Geblitzt- was nun?

Hi liebe Freunde des roten Blinklichts,

mich hat´s erwischt. Will ich Strafe zahlen? Mit Sicherheit nicht.

Folgende Situation:

Wurde Anfang August geblitzt, Autobahn, für einen Flensburger Punkt zu schnell. Bin nicht der Halter des geblitzten Wagens. Der Halter (enger Familienkreis) bekam Anhörung, verweigerte Auskunft. Die Polizei war vor Ort, hat auch bei Nachbarn geklingelt. Seither ist man mir auf der Schliche. So weit, so schlecht.

Kürzlich kam nun Post: "Ihnen wird zur Last gelegt... usw.usf." mit Anhörungsbogen. Der Clou: Der Brief sollte wahrscheinlich an mich adressiert sein, ist es aber nicht. Der Vorname des Angschriebenen ist nicht nur nicht meiner, er kommt sogar in unserer ganzen Familie nicht vor. Jedenfalls ist der Brief nicht an mich adressiert.

Nun ist ja Anfang November die dreimonatige Frist herum, ab welcher die Tat verjährt ist.

Wie würdet Ihr Euch verhalten? Ich denke darüber nach, nach der Verjährungsfrist (das ist etwa eine Woche, nachdem der letzte Anhörungsbogen ankam) an die Behörde zu schreiben und den Hinweis zu geben, daß es intensiver Familienforschung zufolge keinen "Max" (nennen wir ihn mal so) in unserer Familie gibt und daß der Halter wie bisher auch keine Auskünfte erteilen möchte. Unterschrieben mit "i.A. Nachname".

Ist dieses Vorgehen legitim (d.h. im gesetzlichen Rahmen)? Sollte ich mit einem Antwortschreiben noch länger warten, vielleicht bis der richtige Bußgeldbescheid an "Max" ergangen ist, und danach erst auflösen, daß "Max" gar nicht existiert?

Danke im Voraus für alle konstruktiven und freundlichen Beiträge.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78


Würde mich über Antworten zu meinen Fragen im Eingangspost freuen.

Zitat:

Wie würdet Ihr Euch verhalten?

Ich würde versuchen die Sache kooperativ zu klären da ich keinen Bock auf Stress habe.

Mir ist bewusst das Du diese Antwort nicht hören wolltest.

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Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Man kann sich  nicht erfolgreich verteidigen mit der Einlassung "Ich heiße nicht Stephan sondern Stefan"

[...]

Ja, das sehe ich auch so, "Stefan" wird sich nicht mit "Stephan" rausreden können. Es ist aber eher "Max" statt... nehmen wir "Kunibert".

Wieso ist der Brief denn dann vom Postboten zugestellt worden wenn es keinen Max gibt? Dann hätte der Briefträger den Brief an die Behörde mit dem Verweis Nicht zustellbar zurückgeschickt.

Zumal, warum hast du den Brief von "Max" geöffnet? Der war doch gar nicht für dich! 😰😉

Zitat:

Original geschrieben von CoolRockingDaddy


Und wegen so einem Scheiss den Staat beschäftigen... 🙄
Hauptsache später der 1. sein, der über den Staat meckert! Junge, junge...

Was ist aus Moral und Co. geworden? Leg's drauf an und die Polizei steht vor deiner Tür. 😁

Oder sei ein Kerl und steh zu dem was du getan hast... Sorry, ich will keinen angreifen. Wenn ich Scheiße gebaut habe muss ich auch dazu stehen. Ich bin auch der Meinung, früher oder später finden die dich. Ansonsten geh zu einem Anwalt.

Grundsätzlich: Wenn ich zu schnell war, erwischt wurde und nicht der Lappen dran hängt -> ärgern, bezahlen und gut

Zitat:

Original geschrieben von CoolRockingDaddy


Und wegen so einem Scheiss den Staat beschäftigen... 🙄
Hauptsache später der 1. sein, der über den Staat meckert! Junge, junge...

Was ist aus Moral und Co. geworden? Leg's drauf an und die Polizei steht vor deiner Tür. 😁

Na ja spätestes wenn du einen Brief zu einem Haftantritt bekommst wo Max  und nicht du mit gemeint ist wirst du dich auch wehren.... Oder willst du für Max in den Knast ?

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Zitat:

Original geschrieben von CoolRockingDaddy


Zumal, warum hast du den Brief von "Max" geöffnet? Der war doch gar nicht für dich! 😰😉

😁

§ 202 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses
(1) Wer unbefugt
1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

Zitat:

Original geschrieben von CoolRockingDaddy


Und wegen so einem Scheiss den Staat beschäftigen... 🙄
Hauptsache später der 1. sein, der über den Staat meckert! Junge, junge...

Was ist aus Moral und Co. geworden? Leg's drauf an und die Polizei steht vor deiner Tür. 😁

naja ist halt Deutschland, ich wurde mal vor ein paar Jahren in Achen geblitz im Urlaub, danach bin ich gerade zu meiner Freundin gezogen und dann mit meiner Freundin in einer größeren Wohnung.

Die Zustellung des Briefes ging als erstes zu meiner alten Adresse, Empfänger nicht auffindbar, dann wurde das Straßenverkehrsamt angeschrieben und der Brief ging dann zu der alten Adresse meiner Freundin, Empfänger nicht auffindbar.
Dann haben sie das Einwohnermeldeamt angeschrieben und da habe sie dann endlich den Brief an der richtigen Adresse gesendet.

Naja was soll ich sagen bin mit 15 € dabei gewesen, soviel Briefe wegen 15 € unmöglich 😉

Ich denke ich würde es Richtig stellen 😉

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78


Hi liebe Freunde des roten Blinklichts,

mich hat´s erwischt. Will ich Strafe zahlen? Mit Sicherheit nicht.

Folgende Situation:

Wurde Anfang August geblitzt, Autobahn, für einen Flensburger Punkt zu schnell. Bin nicht der Halter des geblitzten Wagens. Der Halter (enger Familienkreis) bekam Anhörung, verweigerte Auskunft. Die Polizei war vor Ort, hat auch bei Nachbarn geklingelt. Seither ist man mir auf der Schliche. So weit, so schlecht.

Kürzlich kam nun Post: "Ihnen wird zur Last gelegt... usw.usf." mit Anhörungsbogen. Der Clou: Der Brief sollte wahrscheinlich an mich adressiert sein, ist es aber nicht. Der Vorname des Angschriebenen ist nicht nur nicht meiner, er kommt sogar in unserer ganzen Familie nicht vor. Jedenfalls ist der Brief nicht an mich adressiert.

Nun ist ja Anfang November die dreimonatige Frist herum, ab welcher die Tat verjährt ist.

Wie würdet Ihr Euch verhalten? Ich denke darüber nach, nach der Verjährungsfrist (das ist etwa eine Woche, nachdem der letzte Anhörungsbogen ankam) an die Behörde zu schreiben und den Hinweis zu geben, daß es intensiver Familienforschung zufolge keinen "Max" (nennen wir ihn mal so) in unserer Familie gibt und daß der Halter wie bisher auch keine Auskünfte erteilen möchte. Unterschrieben mit "i.A. Nachname".

Ist dieses Vorgehen legitim (d.h. im gesetzlichen Rahmen)? Sollte ich mit einem Antwortschreiben noch länger warten, vielleicht bis der richtige Bußgeldbescheid an "Max" ergangen ist, und danach erst auflösen, daß "Max" gar nicht existiert?

Danke im Voraus für alle konstruktiven und freundlichen Beiträge.

Das mit dem Verjähren ist nicht so trivial wie gedacht. Wurde Deinem Verwandten die Tat zur Last gelegt, ist das eine Sache, stand in dem Brief kein direkter Tatvorwurf, so wird die Verjährung ausgesetzt. Das ist jetzt nur ein Beispiel. Man sollte hier den Anwalt involvieren. Er bekommt die komplette Akte und kann dann auch die Verjährungsfrist korrekt berechnen, was dem gemeinen Bundesbürger mangels Akteneinsicht (und meißt Wissen) nicht gelingt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78


Ja, das sehe ich auch so, "Stefan" wird sich nicht mit "Stephan" rausreden können. Es ist aber eher "Max" statt... nehmen wir "Kunibert".

Wieso ist der Brief denn dann vom Postboten zugestellt worden wenn es keinen Max gibt? Dann hätte der Briefträger den Brief an die Behörde mit dem Verweis Nicht zustellbar zurückgeschickt.

Am Kasten steht nur der Nachname, und der ist ja korrekt geschrieben. Es gibt aber keinen "Max" in der Familie- sehr wohl aber mehr als ein männliches Familienmitglied. Wer soll sich nun angesprochen fühlen- "Kunibert" oder "Frank"?

Den Brief hat der Halter leider geöffnet, mal sehen, ob und wie ich das der Behörde erkläre, wenn der Brief zurückgeht.

@ einige andere hier: Komme mir hier keiner mit Moral. Das ist ein anderes Thema, hat nichts mit diesem Thread zu tun und öffnet unnötig Nebenkriegsschauplätze. Bleibt bitte beim Thema!

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Das mit dem Verjähren ist nicht so trivial wie gedacht. Wurde Deinem Verwandten die Tat zur Last gelegt, ist das eine Sache, stand in dem Brief kein direkter Tatvorwurf, so wird die Verjährung ausgesetzt. Das ist jetzt nur ein Beispiel. Man sollte hier den Anwalt involvieren. Er bekommt die komplette Akte und kann dann auch die Verjährungsfrist korrekt berechnen, was dem gemeinen Bundesbürger mangels Akteneinsicht (und meißt Wissen) nicht gelingt. 😉

Eieiei, komplizierter, als angenommen. In der ersten Anhörung stand tatsächlich kein Tatvorwurf. Stecke gerade im Umzug, werde mich daher erstmal nicht mehr dem Thema widmen können, schreibe aber wieder, sobald es etwas neues gibt.

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78


@ einige andere hier: Komme mir hier keiner mit Moral. Das ist ein anderes Thema, hat nichts mit diesem Thread zu tun und öffnet unnötig Nebenkriegsschauplätze. Bleibt bitte beim Thema!

Zumal es, ob gerechtfertigt oder nicht, gegen die NUB's des V&S Forums sind. 😉

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78


@ einige andere hier: Komme mir hier keiner mit Moral. Das ist ein anderes Thema, hat nichts mit diesem Thread zu tun und öffnet unnötig Nebenkriegsschauplätze. Bleibt bitte beim Thema!

Ähm Sorry ich denke das ist das Thema wenn man sagt "Ich würde es richtig stellen."

Fakt ist das Du einen Fehler gemacht hast und zu seinem Fehler sollte man stehen, wenn man schon nach Dir Sucht dann sollte man dazu stehen, wenn man was Falsch gemacht hat und nach 3 Monaten ist nichts angekommen hast Du Glück gehabt, aber so!

Da frage ich mich warum du den Thread hier aufgemacht hast, um zu Erfahren ob man Illegal irgendwie aus der Sache kommt oder wie?

Sorry wenn ich jetzt so hart schreiben aber das ist halt meine Meinung!!

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Das mit dem Verjähren ist nicht so trivial wie gedacht. Wurde Deinem Verwandten die Tat zur Last gelegt, ist das eine Sache, stand in dem Brief kein direkter Tatvorwurf, so wird die Verjährung ausgesetzt. Das ist jetzt nur ein Beispiel. Man sollte hier den Anwalt involvieren. Er bekommt die komplette Akte und kann dann auch die Verjährungsfrist korrekt berechnen, was dem gemeinen Bundesbürger mangels Akteneinsicht (und meißt Wissen) nicht gelingt. 😉
Eieiei, komplizierter, als angenommen. In der ersten Anhörung stand tatsächlich kein Tatvorwurf. Stecke gerade im Umzug, werde mich daher erstmal nicht mehr dem Thema widmen können, schreibe aber wieder, sobald es etwas neues gibt.

Mir haben sie mal ein Ticket ins Boardinghaus geschickt, in dem ich gar keinen Briefkasten hatte. Ich habe ihn ignoriert. Es erging ein weiteres Schreiben an den Halter. Der rief mich an und fragte, wo ich wohnte. Ich antwortete. Seit dem warte ich auf das Knöllchen und warte und warte. 😁 Manchmal ist die Schweiz schon praktisch. Übrigens ist z.B. selbst bei Versenden eines Mandats wird die Verjährungsfrist nicht unterbraochen. z.B. wenn der Brief länger als zwei Wochen unterwegs ist.

Fakt ist, hier wird einfach ein Schlupfloch gesucht, weil halt der Vorname - aus welchem Grund auch immer - inkorrekt ist.
Dass sie ihm auf den Fersen sind, scheint dem TO offenbar nicht zu interessieren, aber das ist eben seine Sache! Drumrum wird er eben nicht kommen, und da liegt, denke ich, auch die Frage des TO...

Soll er es eben ausprobieren, was noch geschieht; moralisch gesehen ist das ein anderes Blatt - natürlich - aber so ist es auch: Moral ist hier eben NICHT zu finden!

I'm outta here!

Zitat:

Original geschrieben von steph0211



Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78


@ einige andere hier: Komme mir hier keiner mit Moral. Das ist ein anderes Thema, hat nichts mit diesem Thread zu tun und öffnet unnötig Nebenkriegsschauplätze. Bleibt bitte beim Thema!

Ähm Sorry ich denke das ist das Thema wenn man sagt "Ich würde es richtig stellen."

Fakt ist das Du einen Fehler gemacht hast und zu seinem Fehler sollte man stehen, wenn man schon nach Dir Sucht dann sollte man dazu stehen, wenn man was Falsch gemacht hat und nach 3 Monaten ist nichts angekommen hast Du Glück gehabt, aber so!

Da frage ich mich warum du den Thread hier aufgemacht hast, um zu Erfahren ob man Illegal irgendwie aus der Sache kommt oder wie?

Sorry wenn ich jetzt so hart schreiben aber das ist halt meine Meinung!!

Sorry, wenn Ich jetzt so hart schreibe. Fakt deines Posts ist alleinig, daß Du gegen folgende Regeln verstößt:

http://www.motor-talk.de/.../...ln-in-verkehr-sicherheit-t3956218.html

Denn seine Frage ist keineswegs illegal. Er informiert sich zum einen nach der Verjährungsfrist und zum anderen nach LEGALEN Möglichkeiten.

Ich Zitiere:

Zitat:

Wenn ein User eine konkrete Frage zu einem Bußgeld, Punkten oder Fahrverboten hat, ist „Tja, wärste mal lieber langsam gefahren“ genauso wenig zielführend wie bloßes „Sei ein Mann und steh dazu!“.

Und das ist nicht meine Meinung, sondern fakt.

Zitat:

Original geschrieben von CoolRockingDaddy



Soll er es eben ausprobieren, was noch geschieht; moralisch gesehen ist das ein anderes Blatt - natürlich - aber so ist es auch: Moral ist hier eben NICHT zu finden!

I'm outta here!

Ägert mich zwar auch ein wenig, aber wir sind hier bei der rechtlichen Sache wenn versehendlich die Tipse aufm Amt den Vornamen nicht richtig schreiben konnte, so ist das natürlich erstmal die zu klärende Sachlage.Demnach könnte es sich auch um einen Formfehler im Bussgeldbescheid handeln.

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