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Geblitzt ... von hinten !!!

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 10:33

Hallo Forum,

ich bekam am Do. Post von der Stadtverwaltung. Inhalt, Verkehrsordnungswidrigkeit, weil ich wohl in einer 30er Zone 7Km/h zu schnell war.

Beim genauen anschauen des Briefes fiel mir ein kleines Bildchen auf, ungefähr so gross wie eine Handy-Simkarte, auf dem ich, man braucht schon gute Augen, gerade noch meine AutoNr. erkennen kann. Desweiteren fiel mir noch auf, dass es sich bei dem Bild um eines von meinem Kofferraum handelte, also musste man mich von hinten abgelichtet haben.

Meines Wissens nach ist doch das Blitzen von hinten in D-Land nicht erlaubt. Der Fahrer muss erkennbar sein.

Wie seht Ihr das Ganze ?

Ich were nun weitere Bilder anfordern, grössere und vor allem welche auf denen ich bzw. der Fahrer erkennbar ist.

Sollte ich nur Bilder von meinem Kofferraum bekommen werde ich das alles anfechten, die Zahlung verweigern und zur Not noch einen Anwalt einschalten. Es geht zwar nur um 15 Ösen, aber sowas finde ich eine Schweinerei.

Ic

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

aber sowas finde ich eine Schweinerei.

das DU wegen 15€ so einen terz abziehst ist schweinerei, das DU hingegen weil du schneller als erlaubt unterwegs warst geblitzt wurdest, ist vollkommen rechtmäßig! :rolleyes:

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Die € 15 haut er dann beim nächsten Discobesuch auf den Kopf

o h n e   zu jammern:D

am 9. November 2011 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Die € 15 haut er dann beim nächsten Discobesuch auf den Kopf

o h n e   zu jammern:D

Dann kommt aber fix ein neuer Thread. ,,Nach Disko mit 1,5 Promille geblitzdingst! Darf ich den Fuehrerschein behalten? ``

Themenstarteram 9. November 2011 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Tja, wie ist es ausgegangen? Ich behaupte mal frech:

- Der TE hat den Rechtsstreit gewonnen, da der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.

- Dem TE wurde aufgelegt für einen Zeitraum von fünf Jahren ein Fahrtenbuch zu führen.

- Der TE wurde bei einer Kontrolle erwischt, wie er das KfZ im Strassenverkehr bewegte ohne die Fahrt im Fahrtenheft eingetragen zu haben.

- Dem TE wurde daraufhin der Lappen für 1 Jahr entzogen.

Und das alles wegen 15€ :D

Der Thread lebt noch ?!

Wie es ausging habe ich glaube schon gepostet.

Es kam zu keinem Rechtsstreit. Ich war auf dem Amt für öffentliche (Un)Ordnung und habe den Bußgeldbescheid mitgenommen und habe gesagt, dass dies wohl mein Kofferraumdeckel ist, der da fotografiert wurde und ich leider nicht den Fahrer sehen kann. Zudem sollten sie wissen, dass das Blitzen "allein" von hinten nicht zulässig ist. In D-Land gilt Fahrerhaftung.

Sie sagte dann zu mir, dass sie mal nachschauen würde da es noch andere Bilder geben wird... ich würde dann nochmals Post bekommen.

Nach einer Woche hatte ich dann einen Brief im Kasten "Verfahren wurde aus Mangel an Beweissen eingestellt"

Zu deinem entsetzen musste ich kein Fahrtenbuch führen und auch der Führerschein wurde mir nicht abgenommen.

Aber das dickste kommt zum Schluss.... die 15€ konnte ich für was besseres ausgeben :p

Themenstarteram 9. November 2011 um 19:47

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Und das alles wegen 15€ :D

Dieses Phänomen ist unter dem Begriff "Sparen um jeden Preis" bekannt...:D

Oder besser ausgedrückt "man darf sich nicht alles gefallen lassen":D

am 9. November 2011 um 20:43

Geisslein, du bist ein Asoziales Subjekt erster Güte. Leute wie dich gibts es glücklicherweise nicht allzu oft.

Aber ich bin mir sicher: auch du gerätst mal an den Richtigen ;).

Gruß SRAM

man man, jetzt hast du hier sicher einigen leuten das herz gebrochen.

die haben sich haftstrafen und sonstiges für dich gewünscht und du kommst straffrei davon.

die leute hassen dich jetzt hier, dass ist dir hoffentlich bewusst :D

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Zu deinem entsetzen musste ich kein Fahrtenbuch führen und auch der Führerschein wurde mir nicht abgenommen.

Warum sollte ich entsetzt darüber sein, wenn dei Verwaltung bei 15€ ein Auge zudrückt? Dennoch: SO ein Fahrtenbuch kann drohen wenn man sich als Halter 'nicht mehr daran erinnern kann' wer am besagten Tag gefahren ist. Das wäre mir persönlich die 15€ nicht wert gewesen.

Themenstarteram 11. November 2011 um 5:54

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Warum sollte ich entsetzt darüber sein, wenn dei Verwaltung bei 15€ ein Auge zudrückt? Dennoch: SO ein Fahrtenbuch kann drohen wenn man sich als Halter 'nicht mehr daran erinnern kann' wer am besagten Tag gefahren ist. Das wäre mir persönlich die 15€ nicht wert gewesen.

Hätten die sicher machen können, mir ein Fahrtenbuch aufzubrummen.

Problem ist halt aber auch, dass die Stadt unzulässigerweisse "nur" von hinten geblitzt hat und das wussten die. Und dann kommt halt einer der sich zurecht dagegen wehrt.

Der ein oder andere, den es dort erwischt hat, hat bezahlt... schön blöd wer das mit sich treiben lässt.

Zitat:

Original geschrieben von bmwheizzer

man man, jetzt hast du hier sicher einigen leuten das herz gebrochen.

die haben sich haftstrafen und sonstiges für dich gewünscht und du kommst straffrei davon.

die leute hassen dich jetzt hier, dass ist dir hoffentlich bewusst :D

Erzähl du uns doch lieber dann später mal, wie du dich rausgewunden hast, auf deutlich höheren Kosten der Allgemeinheit, nur weil du nicht weißt, dass man mit dem Gashahn Gas gibt...

Geisslein kann ich noch verstehen, ist auch nicht viel zu schnell gefahren, aber...

Dich find´ ich ein wenig peinlich... :rolleyes:

Haftstrafe wünsche ich dir keine, dann wird´s noch teurer für uns... :o

Auch sonst wünsche ich dir nichts... weder was Schlechtes, noch was Gutes, du kriegst schon was du verdienst... darauf habe ich keinen Einfluss... möchte ich auch nicht haben...

Ich weiß nicht, woher die "Weißheit" stammt, dass in D von hinten nicht geblitzt werden DARF.

Dass das u.U. nicht besonders ergebnisträchtig ist und besonders bei geringen Verstößen zur Einstellung des Verfahrens ohne Auflage eines Fahrtenbuches führt, wenn nicht bezahlt wird, ist unstrittig.

Es darf aber von hinten geblitzt werden. Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die das verbietet. Zumindest in Berlin wird auf den entsprechenden Messprotokollen extra angekreuzt, ob eine Heck- oder Frontmessung vorgenommen wurde.

Zitat:

Original geschrieben von compi-olli

Es darf aber von hinten geblitzt werden. Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die das verbietet.

Bei Motorradlern ist es egal, ob sie von vorn oder hinten geblitzdingst werden, denn deren Köpfe sind fast immer in Integralhelmen versteckt.

Wegen des Kennzeichens sind bei denen nur Fotos von hinten verwertbar.

Der vermeintliche Triumpf über die Behörde ist es, was bitter aufstösst. Die Sache könnte als Leitfaden für künftige und ähnlich gelagerte Fälle gelten im ewigen Kampf gegen die (dusseligen) Behörden, wobei man vergisst, dass dort Menschen genauso Fehler machen wie der TE mit seinem zu schnellen Fahren. Er wird sich zwar weiterhin ins Fäustchen lachen, aber seine Denke geht m. E. immer noch zu sehr in eine Richtung.

am 15. November 2011 um 9:08

ich würde es wie einen kleinen sieg über das system interpretieren - ein system, was immer gieriger zu werden scheint... wenn es schon versucht, geld mit nicht legitimen mitteln / unzulässig durchgeführten messungen einzutreiben.

Zitat:

Original geschrieben von compi-olli

Es darf aber von hinten geblitzt werden. Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die das verbietet.

Sicher, es haftet ja in D-Land der Fahrer und nicht der Halter.

In dem Fall muss mir dann die Behörde nachweissen wer gefahren ist. Was leider beim "von hinten blitzen" nicht sehr einfach sein dürfte.

Wenn ich ehrlich bin, da würde ich mich auch wehren.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

ich würde es wie einen kleinen sieg über das system interpretieren - ein system, was immer gieriger zu werden scheint...

Der Schein trügt. Es ist eher so, daß die Gegenseite immer hemmungsloser fährt. Dank ständig steigender Motorleistungen wird's auch immer einfacher, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.

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