Geblitzt- was nun?
Hi liebe Freunde des roten Blinklichts,
mich hat´s erwischt. Will ich Strafe zahlen? Mit Sicherheit nicht.
Folgende Situation:
Wurde Anfang August geblitzt, Autobahn, für einen Flensburger Punkt zu schnell. Bin nicht der Halter des geblitzten Wagens. Der Halter (enger Familienkreis) bekam Anhörung, verweigerte Auskunft. Die Polizei war vor Ort, hat auch bei Nachbarn geklingelt. Seither ist man mir auf der Schliche. So weit, so schlecht.
Kürzlich kam nun Post: "Ihnen wird zur Last gelegt... usw.usf." mit Anhörungsbogen. Der Clou: Der Brief sollte wahrscheinlich an mich adressiert sein, ist es aber nicht. Der Vorname des Angschriebenen ist nicht nur nicht meiner, er kommt sogar in unserer ganzen Familie nicht vor. Jedenfalls ist der Brief nicht an mich adressiert.
Nun ist ja Anfang November die dreimonatige Frist herum, ab welcher die Tat verjährt ist.
Wie würdet Ihr Euch verhalten? Ich denke darüber nach, nach der Verjährungsfrist (das ist etwa eine Woche, nachdem der letzte Anhörungsbogen ankam) an die Behörde zu schreiben und den Hinweis zu geben, daß es intensiver Familienforschung zufolge keinen "Max" (nennen wir ihn mal so) in unserer Familie gibt und daß der Halter wie bisher auch keine Auskünfte erteilen möchte. Unterschrieben mit "i.A. Nachname".
Ist dieses Vorgehen legitim (d.h. im gesetzlichen Rahmen)? Sollte ich mit einem Antwortschreiben noch länger warten, vielleicht bis der richtige Bußgeldbescheid an "Max" ergangen ist, und danach erst auflösen, daß "Max" gar nicht existiert?
Danke im Voraus für alle konstruktiven und freundlichen Beiträge.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Würde mich über Antworten zu meinen Fragen im Eingangspost freuen.
Zitat:
Wie würdet Ihr Euch verhalten?
Ich würde versuchen die Sache kooperativ zu klären da ich keinen Bock auf Stress habe.
Mir ist bewusst das Du diese Antwort nicht hören wolltest.
56 Antworten
Großes Danke an dieser Stelle an Pepper, Guru und einige andere, die sich sachlich an der Klärung meiner Fragen beteiligen. Schön auch, daß insgesamt wenigstens der Umgangston bisher ok war. Wie schon gesagt, ich melde mich, sobald der Umzug vorbei ist und ich wieder Internet habe am neuen Ort.
Ja melde dich mal was dabei rausgekommen ist, nur wenn es im Knast kein Wlan gibt werden wir nichts von dir hören 😁
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Kürzlich kam nun Post: "Ihnen wird zur Last gelegt... usw.usf." mit Anhörungsbogen. Der Clou: Der Brief sollte wahrscheinlich an mich adressiert sein, ist es aber nicht. Der Vorname des Angschriebenen ist nicht nur nicht meiner, er kommt sogar in unserer ganzen Familie nicht vor. Jedenfalls ist der Brief nicht an mich adressiert.
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Den Brief hat der Halter leider geöffnet, mal sehen, ob und wie ich das der Behörde erkläre, wenn der Brief zurückgeht.
Warum wurde der Brief dann geöffnet? Gut kann mal passieren, da man ja nicht immer schaut, was drauf steht, wenn es im Briefkasten ist. Da der Brief aber vom Halter geöffnet wurde, musst nicht Du etwas erklären (Du hast doch gegenüber der Behörde nichts mit der Sache zu tun) sondern Dein Vater (äh der Halter). Sprich er schickt ihn zurück mit einer Erklärung "Person unbekannt - leider versehentlich geöffnet".
Amen
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Hi liebe Freunde des roten Blinklichts,mich hat´s erwischt. Will ich Strafe zahlen? Mit Sicherheit nicht.
Folgende Situation:
Wurde Anfang August geblitzt, Autobahn, für einen Flensburger Punkt zu schnell. Bin nicht der Halter des geblitzten Wagens. Der Halter (enger Familienkreis) bekam Anhörung, verweigerte Auskunft. Die Polizei war vor Ort, hat auch bei Nachbarn geklingelt. Seither ist man mir auf der Schliche. So weit, so schlecht.
Kürzlich kam nun Post: "Ihnen wird zur Last gelegt... usw.usf." mit Anhörungsbogen. Der Clou: Der Brief sollte wahrscheinlich an mich adressiert sein, ist es aber nicht. Der Vorname des Angschriebenen ist nicht nur nicht meiner, er kommt sogar in unserer ganzen Familie nicht vor. Jedenfalls ist der Brief nicht an mich adressiert.
Nun ist ja Anfang November die dreimonatige Frist herum, ab welcher die Tat verjährt ist.
Wie würdet Ihr Euch verhalten? Ich denke darüber nach, nach der Verjährungsfrist (das ist etwa eine Woche, nachdem der letzte Anhörungsbogen ankam) an die Behörde zu schreiben und den Hinweis zu geben, daß es intensiver Familienforschung zufolge keinen "Max" (nennen wir ihn mal so) in unserer Familie gibt und daß der Halter wie bisher auch keine Auskünfte erteilen möchte. Unterschrieben mit "i.A. Nachname".
Ist dieses Vorgehen legitim (d.h. im gesetzlichen Rahmen)? Sollte ich mit einem Antwortschreiben noch länger warten, vielleicht bis der richtige Bußgeldbescheid an "Max" ergangen ist, und danach erst auflösen, daß "Max" gar nicht existiert?
Danke im Voraus für alle konstruktiven und freundlichen Beiträge.
Da in dem Schreiben stand: " Ihnen wird zur Last gelegt, war es das mit der Verjährung !
Was würde ich tun: Gute Frage, es kommt auf das Bild an. Bin ich für einen Fremden zu erkennen ? Dumm gelaufen, freundliches Gesicht machen und die Strafe hinnehmen.
Ja, das Vorgehen ist vollkommen legitim, es können durchaus Befragungen in der Familie, Nachbarschaft oder auch Arbeitsstelle gemacht werden.
Strafrechtlich verfolgt wird der, der andere mit einer Tat belastet/bezichtigt, obwohl ihm bekannt ist, dass derjenige die Tat nicht begannen hat.
Ich würde genau überlegen !!!
Falschaussagen können vor Gericht ganz schnell nach hinten losgehen, dass sollte man immer bedenken.
Du bist nicht zweifelsfrei auf dem Bild zu erkennen ? Lass es darauf ankommen, die Strafe bleibt die Gleiche, ob nun einer zu Dir nach Hause kommt oder nicht.
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Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
😁§ 202 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses
(1) Wer unbefugt
1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
Hehe, diesen § führe ich bei Diskussionen öfters ins Feld wenn es um das Thema "Onlineüberwachung" geht 😁
@TE: Egal wie es aus geht ... klär uns bitte auf !
Den Brief muß doch niemand bekommen haben, also bitte.
Selbst den Anhörungsbogen muß niemand bekommen haben.
Vielleicht wollte ein Nachbar ja Kunibert helfen und hat gesagt, das ist der Max... 😉
Für Kunibert eigentlich richtig gut die Situation.
Von ihm wollte bis jetzt keiner was.
Frage, wohnt Kunibert unter der gleichen Adresse wie der Halter?
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Falschaussagen können vor Gericht ganz schnell nach hinten losgehen, dass sollte man immer bedenken.
Es kommt drauf an, ob man Zeuge oder Angeklagter ist. Letzterer darf straffrei lügen, bis die Balken brechen.
Zitat:
Original geschrieben von Monstrabidur
Es kommt drauf an, ob man Zeuge oder Angeklagter ist. Letzterer darf straffrei lügen, bis die Balken brechen.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Falschaussagen können vor Gericht ganz schnell nach hinten losgehen, dass sollte man immer bedenken.
Wenn man nix zu verbergen hat braucht man nicht lügen, muss man lügen, stimmt was nicht, die Strafe spricht dann am Ende der Verhandlungen der Richter aus. Hat man ihn vorher belogen wird sich das im Strafmaß widerspiegeln.
Zahl den Wisch und gut is. Dass ganze kann für deinen Verwandten schlimmer ausgehen als für dich. Im schlimmsten Fall wird deinem Verwandten ein Fahrtenbuch auferlegt. Dass bedeutet dass er jede Fahrt auch wenns nur zum Briefkasten um die Ecke ist dokumentieren muss.
Sollte er sollte er sich nicht an dass Fahrtenbuch habdeln wirds teuer.
Ich wohne auch ganz woanders als nein Vater. Als ich mit dessen Auto geblitzt wurde verweigerten wir auch die Aussage m. Habe dann mehrere Wochen Post bekommen und man hat anhand des Fotos indentifiziert und ich musste 35€ mehr an BeRbeitungsgebühren bezahlen als der Strafzettel eigentlich gekostet hat.
ich habe da vollstes vertrauen in die verwaltungsbehörde, dass das verfahren so ausgeht, wie 90 % sich das hier im forum wünschen !!
Zitat:
Original geschrieben von daimlerbenz23
Zahl den Wisch und gut is.
Das sollte im allgemeinen auch der vernünftigste Weg sein, falls das eine Pünktchen keine mordenden Auswirkungen hat.
Zitat:
Original geschrieben von Monstrabidur
Es kommt drauf an, ob man Zeuge oder Angeklagter ist. Letzterer darf straffrei lügen, bis die Balken brechen.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Falschaussagen können vor Gericht ganz schnell nach hinten losgehen, dass sollte man immer bedenken.
Nö, Lügen darst du nicht ! Du brauchst Dich nur nicht selbst zu belasten, dass ist schon ein Unterschied. Wenn Du etwas aussagen möchtest, dann muss es der Wahrheit entsprechen !!!
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Nö, Lügen darst du nicht ! Du brauchst Dich nur nicht selbst zu belasten, dass ist schon ein Unterschied. Wenn Du etwas aussagen möchtest, dann muss es der Wahrheit entsprechen !!!Zitat:
Original geschrieben von Monstrabidur
Es kommt drauf an, ob man Zeuge oder Angeklagter ist. Letzterer darf straffrei lügen, bis die Balken brechen.
...selbstverständlich darfst du als "Angeklagter" straffrei die Unwahrheit sagen! § 153 trifft nur auf den Zeugen zu. Der Beschuldigte könnte sich aber weiterer Straftaten wie "falsche Verdächtigung", "Vortäuschen einer Straftat", "Verleumdung" etc. strafbar machen.
LS
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
...Wie schon gesagt, ich melde mich, sobald der Umzug vorbei ist und ich wieder Internet habe am neuen Ort.
Hey Cowboy, sind dir die Rangers schon so dicht auf den Fersen, dass du die Stadt verlässt 😁😁😁
Grüße,Philipp
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
...selbstverständlich darfst du als "Angeklagter" straffrei die Unwahrheit sagen! § 153 trifft nur auf den Zeugen zu. Der Beschuldigte könnte sich aber weiterer Straftaten wie "falsche Verdächtigung", "Vortäuschen einer Straftat", "Verleumdung" etc. strafbar machen.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Nö, Lügen darst du nicht ! Du brauchst Dich nur nicht selbst zu belasten, dass ist schon ein Unterschied. Wenn Du etwas aussagen möchtest, dann muss es der Wahrheit entsprechen !!!
LS
§ 153 von was denn ?
Erbitte die Quelle !