Geblitzt, was nun??

VW Golf 4 (1J)

Hallo, wurde vorgestern auf dem Weg zur Schule geblitzt. Da verpennt hab und an dem Morgen auch noch eine Klausur geschrieben hatte, war ich etwas schneller unterwegs als sonst.
Jedenfalls bin ich in unseren Nachbarort rein und hab das Auto ausrolen lassen. Dadurch hatte ich noch sogut 80 Sachen an der Orseinfart drauf. Da es da noch nicht beleuchtet ist, jedoch viele Autos da stehen hab ich da im Stockdunklen nix erkannt.
Dann passierte ausch schon das Maleur. Es gab einen roten Blitz und ich dachte mir nur SCHEIßE!!!

Jetzt zu meiner Frage, Ich bin Fahranfänger (also noch in der Probezeit) und bin mit etwa 80 in den Ort reingefahren.
Was muss ich jetzt erwarten bzw. was kommt jetzt alles auf mich zu??

Wäre echt super, wenn ihr was dazu schreiben könntet.

Danke, CoMprO

34 Antworten

Solltest du oder deine eltren rechtsschutz versichert sein geh einfach zu einem anwalt und übergeb ihm die sache. die haben ne menge möglichkeiten einfluss zu nehmen(akteneinsicht, orginalfoto anforden und auf eventuelle fehler prüfen, etc).
Wie lange hast du noch probezeit? anwälten ist es möglich das ganze so dermaßen in die länge zu ziehen das glaubt man nicht --- ergeht das urteil dann nach beendigung deiner probezeit verchecken die behörden das ganz gerne mal und du bist aus dem schneider...da gibt es echt viele kniffe!
Viel Glück!

Da muß man aber echt viel Glück haben das die "Netten" Leute das Übersehen, da ja Tatzeitpunkt und nicht die Verurteilung zählt! *leider*
Aber möglich ist in diesem Staat ja alles 😉

eine frage hab ich! also muss nun auch ein aufbauseminar machen! wollte nun wissen ob man wärend der zeit vom anfang bis ende des seminars seinen führerschein hat, oder ihn abgeben muss bis man damit fertig ist??

Nochmal ne Frage,
ein Kumpel von mir hatte einen kleinen Unfall mit Blechschaden und musste deswegen eine MedizinischPsychologischeUntersuchung machen.
Muss man dasss beim geblitzt werden auch machen oder nur die Nachschulung?

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Hi,

es wundert mich eingentlich ziemlich, das er wegen einem Blechschaden zur MPU muß, war da vielleicht doch mehr bzw. schon öffters was oder muß er zum: verkehrs-Psychologischen-aufgbaukurs?!

Da ja eigentlich nur folgende verstöße eine MPU nach sich ziehen:

alkoholisiert (bei 1,6 Promille evtl auch früher) oder unter Drogen- / Medikamenteneinfluss gefahren ist
oder
alle, die in den letzten 10 Jahren durch zwei Alkoholfahrten unter 1,6 Promille auffällig geworden sind.
oder
alle, die durch eine Alkoholfahrt mit mehr als 1,1 Promille und außerdem noch 3 Punkte oder mehr in Flensburg gesammelt haben.
sowie einfluß unter alkohol ab 0,29 Promille in Verbindung mit einem VU oder ähnlichem.

mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist

mehr als 18 Punkte im Verkehrszentralregister
Personenbeförderer, z.B. Taxi - Fahrer mit 6 und mehr Punkten !!!

eine Straftat begangen in verbindung mit einem KFZ begangen hat (Unfallflucht, ...)

In der Probezeit bin ich mir nicht ganz sicher.

bei Zuwiderhandlungen nach Neuerteilung einer zuvor entzogenen Fahrerlaubnis

Anordnung nach Ermessen - gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung bzw. Straßenverkehrsgesetz

: aber schau mal hier: http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeit.php

@combro wie schnell warst du denn?!

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