Geblitzt- was nun?

Hi liebe Freunde des roten Blinklichts,

mich hat´s erwischt. Will ich Strafe zahlen? Mit Sicherheit nicht.

Folgende Situation:

Wurde Anfang August geblitzt, Autobahn, für einen Flensburger Punkt zu schnell. Bin nicht der Halter des geblitzten Wagens. Der Halter (enger Familienkreis) bekam Anhörung, verweigerte Auskunft. Die Polizei war vor Ort, hat auch bei Nachbarn geklingelt. Seither ist man mir auf der Schliche. So weit, so schlecht.

Kürzlich kam nun Post: "Ihnen wird zur Last gelegt... usw.usf." mit Anhörungsbogen. Der Clou: Der Brief sollte wahrscheinlich an mich adressiert sein, ist es aber nicht. Der Vorname des Angschriebenen ist nicht nur nicht meiner, er kommt sogar in unserer ganzen Familie nicht vor. Jedenfalls ist der Brief nicht an mich adressiert.

Nun ist ja Anfang November die dreimonatige Frist herum, ab welcher die Tat verjährt ist.

Wie würdet Ihr Euch verhalten? Ich denke darüber nach, nach der Verjährungsfrist (das ist etwa eine Woche, nachdem der letzte Anhörungsbogen ankam) an die Behörde zu schreiben und den Hinweis zu geben, daß es intensiver Familienforschung zufolge keinen "Max" (nennen wir ihn mal so) in unserer Familie gibt und daß der Halter wie bisher auch keine Auskünfte erteilen möchte. Unterschrieben mit "i.A. Nachname".

Ist dieses Vorgehen legitim (d.h. im gesetzlichen Rahmen)? Sollte ich mit einem Antwortschreiben noch länger warten, vielleicht bis der richtige Bußgeldbescheid an "Max" ergangen ist, und danach erst auflösen, daß "Max" gar nicht existiert?

Danke im Voraus für alle konstruktiven und freundlichen Beiträge.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78


Würde mich über Antworten zu meinen Fragen im Eingangspost freuen.

Zitat:

Wie würdet Ihr Euch verhalten?

Ich würde versuchen die Sache kooperativ zu klären da ich keinen Bock auf Stress habe.

Mir ist bewusst das Du diese Antwort nicht hören wolltest.

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Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


...selbstverständlich darfst du als "Angeklagter" straffrei die Unwahrheit sagen! § 153 trifft nur auf den Zeugen zu. Der Beschuldigte könnte sich aber weiterer Straftaten wie "falsche Verdächtigung", "Vortäuschen einer Straftat", "Verleumdung" etc. strafbar machen.

LS

§ 153 von was denn ?

Erbitte die Quelle !

Vom Hundesteuergesetz.😛

...man, StGB.

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


§ 153 von was denn ?

Erbitte die Quelle !

Vom Hundesteuergesetz.😛

...man, StGB.

Wir reden hier vom Beklagten !

Was hat denn der 153 damit zu tun ?

Hundesteuer hätte ich gewusst 😁

Ein Beklagter darf Lügen, dass ist insoweit wohl richtig, aber er darf Ihnen einer Straftat bezichtigen um sich seiner Haut zu retten, wenn es sich dabei um eine Lüge handelt. Das stößt bei jeder Richer(in) sehr übel auf.

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


§ 153 von was denn ?

Erbitte die Quelle !

Vom Hundesteuergesetz.😛

...man, StGB.

nö, eher StPO ...

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur



Es kommt drauf an, ob man Zeuge oder Angeklagter ist. Letzterer darf straffrei lügen, bis die Balken brechen.
Nö, Lügen darst du nicht ! Du brauchst Dich nur nicht selbst zu belasten, dass ist schon ein Unterschied. Wenn Du etwas aussagen möchtest, dann muss es der Wahrheit entsprechen !!!

Sorry "derbeste44"!

Lies einfach mal deine eigenen Zitate. Du zitierst eine Aussage in der von einem "Angeklagten" die Rede ist! Und der darf lügen. § 153 StGB (entschuldige meine Fehleinschätzung, dass die Zuständigkeit des StGB hier für jeden klar ist) trifft nicht auf den Angeklagten zu!

Deine nächste falsche Behauptung:

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Wir reden hier vom Beklagten !

Beklagte

gibt es nur im

Zivil

- oder

Verwaltungsgerichtsprozessen

!

Hier ist aber die Rede von einem Owi-Verfahren!

NT

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Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


Du zitierst eine Aussage in der von einem "Angeklagten" die Rede ist! Und der darf lügen. § 153 StGB (entschuldige meine Fehleinschätzung, dass die Zuständigkeit des StGB hier für jeden klar ist) trifft nicht auf den Angeklagten zu!

Es ist undbleibt aber die Straf

prozessordnung

aka StPO. Wenn ein StA ein Verfahren wegen Nichtigkeit einstellt, so ist das keine Straftat, die nach StGB geahndet wird 🙄

Und ja, eine/en Beklagte/en gibt es nur beim Zivilgericht.

Ixh weiß ja nicht, wes Geistes Kind hier so mancher ist. Aber ist euch schon aufgefallen, daß es bisher keinerlei Strafverfahren gibt?

Wenn der TE auf euch hören würde, wäre er garantiert verlassen. Und zwar von allen guten Geistern. Wer so manchen hier zum Freund hat, braucht wahrlich keine Feinde. Wenn ich so das hier gepostete geballte Unwissen lese, schüttle ich nur noch den Kopf ob so viel Unfähigkeit. Das tut schon weh. Da werden Paragraphen aus dem Kontext gerissen, falsch gelesen,... Willkommen in den Niederungen der Möchtegernjuristen.

Zu so manchem hier. Vor Gericht darf man generell und nicht nur grundsätzlich nicht lügen. Als Angeklagter oder enger Angehöriger dessen darf man in einem Strafprozessverfahren die Aussage verweigern und sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht (§153 STGB in Verbindung mit §52 STPO) berufen. Aber sagt man aus, so hat man sich an die Wahrheit zu halten. Nur was das jetzt mit dem Ticket und dem nächsten Schritt zu tun hat, dürfte sich nicht nur mir entziehen.

Dem TE empfehle ich nach wie vor, einen richtigen Anwalt zu konsultieren, statt das hier gepostete zu befolgen.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Nö, Lügen darst du nicht ! Du brauchst Dich nur nicht selbst zu belasten, dass ist schon ein Unterschied. Wenn Du etwas aussagen möchtest, dann muss es der Wahrheit entsprechen !!!

Sorry "derbeste44"!

Lies einfach mal deine eigenen Zitate. Du zitierst eine Aussage in der von einem "Angeklagten" die Rede ist! Und der darf lügen. § 153 StGB (entschuldige meine Fehleinschätzung, dass die Zuständigkeit des StGB hier für jeden klar ist) trifft nicht auf den Angeklagten zu!

Deine nächste falsche Behauptung:

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Wir reden hier vom Beklagten !

Beklagte gibt es nur im Zivil- oder Verwaltungsgerichtsprozessen!
Hier ist aber die Rede von einem Owi-Verfahren!

NT

Hier ist vieles im Magen !

Aber es folgten noch weitere Aussagen nach dieser von Dir kommentierten ! Lies erst mal alles und ziehe nicht etwas raus mit versch. Zitaten. Anschl. versuche Ironie und Tatsache zu trennen, vielleicht habe ich es aber auch schlecht dargestellt .

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


...Hier ist vieles im Magen !

Also bei mir liegt nur das Frühstück im Magen. 😁😁😁

Sorry. Zur allgemeinen Auflockerung mußte das jetzt sein.

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


...Hier ist vieles im Magen !
Also bei mir liegt nur das Frühstück im Magen. 😁😁😁

Sorry. Zur allgemeinen Auflockerung mußte das jetzt sein.

OK, stimme zu. Mein Frühstück ist bereits nicht mehr dort ! 😉

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Also bei mir liegt nur das Frühstück im Magen. 😁😁😁

Sorry. Zur allgemeinen Auflockerung mußte das jetzt sein.

OK, stimme zu. Mein Frühstück ist bereits nicht mehr dort ! 😉

Wieso? Bereits mit Mittagessen nachgefüllt? 😁

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


OK, stimme zu. Mein Frühstück ist bereits nicht mehr dort ! 😉

Wieso? Bereits mit Mittagessen nachgefüllt? 😁

Fragt mich mal in einer 1/2 Stunde !🙂

in so einem Fall würe ich umgehend einen Rechtsanwald(Verkehrsrecht konsultieren)
Vielleicht hast Du eine Rechtsschutzversicherung.

Altenberg 2

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