Geblitzt überhöhte Geschwindigkeit Baustelle auf der A7 Harsum-Asel BAB 7,5 KM

Hallo Zusammen,
zum Jahresende habe ich das schöne Geschenk eines saftigen Bußgeldverfahren und Führerscheinentzug für 2 Monaten vom Landkreis Hildesheim erhalten.
Angebblich bin ich auf der A 7 Baustelle Harsum-Asel BAB 7,5 KM 175,49 mit einer erhöhten Geschwindigkeit von "nur" 67 km /h, zugelassene Geschwindigkeit max. 80 KM/h wegen einer üblichen Baustelle und gemessen wurde 147Km/h. Beweismitell VKS 3.0 Abstands- und Geschwindigkeitsmessanlage.
Ich halte mich immer an den vorgegebenen Geschwinidigkeitsbeschränkungen und erst Recht bei Baustellen. Wurde jemand auch von diesem Blitzer erfasst mit ähnlichen Verfahren? Bitte gerne melden!
Es kann sich doch nur um einen Messfehler handeln bzw. eine nicht korrekte oder nicht vorhanden Beschilderung?
Die Messpunkte wurden bereits überprüft aber ich habe leider nichts in der Hand und ich denke hilfreich wäre es wenn anderen Autofahrern zu erfahren die an dieser Stelle das gleiche Dilema widerfahren ist?
Über eine Antwort freue ich mich sehr zunächst mein Führerschein weg ist und mein Arbeitsposten gefährdet ist.

Im voraus vielen Dank

MiGa

196 Antworten

Das wird als Begründung für die Einstellung ausreichen. 100 pro.

Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 10. Januar 2022 um 17:31:55 Uhr:


Keiner der bei klarem Verstand ist, fährt 150 durch so eine Baustelle, [...]

Da gebe ich Dir durchaus Recht. Seit ich aber gestern erst einem Entgegenkommenden fast in den Straßengraben ausweichen musste (mein Vorder- und Hintermann auch), weil derjenige unbedingt trotz viel Verkehr in beiden Richtungen der B3 ein Traktorgespann samt Kolonne dahinter überholen wollte, weiß ich, dass es durchaus auch einige VT unterwegs sind, denen es am klaren Verstand mangelt.

Schön, dass Beiträge einfach so gelöscht werden. Welche Intension hatte denn da die Moderation?

Dass das pure Provokation war.

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Naja, dann weiß ich Bescheid. Dumfug darf man ja schreiben.

Ja, das ist lt NUB nicht verboten. Trotzdem kein Grund ausfallend zu werden und Alarme zu verursachen.
Du weißt doch wie es hier läuft. 🙂

BTT bitte.

Warum werden hier schon wieder Grundsatzdiskussionen geführt, die weder mir noch dem Threadersteller etwas bringen? Diskutiert das doch gerne per PN aus und lasst den Thread sauber. Am Ende wird der Threadersteller der Leidtragende sein, da ein Moderator diesen Thread erneut schließen wird.

Mich interessiert es nicht, ob man mit x kmh da durch fahren kann. Das wird meinen Anhörungsbogen auch nicht rückgängig machen.

BTT: Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Die Arag bietet eine an, die man auch im Nachinein abschließen kann. Leider aber nur, wenn der Fall nicht länger als drei Monate her ist. Und nun ratet mal, wie viele Monate zwischen dem Vergehen und dem eintreffen des Briefes vergangen sind? Richtig, exakt 3. Was für ein Zufall.

Bedeutet für mich: Anwalt einschalten und Akteneinsicht einfordern. Hatte heute ein nettes Telefonat mit einem Anwalt. Er erklärte mir, dass das verwendete System "VKS 3.0" so funktioniert, dass es quasi zwei Messstellen gibt. Dann wird gemessen, wie lange man benötigt um von einer zu der anderen Messstelle zu fahren. Damit wird die Geschwindigkeit ermittelt. Also muss es von diesem Vorfall auch ein Video geben.

Schade nur, dass sich weder der Threadersteller @MiGa noch der andere betroffene @Ahau wieder gemeldet haben.

Falls es jemanden interessiert, kann ich euch auf dem laufenden halten.

Zitat:

@Scabu schrieb am 11. Januar 2022 um 00:18:22 Uhr:



Falls es jemanden interessiert, kann ich euch auf dem laufenden halten.

Ja bitte, sehr gerne!

Zitat:

@Scabu schrieb am 11. Januar 2022 um 00:18:22 Uhr:


Er erklärte mir, dass das verwendete System "VKS 3.0" so funktioniert, dass es quasi zwei Messstellen gibt. Dann wird gemessen, wie lange man benötigt um von einer zu der anderen Messstelle zu fahren. Damit wird die Geschwindigkeit ermittelt. Also muss es von diesem Vorfall auch ein Video geben.

Daher ist es ganz wichtig, dass du die Stelle noch einmal abfährst und am besten per Video aufzeichnest oder Fotos machst. Du brauchst an der Stelle, die das Video von dem System VKS 3.0 zeigt, etwas mit bekannter Länge als Referenz, um aus dem VKS-Video die Geschwindigkeit zu ermitteln.

Für die Geschwindigkeitsmessungen werden eigentlich Punkte mit festem Abstand markiert und so hat man eine Referenzlänge. Was passiert aber, wenn genau hier der Fehler passiert ist und diese Referenzlänge falsch bestimmt wurde? Haben wir daher hier zwei Fälle mit einer identischen Geschwindigkeitsüberschreitung?

Daher ist es wichtig, eine andere Referenzlänge zu finden. Normalerweise ist das kein Problem, so z.B. die unterbrochenen Leitlinien eigenen sich dafür. Leider handelt es sich hier aber um eine Baustelle, da können die gestrichelten Leitlinien eine andere Länge haben. In deinem Fall eignet sich vielleicht die Länge der Fahrbahnbetonplatten oder die Länge der Fahrbahnabtrennungen.

Natürlich kannst du nicht aussteigen, um in der Baustelle Messungen durchzuführen. Du kannst aber mit konstanter Geschwindigkeit (GPS gemessen und mit Tempomat) dort langfahren und die Zeit messen, die du benötigst, um z.B. über eine große Anzahl von Betonplatten zu fahren. Somit hast du die Daten, um die Länge einer Betonplatte auszurechnen.

Dann schaust du dir das Video an, dass die Geschwindigkeitsüberwachung gemacht hat, und kannst selbst mir der Länge der Betonplatten als Referenz die Geschwindigkeit ermitteln.

Kommst du auf eine andere Geschwindigkeit als das VKS gemessen hat, musst du versuchen etwas Offizielles zu bekommen, wie lang so eine Betonplatte ist und kannst dann der Behörde nachweisen, dass ihre Messung falsch ist.

Ich weiß, viel Aufwand, wenn man das technisch und logisch nachvollziehbar darlegt, sind das die Methoden, um sich erfolgreich zu wehren.

Ich weiß, jetzt kommen gleich wieder die Zweifler, geht nicht. Ich sehe das anders und meine Erfahrungen bestätigen das auch. Bedenke bitte auch, ein Anwalt kann nur aus dem Material etwas machen, welches du ihm lieferst und so ein nachvollziehbarer Nachweis ist gutes Material.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 11. Jan. 2022 um 01:3:35 Uhr:


Für die Geschwindigkeitsmessungen werden eigentlich Punkte mit festem Abstand markiert und so hat man eine Referenzlänge. Was passiert aber, wenn genau hier der Fehler passiert ist und diese Referenzlänge falsch bestimmt wurde? Haben wir daher hier zwei Fälle mit einer identischen Geschwindigkeitsüberschreitung?

Glaubst du nicht daß es dann statt zwei Fällen hunderte oder tausende geben müßte?

Es würden ja alle Fahrzeuge falsch gemessen, das wäre doch sofort aufgefallen? Zumal die Differenz zur tatsächlichen Geschwindigkeit eklatant hoch ist.

Das hatte ich auch bereits vor einiger Zeit gefragt. Wer vorschriftsmäßig mit 80 durch einen Baustellenbereich fährt wird feststellen, dass er schon fast zum Verkehrshindernis wird und auch schon mal von einem Lastzug angeblinkt wird. Die beim Messen angesetzte Toleranzschwelle ist daher schon ein wenig höher angesetzt.

Zitat:

@nogel schrieb am 11. Januar 2022 um 06:58:03 Uhr:


Glaubst du nicht daß es dann statt zwei Fällen hunderte oder tausende geben müßte?

Ich glaube Scabu (sonst würde ich mich aus dem Thread auch raushalten). Was ich sonst noch glaube, spielt keine Rolle. Ich weiß jedenfalls, wenn man ein Messergebnis anzweifelt, dann überprüft man das am besten mit einer anderen Messmethode oder Auswertungsmethode. Eine Methode die Geschwindigkeit zu messen, ist die Zeit zu stoppen, die ein Fahrzeug für eine bestimmte Strecke braucht. Dazu muss man die Strecke kennen. Wenn man z.B. die Länge einer Fahrbahnplatte kennt, lassen sich fast beliebige Strecken durch die Anzahl der Platten errechnen. Ob man später damit etwas anfangen kann, weiß ich nicht. Was ich aber weiß, wenn die Baustelle mal weg und die Fahrbahn erneuert ist, ist es zu spät, solche Informationen zu sammeln. Gerade weil Scabu in der Nähe der Baustelle wohnt, bietet sich daher an, diese Infos jetzt zu sammeln.

Das Ganze war ja auch nur ein Tipp an Scabu. Ob er ihn befolgt oder nicht, dass muss er entscheiden. Daher war es jetzt von mir zu dem Thema, es sei denn, der Scabu hat noch Fragen.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 6. Januar 2022 um 20:46:24 Uhr:


@Ahau

Ist dir die genaue Stelle bekannt, an der du zu schnell gefahren bist. War die Stelle im Baustellenbereich oder nach der Baustelle, als aber das Limit noch galt?

Ist dir Stelle nicht bekannt, so wirst du dir sicherlich die Fotos anschauen und bitte teile uns dann die Stelle mit.

Eventuell solltest du dich mit dem TE abstimmen und eventuell gar den selben Anwalt nehmen. Das hilft eventuell die Kosten zu reduzieren, insbesondere wenn ein Gutachten erstellt werden muss.

Ich hoffe mal, dass ich nicht auch noch ein Ticket bekomme, denn auch ich bin dort langgefahren.

War denn ein Blitz zu sehen oder hast du das Ganze nicht mitbekommen?

Gruß

Uwe

Nein habe keinen Blitzer gesehen und es auch garnicht mitbekommen, also es hat nicht geblitzt.

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