Geblitzt ... von hinten !!!
Hallo Forum,
ich bekam am Do. Post von der Stadtverwaltung. Inhalt, Verkehrsordnungswidrigkeit, weil ich wohl in einer 30er Zone 7Km/h zu schnell war.
Beim genauen anschauen des Briefes fiel mir ein kleines Bildchen auf, ungefähr so gross wie eine Handy-Simkarte, auf dem ich, man braucht schon gute Augen, gerade noch meine AutoNr. erkennen kann. Desweiteren fiel mir noch auf, dass es sich bei dem Bild um eines von meinem Kofferraum handelte, also musste man mich von hinten abgelichtet haben.
Meines Wissens nach ist doch das Blitzen von hinten in D-Land nicht erlaubt. Der Fahrer muss erkennbar sein.
Wie seht Ihr das Ganze ?
Ich were nun weitere Bilder anfordern, grössere und vor allem welche auf denen ich bzw. der Fahrer erkennbar ist.
Sollte ich nur Bilder von meinem Kofferraum bekommen werde ich das alles anfechten, die Zahlung verweigern und zur Not noch einen Anwalt einschalten. Es geht zwar nur um 15 Ösen, aber sowas finde ich eine Schweinerei.
Ic
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
aber sowas finde ich eine Schweinerei.
das DU wegen 15€ so einen terz abziehst ist schweinerei, das DU hingegen weil du schneller als erlaubt unterwegs warst geblitzt wurdest, ist vollkommen rechtmäßig! 🙄
177 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von juergen5
Nein, dann haettest Du erwachsen gehandelt. So aber handelst Du wie der typische kleine, noch nicht erwachsene 20-jaehrige Bubi vom Lande...Zitat:
"Lächerlich" hätte ich mich gemacht, wenn ich ohne zu murren bezahlt hätte.
Der 20 jährige Bubi vom Lande läßt sich auch nicht alles gefallen, zudem ist der Bubi vom Lande meistens um ein vielfaches erwachsener als so mancher "Möchtegernerwachsener"
Demnach stelle ich mir gerade die Frage welches handeln nun erwachsener ist:
Die feige, immer alles gleich zu bezahlen, Methode ?
Oder, ich wehre mich mal (in dem Fall zurecht) weil man einem nicht nachweißen kann wer gefahren ist.
Pers. stehe ich zu meinen Fehlern, aber wenn die Behörde (und die kennen die Regeln genau) schon beim blitzen ("bewusst" man versucht es mal) Fehler macht
warum soll dann der TE einfach bezahlen.
In diesem Fall war sein Tun und Handeln völlig richtig und zeugt von einem erwachsenen Menschen.
Der Milchbubi wärst in diesem Falle einzig und alleine nur Du gewesen, der eine ungerechte nicht nachweisbare Strafe einfach bezahlt hätte 😉
Zum erwachsen sein gehört auch, daß man sich wehrt.
Zitat:
Original geschrieben von juergen5
UND: Im Gegensatz zu Dir fahre ich schon viel laenger Auto, als Du ueberhaupt alt bist und wohne in einer grossen Stadt, einer richtig grossen Stadt: Da wird immer an vielen Stellen gleichzeitig gebuddelt, da gibt es immer viele Umleitungen und noch viel, viel mehr Geschwindigkeitsbegrenzungen aus sonstwelchen Gruenden - darunter natuerlich auch immer wieder welche, die *ich* als nicht sinnvoll erachte. Aber da *ich* erwachsen bin, halte ich mich dran - und wenn ich dann doch mal mit leicht erhoehter Geschwindigkeit erwischt werde, dann zahle ich ganz schlicht, denn so ein bis zwei kleine "Tickets" alle 10 Jahre sind keinen "Aufriss" wert - und schon gar nicht, dass ich mich wegen einem selbstverschuldeten 15-Euro-Ticket in einem grossen Autoforum laecherlich mache...
Es wird keine Veränderung bringen, ob der Blitzer in einer Großstadt oder in einem Kuhkaff aufgestellt wird weder noch ob im Baustellenbereich, Umleitung oder einer normalen Straße. Wichtig ist, daß die Geräte richtig aufgestellt sind.
Aber es hat wohl den Anschein, lieber juergen5, dass es doch bei Dir regelmässig vorkommt Post von der Behörde zu bekommen. Trotz allen Unkenrufen, daß Du dich so "erwachsen" fühlst.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Der Milchbubi wärst in diesem Falle einzig und alleine nur Du gewesen, der eine ungerechte nicht nachweisbare Strafe einfach bezahlt hätte 😉
Zum erwachsen sein gehört auch, daß man sich wehrt.
Nachweisbar - nicht unbedingt - aber ungerecht? Sicher nicht! Er ist nun mal zu schnell gefahren und wurde erwischt. Es ist ein Unterschied, ob das nur nicht nachweisbar ist oder tatsächlich nicht gerechtfertigt.
Wobei ich die Masche von der Stadt auch nicht in Ordnung finde und eventuell selbst widersprochen hätte.
(Den vorherigen Kram incl. Deiner Beleidigungen geloescht)
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Aber es hat wohl den Anschein, lieber juergen5, dass es doch bei Dir regelmässig vorkommt Post von der Behörde zu bekommen. Trotz allen Unkenrufen, daß Du dich so "erwachsen" fühlst.
Stimmt, ich bekomme regelmaessig Post von Behoerden - allerdings nicht im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr.
Und die Eins-Komma-Etwas-Tickets zu 15 DM bzw. jetzt Euro pro 10 Jahre Fahren zahle ich ganz schlicht nach einem kurzen Blick drauf, ob es eines meiner Fahrzeuge war - fertig! Weiter ist ein solches seltenes Vorkommnis keinerlei Aufmerksamkeit wert, schon gar nicht die Investition von Zeit - das mag bei denen, die oefter Tickets bekommen und/oder sich deutlich weiter unten im Einkommensspektrum befinden, natuerlich anders aussehen...
Das man nicht unbedingt alles bezahlen sollte, was nicht konkret nachgewiesen wird, finde ich schon o.k.! Was ich aber nicht in Ordnung finde, dass sich der Erwischte über Abzocke und ungerechtfertigtes Blitzen aufregt und sich anmaßt, selber zu entscheiden, ob er sich an Verkehrsregeln hält oder nicht.
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Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
Das man nicht unbedingt alles bezahlen sollte, was nicht konkret nachgewiesen wird, finde ich schon o.k.!
Darueber kann man sicher diskutieren. Ich kenne z. B. jemanden, der, wenn er aus formalrechtlichen Gruenden "rauskommt", die Strafe ganz schlicht einem sozialen Zweck in seiner Gemeinde spendet - so entgeht er der staatlichen Ahndung, tritt aber mit der Strafe/Spende fuer seinen Regelverstoss ein... (Nein, bin nicht ich, meine 1-Komma-Irgendwas Tickets alle 10 Jahre zahle ich schlicht)
Zitat:
Was ich aber nicht in Ordnung finde, dass sich der Erwischte über Abzocke und ungerechtfertigtes Blitzen aufregt und sich anmaßt, selber zu entscheiden, ob er sich an Verkehrsregeln hält oder nicht.
Die Verkehrsregeln bricht sicher jeder Verkehrsteilnehmer (mich natuerlich inklusive) mehr als ein Mal am Tag - nur sollte man sich dann eben seiner Verantwortung stellen...
Und uebrigens vermute ich noch immer, dass das die Postings des OP ein Fake sind, da sind einfach zu viele Ungereimtheiten, und ausserdem ist (in den meisten Bundeslaendern zumindest) noch Ferienzeit...
"Wenn ich zu Recht geblitzt wurde habe ich einen Fehler gemacht und stehe für diesen auch mit der Zahlung des Bußgeldes ein."
So scheinen es viele hier zu sehen, aber warum zahlt ihr dann nur wenn ihr geblitzt werdet und spendet, wenn ihr euch selber in einem schwachen Moment mit 70 in der Stadt erwischt, nicht umgehend den entsprechenden Betrag der nächsten gemeinnützigen Organisation zur Verkehrserziehung?
Es ist völlig in Ordnung das Geld nicht zu zahlen, vor allem da der Gegner offensichtlich keine handfesten Beweise hatte und ein Widerspruch sehr aussichtsreich schien. Denn moralisch verwerflich ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 7 Kilometern pro Stunde sicherlich nicht. Moral ist nicht in juristisches Recht und Unrecht aufzuteilen - wobei der TE ja dem Augang des Verfahrensverlaufes nach sogar juristisch im Recht ist. Aber jeder bildet sie sich schließlich selber.
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
"Wenn ich zu Recht geblitzt wurde habe ich einen Fehler gemacht und stehe für diesen auch mit der Zahlung des Bußgeldes ein."
Ja, das tun Erwachsene, wenn sie erwischt werden - die Konsequenzen tragen.
Zitat:
So scheinen es viele hier zu sehen, aber warum zahlt ihr dann nur wenn ihr geblitzt werdet und spendet, wenn ihr euch selber in einem schwachen Moment mit 70 in der Stadt erwischt, nicht umgehend den entsprechenden Betrag der nächsten gemeinnützigen Organisation zur Verkehrserziehung?
Weil der Mensch generell nicht masochistisch veranlagt ist? Es gibt einen Unterschied zwischen Bestrafung und Selbstbestrafung...
Zitat:
Es ist völlig in Ordnung das Geld nicht zu zahlen, vor allem da der Gegner offensichtlich keine handfesten Beweise hatte und ein Widerspruch sehr aussichtsreich schien. Denn moralisch verwerflich ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 7 Kilometern pro Stunde sicherlich nicht.
Das kommt einzig und allein auf die konkrete Situation an - in der 30er-Zone oder gar im verkehrsberuhigten Bereich oder bei widrigen Strassenverhaeltnissen kann das sogar den Tod des Unfallgegners bedeuten, der bei korrekter Geschwindigkeit ueberlebt haette.
Das kann man schoen auf der bewaesserten Kreisbahn ausserhalb des Strassenverkehrs ausprobieren, Runden fahren, Tempo jeweils um einen km/h erhoehen (Tempomat) und dann feststellen, dass man bei der Geschwindigkeit X gerade noch den Wagen halten kann, bei X + 1 aber nicht mehr - das zeigt anschaulich, dass manchmal schon ein einziger km/h entscheidend ist.
Ach ja, und Anhalteweg bei 30 km/h auf durchschnittlicher trockener Fahrbahn etwa 12 Meter, bei 37 km/h etwa 16 Meter - unberuecksichtigt, dass es mehr als 37 km/h waren, weil bereits eine Toleranz abgezogen wurde (und Tacho muesste etwa 45 km/h gewesen sein).
Zitat:
Moral ist nicht in juristisches Recht und Unrecht aufzuteilen - wobei der TE ja dem Augang des Verfahrensverlaufes nach sogar juristisch im Recht ist. Aber jeder bildet sie sich schließlich selber.
Nun ja, wie gesagt, es ist aufgrund der Ungereimtheiten noch die Frage, ob der OP nicht ein Faker/Troll ist, zumal er ja auch auf Nachfrage die angeblich vorhandenen Belege nicht praesentiert...
Zitat:
Original geschrieben von juergen5
Weil der Mensch generell nicht masochistisch veranlagt ist? Es gibt einen Unterschied zwischen Bestrafung und Selbstbestrafung...
Es ist dann aber inkonsequent, wenn du nur zahlst, wenn du erwischt wirst. Wieso erlaubt dir dein Gewissen das Nichtzahlen wenn du nicht erwischt wirst - wenn es dich wegen sieben Stundenkilometern plagt warum dann nur, wenn du dabei gesehen wirst?
Zitat:
Original geschrieben von juergen5
Das kommt einzig und allein auf die konkrete Situation an...
Freilich. Aber Modellrechnungen sind immer ein beliebtes Mittel die Dramatik des Vergehens zu erhöhen. Wenn ich irgendwo zu schnell fahre dann mache ich es, weil ich es in der konkreten Situation für angemessen halte. Deshalb tu ichs auch nicht in fremden Gegenden.
Abgesehen davon würde ich die 15 Euro sogar in diesem Fall evtl. bezahlen, denn ich würde mir die Anfechtung stets für wichtige Fälle mit Punkten vorbehalten. Je öfter man die Kenntnis der Fahrzeugsführeridentität abstretet desto weniger glaubwürdig wird es von mal zu mal, womit das Fahrtenbuch immer näher rückt.
Zitat:
Original geschrieben von juergen5
Nun ja, wie gesagt, es ist aufgrund der Ungereimtheiten noch die Frage, ob der OP nicht ein Faker/Troll ist, zumal er ja auch auf Nachfrage die angeblich vorhandenen Belege nicht praesentiert...
Wohl gut möglich oder er ist die 37 Rückwärts gefahren. Ich kann nicht recht glauben, dass die Stadtverwaltung so dämlich ist den Fotowagen falschrum aufzustellen.
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
Es ist dann aber inkonsequent, wenn du nur zahlst, wenn du erwischt wirst. Wieso erlaubt dir dein Gewissen das Nichtzahlen wenn du nicht erwischt wirst - wenn es dich wegen sieben Stundenkilometern plagt warum dann nur, wenn du dabei gesehen wirst?
Ich trage, ohne zu murren, die Konsequenzen fuer mein Verhalten im Strassenverkehr, die ich tragen muss. Und das ist eben der Fall, wenn ich bei einem Verstoss erwischt werde - kann ich auch locker, das eine Mal pro knapp zehn Jahre ist's halt so.
Zitat:
Freilich. Aber Modellrechnungen sind immer ein beliebtes Mittel die Dramatik des Vergehens zu erhöhen. Wenn ich irgendwo zu schnell fahre dann mache ich es, weil ich es in der konkreten Situation für angemessen halte. Deshalb tu ichs auch nicht in fremden Gegenden.
Nun ja, ich wollte doch noch einen rhetorischen Standardtrick zum Besten geben, bevor ich als Raser-Kritiker und "Falsch"-Zitierer hier bald geschreddert werde... ;-)
Aber zum Punkt: Ich fahre z. B. dann schneller als erlaubt, wenn ich gepennt und eine Begrenzung uebersehen habe oder wenn ich fahrlaessigerweise nicht ganz konzentriert bin - bewusst zu schnell fahre ich nur in sehr geringem km/h-Umfang.
Zitat:
Abgesehen davon würde ich die 15 Euro sogar in diesem Fall evtl. bezahlen, denn ich würde mir die Anfechtung stets für wichtige Fälle mit Punkten vorbehalten. Je öfter man die Kenntnis der Fahrzeugsführeridentität abstretet desto weniger glaubwürdig wird es von mal zu mal, womit das Fahrtenbuch immer näher rückt.
Aus dem, was ich so mitbekomme, wird hier in der grossen Stadt relativ nur sehr selten eine Fahrtenbuchauflage erteilt, ich hoere eigentlich nie davon, und ein Bekannter reitet diese Schiene gerne und seit vielen, vielen Jahren und der muss bis dato keines Fuehren. Aber ok, speziell letzteres ist "anekdotisch" - und ersteres werden wohl viele Betroffene fuer sich behalten.
Zitat:
Wohl gut möglich oder er ist die 37 Rückwärts gefahren. Ich kann nicht recht glauben, dass die Stadtverwaltung so dämlich ist den Fotowagen falschrum aufzustellen.
Ich irgendwie auch nicht, denn das waere rekordverdaechtig daemlichst mit dem Blitzer - andererseits, "Pferde", "Apotheke"...
Ui, es gibt ihn doch noch....
Um nochmal zum Thema zurückzukommen...
Was das Blitzen von hinten anbelangt, die Stadt darf diesen Bussgeldbescheid so überhaupt nicht raussenden.
Normal ist das ein Fall für "Ablage P"
Warum "Ablage P"?
wenn es darum geht, dass der Fahrer nicht zu sehen ist, dann dürfte kein LKW geblitzt werden (da ist selten der Fahrer zu sehen) und alle Bescheide, wo die Fotos saumäßig sind, dürften auch nicht verschickt werden. Das passiert aber leider nicht.
wie ist es ausgegangen?
ich habe nächste woche einen gerichtstermin.
nur ich wurde von hinten gelasert, ohne anschließend angehalten worden zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von bmwheizzer
wie ist es ausgegangen?ich habe nächste woche einen gerichtstermin.
nur ich wurde von hinten gelasert, ohne anschließend angehalten worden zu sein.
Aber erst nachdem deine Personalien aufgenommen worden waren, wohlgemerkt.
Du wurdest identifiziert, du wurdest gelasert, es gibt zwei Zeugen, die gegen dich aussagen und von Physik hast du keine Ahnung, aber gut, Dreistigkeit siegt, wirst schon mit einem blauen Auge davonkommen... 🙄
Tja, wie ist es ausgegangen? Ich behaupte mal frech:
- Der TE hat den Rechtsstreit gewonnen, da der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.
- Dem TE wurde aufgelegt für einen Zeitraum von fünf Jahren ein Fahrtenbuch zu führen.
- Der TE wurde bei einer Kontrolle erwischt, wie er das KfZ im Strassenverkehr bewegte ohne die Fahrt im Fahrtenheft eingetragen zu haben.
- Dem TE wurde daraufhin der Lappen für 1 Jahr entzogen.
Und das alles wegen 15€ 😁
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Und das alles wegen 15€ 😁
Dieses Phänomen ist unter dem Begriff "Sparen um jeden Preis" bekannt...😁