billig , man stelle sich vor so ein Mensch zuckelt auf einer Strasse
und Du kommst von hinten , Gegenverkehr ? ausweichen nicht möglich ? Crasch!!!
Sogenannte Raser werden eigendlich nicht wegen der übertretung der Geschwindigkeit
angezeigt sondern wegen der Gefährdung im Strassenverkehr.
Das Maß der übertretung wird wiederum über die Geschwindigkeit deffiniert.
Also müßen auch langsamme Fahrer für diese Übertretung zur Rechenschaft gezogen werden.
Das zum Prinzip.
Im vorliegenden Fall scheinen sich die Beamten darüber geärgert zu haben das der kollege
durch sein extrem Langsamme Fahrweise andere versucht hat auf die Messung aufmerksam
zu machen, also zuwarnen und das wiederum ist nach dem Rechtsempfinden dieser
Subjekte sträflich, bringt nämlich weniger Umsatz. Das wiederum betätigt die Abzockemasche.
Macht Euch doch mal den Spass, haltet an lasst euch Name und Dienstausweis Zeigen
( könnten ja Witzbolde sein die da Schabernak Treiben) Notiert diese Namen
und erstattet Anzeige wegen Gewerbsmäßigen Strasssenraub.
Dioe Deffinition solltet ihr auf der Wache parat haben, der Beamte muß dieser Anzeige
Nachgehen, er muß sie Aufnehmen sonst verstößt er gegen das Gesetz.
Wenn die Staatsanwaltschaft das verfahren niederschlägt ist das dann was anderes.
Der Punkt ist das sinnvolle Kontrollen an sinnvollen Orten und davon kennt jeder
genügend auch richtig sind , Kontrollen ohne verkehrserzieherische Wirkung oder Hintergrund
sollten aber verboten werden. Jol.
P.S. Nach dem BGH Urteil von letzter Woche sind ausser Lasermessungen alle Geschwindigkeitsmessungen mit Bild oder Viedeo Datenschutzrechtlich anfechtbar
verstoßen gegen das Recht auf das eigene Bild ,
daher unzulässig und anfechtbar, sprecht mit Eurem Anwalt ,
es gibt genügend Urteile die dies für unzulässig bewerten.
Achso Leute was mir noch grad einfällt.. erinnert euch an die Fahrschulzeit.. Konstant mit 40KMH innerorts hätte auch keiner einen lappen bekommen.. das durften wir uns oft anhören das unterschreiten sowie überschreiten genau so schlimm im Verkehr ist.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
P.S. Nach dem BGH Urteil von letzter Woche sind ausser Lasermessungen alle Geschwindigkeitsmessungen mit Bild oder Viedeo Datenschutzrechtlich anfechtbar verstoßen gegen das Recht auf das eigene Bild , daher unzulässig und anfechtbar, sprecht mit Eurem Anwalt , es gibt genügend Urteile die dies für unzulässig bewerten.
p.s. da bei einer "blitzermessung" erst dann das foto angefertigt wird, wenn deine geschwindigkeit gemessen wurde und damit der verstoß feststeht sind diese NICHT davon betroffen! 🙄
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole Zusammen
War noch viel zu billig , man stelle sich vor so ein Mensch zuckelt auf einer Strasse
und Du kommst von hinten , Gegenverkehr ? ausweichen nicht möglich ? Crasch!!!
Sogenannte Raser werden eigendlich nicht wegen der übertretung der Geschwindigkeit
angezeigt sondern wegen der Gefährdung im Strassenverkehr.
Das Maß der übertretung wird wiederum über die Geschwindigkeit deffiniert.
Also müßen auch langsamme Fahrer für diese Übertretung zur Rechenschaft gezogen werden.
Das zum Prinzip.
Im vorliegenden Fall scheinen sich die Beamten darüber geärgert zu haben das der kollege
durch sein extrem Langsamme Fahrweise andere versucht hat auf die Messung aufmerksam
zu machen, also zuwarnen und das wiederum ist nach dem Rechtsempfinden dieser
Subjekte sträflich, bringt nämlich weniger Umsatz. Das wiederum betätigt die Abzockemasche.Macht Euch doch mal den Spass, haltet an lasst euch Name und Dienstausweis Zeigen
( könnten ja Witzbolde sein die da Schabernak Treiben) Notiert diese Namen
und erstattet Anzeige wegen Gewerbsmäßigen Strasssenraub.
Dioe Deffinition solltet ihr auf der Wache parat haben, der Beamte muß dieser Anzeige
Nachgehen, er muß sie Aufnehmen sonst verstößt er gegen das Gesetz.Wenn die Staatsanwaltschaft das verfahren niederschlägt ist das dann was anderes.
Der Punkt ist das sinnvolle Kontrollen an sinnvollen Orten und davon kennt jeder
genügend auch richtig sind , Kontrollen ohne verkehrserzieherische Wirkung oder Hintergrund
sollten aber verboten werden. Jol.P.S. Nach dem BGH Urteil von letzter Woche sind ausser Lasermessungen alle Geschwindigkeitsmessungen mit Bild oder Viedeo Datenschutzrechtlich anfechtbar
verstoßen gegen das Recht auf das eigene Bild ,
daher unzulässig und anfechtbar, sprecht mit Eurem Anwalt ,
es gibt genügend Urteile die dies für unzulässig bewerten.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Macht Euch doch mal den Spass, haltet an lasst euch Name und Dienstausweis Zeigen
( könnten ja Witzbolde sein die da Schabernak Treiben) Notiert diese Namen
und erstattet Anzeige wegen Gewerbsmäßigen Strasssenraub.
Dioe Deffinition solltet ihr auf der Wache parat haben, der Beamte muß dieser Anzeige
Nachgehen, er muß sie Aufnehmen sonst verstößt er gegen das Gesetz.Wenn die Staatsanwaltschaft das verfahren niederschlägt ist das dann was anderes.
Der Punkt ist das sinnvolle Kontrollen an sinnvollen Orten und davon kennt jeder
genügend auch richtig sind , Kontrollen ohne verkehrserzieherische Wirkung oder Hintergrund
sollten aber verboten werden. Jol.
Gewerbsmässiger Strassenraub, der ist gut! 🙂
Heißen ja nicht umsonst auch Wegelagerer.
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von Madness23
Achso Leute was mir noch grad einfällt.. erinnert euch an die Fahrschulzeit.. Konstant mit 40KMH innerorts hätte auch keiner einen lappen bekommen.. das durften wir uns oft anhören das unterschreiten sowie überschreiten genau so schlimm im Verkehr ist.
Nein auf keinen Fall ist unterschreiten genau so schlimm wie überschreiten. Du musst den Prüfer auf der Geraden nur den 5 Gang zeigen, und darfst die Geschwindigkeit nicht stark unterschreiten z.B 50 außerorts.
Aber 40 innerorts ist dem Scheißegal.
Die Angaben auf den Geschwindigkeitsbegrenzungen zeigen die MAXIMAL erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Es ist Schwachsinnig anzunehmen man darf die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht unterschreiten.
Sicher ist es zu wenig mit 30 außerorts rumzufahren. Aber mein Gott ein Auto kann man überholen, schlimmer wirds bei einem großen Lastwagen der gerade 30 fährt, hier würde ich es verstehen. Auch ihr werdet mal Alt und wollt das man Rücksicht auf euch nimmt. Das erreicht man mit dem Verhalten sicher🙄
Aber für die Meisten ist man ja schon ein Schleicher wenn man nur die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit fährt bzw 10 km/h drunter. Und ich sehe es auch immer wieder, wie ungern die Leute bremsen.
z.B: Neben der Beruffschule wollte ein Notarzt mit Blaulicht und Sirene in die Straße einbiegen, ständig probiert anzufahren, aber keiner wollte bremsen und ihm Rauslassen, er musste warten bis kein Auto mehr kam. Für mich einfach unverständlich. 🙁
Wenn der Staat jetzt wirklich anfängt, zu blitzen wegen Schleicher, dann braucht er sich nicht mehr wundern wenn die Anzahl der verrückten, rücksichtslosen Rasern steigt.
Zitat:
Original geschrieben von micci1
Es ist Schwachsinnig anzunehmen man darf die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht unterschreiten.
ebenso schwachsinnig ist es, anzunehmen, man dürfte die zhg ohne triftigen grund unterschreiten! und JA, wenn man andere verkehrsteilnehmer mehr als den umständen ensprechend vermeidbar behindert oder belästigt ist das sehrwohl ein grund bei der fs-prüfung durchzufallen!
Zitat:
Wenn der Staat jetzt wirklich anfängt, zu blitzen wegen Schleicher, dann braucht er sich nicht mehr wundern wenn die Anzahl der verrückten, rücksichtslosen Rasern steigt.
das schleichen vom staat geahnded wird, ist NICHTS neues.......das wurde schon vor etlichen jahren im bußgeldkatalog verankert...nur langsam steigt das bewustsein bei den verantwortlichen das ein schleicher ebenso eine gefahr darstellt wie ein raser!
Zu langsam fahren ist verboten nur auf mit "Kraftfahrstraße" und "Autobahn" beschilderten Straßen. Es sei denn man wird verkehrs- oder witterungsbedingt ausgebremst.
Zitat:
Original geschrieben von Flinx1960
Zu langsam fahren ist verboten nur auf mit "Kraftfahrstraße" und "Autobahn" beschilderten Straßen.
dies steht so WO?!
Zitat:
Original geschrieben von micci1
Zitat:
Original geschrieben von micci1
Nein auf keinen Fall ist unterschreiten genau so schlimm wie überschreiten. Du musst den Prüfer auf der Geraden nur den 5 Gang zeigen, und darfst die Geschwindigkeit nicht stark unterschreiten z.B 50 außerorts.Zitat:
Original geschrieben von Madness23
Achso Leute was mir noch grad einfällt.. erinnert euch an die Fahrschulzeit.. Konstant mit 40KMH innerorts hätte auch keiner einen lappen bekommen.. das durften wir uns oft anhören das unterschreiten sowie überschreiten genau so schlimm im Verkehr ist.
Aber 40 innerorts ist dem Scheißegal.Die Angaben auf den Geschwindigkeitsbegrenzungen zeigen die MAXIMAL erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Es ist Schwachsinnig anzunehmen man darf die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht unterschreiten.
Sicher ist es zu wenig mit 30 außerorts rumzufahren. Aber mein Gott ein Auto kann man überholen, schlimmer wirds bei einem großen Lastwagen der gerade 30 fährt, hier würde ich es verstehen. Auch ihr werdet mal Alt und wollt das man Rücksicht auf euch nimmt. Das erreicht man mit dem Verhalten sicher🙄
Aber für die Meisten ist man ja schon ein Schleicher wenn man nur die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit fährt bzw 10 km/h drunter. Und ich sehe es auch immer wieder, wie ungern die Leute bremsen.
z.B: Neben der Beruffschule wollte ein Notarzt mit Blaulicht und Sirene in die Straße einbiegen, ständig probiert anzufahren, aber keiner wollte bremsen und ihm Rauslassen, er musste warten bis kein Auto mehr kam. Für mich einfach unverständlich. 🙁Wenn der Staat jetzt wirklich anfängt, zu blitzen wegen Schleicher, dann braucht er sich nicht mehr wundern wenn die Anzahl der verrückten, rücksichtslosen Rasern steigt.
Das ist jetzt nicht was ich mir ausdenke.. einige fälle sind mir bekannt! Wir reden hier von Klasse Wetter.. keine behinderungen und das konstante 40 fahren! und das ist sowohl ein Grund für durchfallen! und natürlich je nach Prüfer! der eine toleriert es der andere nicht..
Fakt ist es das es auch nicht erlaubt ist!